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Fragestunde der Bremischen Bürgerschaft im Monat Januar 2023

Klicken Sie bitte hier, wenn Sie die Senatsantworten einsehen möchten.

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Hier finden Sie die Senatsantworten.

Anfragen

Zur Ausübung der Kontrollfunktion des Parlamentes stehen dem Parlament verschiedene Frageformen als umfangreiches Instrumentarium zur Verfügung:

1) die Mündliche Anfrage in der Fragestunde vor dem Plenum des Parlaments,
2) die Kleine Anfrage, die innerhalb von fünf Wochen schriftlich beantwortet werden muss,
3) die Große Anfrage, die ebenfalls (innerhalb von fünf Wochen) schriftlich beantwortet werden muss und zum Gegenstand einer Aussprache im Plenum gemacht wird.

Das Fragerecht der Parlamentarier/innen wird auch als lnterpellationsrecht bezeichnet, mit dem jede/r Abgeordnete/r die Möglichkeit hat, eine/n oder mehrere SenatorInnen der Landesregierung, sich bezüglich einer politischen Handlung, einer bestimmten Situation sowie allgemeiner oder spezifischer Aspekte der Regierungspolitik zu rechtfertigen.

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