Antworten des Senats
Fragestunde der Bremischen Bürgerschaft im Monat Dezember 2020
Antworten des Senats: Weiterlesen
Betrieb von Photovoltaik-Anlagen nach Ende der EEG-Förderung
Antwort des Senats: Weiterlesen
Social Entrepreneurship im Land Bremen
Antwort des Senats: Weiterlesen
Klimaschutz an Hochschulen im Land Bremen
Antwort des Senats: Weiterlesen
Silvester-Feuerwerke im Land Bremen
Antwort des Senats: Weiterlesen
Fragestunde der Bremischen Bürgerschaft im Monat Juni 2020
Antworten des Senats: Weiterlesen
Fragestunde der Bremischen Bürgerschaft im Monat November 2019
Antworten des Senats: Weiterlesen
Fragestunde der Bremischen Bürgerschaft im Monat September 2019
Antworten des Senats: Weiterlesen
Entwicklung und Zustand der offenen Jugendarbeit in der Stadt Bremen"
Antwort des Senats: Weiterlesen
Senatsantworten
Große Anfragen sind vom Senat binnen fünf Wochen schriftlich zu beantworten. Auf besonders begründeten Antrag der Fragesteller*innen hat der Senat die Antwort binnen drei Wochen schriftlich zu erteilen.
Kleine Anfragen sind vom Senat binnen fünf Wochen schriftlich zu beantworten. Auf besonders begründeten Antrag der Fragesteller*rinnen hat der Senat die Antwort binnen drei Wochen schriftlich zu erteilen.
Mündliche Anfragen werden in der Stadtbürgerschaft als erster Tagesordnungspunkt und im Landtag zu Beginn des zweiten Plenartages behandelt. Die Fragestunde soll in der Regel 60 Minuten nicht überschreiten. Alle Anfragen - auch jene, die in der Fragestunde nicht beantwortet werden können - beantwortet der Senat zudem schriftlich.
Mehr dazu Hier