Mehrweggebot für Veranstaltungen

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Jährlich gelangen ungefähr acht Millionen Tonnen Plastik in die Ozeane. Auch der Plastikmüll in Deutschland nimmt weiter zu. Geschätzte 40 Prozent der mehr als 407 Millionen Tonnen Plastik, die jährlich weltweit produziert werden, sind Einwegartikel. In der Folge bedroht das Plastik die Lebensräume von Tier- und Pflanzenwelt. Fast jeder an der Nordseeküste angespülte Eissturmvogel hat heute Plastik im Magen. Auch Menschen nehmen Plastik über die Nahrungskette zu sich. Die Auswirkungen auf die Gesundheit sind bisher unbekannt. Darüber hinaus ist Einwegplastik klimaschädlich. Schließlich besteht Plastik zu Teilen aus Erdöl und Erdgas, das bei der Zersetzung und Müllverbrennung CO2 freisetzt. Und auch die durch Plastik bedrohten Ökosysteme in Ozeanen speichern Kohlenstoff.

Die EU-Einwegkunststoff-Richtlinie verbietet nicht nur ab dem 1. Juli 2021 bestimmte Produkte aus Kunststoff, die aufgrund ihrer Größe oft bei der Abfallsortierung übersehen werden. Die Richtlinie sieht unter anderem vor, dass bestimmte Einwegprodukte wie Besteck, Strohhalme und bestimmte Becher aus Kunststoff nicht mehr verkauft werden. Sie verpflichtet die Mitgliedsstaaten außerdem dazu, dafür zu sorgen, dass in den nächsten fünf Jahren deutlich weniger Lebensmittelverpackungen, insbesondere auch Take-away- und Fast-food-Verpackungen verbraucht werden. Die Mitgliedsstaaten sollen dafür passende Maßnahmen selbst vorschlagen. Es ist also zu erwarten, dass in den nächsten Jahren auf Bundesebene weitere Einschränkungen für Einwegprodukte folgen werden.

Die Stadt Bremen soll ein Mehrweggebot bei Veranstaltungen umsetzen. Auf Veranstaltungen sollen Mehrwegsysteme für Lebensmittel- und Getränkeausgaben eingesetzt werden, um Plastik einzusparen. In Deutschland entstehen jährlich ca. 155.000 Tonnen Müll durch Einweg-Essensbehälter. Städte und Gemeinden kostet die Reinigung und Entsorgung des Einwegmülls jährlich 720 Millionen Euro.

Schalen und Becher aus Pappe sind aufgrund ihrer Beschichtung, die in der Regel aus Polyethylen besteht, leider nur vermeintlich biologisch abbaubar und nur zu sehr geringen Teilen recycelbar. Auch neue Verpackungen aus Bioplastik, Holz oder mit biologischer Beschichtung sind keine guten Alternativen. Sie verursachen weiterhin einen hohen Ressourcenverbrauch, Umweltschäden bei der Herstellung und können nur in aufwendigen Verfahren wiederverwertet werden. Produkte, die stark verschmutzt sind oder nicht sauber getrennt wurden, wie es bei Veranstaltungen häufig der Fall ist, werden schlussendlich nicht recycelt. Da diese Becher ebenfalls einen sehr langsamen Abbauprozess haben, verschmutzen sie weiterhin Landschaft und öffentliche Räume und können in Kompostieranlagen oft nicht verwertet werden.

Der Umstieg und die konsequente Verwendung von Mehrweg-Alternativen ist daher die beste Lösung und findet auch in Bremen bereits bei vielen Veranstaltungen Anwendung. Es gilt nun, flächendeckend Mehrwegsysteme auch für Großveranstaltungen in Bremen zu etablieren und Wettbewerbsnachteile für ressourcenschonend agierende Veranstalter*innen und Gastronom*innen aufzulösen. Damit wäre ein wichtiger erster Schritt auf dem Weg zu einer klimaneutralen Veranstaltungswirtschaft gemacht. Existierende Mehrwegsysteme, die bereits heute auf Bremer Märkten und Veranstaltungen etabliert sind, sollen durch das neue Mehrweggebot nicht belastet werden. Sie haben sich bewährt und sind damit Vorbild für andere.

Die Verwendung von Glasflaschen ist die aktuell gängigste Form von Mehrweg. Bei Bedarf kann aus Sicherheitsgründen schon heute ein Verbot von Glasflaschen als Veranstaltungsauflage durchgesetzt werden kann.

Ziel ist es, nach einer Übergangsphase das Mehrweggebot gesetzlich zu verankern. Damit ist die Stadt zugleich aufgefordert, die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass alle betroffenen Akteure diesem Gebot auch nachkommen können. Für kleine Veranstaltungen (z.B. Straßenfeste) ist der logistische und finanzielle Aufwand für eine eigenständige Umsetzung des Mehrweggebots zu groß. Sie brauchen ein unkompliziertes öffentliches Leihangebot inklusive aller notwendigen Dienstleistungen (Beratung, Transport, Reinigung). Neben privaten Mehrwegsystemen soll daher auch die Einrichtung eines kommunalen Mehrwegsystems geprüft werden. Dabei sind Kooperationsmöglichkeiten zwischen einschlägigen öffentlichen Unternehmen und Unternehmen in öffentlicher Beteiligung (z.B. Bremer Weser-Stadion GmbH, M3B, Martinshof) auszuloten. Zusätzlich bedeutet ein kommunales Mehrweggebot auch eine konkrete Stärkung nachhaltiger regionaler Wirtschaftskreisläufe und damit die Sicherung und den Ausbau von lokalen Arbeitsplätzen, da Mehrwegsysteme die Lebensgrundlage vieler kleiner und mittelständischer Unternehmen, wie Getränkehandel und Cateringbetrieben, bedeuten. Außerdem können so Transportwege zur Bereitstellung von Mehrwegsystemen durch überregionale Anbieter vermieden werden.

Ein Mehrweggebot für Veranstaltungen im öffentlichen Raum gibt es bereits in verschiedenen Städten und wurde dort erfolgreich umgesetzt. Sie können als Vorbild und gutes Beispiel für Veranstaltungen auf privatem Gelände dienen und die Routinen von Besucher*innen ändern. Ziel ist es, dass bei allen Veranstaltungen im öffentlichen Raum nur noch Mehrweg verwendet wird. Ausnahmen davon sollten auf das absolut Notwendige reduziert werden.

Zusätzlich zur schrittweisen Einführung eines Mehrweggebots in Bremen soll zudem auf Bundesebene darauf hingewirkt werden, bundeseinheitliche Regelungen für den verpflichtenden Einsatz von Mehrwegsystemen bei Veranstaltungen zu finden. Viele Veranstalter*innen sind überregional aktiv und das oben beschriebene Müllproblem endet nicht an den Stadt- und Landesgrenzen. Einheitliche Vorgaben erleichtern den Betroffenen die praktische Umsetzung vor Ort und stärken den ökologischen Effekt von Mehrwegsystemen.

Die Stadtbürgerschaft möge beschließen:

1. Die Stadtbürgerschaft fordert den Senat auf, zunächst die kurzfristige Umsetzung eines Mehrweggebots für Veranstaltungen als Auflagen bei marktrechtlichen Festsetzungen und straßenrechtlichen Sondernutzungserlaubnisse nach § 18 BremLStrG vorzunehmen. Diese sollen folgendermaßen ausgestaltet werden:

o Ab dem 1. März 2023 sollen zunächst Getränke ausschließlich in pfandpflichtigen, wiederverwendbaren Gefäßen, Packungen und Behältnissen (z. B. Mehrweg-Kunststoff, Porzellan, Keramik, Glas usw.) ausgegeben werden. Dies schließt ein Mehrweggebot für das Getränkeangebot ein, d.h. Getränke sollen ausschließlich aus Behältnissen ausgeschenkt werden, die den genannten Kriterien entsprechen.
o Ab dem 1. März 2024 sollen dann auch Speisen ausschließlich in solchen Gefäßen, Packungen und Behältnissen und mit wieder verwendbarem Besteck (Mehrwegbesteck) ausgegeben werden.
o Existierende Mehrwegsysteme, die ohne Pfand funktionieren, sind von der Pfandpflicht ausgenommen. Weitere Ausnahmen von den Regelungen des Mehrweggebots können nur in besonderen Einzelfällen zugelassen werden. Mögliche Ausnahmekriterien sind in einer Richtlinie festzulegen.

2. Die Stadtbürgerschaft fordert den Senat auf, die sachlichen Vorgaben unter Beschlusspunkt 1 auch in einer Novelle des Ortsgesetzes über die Entsorgung von Abfällen in der Stadtgemeinde Bremen (Abfallortsgesetz) aufzunehmen, sodass sämtliche Veranstaltungen und Märkte, die auf Grundstücken oder in Einrichtungen der Stadt durchgeführt und/oder von der Stadt veranstaltet oder finanziell gefördert werden, vom Mehrweggebot erfasst werden.

3. Die Stadtbürgerschaft fordert den Senat auf, die Einführung eines kommunalen Mehrwegsystems und damit eines öffentlichen Leihangebots zu prüfen. Dabei sind die einschlägigen öffentlichen Unternehmen einzubinden, ihre Erfahrungen und Bedürfnisse zu berücksichtigen und eventuelle Kooperationsmöglichkeiten zu eruieren.

4. Die Stadtbürgerschaft fordert den Senat auf, mit privaten Unternehmen, die nicht auf städtischen Grundstücken, in städtischen Einrichtungen oder mit finanzieller Förderung der Stadt Veranstaltungen in Bremen durchführen, Gespräche aufzunehmen mit dem Ziel, freiwillige Vereinbarungen zur Einführung von Mehrwegsystemen zu treffen; auch hier sind finanzielle Anreizmöglichkeiten zu prüfen.

5. Die Stadtbürgerschaft bittet den Senat, Gespräche mit dem Magistrat Bremerhaven zu suchen, um die Möglichkeit eines analogen Ortsgesetzes für die Kommune Bremerhaven zu erörtern.

6. Die Stadtbürgerschaft bittet den Senat, sich im Bundesrat dafür einzusetzen, dass eine einfache und verbraucherfreundliche Rückgabe von Mehrwegbechern und Mehrwegessensverpackungen durch deutschlandweite Pfandsysteme gefördert wird.

7. Die Stadtbürgerschaft bittet den Senat, der Deputation für Klima, Umwelt, Landwirtschaft und Tierökologie und der Deputation für Wirtschaft und Arbeit drei Monate nach Beschlussfassung zu berichten.

Ralph Saxe, Robert Bücking, Björn Fecker und Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Volker Stahmann, Arno Gottschalk, Carsten Sieling, Mustafa Güngör und Fraktion der SPD

Ingo Tebje, Sofia Leonidakis, Nelson Janßen und Fraktion DIE LINKE