Ein Auszubildenden-Wohnheim für Bremen realisieren

Auszubildende sind besonderen Erschwernissen am Wohnungsmarkt ausgesetzt. Geringes Einkommen, zumeist nicht vorhandenes Vermögen, sowie der Umstand, dass sie über keinen unbefristeten Arbeitsvertrag verfügen, verschärfen die Schwierigkeiten, auf angespannten urbanen Wohnungs-märkten eine angemessene Wohnung mieten zu können. Die erste eigene Wohnung ist für junge Menschen auch ein Beitrag zur Entwicklung zur selbstständigen Lebensführung.

Artikel 14 der Landesverfassung definiert die Bereitstellung von ausreichendem und angemessenem Wohnraum als öffentliche Aufgabe der bremischen Städte. Für Studierende haben Studierendenwohnheime bereits eine lange Tradition. Für Auszubildende besteht kein solches Angebot. Diese Ungleich-behandlung soll auch im Sinne einer Gleichwertigkeit von beruflicher und akademischer Bildung überwunden werden. Ein Auszubildenden-Wohnheim verbessert aber nicht nur Wert und Wahrnehmung der dualen Berufsausbildung und des Status „Auszubildende*r“. Es trägt zudem dazu bei, das Wohnen innerhalb der Bremer Landesgrenzen zu stärken und damit den für Singlewohnungen besonders angespannten Wohnungsmarkt zu entlasten, die auf der Wohnbevölkerung basierenden finanziellen Lebensgrundlagen des Zwei-Städte-Staates zu sichern und auch ökologische Belastungen durch Pendlerverkehre und Zersiedelung zu verringern.

Die Bremische Bürgerschaft hat 2017 den Senat aufgefordert, die nötigen Vorarbeiten zu erledigen, damit mit Beschluss des Haushaltes 2020 der Bau eines Auszubildenden-Wohnheims beginnen kann.
In seiner Antwort auf die Kleine Anfrage der SPD-Fraktion (Drs. 20/513) hat der Senat nunmehr dargelegt, dass er nach gescheiterter Ausschreibung des Jacobus-Hauses für einen Umbau zu einem Wohnheim keine weiteren Aktivitäten in der Sache verfolgt hat. Der Senat hat ferner eine erneute parlamentarische Erörterung der bisherigen Beschlusslage zum Jacobus-Haus angeregt und schließlich angekündigt, dass eine Klärung geeigneter Immobilien und Finanzierungskonzepte nunmehr zeitnah ressortübergreifend unter Federführung der Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa und in Kooperation mit der Senatorin für Kinder und Bildung und der Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität und Stadtentwicklung erfolgen solle. In die Ausgestaltung sollten die Erfahrungen der Senatorin für Wissenschaft und Häfen mit der Organisation und Finanzierung von Studierendenwohnheimen einfließen.

Die Bürgerschaft (Landtag) möge beschließen:
Die Bürgerschaft (Landtag) stellt fest:
1. Die Schaffung von Auszubildenden-Wohnheimen ist ein geeigneter Beitrag zur Sicherung von ausreichendem und angemessenem Wohnraum junger Menschen und zur Gleichwertigkeit von beruflicher und akademischer Bildung.
2. Der dafür angedachte Standort Jacobus-Haus ist auch vor dem Hintergrund der erfolgreichen Zwischennutzung des Gebäudes durch das Kulturnetzwerk Zucker e.V. und zugunsten einer zügigen Alternativstandortsuche nicht weiterzuverfolgen.
3. Die Bürgerschaft (Landtag) fordert den Senat auf, Planungen für ein erstes Auszubildenden-Wohnheim im Land Bremen unverzüglich wieder aufzunehmen. Ziel ist ein Wohnraumangebot für Auszubildende, das mit den Konditionen des Studierendenwerks vergleichbar ist. Dazu ist
a. die Suche nach geeigneten Grundstücken oder Bestandsimmobilien im Eigentum der öffentlichen Hand, der städtischen Gesellschaften oder von interessierten gemeinnützigen Akteuren sowie die Klärung geeigneter Finanzierungskonzepte für das Bauvorhaben bis drei Monate nach Beschlussfassung vorzunehmen,
b. im Rahmen der Erstellung eines Finanzierungskonzepts das Gespräch über Finanzierungsbeiträge der Sozialpartner, bspw. über Handels-, Handwerks- und Arbeitnehmerkammer, zu suchen,
c. die identifizierte Immobilie mit dem zugehörigen Finanzierungskonzept, sofern erforderlich, zügig auszuschreiben und die Projektentwicklung und den Betrieb des Wohnheims mit sozialen Unternehmen zu vereinbaren.
4. Der staatlichen Deputation für Wirtschaft und Arbeit ist regelmäßig über Fortschritt und Umsetzung zu berichten, erstmals drei Monate nach Beschlussfassung.

Falk Wagner, Janina Brünjes, Jasmina Heritani, Volker Stahmann, Mustafa Güngör und Fraktion der SPD
Ingo Tebje, Miriam Strunge, Nelson Janßen, Sofia Leonidakis und Fraktion DIE LINKE
Robert Bücking, Björn Fecker und Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN