Antworten des Senats
Fragestunde der Bremischen Bürgerschaft im Monat April 2023
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Status quo und Perspektiven von kommunalen und vereinseigenen Sportstätten
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Fragestunde der Bremischen Bürgerschaft im Monat März 2023
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Überwachung des Wagenplatzes „Querlenker“ mit verdeckten Überwachungskameras“
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Fragestunde der Bremischen Bürgerschaft im Monat Februar 2023
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Fragestunde der Bremischen Bürgerschaft im Monat Januar 2023
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Platzverweise und Ingewahrsamnahmen am Hauptbahnhof
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Fragestunde der Bremischen Bürgerschaft im Monat Dezember 2022
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Senatsantworten
Große Anfragen sind vom Senat binnen fünf Wochen schriftlich zu beantworten. Auf besonders begründeten Antrag der Fragesteller*innen hat der Senat die Antwort binnen drei Wochen schriftlich zu erteilen.
Kleine Anfragen sind vom Senat binnen fünf Wochen schriftlich zu beantworten. Auf besonders begründeten Antrag der Fragesteller*rinnen hat der Senat die Antwort binnen drei Wochen schriftlich zu erteilen.
Mündliche Anfragen werden in der Stadtbürgerschaft als erster Tagesordnungspunkt und im Landtag zu Beginn des zweiten Plenartages behandelt. Die Fragestunde soll in der Regel 60 Minuten nicht überschreiten. Alle Anfragen - auch jene, die in der Fragestunde nicht beantwortet werden können - beantwortet der Senat zudem schriftlich.
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