Übergangspflegestellen im Notaufnahmesystem der Kinder- und Jugendhilfe attraktiver gestalten!

LeonidakisTuncelKinder und JugendSoziales

Familien sollen im Idealfall ihren Kindern einen emotional stabilen Ort zum gesunden Aufwachsen bieten. Krisenzeiten können ein funktionierendes Familiensystem allerdings stark beeinflussen und in seiner Funktionalität bedrohen. Familienkrisen können sich derart zuspitzen, dass Kinder und Jugendliche einen anderen geschützten Ort zum Leben brauchen. Kinder und Jugendliche werden, wenn das „Kindeswohl“ gefährdet ist, vom Jugendamt in „Obhut“ genommen und in Einrichtungen der stationären Jugendhilfe oder bei einer Übergangspflegestelle untergebracht. Übergangspflegestellen sind Familien, verheiratete oder unverheiratete Paare oder Einzelpersonen, die sich bereit erklären, Kinder und Jugendliche im Alter bis zu 17 Jahren in Notsituationen übergangsweise aufzunehmen.

Zu den Aufgaben von Übergangspflegeeltern gehören die emotional zugewandte Betreuung, Versorgung und Förderung des Kindes, die Durchführung von Umgangskontakten mit der Herkunftsfamilie, die Zusammenarbeit mit einer nachfolgenden Unterbringung sowie eine enge Kooperation mit dem Jugendamt. Übergangspflegestellen sind ein unverzichtbarer Bestandteil einer umfassenden Versorgungsstruktur für Kinder und Jugendliche in familiären Krisen. Die Familien, Paare oder Einzelpersonen, die Übergangspflege anbieten, stellen einen Schutzraum für die Kinder und Jugendlichen, bis das Amt für Soziale Dienste eine neue Lebensperspektive für die jeweiligen Kinder/Jugendlichen entwickelt hat, und sie entweder in die eigene Familie zurückkehren können oder in eine Pflegefamilie oder sonstige Einrichtung vermittelt werden. Übergangspflegestellen sind für eine Vielzahl von Kindern aus Familien in akuter Krise eine pädagogisch wünschenswerte Unterbringungsform und aus der Perspektive der Kindesentwicklung oft der stationären Unterbringung vorzuziehen.

In den letzten Jahren ist allerdings ein kontinuierlicher Rückgang des Angebots von Übergangspflegestellen festzustellen. Der rot-grün-rote Senat hat zum 1. Juli 2020 die finanziellen Leistungen in der Übergangs- und Vollzeitpflege deutlich verbessert, indem die Aufnahme zu ungewöhnlichen Zeiten, ein Bereithaltegeld oder die Betreuung besonders betreuungsintensiver Kinder in der neuen Erziehungsaufwandspauschale berücksichtig wurde. Damit wurde ein wichtiger Beitrag zur Attraktivierung der Pflegestellen geleistet, jedoch wurde das Gratifikationssystem nicht grundsätzlich hinsichtlich des gesellschaftlichen Wandels auf moderne Familien- und Erwerbsarbeitsstrukturen hin angepasst. Denn waren früher Familien auch nach der eigenen Kinderphase oft bereit, für viele weitere Jahre kontinuierlich als Übergangspflegestellen zu wirken, so hat sich dies verändert. Das aktuelle System der Übergangspflege knüpft noch stark an ein traditionelles Familien- und auch Frauenbild an, bei dem ein Elternteil (zumeist die Frau) in der Erziehungsphase der Kinder und oft darüber hinaus keiner Erwerbs-arbeit nachging und in der Versorgung der Familie tätig blieb. Zunehmend wollen Übergangspflegepersonen nach einer Zeit in dieser Tätigkeit jedoch wieder einer sozialversicherungspflichten Arbeit nachgehen. Zudem häufen sich Forderungen, innerhalb der Übergangspflege auch Modelle regulärer Erwerbstätigkeit zu ermöglichen. Dazu gehört die Sozialversicherungspflicht mit angemessener Vorsorge vor Arbeitslosigkeit, Krankheit, Pflegebedürftigkeit und die finanzielle Altersvorsorge durch Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung. Zukünftig braucht es somit andere Rahmenbedingungen, um den Leistungsbereich der Übergangspflege für die anbietenden Familien, Paare und Einzelpersonen attraktiver zu machen. Daher müssen die verschiedenen Modelle der finanziellen Leistungen für Übergangspflegestellen modernen Anforderungen stärker Rechnung tragen und mehr Flexibilität ermöglichen, beispielsweise in Form der Möglichkeit, Rentenversicherungs-punkte zu erwerben oder für einige Jahre sozialversicherungspflichtig als Übergangspflegeperson beschäftigt zu sein.

Übergangspflegeeltern fühlen sich zudem häufig in ihrer Expertise nicht ausreichend gewürdigt. Sie wünschen sich eine noch verlässlichere Einbeziehung in die individuelle Jugendhilfeplanung, weil sie durch engen und guten emotionalen Kontakt zu den Kindern bzw. Jugendlichen und die Begleitung der Kontakte mit den Herkunftsfamilien wertvolle Hinweise für die weitere Planung geben können. In der Praxis verbleiben Kinder häufig deutlich länger in Übergangspflegefamilien als in der Konzeption vorgesehen. Sie sind damit oft die Bezugspersonen, die die Kinder am längsten kontinuierlich begleiten und beurteilen können. Gerade wenn Wechsel in eine andere Unterbringungsform anstehen, sei es die Rückkehr in die Herkunftsfamilie oder der Übergang in eine dauerhafte Pflegefamilie, leisten die Übergangspflegefamilien einen wichtigen Beitrag zum Gelingen solcher Wechsel. Immer wieder halten Übergangspflegeeltern auch noch Jahre nach Beendigung der Pflegschaft Kontakt zu ihren früheren Pflegekindern und unterstützen diese auf ihrem weiteren Lebensweg.

Übergangspflegestellen sind insbesondere für kleine Kinder eine wichtige Alternative zur stationären Unterbringung. Um sie auch zukünftig attraktiv zu gestalten und weiter auszubauen, muss die Übergangspflege mit veränderten Rahmenbedingungen auf gesellschaftliche Entwicklungen antworten.

Die Bürgerschaft (Landtag) möge beschließen:
Die Bürgerschaft (Landtag) fordert den Senat auf,

1. Konzepte und Vergütungsleistungen in der Übergangspflege deutschlandweit in Sinne von „models of best practice“ hinsichtlich der geänderten Bedarfe der Übergangspflegestellen zu prüfen. Ziel ist es dabei, die Übergangspflege für anbietende Familien attraktiver zu gestalten und auch Leistungsvarianten anzubieten, die auf einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung beruhen. Sollte keines der Modelle den Anforderungen entsprechen, so ist ein eigenes Konzept zu entwickeln;

2. fußend auf den Ergebnissen des vorangegangenen Absatzes, Werbe- und Akquisemaßnahmen hinsichtlich der Gewinnung neuer Pflegestellen in der Übergangspflege zu entwickeln, um möglichst viele potenzielle Pflegepersonen anzusprechen;

3. zu prüfen, inwieweit die unterschiedlichen finanziellen Leistungen für die Übergangspflegepersonen weiter entbürokratisiert werden können;

4. sich auf Bundesebene dafür einzusetzen, dass durch das Angebot der Über-gangspflege analog der Angehörigenpflege auch zusätzliche Rentenpunkte erworben werden können;

5. sicherzustellen, dass die Pflegepersonen der Übergangspflegestellen in der individuellen Jugendhilfeplanung berücksichtigt werden;

6. der zuständigen Deputation jährlich über den Fortgang der Aktivitäten des Senats zu berichten, beginnend sechs Monate nach Beschlussfassung der Bürgerschaft.

Birgitt Pfeiffer, Mustafa Güngör und Fraktion der SPD
Sahhamin Görgü-Philipp, Björn Fecker und Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Sofia Leonidakis, Cindi Tuncel, Nelson Janßen und Fraktion DIE LINKE