Noch immer kein Mindestlohn bei öffentlichen Aufträgen
Der Senat beantwortete eine Anfrage der Linksfraktion zu Billig-Dienstleister im Senatsauftrag.
Die Bremer Landesregierung teilte mit, dass es dem Senat, entgegen seiner Versprechungen, bis heute nicht gelang, bei öffentlichen Aufträgen einen Stundenlohn von mindestens 7,50 Euro durchzusetzen.
Der Senat beantwortete eine Anfrage der Linksfraktion zu Billig-Dienstleister im Senatsauftrag.
Die Bremer Landesregierung teilte mit, dass es dem Senat, entgegen seiner Versprechungen, bis heute nicht gelang, bei öffentlichen Aufträgen einen Stundenlohn von mindestens 7,50 Euro durchzusetzen. Rot-Grün verpflichtete sich dazu 2007 in ihrer Koalitionsvereinbarung.
Auf Nachfrage der Linksfraktion wurde nun deutlich, dass unter anderem MitarbeiterInnen des Wach- und Sicherheitsgewerbes und Fremd-Personal im Klinikum Bremen-Ost noch immer unterhalb des Mindestlohns bezahlt werden.
Erst durch den Vorfall „Miriam“, bei dem ein Kind im Bus vergessen wurde, war publik geworden, unter welchen finanziellen Bedingungen die Beschäftigten arbeiten, die bei privaten Transportfirmen im Auftrag des Senats für SchülerInnenfahrten eingesetzt werden.
DIE LINKE wird das Thema Mindestlohn für MitarbeiterInnen, die im Auftrag Bremens arbeiten, weiterhin konsequent verfolgen.Mehwar Hussain (Praktikant)
Klicken Sie hier, wenn Sie die Antwort des Senats downloaden möchten:
Antwort, Teil 1
Antwort, Teil 2
DIE LINKE fordert die Einführung eines gesetzlichen flächendeckenden Mindestlohns von 10 Euro pro Stunde und der Jahr für Jahr zumindest in dem Maße wächst, wie die Lebenshaltungskosten steigen. Wenn in einer Branche der unterste Tariflohn über dem gesetzlichen Mindestlohn liegt, soll dieser für allgemeinverbindlich erklärt werden. Dazu ist die Allgemeinverbindlichkeitserklärung auch ohne Zustimmung der Arbeitgeberverbände zu erleichtern.