In der Rubrik "Pro & Contra" des Weser Reports äußern sich verschiedene Politiker*innen beziehungsweise Vertreter*innen von Institutionen und Verbänden zu aktuellen Themen. Aktuell geht es um um die Frage, ob die BSAG "Schwarzfahrer" weiter anzeigen soll.
Tim Sültenfuß bezieht im Weser Report für die Linke Stellung:
Beim § 265a StGB handelt es sich um ein Armutsdelikt, da die Täter*innen in aller Regel schlicht zu arm sind, um sich ein Ticket zu kaufen. Er sollte deshalb abgeschafft werden.
Wenn Menschen den ÖPNV nutzen, ohne ein Ticket zu kaufen, dann handelt es sich im Kern um einen zivilrechtlichen und nicht um einen strafrechtlichen Konflikt, der auch auf zivilrechtlicher Ebene gelöst werden sollte. Wenn ich meine Handyrechnung nicht bezahle, komme ich dafür schließlich auch nicht vors Strafgericht.
Der Anspruch der Verkehrsbetriebe auf Zahlung des erhöhten Beförderungsentgelts kann gegenüber zahlungsfähigen Personen, die über Vermögen oberhalb der Pfändungsfreigrenze verfügen, auch mit allen Mitteln des Zwangsvollstreckungsrecht durchgesetzt werden.
Arme Menschen, die nicht in der Lage sind, eine Geldstrafe zu bezahlen, dafür ins Gefängnis zu stecken, ist sozial ungerecht und kostet den Staat mehr Geld, als das es irgendjemandem nützt. |