Senat macht Unterschiede, bei wem er sich sofort entschuldigt - bei überfallenen Touristen: JA. Bei rassistischen Angriffen gegen Afrikaner: NEIN.
Im Sommer griffen Rechtsradikale vor einer als Nazi-Treffpunkt bekannten Kneipe Auf der Brake (Discomeile) einen Afrikaner wegen seiner Hautfarbe an.
Der 36-Jährige wurde mit Flaschen beworfen und so schwer verletzt, dass er im Krankenhaus behandelt werden musste.
Im Sommer griffen Rechtsradikale vor einer als Nazi-Treffpunkt bekannten Kneipe Auf der Brake (Discomeile) einen Afrikaner wegen seiner Hautfarbe an. Der 36-Jährige wurde mit Flaschen beworfen und so schwer verletzt, dass er im Krankenhaus behandelt werden musste. DIE LINKE fragte daraufhin unter anderem nach, warum keine geeigneten Maßnahmen gegen bekannte Personen aus dem rechtsradikalen Umfeld und dem Nazi-Treff ergriffen wurden.
Obwohl es stadtbekannt ist, dass sich in dieser Kaschemme gewalttätige Rechte tummeln, scheint es nicht möglich zu sein, ihnen generelle Platzverweise zu erteilen. Der Senat teilte in seiner Antwort mit, dass nur im Einzelfall Aufenthaltsverbote erteilt werden.
Der Senat scheint zudem Unterschiede zu machen, bei wem sich die Landesregierung nach Überfällen entschuldigt. Auf Nachfrage erklärte ein Senatsvertreter, dass der Bürgermeister einem überfallenen und beraubten Touristen aus Australien eine Entschuldigung zukommen ließ. Bei dem Afrikaner entschuldigte sich bisher niemand.
Die Linksfraktion spricht dem Überfallenen ihre Solidarität aus.
1. Wie kam es dazu, dass ein Mensch quasi unter Polizeiaufsicht zusammengeschlagen werden konnte?
2. Wie wird mit Bedrohungen gegen Zeugen umgegangen und wie soll ihr Schutz gewährleistet werden?
3. Warum werden keine geeigneten Maßnahmen gegen bekannte Personen aus dem Nazi-Umfeld ausgesprochen?
Der Senat antwortet wie folgt:
Zu Frage 1: Zunächst ist festzustellen, dass keineswegs ein Mensch quasi unter Polizeiaufsicht zusammengeschlagen wurde.
Die folgenden Aussagen beziehen sich auf einen Übergriff mit rassistischem Hintergrund vom 25.07.2009 gegen 01:43 Uhr.
Der Geschädigte ist Schwarzafrikaner. Er wurde von mehreren „Skinheads“ in der Straße „Rembertiring“ zunächst verbal beleidigt und bedroht, woraufhin der Geschädigte flüchtete. Im Bereich „Auf der Brake“ wurde der Geschädigte von den „Skinheads“ eingeholt und es kam zu einer Schlägerei.
Eine auf der Discomeile eingesetzte Fußstreife der Polizei befand sich in der Schillerstraße und erreichte innerhalb weniger Minuten den Tatort. Hier wurde die Auseinandersetzung beendet und ein Tatverdächtiger festgenommen.
Zu Frage 2: Das sogenannte Zeugenschutzprogramm sieht eine Reihe von Maßnahmen vor. Sofern sich im Rahmen der Zeugenvernehmung Anhaltspunkte für eine Gefährdungssituation ergeben, werden Gefährdungsanalysen vorgenommen.
Je nach Art der Gefährdung werden abgestuft erforderliche Maßnahmen zum Schutz der Person, gegebenenfalls in Absprache mit Gericht und Staatsanwalt, ergriffen.
Die Umsetzung von Maßnahmen zum Schutz von Zeugen erfordert immer ein hohes Maß an Kooperation der gefährdeten Person.
Zu Frage 3: Im Einzelfall werden die rechtlich erforderlichen Maßnahmen, z.B. Platzverweise, Aufenthaltsverbote und Durchsuchungen konsequent durchgeführt. Darüber hinaus wird ein auf Bundes- und Länderebene abgestimmtes umfangreiches Maßnahmenpaket gegen Rechts auch in Bremen umgesetzt.

