Arbeitsschutz stärken, Beschäftigte schützen

Ein gutes Arbeitsschutzmanagement sichert die Gesundheit von Beschäftigten am Arbeitsplatz und ist deswegen unerlässlich für gute Arbeitsbedingungen im Betrieb. Dabei sind Arbeitsschutz-Kontrollen ein geeignetes öffentliches Instrument, diese Schutz- und Fürsorgepflicht von Arbeitgeber*innen zu überprüfen und einzufordern.

Zahlen der vergangenen Jahre weisen jedoch auf einen Rückgang entsprechender Arbeitsschutz-Kontrollen in Betrieben in Deutschland hin. Während Landesbehörden 2017 noch knapp 183.000 Betriebsbesichtigungen durchführten, verringerte sich die Zahl auf 167.000 Besuche im Jahr 2018.

Ähnliche Entwicklungen zeigen sich auch im Land Bremen. In Bremen und Bremerhaven nahmen die Arbeitsschutz-Kontrollen stetig von 1.436 in 2017, über 1.236 in 2018 auf 1.090 in 2019 ab. Hinzu kommt, dass mit der wachsenden Anzahl von Betrieben auch der zeitliche Abstand zwischen zwei Arbeitsschutz-Kontrollen wächst und die Betriebsbesichtigungsquote entsprechend sinkt.  Ein wichtiger Indikator ist dabei auch die Zahl der Systemkontrollen, bei denen eine vertiefte und umfassende Kontrolle der Arbeitsschutzorganisation der Betriebe vorgenommen wird und die erheblich zeitintensiver sind.

Diese Entwicklung muss angehalten werden, um für Arbeitnehmer*innen in Bremen und Bremerhaven gute Arbeitsbedingungen sicherzustellen. Der rot-grün-rote Bremer Senat hat sich deswegen im Rahmen der Arbeits- und Sozialministerkonferenz Ende 2019 dafür eingesetzt, dass qualitative und quantitative Standards in der staatlichen Arbeitsschutzaufsicht weiterentwickelt werden. Zudem soll ab 2026 bundesweit eine Mindestbesichtigungsquote von fünf Prozent aller Betriebe eingeführt und bis spätestens 2023 ein gemeinsames Betriebsstättenregister implementiert werden. Die Bundesregierung hat im Juli einen Gesetzentwurf beschlossen, der eine entsprechende Betriebsbesichtigungsquote vorsieht. Der Bundesrat hat im September Stellung genommen und u. a. die Ergänzung eines gemeinsamen Betriebsstättenregisters gefordert. Das Gesetz bedarf im zweiten Durchgang der Zustimmung des Bundesrats.

Um Sorge für die Beschäftigten in Bremen und Bremerhaven zu tragen, gilt es darüber hinaus, den Arbeitsschutz vor Ort weiter zu stärken und auch hier die Kontrollquote wieder zu erhöhen. Dazu soll u.a. die Gewerbeaufsicht, die für die Kontrollen zuständig und durch die COVID-19-Pandemie derzeit zusätzlich belastet ist, kurzfristig personell gestärkt werden.

Die Bürgerschaft (Landtag) möge beschließen:

Die Bürgerschaft (Landtag) fordert den Senat auf,

1. ein Konzept zu entwickeln, um dem seit Jahren zu beobachtenden Trend der Abnahme von Besichtigungskennzahlen für das Land Bremen aktiv entgegenzuwirken. Hierzu bedarf es einer qualitativen und quantitativen Verbesserung der Standards in der staatlichen Arbeitsschutzaufsicht für Bremen und Bremerhaven. Ziel muss es insbesondere sein:

  • regelmäßige Arbeitsschutz-Kontrollen mittelfristig zu erhöhen, um ab 2026 eine Mindestbesichtigungsquote von fünf Prozent aller Betriebe zu erreichen,
  • eine Zielgröße festzulegen (z.B. eine Mindestanzahl von in der Kontrolle eingesetzten Vollzeitstellen pro 1.000 Betriebe), um den durchschnittlichen Abstand zwischen Kontrollen wieder zu reduzieren und auch den Anteil der Systemprüfungen hoch zu halten,
  • kurzfristig, neben der bereits im Haushalt 2020 als ersten Teilschritt vorgesehenen personellen Verstärkung der Gewerbeaufsicht (2,5 VZÄ Aufsichtspersonal), eine weitere personelle Verstärkung zum Ausgleich der zusätzlichen Belastungen durch die COVID-19-Pandemie zu erzielen,
  • weitere Maßnahmen bei den Arbeitsschutz-Kontrollen zu prüfen, die geeignet sind, den Anforderungen einer sich geänderten Arbeitswelt in Bremen und Bremerhaven auch (weiterhin) gerecht zu werden, insbesondere eine Verstärkung der Fortbildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen;

2. der staatlichen Deputation für Gesundheit und Verbraucherschutz und der staatlichen Deputation für Wirtschaft und Arbeit binnen sechs Monaten nach Beschlussfassung zu berichten.

Ute Reimers-Bruns, Jasmina Heritani, Dr. Carsten Sieling, Mustafa Güngör und Fraktion der SPD
Ilona Osterkamp-Weber, Dr. Henrike Müller, Björn Fecker und Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Ingo Tebje, Sofia Leonidakis, Nelson Janßen und Fraktion DIE LINKE