Soziale Teilhabe und langfristige Perspektiven durch langfristige arbeitsmarktpolitische Angebote schaffen
Das Recht auf soziale Teilhabe steht allen Menschen zu, auch denjenigen, die sich lange im Leistungsbezug befinden. Gerade sozial benachteiligten Gruppen wie Langzeitarbeitslosen muss eine Perspektive durch Beschäftigung und Anerkennung aufgezeigt werden. Menschen mit unterschiedlichem Hilfebedarf müssen daher stärker in den Fokus rücken.
Aus verschiedensten Gründen ist es nicht allen Menschen möglich, hundertprozentige Leistungsfähigkeit auf dem regulären Arbeitsmarkt zu erbringen. Aufgrund von chronischen psychischen Erkrankungen oder Suchterkrankungen sind viele Menschen kurz- oder längerfristig auf Transferleistungen angewiesen. Die Integration in den Arbeitsmarkt erfolgt in diesen Fällen dann über Beschäftigungsprogramme und öffentlich geförderte Beschäftigung, die es den Teilnehmer*innen erlaubt, sich langsam und durch Fachpersonal unterstützt zu stabilisieren, zu strukturieren und Leistungsfähigkeit aufzubauen. Das Ziel dieser Programme ist stets die Überleitung der Teilnehmer*innen in den ersten/regulären Arbeitsmarkt.
Mit einem RGR-Antrag soll die Bremische Bürgerschaft den Senat unter anderem auffordern, sich auf Bundesebene dafür einzusetzen, dass der Soziale Arbeitsmarkt als dauerhaftes Instrument ausgebaut wird.
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