Soziale Teilhabe und langfristige Perspektiven durch langfristige arbeitsmarktpolitische Angebote schaffen

Das Recht auf soziale Teilhabe steht allen Menschen zu, auch denjenigen, die sich lange im Leistungsbezug befinden. Gerade sozial benachteiligten Gruppen wie Langzeitarbeitslosen muss eine Perspektive durch Beschäftigung und Anerkennung aufgezeigt werden. Menschen mit unterschiedlichem Hilfebedarf müssen daher stärker in den Fokus rücken. Beschäftigungsprogramme für langzeitarbeitslose Menschen sind ein entscheidender Ausweg aus oft schwierigen Biographien und ein Weg zu mehr sozialer Teilhabe.

Aus verschiedensten Gründen ist es nicht allen Menschen möglich, hundertprozentige Leistungsfähigkeit auf dem regulären Arbeitsmarkt zu erbringen. Aufgrund von chronischen psychischen Erkrankungen oder Suchterkrankungen sind viele Menschen kurz- oder längerfristig auf Transferleistungen angewiesen. Die Integration in den Arbeitsmarkt erfolgt in diesen Fällen dann über Beschäftigungsprogramme und öffentlich geförderte Beschäftigung, die es den Teilnehmer*innen erlaubt, sich langsam und durch Fachpersonal unterstützt zu stabilisieren, zu strukturieren und Leistungsfähigkeit aufzubauen. Das Ziel dieser Programme ist stets die Überleitung der Teilnehmer*innen in den ersten/regulären Arbeitsmarkt.

Durch das Teilhabechancengesetz hat sich die Lebenslage vieler Teilnehmender in Beschäftigungsprogrammen verbessert und stabilisiert. Deswegen soll das Instrument entfristet werden. Dennoch bleibt ein Bedarf, das Programm weiterzuentwickeln und erfolgreicher auszugestalten. Insbesondere ist es wichtig, auf eine persönliche Stabilisierung der Teilnehmenden hinzuwirken und individuelle Bedarfe zu berücksichtigen. Die Fünf-Jahre-Frist, die im Teilhabechancengesetz festgelegt ist, reicht für viele Programmteilnehmer*innen nicht aus und muss um eine Möglichkeit der Verlängerung um bis zu fünf Jahre ergänzt werden. Zudem sollen über arbeitsplatzbezogene Weiterbildungsmaßnahmen hinaus auch abschlussorientierte, berufsbezogene Fort- und Weiterbildungen gefördert werden und der finanzielle Rahmen für diese Maßnahmen ausgeweitet werden.

Die Bürgerschaft (Landtag) möge beschließen:

Die Bürgerschaft (Landtag) fordert den Senat auf, sich auf Bundesebene dafür einzusetzen, dass der Soziale Arbeitsmarkt als dauerhaftes Instrument ausgebaut wird. Zudem sollen eine Verlängerung des Programms um bis zu fünf Jahre ermöglicht sowie auch abschlussorientierte, berufsbezogene Fort- und Weiterbildungen gefördert und der entsprechende finanzielle Förderrahmen erhöht werden, um die Chancen der Teilnehmenden auf einen Wechsel in eine reguläre Beschäftigung weiter zu verbessern.

Dr. Henrike Müller, Björn Fecker und Fraktion BÜNDNIS 90/Die Grünen
Jasmina Heritani, Birgitt Pfeiffer, Mustafa Güngör und Fraktion der SPD
Ingo Tebje, Nelson Janßen, Sofia Leonidakis und Fraktion DIE LINKE