Senat beantwortet Kleine Anfrage der Linksfraktion zur „Inanspruchnahme von Ausweispapier-Delegationen“
Die Fraktion wollte vom Senat wissen, wie es sich mit Sammelanhörungen für Flüchtlinge verhält, deren Staatszugehörigkeit ungeklärt ist.
Anlass waren Berichte von verdächtig hohen Zahlungen an dubiöse Delegationen, gegen deren Mitglieder sogar strafrechtliche Ermittlungen vorlagen.
Die Fraktion wollte vom Senat wissen, wie es sich mit Sammelanhörungen für Flüchtlinge verhält, deren Staatszugehörigkeit ungeklärt ist. Anlass waren Berichte von verdächtig hohen Zahlungen an dubiöse Delegationen, gegen deren Mitglieder sogar straf- rechtliche Ermittlungen vorlagen.
Die Antworten des Senats sind in mehrerer Hinsicht nicht zufriedenstellend.
Der Senat wiederspricht sich zunächst selbst, indem er angibt, nicht über statistische Informationen zu den Jahren vor 2009 zu verfügen. Drei Absätze weiter in der Senatsmitteilung geht er allerdings auf Sammel- anhörungen für vermeintliche guineische und Sierra leonische StaatsbürgerInnen in 2007 und 2008 ein, verfügt also offensichtlich doch über Zahlenmaterial für die Zeit vor 2009. Die Jahre 2007 und 2008 fallen in die aktuelle Legislaturperiode, so dass sich der Senat wohl Angriffsfläche ersparen wollte.
Merkwürdig erscheinen auch die Summen, die der Senat angibt. Während die Bremer Landesregierung für eine Sammelanhörung in Hamburg 130 bis 180 Euro pro Person für die Vorführung und 250 Euro pro erteiltes Passersatzpapier zahlte, wurde 2007 bei einer Sammelanhörung bei einer guineischen Delegation in Braunschweig 2.000 Euro für ein einziges Passersatzpapier gezahlt! Durch solche Summen wird Korruption geradezu hervorgerufen und gefördert. Sierra Leone (Platz 146) und Guinea (Platz 168) liegen bei internationalen Korruptions-Rankings von Transparency International (180 Länder im Vergleich) übrigens ganz weit hinten. Der Senat ist anscheinend nur an der Reduktion der Duldungen interessiert und nicht an humanitären Standards.
Gegen ein Mitglied einer Delegation aus Guinea ermittelte das Bundeskriminalamt, dass dieser der Chef einer Schleuserbande gewesen sein soll. Doch auch Menschenhandel scheint für den Senat kein Hindernis darzustellen. Denn er erwähnt als Erklärung zu den Vorwürfen nur einen Brief des Bremer Senators für Inneres und Sport an das Auswärtige Amt bezüglich der guineischen Delegation. Darauf habe das Auswärtige Amt geantwortet, dass nicht erkennbar sei, dass „diese Sachlage Einfluss auf die Durchführung von aufenthaltsbeendenden Maßnahmen haben kann“.
Übersetzt heißt das, dass korrupte Delegationen kein Hindernis für Abschiebungen darstellen und ein Passersatzpapier verwendet wird, egal wie es zustande gekommen ist. Der Senator scheint sich mit dieser Antwort zufrieden zu geben, obwohl das Verwaltungsgericht Lüneburg im Oktober 2008 gegen das Bundesamt für Flüchtlinge, Außenstelle Lüneburg geurteilt hat und „gravierende Rechtmäßigkeitszweifel aus dem Verfahren, in dem die angeblich guineische Staatsangehörigkeit des Antragstellers festgestellt worden sein soll“ bemängelte
(Az.: 1 B 55/05, Verwaltungsgericht Lüneburg).
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