Gesetz zur Änderung des Bremischen Beamtengesetzes
Die Bürgerschaft (Landtag) möge beschließen:
Der Antrag „Gesetz zur Änderung des Bremischen Beamtengesetzes“ der Fraktionen der CDU und der FDP vom 7. August 2019 (Drucksache 20/16) wird wie folgt geändert:
Artikel 1 erhält folgende Fassung:
„§ 10 Absatz 5 des Bremischen Beamtengesetzes vom 22. Dezember 2009 (Brem.GBl. 2010, 17 - 2040-a-1), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 14. Mai 2019 (Brem.GBl. S. 331) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- Ziffer 4 erhält folgende Fassung: „4. der Büroleiterinnen oder Büroleiter, der persönlichen Referentinnen oder Referenten und der Pressereferentinnen oder Pressereferenten der Senatorinnen oder Senatoren“
- Nach Ziffer 4 wird folgende Ziffer 5 eingefügt: „5. der persönlichen Referentin oder des persönlichen Referenten der Präsidentin oder des Präsidenten der Bremischen Bürgerschaft,“
- Die bisherigen Ziffern 5 und 6 werden die Ziffern 6 und 7.“
Mustafa Güngör und Fraktion der SPD
Björn Fecker und Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Sophia Leonidakis, Nelson Janßen und Fraktion DIE LINKE