Unterkünfte für geflüchtete Frauen unverzüglich einrichten

Bernhard

Systematische sexualisierte Gewalt ist eine häufig angewandte Kriegstaktik. Flüchtende Frauen und Kinder aus Kriegs- und Konfliktregionen sind mit erhöhter Wahrscheinlichkeit auch Opfer von sexualisierter Gewalt geworden. Nicht nur, dass es geschlechtsspezifische Fluchtursachen gibt, d.h. insbesondere Frauen und Mädchen aufgrund von spezifischer Gewalterfahrung wie Massenvergewaltigungen und Zwangsprostitution flüchten, sondern häufig machen sie auf der Flucht erneut Erfahrungen mit körperlicher und psychischer Gewalt und dies setzt sich auch in den Unterkünften zum Teil fort. Allein reisende Frauen und Mädchen sind dem in besonderem Maße ausgesetzt. Als Folge können hierher geflüchtete Frauen schwer traumatisiert sein.

Im Koalitionsvertrag ist zwar festgestellt worden, dass spezifische Angebote notwendig sind: Es heißt dort, dass die Hilfen für traumatisierte Flüchtlinge ausgebaut werden müssen und dass „schwer traumatisierte Frauen, die geflohen sind, einer spezifischen Betreuung in einer eigens für sie zur Verfügung gestellten Wohneinrichtung bedürfen.“
Dieses Vorhaben ist jedoch bis heute nicht umgesetzt worden. Entgegen anderslautender Berichte, gibt es auf dem Gelände des KBO keine eigene Wohnunterbringung ausschließlich für Frauen.

Die Unterbringungsbedingungen in den Gemeinschaftsunterkünften sind in der Regel nicht auf die besonderen Schutzbedürfnisse dieser Personengruppe ausgerichtet. Schlafräume für viele gegenseitig unbekannte Personen, außerhalb des Wohnbereichs liegende Sanitäranlagen und das Fehlen von Rückzugsräumen sind nicht angemessen für besonders schutzbedürftige Gruppen. Auch therapeutische Angebote sind, wenn überhaupt häufig nur mit langen Wartezeiten zugänglich. Dem muss dringend abgeholfen werden.

Notwendig ist beides, zum einen räumlich getrennte Wohnräume für allein reisende Frauen und Mädchen und zum anderen die entsprechende Betreuung und psychologische Angebote, wenn es sich um traumatisierte Frauen handelt. Sie brauchen besondere Hilfesysteme und ein spezielles Umfeld.

Daher möge die Bremische Bürgerschaft beschließen:

Die Bremische Bürgerschaft fordert den Senat auf,

  1. umgehend eigene räumlich getrennte Wohnmöglichkeiten für allein geflüchtete Frauen und ihre Kinder einzurichten,
  2. für geflüchtete Frauen, die Opfer sexualisierter Gewalt geworden sind, und ihre Kinder unverzüglich gesonderte Unterkünfte zur Verfügung zu stellen und in diesen Einrichtungen geeignetes Fachberatungspersonal und Therapieangebote vorzuhalten,
  3. ein Konzept für ein umfassendes Hilfesystem für geflüchtete Frauen und Mädchen zu erarbeiten.

Claudia Bernhard, Kristina Vogt und Fraktion DIE LINKE