Stärkung selbstständiger Schulen durch Einnahmen aus Raumüberlassung an Dritte

Stärkung selbstständiger Schulen durch Einnahmen aus Raumüberlassung an Dritte Schulen sind zentrale Orte in unserer Stadt und in unseren Stadtteilen. Hier findet nicht nur Bildung statt, sondern die Schulen bieten auch viel Raum für Veranstaltungen, der außerhalb der Unterrichtszeiten derzeit oft ungenutzt bleibt.

Schon jetzt ist es Schulen möglich, ihre Räumlichkeiten externen Nutzer*innen zu überlassen. Bei der Überlassung von Räumlichkeiten für externe Veranstaltungen zur freien Verwendung bleibt § 21 (2) des Bremischen Schulverwaltungsgesetzes maßgeblich:
„Rechtsgeschäfte im Rahmen der Selbstbewirtschaftung dürfen nur mit dem Ziel abgeschlossen werden, unmittelbar oder mittelbar zur Erfüllung des Auftrags der Schule zu dienen. Nutzungsverträge über Räume und Grundstück dürfen nicht zur Beeinträchtigung des ordnungsgemäßen Unterrichts und des übrigen Schullebens führen.“

Die Einnahmen für die Überlassung der Räumlichkeiten fließen aktuell in den allgemeinen Haushalt der Senatorin für Kinder und Bildung. So gibt es für Schulen nur wenig Anreiz, ihre Räumlichkeiten für mehr Veranstaltungen zu öffnen. Wenn die Einnahmen für die Überlassung von Räumen an Dritte direkt an die entsprechenden Schulen gehen, können die Schulen Mittel zur eigenen Verwendung generieren. Diese Mittel können für eine vielfältige Ausgestaltung genutzt werden und die bestehenden souveränen Verstärkungsmittel erweitern. Die Schulen werden so in ihrer Selbstständigkeit gestärkt. Dadurch profitieren nicht nur die Schulen, sondern auch die Stadtgesellschaft.

Gleichzeitig führt eine Vermietung der Schulen zu einer Mehrbelastung beim Verwaltungspersonal und den Hausmeisterdiensten der Schulen. Außerdem verfügen nicht alle Schulen über Räume, die sich gleichermaßen für Veranstaltungen eignen und auch die Lage kann darüber entscheiden, ob eine Schule als Veranstaltungsort attraktiv ist. Wie sich die geschilderten Chancen und Risiken in der Praxis verhalten, soll im Rahmen einer zweijährigen Testphase eruiert werden.

Die Stadtbürgerschaft möge beschließen:
Die Stadtbürgerschaft fordert den Senat auf,
1. in einer zweijährigen Testphase Schulen die Einnahmen durch die Überlassung von Räumlichkeiten für externe Veranstaltungen zur freien Verwendung unter Beachtung von § 21 (2) des Bremischen Schulverwaltungsgesetzes zur Verfügung zu stellen;
2. in Zusammenarbeit mit den Schulleitungen eine Bewerbung der Möglichkeit, Schulräume für externe Veranstaltungen zu nutzen, zu eruieren und aufzustellen. Die Entscheidung, ob und wie eine Vermietung von Schulräumen und eine Bewerbung stattfinden, obliegt den Schulleitungen;
3. der städtischen Deputation für Kinder und Bildung sechs Monate nach Beschlussfassung über erste Umsetzungsschritte zu berichten;
4. nach zwei Jahren der Deputation einen erneuten Bericht vorzulegen, in dem u.a. bewertet wird, ob sich Arbeitsaufwand und Mieterlöse für die Schulen in einem angemessenen Verhältnis befinden und ob sich aufgrund der Lage oder baulicher Gegebenheiten erhebliche Ungleichgewichte zwischen den Schulen bei den Finanzerlösen ergeben.

Dr. Franziska Tell, Philipp Bruck, Dr. Henrike Müllerund Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Falko Bries, Mustafa Güngör und Fraktion der SPD
Miriam Strunge, Sofia Leonidakis, Nelson Janßen und Fraktion DIE LINKE