Konzept zur Förderung der Anschaffung von (Elektro-)Fahrrädern durch Beschäftigte des bremischen öffentlichen Dienstes

Der Umstieg vom Auto auf das Fahrrad auf dem Weg zur Arbeit leistet einen nicht unerheblichen Beitrag zur weiteren Vermeidung, Reduzierung und Kompensation verkehrsbedingter und standortbezogener CO2-Emissionen, auch bei Arbeitswegen. Das gilt gerade auch für die große Zahl der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes und in den Beteiligungsunternehmen Bremens. Viele der Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer haben sich bereits für das Fahrrad ent-schieden. Mit der zunehmenden Verbreitung von E-Bikes wächst das Interesse der Anschaffung auch bei denjenigen, die einen längeren Weg zur Arbeit haben.

E-Bikes sind aber nach wie vor vergleichsweise teuer und gerade für die Be-schäftigten mit geringerem Einkommen regelmäßig nicht in einer Summe finanzierbar. Es sollte daher ein Anliegen der Arbeitgeber beziehungsweise Dienstherren sein, die Anschaffung und Nutzung eines solchen Rades durch ihre Beschäftigten zu unterstützen und zu fördern. Auch der öffentliche Dienst ist grundsätzlich verpflichtet, zur Erreichung der Klimaziele seinen Betrag zu leisten. Zudem steigert es die Attraktivität der öffentlichen Arbeitgeberinnen/Arbeitgeber, insbesondere dann, wenn die Beschäftigten das Rad auch zu privaten Zwecken nutzen können.

In der Privatwirtschaft geschieht das häufig durch Leasing-Modelle in Kombi-nation mit einer Gehaltsumwandlung. Dieses Modell kommt für öffentliche Arbeitgeberinnen/Arbeitnehmer nur für Beschäftigte im Bereich des TVöD in Betracht. Ansonsten kommt es nicht in Frage, weil es für die statusrechtlichen Beschäftigtengruppen des öffentlichen Dienstes (Tarifbeschäftigte der Länder, verbeamtete Beschäftigte) wegen rechtlicher Hürden nicht gleichermaßen zur Wirkung kommen kann. Eine Entgeltumwandlung sowie ein Zuschuss zu den laufenden Bezügen kommen jeweils wegen der besonderen Situation im Tarifbereich des öffentlichen Dienstes der Länder derzeit nicht in Betracht. Bei der Entgeltumwandlung wird auf einen Teil des Bruttoeinkommens verzichtet. Im öffentlichen Dienst existieren Tarifverträge zur Entgeltumwandlung zum Zweck des Aufbaus einer zusätzlichen betrieblichen Altersvorsorge. Nur dafür sind die mit der Entgeltumwandlung verbundenen Nachteile zu akzeptieren, weil das umgewandelte Einkommen effizient dabei hilft, den Lebensstandard im Alter zu sichern. Das ist bei einer Entgeltumwandlung zur Finanzierung ei-nes Leasing-Fahrrades nicht der Fall, weil es bereits an einem wertstabilen Äquivalent fehlt. Darüber hinaus fällt die Steuerersparnis bei der Entgeltumwandlung für die Beschäftigten unterschiedlich aus. Sie begünstigt vor allem die oberen Gehaltsstufen, während die unteren Stufen nur wenig oder – je nach familiärer Situation – gar nicht davon profitieren. Auch sind die bei der Ge-haltsumwandlung als Vorteile herausgestellten Einsparungen bei den Sozialabgaben teils irreführend, teils eine unerwünschte Belastung der Sozialkassen. Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer sparen nichts, wenn für die umgewandelten Entgelte keine Rentenversicherungsbeträge gezahlt werden. Da die Arbeitgeberinnen/Arbeitgeber ihren Anteil auch nicht zahlen, ist die angebliche Ersparnis sogar ein Verlustgeschäft. Gleiches gilt zwar nicht für die entfallenden an-teiligen Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung. Dort schlagen sich die Ersparnisse aber als Mindereinnahmen nieder, die zu Lasten aller Versicherten gehen. Ob sich die Tarifvertragsparteien des öffentlichen Dienstes der Länder, entsprechend der Vorgehensweise im Bereich des TVöD, zukünftig auf ein Ent-geltumwandlungsmodell einigen können, bleibt abzuwarten. Ein möglicher Zuschuss zu den Gehältern im Bereich der Tarifgemeinschaft des öffentlichen Dienstes der Länder zum Kauf eines E-Bikes würde eine im Tarifbereich des öffentlichen Dienstes derzeit nicht zulässige übertarifliche Leistung darstellen und ist deshalb nicht umsetzbar. So ist es gerade dem Land Berlin ergangen, die eine übertarifliche Zulage an die Beschäftigten zahlen, die jedoch durch ein ablehnendes Votum der Mitgliederversammlung der TdL nicht legitimiert war.

Das Land Bremen sollte seine Beschäftigten bei der Anschaffung von Fahrrädern, insbesondere E-Bikes fördern, muss dabei aber einen anderen Weg gehen. Dafür kommt grundsätzlich ein Gehaltsvorschuss beim Kauf der Fahrräder oder im Falle des Abschlusses eines Leasingvertrages in Betracht, wobei die Beschäftigten selbst als Leasingnehmer auftreten müssten. Der Vorschuss könnte, damit er attraktiv ist, als zinsfreier Kredit gewährt werden. Die Frage, ob der Kauf oder das Leasingmodell dabei die bessere Lösung ist, müsste die oder der Beschäftigte anhand der persönlichen Situation prüfen. Eine entsprechende Vorgehensweise durch Gewährung eines Vorschusses hat zum Beispiel das Bundesland Hessen für seine Beschäftigten gewählt.

Die Bürgerschaft (Landtag) fordert deshalb den Senat auf,

1. ein Angebot zur Unterstützung der Beschäftigten im öffentlichen Dienst beim Kauf oder Leasing eines (Elektro-)Fahrrades zu entwickeln, wobei eine rechtliche Gleichbehandlung der statusrechtlichen Beschäftigtengruppen der Beamtinnen/Beamte und Tarifbeschäftigten des öffentlichen Dienstes der Länder zwingend sicherzustellen ist; dies könnte durch einen zinsfreien Kredit erfolgen, der über die monatliche Gehaltsabrechnung in angemessener Zeit getilgt wird, solange im Tarifbereich andere Lösungen nicht umsetzbar sind;
2. die rechtlichen Voraussetzungen zur Unterstützung der Beschäftigten zu schaffen;
3. bei allen öffentlichen Liegenschaften und Anmietungen den Ausbau von Fahrradstellplätzen und flächendeckender Infrastruktur von Ladepunkten zu fördern;
4. der Bürgerschaft (Landtag) bis Ende des Jahres 2020 ein entsprechendes Konzept vorzulegen.

Arno Gottschalk, Mustafa Güngör und Fraktion der SPD
Ingo Tebje, Ralf Schumann, Nelson Janßen und Fraktion DIE LINKE
Björn Fecker und die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen