Aufbau einer Landesantidiskriminierungsstelle
Die Bürgerschaft (Landtag) möge beschließen:
1. Die Bürgerschaft (Landtag) nimmt von der Mitteilung des Senats Kenntnis.
2. Die Bürgerschaft (Landtag) spricht sich dafür aus, die Landesantidiskriminierungsstelle, einschließlich des Beschwerdemanagements für Geflüchtete in den Erstaufnahmeeinrichtungen, organisatorisch in der Bürgerschaftskanzlei zu verorten.
3. Die Bürgerschaft (Landtag) bittet den Haushalts- und Finanzausschuss, in seinen Anträgen zu den Haushaltsplänen für die Haushaltsjahre 2022 und 2023 die bei der Senatorin für Soziales, Jugend, Integration und Sport für die Landesantidiskriminierungsstelle vorgesehenen Ausgaben entsprechend in die Haushaltspläne der Bürgerschaft zu übertragen.
Sahhanim Görgü-Philipp, Dr. Henrike Müller, Sülmez Dogan, Dorothea Fensak, Thomas Pörschke, Björn Fecker und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Ali Seyrek, Birgitt Pfeiffer, Mustafa Güngör und Fraktion der SPD
Cindi Tuncel, Maja Tegeler, Sofia Leonidakis, Nelson Janßen und Fraktion DIE LINKE
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