Solidarität mit der Ukraine – in Bremen, Deutschland und Europa

Linksfraktion BremenFrieden, Antifaschismus & Antimilitarismus

Der bewaffnete Angriff Russlands auf die Ukraine am 24. Februar 2022, den Wladimir Putin befohlen hat, stellt einen eklatanten und menschenverachtenden Bruch des Völkerrechts und einen massiven Verstoß gegen den zent-ralen Grundsatz der Vereinten Nationen, das Gewaltverbot in Artikel 2 Ziffer 4 der Charta der Vereinten Nationen dar. Die Weltgemeinschaft verurteilt dies nahezu einhellig in einer von 91 Staaten gemeinsam eingebrachten und von 141 Staaten unterstützten Resolution der Generalversammlung der Ver-einten Nationen (ES 11/1) vom 2. März 2022 (bei 35 Enthaltungen).
Die Resolution verurteilt den Angriff in deutlichen Worten, bestätigt die Souveränität, Unabhängigkeit, Einheit und territoriale Integrität der Ukraine und fordert die Russische Föderation auf, ihre Streitkräfte sofort, vollständig und bedingungslos vom Territorium der Ukraine zurückzuziehen, und weist da-rauf hin, dass darauf beruhende Gebietsgewinne nicht völkerrechtlich anerkannt werden.

Es ist bezeichnend, dass neben Russland lediglich Belarus, Eritrea, Nordkorea und Syrien gegen die Resolution stimmten. Die Generalversammlung bestätigt damit in beeindruckender Weise den Willen der Völker der Vereinten Nationen, heute mehr denn je „künftige Geschlechter vor der Geißel des Krieges zu bewahren“ und „Bedingungen zu schaffen, unter denen Gerech-tigkeit und die Achtung vor den Verpflichtungen aus Verträgen und anderen Quellen des Völkerrechts gewahrt werden können“, wie es in der Präambel der Charta der Vereinten Nationen heißt.

Wir stehen an der Seite der Ukraine, die mutig ihr Selbstverteidigungsrecht in Anspruch nimmt, die an ihre Zukunft als freies und demokratisches Mitglied der Vereinten Nationen in einem friedlichen, demokratischen und vereinten Europa glaubt. Wir stehen auch an der Seite derjenigen Menschen in der Russischen Föderation, die sich unter großer Gefahr für ihre eigene Si-cherheit gegen Wladimir Putins Krieg aussprechen. Gleichzeitig sind wir in hohem Maße besorgt über die Berichte über Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht und verurteilen die zunehmenden Angriffe auf die verbleibende Zivilbevölkerung, insbesondere von Frauen und Mädchen.

Über 2,5 Millionen schutzsuchende Menschen (Stand 16. März 2022), vor allem Frauen und Kinder, haben die Ukraine bereits verlassen, um ihr Leben zu retten – Europa, Deutschland und Bremen haben die Pflicht, alles zu tun, um diesen Menschen eine sichere Zuflucht zu gewähren – insofern ist der Durchführungsbeschluss 6846/22 des Rates vom 4. März 2022 zur Feststel-lung eines Massenzustroms von Vertriebenen aus der Ukraine im Sinne des Artikel 5 der Richtlinie 2001/55/EG und zur Einführung vorübergehenden Schutzes die richtige Maßnahme zur richtigen Zeit. Auch Bremen und Bremerhaven werden alles tun, um Ihrer Verantwortung für schutzsuchende Menschen aus der Ukraine gerecht zu werden.

Die Sanktionen, die von der Europäischen Union und der Weltgemeinschaft gegen Russland verhängt wurden, unterstützen wir, insbesondere auch den Versuch, Sanktionen möglichst zielgerichtet auf die russische Führungsriege und Wirtschaftselite sowie auf Wirtschaft- und Finanzbeziehungen zu richten, die für die Führung des russischen Angriffskriegs wesentlich sind. Es muss ein klares wirksames Signal gesetzt werden, dass Verstöße gegen fun-damentales Völkerrecht von der Weltgemeinschaft nicht akzeptiert werden.

Gleichzeitig ist überdeutlich, dass eine Stärkung unserer Resilienz in Deutschland und Europa, insbesondere auch eine Verringerung unserer energiepolitischen Abhängigkeit von Russland, von entscheidender Bedeutung für unsere Zukunft ist. Die Energiewende ist dadurch noch prioritärer geworden, als sie es vorher bereits war. Auch im Land Bremen erhalten die dazu von der Enquete-Kommission empfohlenen Maßnahmen eine zusätzliche Dringlichkeit.

Die Geschlossenheit und Besonnenheit der Europäischen Union zeigt, dass wir mit diesem gemeinsamen Handlungsrahmen dem System Putins demokratische Mittel entgegenzusetzen haben. Deren Ziel muss sein, die Ukraine bei der Bewahrung ihrer Selbständigkeit zu unterstützen, die Ukrainer:innen zu schützen, Wladimir Putin von seinem Kriegskurs abzubringen, eine Ausweitung des Krieges zu verhindern, und den Frieden in Europa schnellstmöglich wiederherzustellen.

Mittel- und langfristig kann Sicherheit in Europa und der Welt nicht gegen Russland erreicht werden, sondern nur durch die Wiederbelebung und Modernisierung einer tragfähigen europäischen Sicherheitsarchitektur, die Rüstungskontrolle, friedliche Koexistenz sowie einen offenen, vertrauensvollen Dialog über legitime Sicherheitsbedürfnisse aller Beteiligten in den Mittel-punkt stellt. Der Weg dahin ist weit, aber fast 50 Jahre nach der KSZE-Schlussakte von Helsinki müssen wir an ihre Grundgedanken anknüpfen, sobald die Bedingungen es wieder erlauben.

Die Bürgerschaft (Landtag) möge beschließen:

1. Die Bürgerschaft (Landtag) verurteilt auf das schärfste den völkerrechtswidrigen bewaffneten Angriff der Russischen Föderation auf die Ukraine, die seit dem 24 Februar 2022 nicht nur Tod, Zerstörung und unfassbares Leid verursacht hat, sondern bereits jetzt über 2,5 Millionen Menschen gezwungen hat, aus der Ukraine zu flüchten. Die Bürgerschaft (Landtag) steht solidarisch an der Seite der Ukrainer:innen, die ihre Heimat gegen den Aggressor Wladimir Putin verteidigen. Es braucht einen sofortigen Waffenstillstand, unbeeinträchtigte humanitäre Hilfe und einen Einstieg in echte Friedensverhandlungen – und zwar sofort!
2. Die Bürgerschaft (Landtag) bewundert den Mut der vielen Russ:innen, die trotz Repression und Verfolgung in vielen russischen Städten auf die Straße gehen, um gegen den Krieg zu protestieren. Die Bürgerschaft (Landtag) ver-urteilt das repressive Vorgehen der russischen Regierung gegen diese friedlichen Proteste. Wir sind solidarisch mit denen, die in Russland für das Recht auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit, für faire Wahlen und für eine freie Zivilgesellschaft eintreten. Die Verbindung zu diesen Kräften darf nicht abreißen.
3. Die Bürgerschaft (Landtag) fordert Wladimir Putin als Oberbefehlshaber der Streitkräfte der Russischen Föderation auf, die Resolution ES 11/1 der Generalversammlung der Vereinten Nationen umgehend umzusetzen, die Regeln des Kriegsrechts und des humanitären Völkerrechts, zum Schutz der Zivilbevölkerung, und hier insbesondere auch die Resolution 1325 des UN-Sicherheitsrates (Frauen, Frieden und Sicherheit) einzuhalten, sowie die unbedingte Sicherung der kerntechnischen Anlagen in der Ukraine und das Funktionieren der lebenswichtigen Infrastruktur der Ukraine sicherzustellen, und die Versorgung der ukrainischen Bevölkerung mit Lebensmitteln und Medikamenten über humanitäre Korridore zuzulassen.
4. Des Weiteren fordert die Bürgerschaft (Landtag) Wladimir Putin als Staatsoberhaupt der Russischen Föderation auf, das Abkommen zur Verhütung von Atomkriegen vom 22. Juni 1973 zu respektieren und von weiteren Drohungen des Einsatzes von Massenvernichtungswaffen abzusehen.
5. Die Umsetzung der Energiewende hin zu einem CO2-neutralen Deutschland und Europa ist mit größter Priorität umzusetzen, nicht nur um die Ziele des Pariser Abkommens zu erreichen, sondern auch um die Abhängigkeit und damit Erpressbarkeit Deutschlands und Europas von der Russischen Föderation schnellstmöglich zu beenden. Dies erfordert neben bedeutenden Investitionen insbesondere auch die Beschleunigung von Genehmigungsverfahren und Vorrangigkeit des Ausbaus von Solar- und Windkraftanlagen, sowie Energie-speichern und –netzen im überwiegenden öffentlichen Interesse. Der Ausbau von Netzen und Infrastruktur, sowie in der Übergangszeit der Beschaffung und Speicherung fossiler Energieträger soll möglichst europäisch koordiniert erfolgen (europäische Speicherreserve), um einem schädlichen Überbietungswettbewerb vorzubeugen. Eine Bevorratung für Krisenzeiten muss bedacht und organisiert werden. Die dringend erforderliche Beschleunigung der Ener-giewende rechtfertigt die Mobilisierung zusätzlicher finanzieller Mittel auf Bun-des- wie auf europäischer Ebene. Zur Energiewende muss Bremen jetzt auch vorrangig die von der Klimaenquete ausgearbeiteten Maßnahmen wie u.a. Solardachpflicht, Ausbau von Fern- und Nahwärmenetzen, ÖPNV-Ausbau sowie Dekarbonisierung öffentlicher Gebäude und Wohnungsbaugesellschaften, beschleunigt umsetzen, um auch darüber die Unabhängigkeit von fossilen Energien schnellstmöglich zu realisieren.
6. Es entstehen erhebliche Kosten durch den Anstieg der Energiepreise, in Folge auch der Verbraucher:innen-Preise, durch die notwendigen Maßnahmen zur Bevorratung und durch die beschleunigte Energiewende. Die Bürgerschaft (Landtag) fordert die Kartell- und Regulierungsbehörden auf, die Preisanstiege der letzten Wochen daraufhin zu überprüfen, ob tatsächlich ausschließlich Steigerungen der Einkaufspreise an die Verbraucher:innen weitergegeben wurden. Die Bürgerschaft (Landtag) fordert den Bund und das Land Bremen auf, zu prüfen, wie besonders Haushalte mit geringen Einkommen bei der Erbringung der gestiegenen Kosten unterstützt werden können. Dazu gehört auch eine Verlagerung eines Teils der öffentlichen Kosten in die Zukunft durch Kreditaufnahmen.
7. Die Verteidigungsfähigkeit Deutschlands und Einhaltung seiner Beistandspflichten im Rahmen der NATO darf nicht durch Fortsetzung der bisher ineffizienten Beschaffungsverfahren oder Investitionen in unausgereifte Waffensysteme gefährdet werden. Deutschland braucht eine moderne Berufsarmee, deren Bewaffnung den strategischen Vorgaben des Parlaments folgt. Deutsche Verteidigungspolitik muss zukünftig europäischer eingebettet sein. Die Sicherheit Europas ist nur mit gemeinsamen politischen Anstrengungen zu gewährleisten. Einer Wiedereinführung der Wehrpflicht oder der Einführung einer allgemeinen Dienstpflicht erteilt die Bürgerschaft (Landtag) eine Absage.
8. Der Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Resilienz kritischer Einrichtungen (CER-Richtlinie 14262/20) muss zügig verabschiedet und umgesetzt werden. In diesem Zusammenhang ist der Schutz der digitalen Infrastruktur vor Cyberangriffen zu priorisieren. Die europäische Zusammenarbeit zwischen dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) und anderen europäischen Behörden muss vertieft und institutionell abgesichert werden. Hierfür sollten geeignete Räumlichkeiten und Infrastrukturen in Bremen angeboten werden.
9. Freie Medien und faktenbasierte Informationsquellen: Die Verbreitung von Propaganda, Desinformation und Hetze im Netz untergräbt die Grundlage freier und demokratischer Gesellschaften. Der Desinformation muss wirksam Einhalt geboten werden. Für in der EU tätige Online-Plattformen und soziale Netzwerke müssen verbindliche Transparenzanforderungen definiert, KI-gestützte Frühwarnsysteme und Faktenprüfungen eingeführt und mittels Rechenschaftspflichten und Sanktionen durchgesetzt werden, wobei Meinungsfreiheit und Pluralität zu gewährleisten sind. Werden Verbote ausgesprochen, so sind diese zügig und konsequent durchzusetzen. Betreiber:innen müssen dazu angehalten werden, durch die Entfernung illegaler oder falscher Inhalte zur Bekämpfung von Falschmeldungen und anderen Versuchen zur Desinformation beizutragen. Die Verwendung von Algorithmen und Nutzerdaten für politische Kampagnen (micro-targeting) muss transparent gemacht werden. Regierungsseitige Eingriffe in die freie Medienlandschaft, wie sie insbesondere in Ungarn in den letzten Jahren zu beobachten waren, müssen von der Europäischen Kommission sanktioniert werden, notfalls unter Einsatz bzw. Fortentwicklung des Europäischen Rechtsstaatsmechanismus.
10. Die völkerrechtswidrige Invasion Wladimir Putins hat seit Beginn des Kriegs über 2,5 Millionen Menschen aus der Ukraine, insbesondere Frauen und Kinder, gezwungen, ihre Heimat zu verlassen und Schutz in der Europäischen Union zu suchen. (Männliche ukrainische Staatsbürger zwischen 18 und 60 Jahren dürfen seit dem 24. Februar 2022 das Land nicht verlassen.) Die Bürgerschaft (Landtag) begrüßt vor diesem Hintergrund den Durchführungsbeschluss 6846/22 des Rates vom 4. März 2022, der das Bestehen eines Massenzustroms von Vertriebenen aus der Ukraine feststellt. Dadurch wird es den geflüchteten Menschen ermöglicht, vorübergehenden Schutz und in der gesamten Union harmonisierte Rechte in Anspruch zu nehmen, die ein angemessenes Schutzniveau bieten, wodurch die Gefahr einer Überlastung der Asylsysteme einzelner Staaten gemindert werden kann. Auch Menschen, die aus der Ukraine fliehen, aber keinen ukrainischen Pass haben, müssen unter diesen Schutzanspruch fallen, ebenso Soldat:innen. Die Bürgerschaft (Landtag) fordert die Bundesregierung und die anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union auf, die darin liegende Chance zur Weiterentwicklung hin zu einem echten und solidarischen Gemeinsamen Europäischen Asylsystem zu nutzen, das den Respekt der Genfer Flüchtlingskonvention und des New Yorker Protokolls, insbesondere des Grundsatzes der Nichtzurückweisung (non-refoulement) dauerhaft und überall in Europa sichert. Dazu gehören auch Mechanismen einer solidarischen Finanzierung, etwa mit Hilfe des europäischen Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds (AMIF), in Verknüpfung mit den nationalen Sozialsystemen.
11. Die Bürgerschaft (Landtag) erkennt die umfangreichen Maßnahmen des Senats an, kurzfristig die Unterbringung und Versorgung der in Bremen eingetroffenen Geflüchteten aus der Ukraine sicherzustellen. Die Bürgerschaft (Landtag) fordert den Senat auf, Menschen, die in vielen Fällen nur das nackte Leben retten konnten, eine sichere und menschenwürdige Zuflucht in Bremen und Bremerhaven zu bieten. Hierfür muss der Senat mit Hochdruck, in enger Abstimmung mit Bundesregierung und der Seestadt Bremerhaven, die Bereitstellung von Flüchtlingsunterkünften und Versorgung, sowie die Verteilung der Geflüchteten auf die Kommunen organisieren. Die gesundheitliche Versor-gung (Kostenübernahmeregelung durch Bund und Länder) muss unmittelbar sichergestellt werden, einschließlich Impfangeboten, vor allem in Gemein-schaftsunterkünften, und psychologische Betreuung in Einzelfällen. Die Bereitstellung von schulischen Angeboten und Integration in Kinderbetreuungseinrichtungen sollte so schnell wie irgend möglich erfolgen. Angebote von Sprach- und Integrationskursen, sowie die Vermittlung in den regulären Arbeitsmarkt müssen mit hoher Priorität koordiniert und vorbereitet werden.
12. Die Bürgerschaft (Landtag) fordert den Senat auf, planerische, technische und personelle Maßnahmen zu prüfen, um Fähigkeiten, Meldewege und Abläufe des Zivil- und Katastrophenschutzes an die realen Herausforderungen anzupassen. Dazu zählen insbesondere der Ausbau des professionellen Krisenmanagements, Sirenen zur Warnung der Bevölkerung, Notstromsysteme, Zelte zur Notunterbringung, die Trinkwassernotversorgung, Satellitenkommunikation und eine Notversorgung zur Steigerung der Resilienz.
13. Gleichzeitig stellt die Bürgerschaft (Landtag) fest, dass auch in Deutschland lebende Personen mit einer (realen oder zugeschriebenen) Verbindung zu Russland angefeindet werden. Die Bürgerschaft (Landtag) verurteilt diese Übergriffe scharf. Im Namen der Solidarität mit der Ukraine darf es keine Beleidigungen und Stigmatisierungen, körperliche Angriffe und Sachbeschädigungen geben. Solche Taten widersprechen dem Ziel eines friedlichen Zusammenlebens und werden daher nicht hingenommen, sondern, wo erforderlich, mit den Mitteln des Rechtsstaats geahndet. Bremen und Bremerhaven sind weltoffene, friedliche Städte, die sich klar gegen jede Form von Nationalismus und durch ihn gerechtfertigte Gewalttaten, Verleumdungen und Beleidigungen wenden.
14. Auch in Zeiten von Krieg ist es wichtig, diplomatische Kanäle zu jeder Zeit offen zu halten. Die Bürgerschaft (Landtag) unterstützt die aktive Suche jeder Seite nach einer Lösung, die den Frieden in Europa wiederherstellt und den Ukrainer:innen ermöglicht, ihre Zukunft in einer Ukraine in sicheren, völkerrechtlich anerkannten Grenzen demokratisch selbst zu bestimmen.
15. Die Bürgerschaft (Landtag) bedankt sich bei allen Bürger:innen, Vereinen, Foren und anderen Organisationen, die sich aktiv in die Hilfe bei der Bewältigung dieser humanitären Katastrophe einbringen, für ihr vielfältiges Engagement. Dies soll von öffentlichen Stellen und Strukturen weiterhin in geeigneter Form unterstützt werden.

Antje Grotheer, Mustafa Güngör und die Fraktion der SPD
Dr. Henrike Müller, Björn Fecker und die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Cindi Tuncel, Sofia Leonidakis, Nelson Janßen und Fraktion DIE LINKE