Bericht zum Thema „Überwachung von Social-Media-Kanälen durch die Polizei“
Antwort des Senators für Inneres:
1. Beobachten die Bremer Polizeien social media- und andere Kanäle der örtlichen Szene, wie viele Kanäle in etwa?
Durch die Polizei Bremen und die Ortspolizeibehörde Bremerhaven (OPB) werden mehrere Kanäle, insbesondere beim Instant-Messaging-Dienst „Telegram“, aber auch bei Facebook und Twitter, anlassbezogen durch die zuständigen Fachdienststellen beobachtet. Eine genauere Beschreibung und Darstellung kann aus ermittlungstaktischen Gründen nicht erfolgen.
2. Sind in diesen Kanälen bereits Straftatbestände festgestellt worden und in wie vielen Fällen ist die Polizei ohne Anzeige durch Dritte tätig geworden?
Die Polizei Bremen hat insbesondere bei zwei relevanten Vorgängen Strafverfahren und Ermittlungen eingeleitet. Hierbei ging es in einem Verfahren vom 19.01.2022 um einen Videoclip in einem Telegram-Kanal, in welchem ein Bremer Impfzentrum als „Tötungszentrum“ benannt wurde. In einem weiteren Verfahren ging es am 16.02.2022 um die erstellte und veröffentlichte Bildmontage einer Bremer Twitter-Userin, in welcher diese enthauptet dargestellt wurde.
Des Weiteren wurde am 21.05.2021 ein Musikvideo auf der Plattform „Twitter“ festgestellt, in welchem das im Hintergrund dargestellte Impfzentrum auf der Bürgerweide digital bearbeitet wurde, so dass der Anschein einer Explosion des Gebäudes entstand. Nach Einleitung eines Prüfsachverhaltes wurde in diesem Verfahren jedoch durch die StA Bremen keine strafbare Handlung festgestellt.
Insgesamt sind bei der Polizei Bremen laut Auswertung elf Vorgänge mit Bezug zum Messaging-Dienst Telegram bearbeitet worden. Bezüglich der Einleitung der Vorgänge kann rückblickend nicht immer eine valide Aussage erfolgen, da es oftmals zu einer Überschneidung kommt, bei der ein Sachverhalt sowohl polizeilich, als auch durch Dritte gemeldet wird.
Bislang kam es bei der OPB zu einer Strafanzeige in Bezug zu dem Dienst Telegram wegen eines Verstoßes gem. § 86a StGB (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen), welcher durch die Polizei Cuxhaven ermittelt wurde. Der Beschuldigte ist in Bremerhaven wohnhaft. Bei weiteren Bedrohungen über soziale Medien war kein Bezug zur rechten bzw. Querdenker-Szene festzustellen.
3. Wie viele Anzeigen Dritter mit Bezug auf entsprechende Kanäle haben die Polizei bisher erreicht?
Insgesamt sind bei der Polizei Bremen laut Auswertung elf Vorgänge mit Bezug zum Messaging-Dienst Telegram bearbeitet worden.
Für die OPB kam ein Fall von der Polizei Stuttgart, welche über die Meldestelle „respect!“ (Demokratiezentrum Baden-Württemberg) angezeigtwurde. Da der Beschuldigte seinen Wohnsitz in Bremerhaven hat, wurde hier eine Strafanzeige gem. § 86a StGB gefertigt.
Zwei weitere Straftaten gegen Beschuldigte konnten durch die Hilfe von Zeugen aus Bremerhaven gefertigt werden. Auch hier wurden Verstöße auf Telegram, gem. § 86a StGB festgestellt.
4. Welches Bedrohungs- und Gefahrenpotenzial sieht SI für Personen, die in diesen Kanälen veröffentlicht werden?
Die Nutzer der Kanäle werden zumindest teilweise der Querdenker-, bzw. der politisch rechten Szene zugeordnet. Bei der coronakritischen Gruppe der Querdenker handelt es sich um eine heterogene Mischszene. Neben generellen Staatsskeptiker:innen und Verschwörungstheoretiker:innen ist die Bewegung weitestgehend esoterisch und anthroposophisch geprägt, sie wird jedoch auch in rechtsextremen Kreisen, insbesondere in Ostdeutschland, für eigene Zwecke instrumentalisiert. Die Protestformen der Querdenker in Bremen spiegeln sich in friedlich geführten Versammlungen (Spaziergängen) und kritischen Kommentaren in den sozialen Medien wider. Bundesweit stehen insbesondere Amts- und Mandats- sowie sonstige Entscheidungsträger:innen im kritischen Fokus der Szene. Hierbei sind vornehmlich Straftaten in Form von persönlichen Drohmails und sogenannten Hasspostings zu verzeichnen, welche nach Bekanntgabe durch die Polizei Bremen oder die OPB in den zuständigen Abteilungen bearbeitet werden. Im Rahmen der Sachbearbeitung erfolgt regelmäßig eine zeitnahe Kontaktaufnahme zuder:dem Geschädigten, um die Gefährdungsaspekte für den Betroffenen zu analysieren und gemeinsam zu erörtern.
Vereinzelt im Bundesgebiet festgestellte Ansammlungen vor Privatanschriften von Politikern wurden im Land Bremen bisher nicht festgestellt. Mit ähnlichen Aktionsformen der Querdenker-Szene sind jedoch weiterhin vorstellbar.
Zudem sind Aktionen bzw. Handlungen durch fanatisierte oder irrational handelnde Personen nicht auszuschließen und entziehen sich grundsätzlich einer polizeilichen belastbaren Prognose.
5. Sind die Betreiber:innen der Kanäle bekannt und wo werden diese politisch verortet?
Die Betreiber:innen sind den Landespolizeien bzw. den dortigen Dienststellen für Staatsschutz teilweise bekannt. Grundsätzlich werden behördliche Anfragen bei Telegram zu Betreiberdaten jedoch von dort nicht beantwortet.
Sowohl die Betreiber:innen, als auch die Nutzer:innen der Kanäle werden zumindest teilweise der Querdenker-, bzw. der politisch rechten Szene zugeordnet. In einigen Fällen können die Nutzer:innen z.B. durch das Einstellen von Posts, Daten, Bildern oder speziellen Äußerungen identifiziert werden.
6. Wurden bei Versammlungen der „Querdenken“-Szene in Bremen Waffen festgestellt, wenn ja, welche?
Im Rahmen einer Versammlungslage mit Querdenkerbezug am 19.12.2021 in der Stadt Bremen wurde bei zwei Teilnehmern jeweils ein gefährlicher Gegenstand aufgefunden. Hierbei handelte es sich jeweils um ein Taschen-, bzw. ein Teppichmesser. Weitere Erkenntnisse zu mitgeführten Waffen im Kontext von Versammlungslagen der „Querdenker“- Szene liegen nicht vor.
In Bremerhaven wurden bisher keine solchen Feststellungen getroffen.
7. Welche Verbindungen zwischen Querdenken-Akteuren und der rechten Szene sind bekannt, insbesondere in Bremerhaven? (Inhalte aus vergangenen Anfragen müssen nicht wiederholt werden)
Bei den Teilnehmern der sogenannten Querdenker- Veranstaltungen handelt es sich grundsätzlich um eine heterogene Protestbewegung, der u.a. Impfgegner, Esoteriker, Kritikern der Schulmedizin und weitere Gruppierungen zuzuordnen sind. In Bremen sind in der Vergangenheit ebenso Teilnehmer:innen aus dem Bereich der Reichsbürgerszene festgestellt worden. Es ist festzustellen, dass Personen, die der rechten Szene zuzuordnen sind, eher auf Veranstaltungen und Versammlungen im Bremer Umland ausweichen.
In Bremerhaven waren vereinzelt auch bekannte Reichsbürger aus Bremerhaven und Bremen und Personen der rechten Szene(Einzelpersonen der ehem. Gruppe „Die Rechte-Bremen/Brrhv.) an den „Spaziergängen“ beteiligt ohne dabei als Anmelder/treibende Kräfte aufzutreten.
8. Welche Gefahr durch a) „spontane“ Angriffe auf Personen, b) Brandanschläge, c) Anschläge auf bestimmte Einzelpersonen aus der Szene Querdenken oder der „klassischen“ rechten Szene sieht SI?
An dieser Stelle wird auf die Beantwortung der Frage 4 verwiesen. Demnach sind konkrete Gefahrenlagen, wie in der Fragestellung aufgeführt, nicht absehbar. Zudem sind Aktionen bzw. Handlungen durch fanatisierte oder irrational handelnde Personen nicht auszuschließen und entziehen sich grundsätzlich einer polizeilichen belastbaren Prognose.
Auch durch die OPB ist eine pauschale Gefährdungsprognose zu Gefahren aus der „klassischen“ rechten Szene nicht möglich. Es bedarf für eine adäquate Einschätzung der jeweiligen Einzelfallbetrachtung.
Zu einem „spontanen“ Angriff kam es in Bremerhaven bei einem Querdenker-Spaziergang mit Gegendemonstrant:innen. Nach anfänglichen gegenseitigen Provokationen endeten diese in wechselseitigen Körperverletzungen.
Zudem wurde ein Brandanschlag auf das Gesundheitsamt Bremerhaven durch Bewurf von zwei Molotowcocktails gegen ein Fenster des Gesundheitsamtes verübt. Hinweise/Erkenntnisse zu Tatverdächtigen oder ein Bekennerschreiben aus der Querdenkerszene liegen bislang nicht vor. Ein ähnlicher Vorfall ist auch aus dem niedersächsischen Umland bekannt.
Anschläge auf bestimmte Einzelpersonen der Querdenken-Szene oder der „klassischen“ rechten Szene sind nicht bekannt.
