Den Einsatz von Laubbläsern und Laubsaugern mit Verbrennungsmotor reduzieren – Gesundheitsschutz bei der Anwendung verbessern, Umwelt schützen

Umwelt, Bau, Wohnung, Verkehr & EnergieVerbraucher*innenschutz & Tierschutz

Benzin- oder dieselbetriebene Laubbläser und -sauger verursachen erheblichen Lärm und verpesten die Luft. Sie stellen eine Gesundheitsgefährdung für die Anwender*innen dar, wenn diese keinen Atem- und Gehörschutz verwenden. Laubbläser und Laubsauger generell schaden der Umwelt, speziell den am Boden lebenden Tieren und Mikroorganismen, und gefährden das ökologische Gleichgewicht.

Die Lärmbelastung und die negativen Auswirkungen für die Umwelt sind gravierend. Der Schallpegel der Geräte mit Verbrennungsmotor reicht bis zu 115 Dezibel und ist damit teils lauter als der Lärm von Presslufthammer oder Kreissäge. Aufgrund des hohen Geräuschpegels und der Antriebsart fallen die Geräte unter die Geräte- und Maschinenlärmverordnung des Bundesministeriums für Umwelt und Naturschutz. Die Bundesimmissionsschutz-Verordnung stuft Laubsauger und Laubbläser in die Lärmstufe II ein. Oberhalb von 85 Dezibel können die Geräte bei Dauerbelastungen zu Hörschäden führen. In Wohngebieten dürfen sie werktags deshalb nur zwischen 9 und 13 sowie 15 und 17 Uhr genutzt werden. Die Anwender*innen tragen in der Regel einen Hörschutz während der Arbeit. Nachbar*innen, Passant*innen und Tiere sind gegenüber der Lärmbelästigung durch Laubbläser und Laubsauger jedoch oftmals schutzlos.

Laubbläser und -sauger, die mit einem Verbrennungsmotor betrieben werden, stoßen zudem Kohlenwasserstoffe, Stickoxide und Kohlenmonoxid aus. Neue Modelle kommen auf 60 Gramm unverbrannte Kohlenwasserstoffe. Gleichzeitig werden gerade im Straßenraum erhebliche Mengen von Feinstaub aufgewirbelt. Es handelt sich dabei um Rußpartikel sowie Nanopartikel aus dem Reifenabrieb, die eine potenziell krebsfördernde Wirkung haben können. Auch im Sinne einer gesunden Bodenbiologie und des Insektenschutzes ist die Wirkung der Laubbläser und noch mehr der Laubsauger sehr problematisch. Der Luftstrom kann mehr als 200 km/h betragen. Spinnen, Käfer, Mikroben, Regenwürmer oder Pilze überleben den Sog und das Häckseln nicht. Die Humusschicht kann geschädigt werden. Igeln und anderen Tieren wird die Nahrungsaufnahme erheblich erschwert. Böden trocknen aus und werden in ihrer biologischen Vielfalt gestört. Die beste Art des Umgangs mit Laub ist das Verbringen unter Gehölze oder auf Beete.

Gleichzeit können die Geräte eine Arbeitserleichterung in Bereichen mit größeren Rasen- und Parkflächen oder im Straßenraum sein. Zudem gestalten sie die Gartenarbeit für ältere Menschen deutlich angenehmer.
Städtische Gesellschaften wie „Die Bremer Stadtreinigung“ (DBS), die für die Gehwegreinigung in Bremen zuständig sind, sind darauf angewiesen, große und teils größer werdende Flächen ohne erheblichen Mehraufwand von Laub zu befreien. Hier sind Geräte mit einer vergleichbaren Effizienz nötig. Auf dem Markt sind bereits akkubetriebene Geräte erhältlich, die erheblich leiser sind. In den Bereichen, in denen nicht auf Laubbläser und -sauger verzichtet werden kann, ist bei der Neubeschaffung ein Umstellen von Geräten mit Verbrennungsmotoren auf alternative akkubetriebene Geräte notwendig.

Die Eigenbetriebe der Städte München, Hamburg oder Stuttgart ersetzen ihre benzinbetriebenen durch akkubetriebene Geräte. Während einige städtische Betriebe wie der Umweltbetrieb Bremen und die BSAG noch ausschließlich benzinbetriebene Geräte im Einsatz haben, stellen andere Betriebe wie die DBS bereits auf elektrisch betriebene Laubbläser und -sauger um, andere planen dies. In Bremerhaven sind ebenfalls bereits einige akkubetriebene Geräte im Gartenbauamt im Einsatz. Die Leistung und Betriebszeit ist jedoch nach aktuellem Entwicklungsstand vergleichsweise geringer als bei Modellen, die mit Benzin oder Diesel angetrieben werden.

Die Stadtbürgerschaft möge beschließen:

Die Stadtbürgerschaft fordert den Senat auf,
1. in Bremen den Einsatz von Laubbläsern und -saugern mit Verbrennungsmotoren in Eigenbetrieben und bremischen Gesellschaften, die u.a. für die Gehwegreinigung zuständig sind, zu hinterfragen, den Gebrauch soweit möglich zu reduzieren, und bei der Neubeschaffung auf akkubetriebene Geräte umzustellen; die Erfahrungen aus Berlin, Hamburg und Stuttgart sind einzubeziehen;
2. mit den Bremer Eigenbetrieben und bremischen Gesellschaften, insbesondere den Umweltbetrieben, zu prüfen, auf welchen Flächen, insbesondere auf Grünflächen und in Heckennähe, der Einsatz von Laubbläsern und -saugern generell reduziert werden kann;
3. Anwender*innen städtischer Betriebe über die mit der Verwendung von Laubbläsern und -saugern ausgehenden Gefahren aufzuklären; auch akkubetriebene Geräte sollten nur mit Atem- und Gehörschutz verwendet werden; über die einzuhaltenden Zeiten muss informiert und deren Einhaltung vom Gewerbeaufsichtsamt überwacht werden;
4. mit den in Bremen arbeitenden Gehwegreinigungen Gespräche zu führen, um die Nutzung zu reduzieren und die Verwendung von elektrischen Laubbläsern einzufordern; Laubsauger sollten vermieden werden;
5. eine Untersuchung zu Risiken von Feinstaub und Abgasemissionen anzustoßen, um substanzielleren Aufschluss über die Notwendigkeit präventiver Schutzmaßnahmen zu gewinnen und so Arbeitnehmer*innen umfassend vor gesundheitlichen Risiken zu schützen;
6. sich auf Bundesebene für bislang nicht vorhandene gesetzliche Lärmgrenzwerte einzusetzen, die dann in einer EU-Verordnung geregelt werden müssten;
7. der Deputation für Klima, Umwelt, Landwirtschaft und Tierökologie und der Deputation für Gesundheit im Laufe des Jahres 2021 über die Umstellung und Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit und der Umwelt zu berichten.

Ralph Saxe, Björn Fecker und Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Arno Gottschalk, Ute Reimers-Bruns, Mustafa Güngör und Fraktion der SPD
Ingo Tebje, Sofia Leonidakis und Fraktion DIE LINKE