Vereinbarkeit von Familie und Beruf bei der Polizei
Der Senat antwortet auf die Anfrage der Linksfraktion.
Deutlich aufgezeigt wird dabei die personalpolitischen Versäumnisse der Vergangenheit, unter anderem wegen der Prämisse des Sparens in allen öffentlichen Bereichen.
Die Antwort des Senats zeigt deutlich die personalpolitischen Versäumnisse der Vergangenheit. Diese Personalpolitik unter der Prämisse des Sparens, Sparens, Sparens in allen öffentlichen Bereichen führte zwangsläufig zu Unterbesetzungen. So in der Verwaltung, in der Bildung, im Sozialbereich und bei der Polizei.
Die Folgen dieser Mängel davon sind gravierend, auch für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf bei der Polizei. Zum einen geraten diejenigen Mütter und Väter unter Druck, die Erziehungszeiten in Anspruch nehmen, zum anderen muss die Arbeit von den Kollegen und Kolleginnen übernommen werden. Damit wird der Konflikt in die Kollegenschaft getragen, die für diese Situation wirklich nicht verantwortlich ist.
Der neue Haushalts(-spar)plan wird die Situation weiter verschärfen!
Eine weitere Auffälligkeit zeigt die Antwort. Über 83% der Erziehungszeiten wird von Frauen wahrgenommen. So wird gesellschaftliches Problem offensichtlich. Solange Frauen durchschnittlich ein Viertel weniger verdienen als ihre männlichen Kollegen, gibt es die Alternative: „Vater Zuhause? – Mutter Zuhause?“ für die individuelle Planung nicht.
Dass tradierte Rollenbilder ein Übriges dazu tun, sei nur am Rande bemerkt.
Hier folgt die Antwort des Senats:
Zu Frage 1 (In welchem Umfang werden Erziehungszeiten bei der Bremer Polizei
wahrgenommen?):
Bei der Polizei Bremen nehmen insgesamt 140 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Erziehungszeiten wahr; davon wurden 113 Kolleginnen und Kollegen Teilzeitbeschäftigung in unterschiedlichem Umfang gewährt, während sich 27 in Elternzeit ohne Teilzeitbeschäftigung befinden.
Zu Frage 2 (In welchem Umfang wird bei der Erstellung der Planstellen bei der Polizei die Annahme von Erziehungszeiten mitberechnet?):
Die Polizei kann mithilfe eines flexiblen Stellenplans den Wünschen ihrer Beschäftigten nach Erziehungszeiten angemessen Rechnung tragen. Für die Polizei gilt eine Personalzielzahl, der Vollzugsdienst wurde komplett von PEP ausgenommen und für 2O10 ff erstmals auch der Nichtvollzugsberejch mit einer Größe von 80 von rd. 120 Vollzeitäquivalenten (Vä). Die Ausbildung wurde verstärkt; bis 2011werden jährlich 100 Auszubildende eingestellt. Eine weitere Verstärkung erfolgt durch die freiwillige Verlängerung der Lebensarbeitszeit; bisherwurde rd.25 Anträgen stattgegeben;
dies führt zu einer weiteren tatsächlichen personellen Verstärkung, so dass mittelbar auch Erziehungszeiten kompensiert werden.
Zu Frage 3 ( Welche Maßnahmen ergreift die Polizeiführung, damit männliche Kollegen vermehrt ihr Recht auf Elternzeit wahrnehmen?):
Männer und Frauen haben in gleichem Umfang Anspruch auf Elternzeit; die lnanspruchnahme hängt von der individuellen Familienplanung ab. Bei den insgesamt 140 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die wegen Kindeserziehung beurlaubt wurden bzw. in Teilzeit arbeiten, handelt es sich um 117 Frauen und 23 Männer. Über das polizeiinterne lntranet werden lnformationen zu Elternzeiten und Teilzeitmöglichkeiten veröffentlicht, um insbesondere männliche Beschäftigte über die rechtlichen Rahmenbedingungen zu informieren und für eine stärkere Inanspruchnahme zu ermutigen. Eine weitere Informationssteuerung erfolgt über die Direktion Finanz-Personal der Polizei Bremen, die Informationsmaterial zur Verfügung stellt. Im Rahmen der Führungskräftequalifizierungen wird das Thema behandelt.