Gesetz zur Novellierung des Bremischen Hilfeleistungsgesetzes
Bei dem vorgelegten Gesetzesentwurf handelt es sich um ein Artikelgesetz. Aufgrund von Folgeänderungsbedarfen sind mit Artikel 2 die Folgeänderungen, die aufgrund der beabsichtigten Änderungen im Bremischen Hilfeleistungsgesetz für die Feuerwehrkostenordnung der Stadtgemeinde Bremen entstehen, aufgenommen. In Artikel 3 sind die sich ergebenden Folgeänderungen für die Feuerwehrkostenordnung der Stadtgemeinde Bremerhaven aufgenommen. Bei den Feuerwehrkostenordnungen handelt es sich um kommunale Regelungen. Diese sind nicht durch die Bremische Bürgerschaft (Landtag) abzuändern. Entsprechende Änderungen müssen auf kommunaler Ebene erfolgen.
Die Bürgerschaft (Landtag) möge beschließen:
Artikel 2 und 3 in dem Gesetzesentwurf zur Novellierung des Bremischen Hilfeleistungsgesetzes sind zu streichen. Artikel 4 wird dann zu Artikel 2 und Artikel 5 wird zu Artikel 3.
Kevin Lenkeit, Mustafa Güngör und Fraktion der SPD
Michael Labetzke, Dr. Henrike Müller und Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Nelson Janßen, Sofia Leonidakis und Fraktion DIE LINKE