Antworten des Senats
Vertrauliche rechtsmedizinische Begutachtung für Opfer von Gewalt
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Entwicklung des Baumbestandes und Bewirtschaftung durch den Umweltbetrieb
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Fragestunde der Bremischen Bürgerschaft im Monat August 2018
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Beschäftigungssituation der studentischen Hilfskräfte
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Sachgrundlose Befristungen im öffentlichen Dienst“
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Fragestunde der Bremischen Bürgerschaft im Monat Juni 2018
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Neubau der Berufsschule für den Großhandel, Außenhandel und Verkehr“
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Schwangerschaftsabbruch – wie ist die aktuelle Situation in Bremen?
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Senatsantworten
Große Anfragen sind vom Senat binnen fünf Wochen schriftlich zu beantworten. Auf besonders begründeten Antrag der Fragesteller*innen hat der Senat die Antwort binnen drei Wochen schriftlich zu erteilen.
Kleine Anfragen sind vom Senat binnen fünf Wochen schriftlich zu beantworten. Auf besonders begründeten Antrag der Fragesteller*rinnen hat der Senat die Antwort binnen drei Wochen schriftlich zu erteilen.
Mündliche Anfragen werden in der Stadtbürgerschaft als erster Tagesordnungspunkt und im Landtag zu Beginn des zweiten Plenartages behandelt. Die Fragestunde soll in der Regel 60 Minuten nicht überschreiten. Alle Anfragen - auch jene, die in der Fragestunde nicht beantwortet werden können - beantwortet der Senat zudem schriftlich.
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