Kürzungspläne bei Kinder- Jugend- und Eingliederungshilfeleistungen

Am 16.04.2026 veröffentlichte der Paritätische Wohlfahrtsverband ein internes Papier einer Arbeitsgruppe von Bundes-, Landes- und kommunalen Akteuren vom 25.03.2026 mit dem Titel „Effizienter Ressourceneinsatz bei Leistungsgesetzen". Dieses beinhaltet einen langen Maßnahmenkatalog mit dem übergeordneten Ziel der Kosteneinsparung bei Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe, Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen sowie dem Unterhaltsvorschussgesetz. Unter dieser Maßgabe werden auch Kürzungsvorschläge aufgeführt, die Betroffenenperspektiven, langfristige ökonomische und gesellschaftliche Folgekosten und völkerrechtlich verbriefte Grundrechte mindestens teilweise außer Acht lassen. Die öffentliche und fachliche Kritik an dem Papier fällt entsprechend scharf aus. 

Wir fragen den Senat: 

  1. In dem Arbeitspapier wird gefordert, Geflüchtete ab 16 Jahren in Übergangswohnheimen für Erwachsene unterzubringen, “in denen reduzierte Standards für die Unterbringung, Versorgung und Betreuung gelten”. Wie ist dies nach Auffassung des Senats mit Kinderrechten und Kinderschutz vereinbar? Inwiefern stellt dies nach Ansicht des Senats einen möglichen Verstoß gegen die UN-Kinderrechtskonvention dar?
  2. Sowohl bei der Unterstützung junger Erwachsener (S. 18) als auch beim Unterhaltsvorschussgesetz (S. 106) wird die Rückabwicklung von Qualitätssteigerungen der letzten Jahre gefordert. So würde Ansprüche auf Jugendhilfeleistungen nach §41 SGB XIII für junge Erwachsene aufgeweicht, die noch nicht in der Lage einer eigenverantwortlichen Lebensführung sind. Wie bewertet der Senat diesen Vorschlag?
  3. Weiterhin schlägt das Papier vor, Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz wieder auf 12 Jahre zu begrenzen. Die Ausweitung von Unterhaltsvorschuss bis zum 18. Geburtstag eines Kindes war erst 2017 eingeführt worden und hat die Situation Alleinerziehender und ihrer Kinder erheblich verbessert. Wie bewertet der Senat das avisierte Zurückdrehen der Ausweitung des UVG-Anspruches?
  4. Das Arbeitspapier enthält Vorschläge für mehrere Maßnahmen im Bereich der Integrationshilfen und Schulassistenzen. Auf S. 11, 45 und 46 wird die standardmäßig gemeinsame/gepoolte Erbringung dieser Leistungen gefordert. Wie schätzt der Senat die Kritik des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes und der Konferenz der Beauftragten des Bundes und der Länder für Menschen mit Behinderungen ein, dass hierdurch Individualansprüche verletzt werden?
  5. Wie bewertet der Senat die konkreten Vorschläge aus Frage 4? Sind in Bremen Einspareffekte eingetreten durch systemische Assistenzlösungen? Sind überhaupt Einspareffekte erwartbar vor dem Hintergrund des nach §112 SGB IX erforderlichen Aufbaus schulinterner Strukturen?
  6. Inwiefern widersprechen die Forderung aus Frage 4 der UN-BRK und den Grundsätzen des BTHG und welche möglichen Risiken sieht der Senat hinsichtlich der Einschränkungen für die Teilhabe Betroffener?
  7. Auf S. 34 wird eine Abschaffung des Wunsch- und Wahlrechts ohne Kostenvorbehalt in der Eingliederungshilfe gefordert. Ist die Einschränkung des Wunsch- und Wahlrechts aus Sicht des Senats im Sinne der Wahlfreiheit des Leistungsträgers für Menschen mit Behinderung und im Sinne der Versorgungssicherheit?
  8. Die zu gewährenden Hilfsmittel, um Menschen mit Behinderungen die Teilhabe zu ermöglichen, sollen laut einer auf S. 34 des Arbeitspapieres formulierten Maßnahme stärker begrenzt werden. Inwiefern widersprechen diese Forderungen der UN-BRK und den Grundsätzen des BTHG und welche möglichen Risiken sieht der Senat hinsichtlich der Einschränkungen für die Teilhabe Betroffener?
  9. Einkommens- und Vermögensanrechnungen sollen dem Papier zufolge auf dem Vor-BTHG-Niveau ansetzen (S. 84 f.), obwohl es sich bei den betroffenen Hilfen, z.B. für persönliche Assistenz oder notwendige Fahrtkosten, um solche handelt, die Barrieren und Diskriminierung ausgleichen. Inwiefern widersprechen diese Forderungen der UN-BRK und den Grundsätzen des BTHG und welche möglichen Risiken sieht der Senat hinsichtlich der Einschränkungen für die Teilhabe von Menschen mit Behinderung?
  10. Inwiefern war die Freie Hansestadt Bremen im Rahmen der Mitarbeit im Deutschen Städtetag an dem Prozess der Erstellung des Arbeitspapiers beteiligt oder hatte hiervon Kenntnis?
  11. Wie sieht nach Kenntnis des Senats der Zeit- und Umsetzungsplan zur Finalisierung bzw. Beschlussfassung des Papiers aus?
  12. Wie bewertet der Senat das Arbeitspapier insgesamt inhaltlich?
  13. Wie bewertet der Senat die Kritik des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes und der Konferenz der Beauftragten des Bundes und der Länder für Menschen mit Behinderungen?

Sofia Leonidakis, Tim Sültenfuß, Dariush Hassanpour, Nelson Janßen und Fraktion die Linke