Antworten des Senats
Teilnahme Feuerwehrmänner an Querfront-Demonstration
Antwort des Innensenators: Weiterlesen
Bericht zum Thema „Überwachung von Social-Media-Kanälen durch die Polizei“
Antwort des Senators für Inneres: Weiterlesen
Fragestunde der Bremischen Bürgerschaft im Monat März 2022
Antworten des Senats: Weiterlesen
Stand der Umsetzung einer Senatsstrategie Entgeltgleichheit
Antwort des Senats: Weiterlesen
Fragestunde der Bremischen Bürgerschaft im Monat Feburar 2022
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Menschen ohne Krankenversicherung im Land Bremen
Antwort des Senats: Weiterlesen
Fragestunde der Bremischen Bürgerschaft im Monat Dezember 2021
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Trainings von Polizeispezialeinheiten auf Nordkreuz-Schießplatz
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Fragestunde der Bremischen Bürgerschaft im Monat November 2021
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Senatsantworten
Große Anfragen sind vom Senat binnen fünf Wochen schriftlich zu beantworten. Auf besonders begründeten Antrag der Fragesteller*innen hat der Senat die Antwort binnen drei Wochen schriftlich zu erteilen.
Kleine Anfragen sind vom Senat binnen fünf Wochen schriftlich zu beantworten. Auf besonders begründeten Antrag der Fragesteller*rinnen hat der Senat die Antwort binnen drei Wochen schriftlich zu erteilen.
Mündliche Anfragen werden in der Stadtbürgerschaft als erster Tagesordnungspunkt und im Landtag zu Beginn des zweiten Plenartages behandelt. Die Fragestunde soll in der Regel 60 Minuten nicht überschreiten. Alle Anfragen - auch jene, die in der Fragestunde nicht beantwortet werden können - beantwortet der Senat zudem schriftlich.
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