Außengastronomie stärken, städtische Lebensqualität verbessern!

Die Wiedereröffnung der Gastronomie ist von hoher Bedeutung für die wirtschaftliche Erholung und die Stadtentwicklung. Die Gastronomie prägt die Lebensqualität und die Aufenthaltsqualität im städtischen Bereich. Sie strahlt damit auch ab auf andere Bereiche wie Einzelhandel, Tourismus und Kultur.

Durch die Corona-bedingte Schließung und jetzt durch die Hygieneregeln, die auf längere Zeit gelten werden, sind die Geschäftsmodelle der Gastronomie hart getroffen. Denn es kann weniger Umsatz pro Fläche erwirtschaftet werden. Die Ausweitung der Außengastronomie auch unter Umwidmung des Parkraumes bietet die Möglichkeit, im Gegenzug die Fläche zu erweitern. Unter epidemiologischen Gründen spricht zudem einiges für ein niedrigeres Infektionsrisiko im Außenbereich, was auch von den Gästen honoriert wird: Überall sind derzeit die Außentische deutlich voller als der Innenbereich.

Viele Städte stützen daher die Außengastronomie durch erleichterte Genehmigung von Außengastronomie und durch das Erlassen der Gebühren und Pachtkosten für die Nutzung öffentlicher Flächen. In München, Berlin, Münster, Neu-Ulm oder Bamberg, um nur einige Beispiele zu nennen, sind entsprechende Beschlüsse bereits gefasst worden.

Für die meisten Wirtschaftsbetriebe ist es durch die Veränderung der Maßnahmen gegen die Corona-Ausbreitung inzwischen grundsätzlich möglich, ihre Tätigkeit fortzusetzen. Mit wenigen Ausnahmen steht nicht mehr das „ob“ im Mittelpunkt, sondern das „wie“. Auf der Grundlage von allgemeinen Abstandsregeln, betrieblichen Hygieneplänen und entsprechenden Vorkehrungen muss erreicht werden, dass Covid-19-Prävention unter den Bedingungen eines regulären Geschäftsbetriebs gewährleistet bleibt. Ebenso müssen selbstverständlich Barrierefreiheit, Verkehrssicherheit und die Zugänglichkeit der Rettungswege gewährleistet sein. Die Pandemie stellt Unternehmen unter hohe Anforderungen hinsichtlich Kreativität, Organisation und Disziplin und erfordert häufig auch entsprechende Investitionen. Dieser Anpassungsprozess an die „neue Normalität“ ist wichtig und sollte entsprechend gefördert werden.

Die Stadtbürgerschaft möge beschließen:

Die Stadtbürgerschaft begrüßt die Ankündigung der Bürgermeisterin und der Wirtschaftssenatorin,
1. eine Regelung zu treffen, die es ermöglicht, Anträge auf Erweiterung oder Neueinrichtung von Außengastronomie schnell und unbürokratisch nach Konsultation der Ortspolitik zu bescheiden;
2. befristet die Nutzung zusätzlicher Flächen für die Außengastronomie nach transparenten Kriterien zuzulassen, soweit Mindestbedingungen der öffentlichen Sicherheit gewährleistet sind und ein Hygieneplan vorliegt sowie Verkehrs- und Rettungswege sichergestellt werden;
3. die Pachtkosten für die Außengastronomie für die Dauer der Corona-Krise zu erlassen;
Die Stadtbürgerschaft fordert den Senat auf,
4. befristet eine Ausweitung der Öffnungszeiten im Außenbereich von Sonntag bis Donnertag bis 23:00 Uhr und an Freitagen und Samstagen und vor Feiertagen bis 24:00 Uhr zu ermöglichen. Bisherige Regelungen mit längeren Öffnungszeiten sind dabei fortzuführen.
5. zu prüfen, inwieweit es möglich und sinnvoll ist, Gastronomen Flächen in Parks und Grünanlagen anzubieten (temporäre Biergärten) und dafür die nötige Infrastruktur wie Wasser und Strom sowie Toiletten bereit zu stellen;
6. der Stadtbürgerschaft bis zur nächsten Sitzung zu berichten.

Ingo Tebje, Ralf Schumann, Sofia Leonidakis und Fraktion DIE LINKE
Volker Stahmann, Falk Wagner, Mustafa Güngör und Fraktion der SPD
Robert Bücking, Kai Wargalla, Björn Fecker und Fraktion Bündnis90/Die Grünen