Bremen und Bremerhaven zu Solar Cities machen!

Umwelt, Bau, Wohnung, Verkehr & Energie

Zum Erreichen der Klimaschutzziele ist ein schnellstmögliches Ende der Nutzung fossiler Energieträger elementar. Der weitere Ausbau der Wind- und Wasserkraft ist in Bremen nur noch eingeschränkt möglich. Dagegen gibt es erhebliche Potenziale bei der Nutzung von Son-nenenergie zur Strom- und Wärmeerzeugung.

Die Voraussetzungen dafür sind gut: Photovoltaikanlagen sind in den letzten Jahren erheblich im Preis gesunken. In Bremen stehen – wie in allen Städten – etliche ungenutzte, aber bestens geeignete Dachflächen zur Verfügung. Auch Fassaden oder Parkplätze eignen sich zur Solarenergienutzung. Bremen hat mit dem kürzlich aktualisierten Solardachkataster, etablierten Beratungsstrukturen und gebündelten Informationsangeboten sowie entsprechenden Firmen zur Installation und Wartung von Solaranlagen eine gute Ausgangsposition.

Bremen und Bremerhaven stehen mit derzeit zusammen rund 44 MW installierter Photovoltaikleistung im Vergleich zu anderen Großstädten in Deutschland gut da. Das Potenzial ist jedoch um ein Vielfaches größer: laut Solardachkataster ist allein auf den Dachflächen in Bremen und Bremerhaven eine theoretische Spitzenleistung von 1.550 MW und eine jährliche Stromerzeugung von 1.410 GWh möglich. Das entspricht gut 40 Prozent des derzeitigen Stromverbrauchs im Land Bremen (ohne Stahlindustrie) – auch wenn das tatsächlich realisierbare Potenzial geringer ist, weil Dachanlagen in vielen Fällen Statik oder Wirtschaftlichkeit entgegenstehen.

Mit einem Landesprogramm Solar Cities Bremen und Bremerhaven soll der Ausbau der Solarenergienutzung im Land Bremen stark und sozial verträglich beschleunigt werden. Ziel ist es, einen ambitionierten Ausbaupfad für Solarenergienutzung auf öffentlichen Gebäuden zu realisieren, den Ausbau bei Unternehmen zu beschleunigen, Pilotprojekte für weitere Solarpotenziale (Parkplatzüberdachung, bauwerksintegrierte Photovoltaik, AgroPV) zu realisieren und bei Neubauvorhaben Photovoltaikanlagen zum Standard zu machen. Ebenfalls gefördert wer-den soll der Ausbau im privaten Gebäudebestand. Dabei ist Augenmerk darauf zu richten, Anreize für eine breite Gesellschaft und auch Menschen mit kleinen und mittleren Einkommen zu schaffen, eigenen Strom aus erneuerbaren Energien zu erzeugen und Zuhause beispielsweise Kleinstsolaranlagen zu errichten. Damit soll Strom aus Photovoltaikanlagen bis 2030 einen maßgeblichen Anteil des Stromverbrauchs in Bremen und Bremerhaven decken. Und Solarthermieanlagen sollen eine wichtige Rolle in der Wärmeversorgung der beiden Städte spielen – wo möglich auch in Nah- und Fernwärmenetzen.

Die Bürgerschaft (Landtag) möge beschließen:

Die Bürgerschaft (Landtag) fordert den Senat auf,
1. einen Beteiligungsprozess zu organisieren, der die Solarakteur*innen aus Politik und Verwaltung, Wirtschaft und Institutionen an einen Tisch holt;
2. in Zusammenarbeit mit diesem Kreis ein Landesprogramm Solar Cities Bremen und Bremerhaven zu entwickeln und im Rahmen dessen unter anderem:
a. die zentralen und dezentralen Photovoltaik- und Solarwärmepotenziale zur Nutzung vor Ort und zur Einspeisung in Nah- und Fernwärmenetze zu ermitteln und dabei auch den verstärkten Einsatz von Wärmespeichern zu berücksichtigen;
b. jeweils Ausbauziele für Photovoltaik und Solarthermie in Bremen und Bremerhaven bis 2025 und 2030 festzulegen und sich dabei an einer möglichst vollständigen Ausschöpfung der ermittelten Solarpotenziale zu orientieren;
c. alle geeigneten öffentlichen Dächer im Bestand sowie alle öffentlichen Neubauten mit Photovoltaik auszurüsten, wo dies wirtschaftlich rentabel ist, und dazu eine praktikable Standardlösung für Planung, Bau und Betrieb der Anlagen sowie einen Umsetzungsplan mit Zeitvorgaben zu erarbeiten;
d. die Vorhaben des Umsetzungsplans möglichst bis 2030 zu realisieren und dabei in dieser Legislaturperiode alle wirtschaftlich rentablen Maßnahmen umzusetzen;
e. die kommunalen Wohnungsbaugesellschaften als Vorreiter*innen der Solarenergienutzung mit Mieterstrom zu etablieren und entsprechende Modellquartiere zu realisieren, soweit es für Mieter*innen von Vorteil ist;
f. zu untersuchen und zu klären, wie Unternehmen in Bremen und Bremerhaven – insbesondere die mit großen Hallendächern – für eine verstärke Nutzung der Photovoltaik gewonnen werden können;
g. weitere Freiflächen-Photovoltaikanlagen zu realisieren und dafür geeignete Flächen zu identifizieren;
h. zu prüfen, inwiefern genehmigungsrechtliche Hürden wie die Mindestabstände auf Reihenhausdächern reduziert werden können;
i. zusammen mit dem Netzbetreibern ein vereinfachtes Anmeldeverfahren zum Betrieb von kleinen Photovoltaikanlagen („Balkonsolaranlagen“) zu realisieren;
j. die Solarkampagne des Landes Bremen für private und gewerbliche Nutzer*innen mit dem Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschenland
e.V., energiekonsens und der Verbraucherzentrale Bremen zu stärken, bekannter zu machen und auf weitere Akteur*innen auszudehnen;
Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft
k. Pilotprojekte und Modelle für neue Nutzungen von Solarenergie zu entwickeln und zu fördern, insbesondere zur Überdachung von Parkplätzen und Fahrradstellplätzen mit Photovoltaikanlagen und zur Einspeisung von Wärme aus Solarthermieanlagen in Nah- und Fernwärmenetze;
l. die Sektorenkopplung mittels Elektromobilität und Wärmepumpen sowie Wasserstofflösungen und Stromspeicher zu berücksichtigen;
m. Handwerk und Solarwirtschaft zu unterstützen, u. a. bei der Ausbildung, um den stark beschleunigten Ausbau zu ermöglichen;
3. für die Umsetzung des Landesprogramms ausreichend Personal und Finanzmittel bereitgestellt werden;
4. die Einrichtung eines Landesprogrammes zur Investitionsförderung für Solaranlagen bei der Bremer Aufbaubank zu prüfen;
5. sicherzustellen, dass bei allen zukünftigen Neubauten und in einem zweiten Schritt auch im Bestand (so denn die Dachfläche vollständig erneuert wird) alle geeigneten Dachflächen – unter Berücksichtigung wirtschaftlicher Zumutbarkeit, technischer Möglichkeiten und bestehender öffentlich-rechtlicher Verpflichtungen – mit Solaranlagen ausgestattet werden und dazu rechtliche Rahmenbedingungen zu schaffen sowie Planungsrecht, städtebauliche Verträge und Erbpachtverträge zu nutzen. Der Senat wird aufgefordert, zur Umsetzung ein entsprechendes Dialogverfahren zu führen;
6. bei Neubauten des Landes, der Stadtgemeinden Bremen und Bremerhaven sowie aller städtischen Gesellschaften verpflichtend Photovoltaikanlagen zu realisieren, wo dies wirtschaftlich rentabel ist;
7. zu prüfen, ob und ggf. wie mit dem geplanten Landes-Wärmegesetz eine Pflicht zur Nutzung von Sonnenenergie (durch Solarthermie oder, als Ersatzmaßnahme, Photovoltaik) für den Bestand realisiert werden kann;
8. sich auf Bundesebene dafür einzusetzen, dass die Rahmenbedingungen insbesondere beim Mieterstrom vereinfacht und verbessert werden, die EEG-Umlage für den Eigenverbrauch im Bereich des Mieterstroms abgeschafft und die räumlichen Begrenzungen im sog. „unmittelbaren räumlichen Zusammenhang“ deutlich erweitert werden, damit Projekte im Sinne von regenerativen
„Lokalstroms“ ermöglicht werden;
9. sich auf Bundesebene dafür einzusetzen, dass der Ausbaupfad für Photovoltaikanlagen auf mindestens 10 GW pro Jahr erhöht wird und der Stellenwert von Solarthermie im Gebäudeenergiegesetz erhöht wird;
10. sich auf Bundesebene im Gewerbesteuerrecht für eine Gleichstellung beim Betrieb von Solaranlagen auf Hausdächern und dem Betrieb von Heizungsanlagen einzusetzen, damit steuerliche Hemmnisse abgebaut werden können;
11. der Deputation für Klima, Umwelt, Landwirtschaft und Tierökologie bis zum Ende der Legislaturperiode jährlich über die Fortschritte zu berichten.

Philipp Bruck, Sülmez Dogan, Dorothea Fensak, Björn Fecker und Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Ingo Tebje, Nelson Janßen, Sofia Leonidakis und Fraktion DIE LINKE
Arno Gottschalk, Volker Stahmann, Mustafa Güngör und Fraktion der SPD