Unsere Abgeordneten erkundigen sich

Zur Ausübung der Kontrollfunktion des Parlamentes stehen dem Parlament verschiedene Frageformen als umfangreiches Instrumentarium zur Verfügung:

  1. die Mündliche Anfrage in der Fragestunde vor dem Plenum des Parlaments,
  2. die Kleine Anfrage, die innerhalb von fünf Wochen schriftlich beantwortet werden muss,
  3. die Große Anfrage, die ebenfalls (innerhalb von fünf Wochen) schriftlich beantwortet werden muss und zum Gegenstand einer Aussprache im Plenum gemacht wird.

Im Rahmen einer Fragestunde kann jedes Mitglied der Bürgerschaft zu Beginn jeder ordentlichen Parlamentssitzung an den Senat mündliche Anfragen in öffentlichen Angelegenheiten richten. Die Anfragen müssen kurz gefasst sein, dürfen bis zu zwei Unterfragen enthalten und sind spätestens am vierten Arbeitstag vor der ordentlichen Sitzung bis 12 Uhr bei der Präsidentin oder dem Präsidenten einzureichen. Die Päsidentin oder der Präsident weist Fragen zurück, die den Vorschriften dieses Absatzes nicht entsprechen. Die Fragen werden nach der Reihenfolge ihres Eingangs behandelt. Anfragen und Zusatzfragen, die in der Fragestunde nicht beantwortet werden können, beantwortet der Senat schriftlich.

DIE LINKE hat für die kommende Plenarwoche im Januar fünf Fragen zur Beantwortung eingereicht: