Antworten des Senats
Fragestunde der Bremischen Bürgerschaft im Monat Dezember 2022
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Kinderrechte im Land Bremen
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Fragestunde der Bremischen Bürgerschaft im Monat November 2022
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Fragestunde der Bremischen Bürgerschaft im Monat Januar 2023
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Waffenkontrollen und Waffenbesitz im Land Bremen
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Fragestunde der Bremischen Bürgerschaft im Monat Oktober 2022
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Fragestunde der Bremischen Bürgerschaft im Monat September 2022
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Kommerzialisierung des Pflegesektors: Auswirkungen, Strukturen, Qualität
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Senatsantworten
Große Anfragen sind vom Senat binnen fünf Wochen schriftlich zu beantworten. Auf besonders begründeten Antrag der Fragesteller*innen hat der Senat die Antwort binnen drei Wochen schriftlich zu erteilen.
Kleine Anfragen sind vom Senat binnen fünf Wochen schriftlich zu beantworten. Auf besonders begründeten Antrag der Fragesteller*rinnen hat der Senat die Antwort binnen drei Wochen schriftlich zu erteilen.
Mündliche Anfragen werden in der Stadtbürgerschaft als erster Tagesordnungspunkt und im Landtag zu Beginn des zweiten Plenartages behandelt. Die Fragestunde soll in der Regel 60 Minuten nicht überschreiten. Alle Anfragen - auch jene, die in der Fragestunde nicht beantwortet werden können - beantwortet der Senat zudem schriftlich.
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