Folgen des schärferen Bettelverbotes, insbesondere des Bettelns in der Außengastro- nomie
Seit Juni 2024 gilt in Bremen in verschärftes Bettelverbot, das erstmals auch das Betteln im „konzessionierten Bereich eines gastronomischen Betriebs“ untersagt, sofern der Betrieb dies selbst nicht erlaubt. Was vorher durch das Hausrecht bereits geregelt war, wird nun mit einer Geldstrafe bis 500€ geahndet, was für die bettelnden Menschen kaum aufzubringen ist und die Gefahr mit sich bringt, Menschen aufgrund ihrer Armut im Rahmen einer Ersatzfreiheitsstrafe ins Gefängnis zu bringen. In einem Medienbericht vom 31. März 2025 ließ der Senator für Inneres verlauten, die Gastronom*innen seien nicht nur über die neue Regel informiert worden, es würden auch ganz aktiv „zivile Teams“ eingesetzt. Dies wirft die Frage auf, ob die im Vorfeld befürchtete, aber nicht beabsichtigte, Verdrängung von armen Menschen aus der Innenstadt vom Senat vorangetrieben wird. Auch angesichts der Personalressourcen bei der Polizei und beim Ordnungsamt ist eine politische Schwerpunktsetzung, die allen Bremer*innen gerecht wird und sich nicht in der Verdrängung von Symptomen sozialer Probleme verliert, relevant.
Wir fragen den Senat:
1. Wie viele Platzverweise, Aufenthaltsverbote wurden aufgrund des damals geltenden
§ 1 des Ortsgesetz über die öffentliche Ordnung zwischen dem 18. Juni 2023 und dem 31. März 2024 ausgesprochen (bitte nach Monaten und Stadtteilen aufschlüsseln)?
2. Wie viele Platzverweise, Aufenthaltsverbote etc. wurden aufgrund § 1 des Ortsgesetz
über die öffentliche Ordnung seit der Novellierung am 18. Juni 2024 ausgesprochen (bitte nach Monaten und Stadtteilen aufschlüsseln) und wie viele erfolgten wegen
a. Bettelns im Außenbereich einer Gastronomie?
b. Bettelns in Fahrzeugen des öffentlichen Personennahverkehrs?
3. Wie viele Ordnungswidrigkeitsanzeigen wurden seit dem 18. Juni 2024 angefertigt
und wie viele wegen
a. Bettelns im Außenbereich einer Gastronomie?
b. Bettelns in Fahrzeugen des öffentlichen Personennahverkehrs?
c. Wie viele der Fälle unter 3b) vielen außerdem unter den § 256a StGB?
4. Wie viele Geldstrafen wurden erhoben, gezahlt, nicht weiter verfolgt, anderweitig abgeleistet oder führten zu einer Ersatzfreiheitsstrafe und wie viele erfolgten wegen
a. Bettelns im Außenbereich einer Gastronomie?
b. Bettelns in Fahrzeugen des öffentlichen Personennahverkehrs?
5. Wie viele entsprechende Verfahren sind derzeit insgesamt und wegen Bettelns im
Außenbereich einer Gastronomie anhängig?
6. In welchem Umfang wurden uniformierte Kräfte unter anderem zur Durchsetzung der Neuregelung in welchem Zeitraum in besonderen Umfang eingesetzt, um Bereiche mit viel Gastronomie zu frequentieren oder dort präsent zu sein (höhere Frequentierung Streife, höhere Bereitschaft etc.)?
7. In welchem Umfang wurden zivile Kräfte in welchem Zeitraum zur Durchsetzung des § 1 Ortsgesetzes eingesetzt?
a. in wie vielen Fällen erfolgten hier Maßnahmen zur Durchsetzung des §1 Abs. 3 Punkt 3?
b. In wie vielen geschah dies ohne eine Initiative der Gastronomiebetreibenden?
c. Wurden Zivile Kräfte aufgrund des Abs. 3 Punkt 4 in Fahrzeugen der BSAG eingesetzt?
8. In welchem Umfang wird der Einsatz ziviler Kräfte geplant?
9. Wie viele Arbeitsstunden fielen seit der Neuregelung bis zum 31.3. bei Ordnungsamt
und Polizei durch die Neuregelung an?
Nelson Janßen, Tim Sültenfuß, Sofia Leonidakis und Fraktion DIE LINKE