Krankenversicherung von Inhaftierten
Wir fragen den Senat:
- Inwieweit werden Inhaftierte in der Justizvollzugsanstalt des Landes Bremen bei der Klärung ihres Krankenversicherungsschutzes während ihrer Inhaftierung unterstützt?
- Wie häufig kommt es nach Einschätzung bzw. Erfahrung des Ressorts vor, dass Inhaftierte bei ihrer Krankenkasse während ihrer Haftzeit Schulden durch nicht bezahlte Krankenkassenbeiträge ansammeln?
- Welche Möglichkeiten sieht der Senat, Inhaftierte vor Beitragsschulden in der Krankenversicherung zu bewahren (bspw. durch Information der Kassen durch die zuständige Behörde über den Status „heilfürsorgeberechtigt“)?
Nelson Janßen, Ralf Schumann, Sofia Leonidakis und Fraktion DIE LINKE
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