Gegen den Fachkräftemangel: MTLA-Ausbildung in Bremen erhalten!

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Medizinisch-technische Laboratoriumsassistenten und -assistentinnen (MTLA) sind im deutschen Gesundheitswesen unverzichtbar. Sie arbeiten in Krankenhäusern, in Arztpraxen, in medizinischen Laboratorien oder bei Blutspendediensten und tragen zur Krankheitsvorsorge, -erkennung und -behandlung bei. Ohne MTLA ist keine Diagnostik, ohne Diagnostik ist keine Therapie und ohne Therapie sind keine Behandlungserfolge möglich. Daher muss insbesondere in Zeiten des Fachkräftemangel dafür gesorgt werden, dass genügend MTLA-Fachkräfte ausgebildet werden.

Seit Schließung der MTA-Schule am Klinikum Reinkenheide in Bremerhaven vor fünf Jahren gibt es im Land Bremen nur noch eine Schule, die den bundesgesetzlich geregelten Heilberuf der MTLA ausbildet. Trägerin ist auch hier die Gesundheit Nord. Aus finanziellen Gründen und weil die jetzt genutzten Räumlichkeiten und Labore zu den Freimachungsflächen des neuen Hulsberg-Viertels gehören, wird diese Schule jedoch zum 30. September 2020 geschlossen. Der letzte Jahrgang verlässt noch in diesem Jahr die Schule. Danach werden vorerst keine neuen MTLA im Land Bremen mehr ausgebildet. Es fallen pro Jahr zwanzig Ausbildungsplätze für MTLA-Nachwuchskräfte weg, die einen wertvollen Beitrag für das Gesundheitssystem leisten könnten.

Laut einer Studie des Deutschen Krankenhausinstituts zum „Fachkräftemangel und Fachkräftebedarf in MTA-Berufen“ aus dem Jahr 2019 meldeten 24 Prozent der Krankenhäuser im Jahr 2018 Stellenbesetzungsprobleme. Zum einen resultieren diese daraus, dass auch anderenorts MTLA-Schulen geschlossen wurden. Zum anderen verschärft die demografische Entwicklung, wie in vielen anderen Berufen auch, die Situation des Fachkräftemangels im Bereich der MTLA.

Nicht zuletzt vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie und der hierbei zu Tage getretenen Notwendigkeit ausreichender Laborkapazitäten können die absehbaren Nachbesetzungsprobleme in diesem Bereich nicht einfach hingenommen werden. Ein steuernder Eingriff des Landes erscheint unumgänglich, um eine bedarfsgerechte Fachkräfteversorgung sicherzustellen.

Die Bürgerschaft (Landtag) möge beschließen:

1. Die Bürgerschaft (Landtag) fordert den Senat auf, eine Analyse zum Bedarf an Fachkräften der Ausbildung zur medizinisch-technischen Assistenz für Laboratoriumsmedizin (MTLA) im Land Bremen und möglichst auch in der Metropolregion Nordwest anzufertigen. Zu berücksichtigen sind dabei
a) die altersbedingten und sonstigen Personalabgänge bei den MTLA-Fachkräften sowohl im klinischen als auch im außerklinischen Bereich und
b) die zukünftigen MTLA-Fachkräftebedarfe sowohl im klinischen als auch im außerklinischen Bereich. Dabei ist auch das erheblich veränderte Arbeitsfeld (u. a. der zukünftige hohe Automatisierungsgrad) einzubeziehen.
2. Die Bürgerschaft (Landtag) fordert den Senat auf, unter Berücksichtigung der Bedarfsanalyse zu prüfen, wie eine Fortführung der MTLA-Ausbildung finanziert werden könnte. Zu berücksichtigen ist dabei Folgendes:
a) Im Rahmen der anstehenden Novellierung des Bremischen Krankenhausgesetzes ist beabsichtigt, die Investitionskostenfinanzierung zu überarbeiten. Veränderte Investitionsbedingungen für die Finanzierung der Ausbildungsstätte sollten eine gemeinsame Lösung mit Laborbetreibern, Krankenhäusern und Schulen ermöglichen, die MTLA-Ausbildung fortzuführen.
b) Hinsichtlich des Standorts einer neuen Ausbildungs-(Labor-)stätte ist zu überprüfen, inwieweit im Land Bremen Räumlichkeiten vorhanden sind, bei denen geringere Investitionskosten als die im Raum stehenden Kosten von rund eine Million Euro zu erwarten wären.
c) Im Rahmen der geänderten Anforderungen des MTLA-Berufsfeldes ist zu überprüfen, ob das Curriculum der MTLA-Ausbildung derart geändert werden kann, dass die praktische Ausbildung überwiegend in normalen Krankenhauslaboren o. ä. stattfinden und dies zu geringeren Kosten eines neuen Ausbildungsstandortes führen könnte.
3. Die Analyse des Fachkräftebedarfs und möglicher Finanzierungsmodelle zur Fortführung der MTLA-Ausbildung im Land Bremen soll der Deputation für Gesundheit und Verbraucherschutz innerhalb von drei Monaten nach Beschlussfassung vorgelegt werden.

Ilona Osterkamp-Weber, Björn Fecker und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Ute Reimers-Bruns, Mustafa Güngör und Fraktion der SPD
Nelson Janßen, Sofia Leonidakis und Fraktion DIE LINKE