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  1. Bürgerschaft

Wie entwickelt sich die Zahl der Zwangsräumungen in der Stadt Bremen und welche Möglichkeiten bestehen zur Vermeidung?

18. Januar 2023

Antwort des Senatos:

Klicken Sie bitte hier, wenn Sie die Senatsantwort einsehen möchten.

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    9. Dezember 2022

Senatsantworten

Große Anfragen sind vom Senat binnen fünf Wochen schriftlich zu beantworten. Auf besonders begründeten Antrag der Fragesteller*innen hat der Senat die Antwort binnen drei Wochen schriftlich zu erteilen.

Kleine Anfragen sind vom Senat binnen fünf Wochen schriftlich zu beantworten. Auf besonders begründeten Antrag der Fragesteller*rinnen hat der Senat die Antwort binnen drei Wochen schriftlich zu erteilen.

Mündliche Anfragen werden in der Stadtbürgerschaft als erster Tagesordnungspunkt und im Landtag zu Beginn des zweiten Plenartages behandelt. Die Fragestunde soll in der Regel 60 Minuten nicht überschreiten. Alle Anfragen - auch jene, die in der Fragestunde nicht beantwortet werden können - beantwortet der Senat zudem schriftlich.

Mehr dazu Hier

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