Erste Sitzung der Stadtbürgerschaft nach der Bundestagswahl
Vier parlamentarische Initiativen sowie 12 Senatsantworten auf mündliche Anfragen diskutierten die Abgeordneten auf ihrer gestrigen Sitzung.
Handwerk nah an Kund:innen verorten
Mit einem Antrag der rot-grün-roten Regierungskoalition sollte der Senat unter anderem aufgefordert werden, gemeinsam mit den Beiräten zu prüfen, wo geeignete Flächen für die Schaffung weiterer Handwerkerhöfe und Gewerbeeinheiten vorhanden sind. Für Klaus-Rainer Rupp braucht gerade das Handwerk öffentliche Investitionen und Veränderung.
„Der Antrag ist ein Baustein. Die Koalition muss da weiter auf der Spur bleiben“, sagte Klaus-Rainer Rupp im Plenum. Die RGR-Vorlage wurde nach der Debatte angenommen.
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Schließung des Instituts für Pharmakologie und Toxikologie
„Die GeNo hat abgesichert, dass das Institut übergangsweise noch Aufgaben im Auftrag von Soziales übernimmt, während das Innenressort bereits eine neue Lösung gefunden hat. Zukünftig wird vermutlich zu überprüfen sein, welche Aufgaben in Zukunft im Jugendamt selber erbracht werden müssen und welche sinnvollerweise an andere Labore ausgelagert werden können. Es ist noch nicht alles gelöst, aber kurzfristig ist abgesichert, dass keine Versorgungslücke entsteht. Dafür bedanke ich mich bei dem Senat, auch wenn es bedauerlich ist, dass eine geräuschlose Lösung nicht im vergangenen Jahr organisiert werden konnte“, sagte Nelson Janßen in der Debatte.
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Aktuelle Stunde 1: Brückensituation in Bremen
„Die Ursachen der Bremer Brückenkrise liegen auf der Hand“, stellte Tim Sültenfuß fest. „Was wir tun müssen, um das Problem zu lösen auch: Die kommende Bundesregierung wird die Schuldenbremse reformieren müssen. Die Linke steht dafür zu Verhandlungen bereit, solange die Schuldenbremse nicht nur gelockert wird, um mehr Geld in die Bundeswehr zu stecken. Wenn sie, liebe Kolleg*innen von der CDU, also nicht wollen, dass wir demnächst weitere gesperrte oder gar einstürzende Brücken sehen, dann nehmen Sie zukünftig Geld in die Hand: Sanieren Sie die Brücken in Bundesverantwortung und verschaffen Sie den Kommunen Geld, damit auch die kommunalen Brückenbauwerke saniert werden können.“
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Aktuelle Stunde 2: Verkehrsprobleme in Bremen-Nord
„Die soziale und ökonomische Entwicklung des Bremer Nordens muss dringend weiter vorangetrieben werden und gerade auch die Verkehrsanbindung muss besser werden“, sagte Tim Sültenfuß in der Debatte. „Hier braucht es definitiv mehr Druck, aber es bedarf vor allem Geld und damit bin ich bei meinem Lieblingsthema: die Abschaffung der Schuldenbremse und Erhöhung der Einnahmen durch Steuern, die auf das reichste ein Prozent der Deutschen abzielen. Bald gibt es im Bund Koalitionsverhandlungen, dann hat die Union auch wieder die Möglichkeit in Regierungsverantwortung für mehr Geld, auch für Bremen und den Norden Bremens zu sorgen. Nutzen Sie diese Möglichkeit doch zur Abwechslung mal!“
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Quelle der Audio- und Video-Mitschnitte: www.radioweser.tv über www.bremische-buergerschaft.de
Senatsantwort(en) in der Fragestunde des Parlaments im Februar 2025
Nutzungsänderungen in der Stadt Bremen
Anfrage der Abgeordneten Sofia Leonidakis, Nelson Janßen und Fraktion Die Linke
Wir fragen den Senat:
1. Nach welchen Gründen erfolgt eine Zustimmung oder Ablehnung eines Antrags auf Nutzungsänderung, welche nach § 59 Bremische Landesbauordnung
genehmigungspflichtig ist?
2. Wie viele Anträge auf Nutzungsänderungen von einer Wohnung beziehungsweise einesWohnbereichs zu einer gewerblichen Wohnnutzung (served Appartements, Beherbergungsbetriebe, Ferienwohnungen etc.) beziehungsweise in eine Gewerbeeinheit/Gastronomie gab es in den letzten zwei Jahren in der Stadt Bremen, und wie viele Anträge davon wurden genehmigt?
3. Gibt es in bestimmten Stadtteilen mehr Nutzungsänderungen von Wohnraum zu gewerblicher Nutzung als in anderen Stadtteilen, und, wenn ja, welche Gründe sieht der Senat hierfür?
Zu Frage 1: Eine Nutzungsänderung durchläuft das Genehmigungsverfahren nach §§ 59 ff. Bremische Landesbauordnung genauso wie die Errichtung oder die Änderung baulicher Anlagen. Zu prüfen ist die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit unter Berücksichtigung des Gebietstypus nach § 29 ff. Baugesetzbuch in Verbindung mit den jeweiligen Vorschriften der Baunutzungsverordnung. Auch bauliche Anlagen der Nutzungsänderung haben darüber hinaus die bauordnungsrechtlichen Vorschriften der Landesbauordnung einzuhalten. Auch bei Nutzungsänderungen baulicher Anlagen muss also beispielsweise der Brandschutz, insbesondere die Rettungswegesicherheit berücksichtigt werden. Gegebenenfalls kann eine Nutzungsänderung vom Genehmigungsfreistellungs- oder vereinfachten Baugenehmigungsverfahren profitieren.
Die Fragen zwei und drei werden zusammen beantwortet:
Die Fragen 2 und 3 werden zusammengefasst beantwortet.
Zurzeit stellt das Bauressort auf Grundlage der zur Verfügung stehenden Informationen aus dem Bereich Wohnraumschutz sowie eigener Erhebungen der unteren Bauaufsichtsbehörden die notwendigen Daten zusammen. Mit diesen Daten erfolgt die Auswertung entsprechend der Fragestellungen. Vorgesehen ist auch eine Darstellung in Kartenform, die die räumliche Verteilung genehmigter Nutzungsänderungen und ggf. vorhandene räumliche Schwerpunkte sichtbar macht. Die Erkenntnisse der Erhebung und Auswertung sollen in einem Bericht der Verwaltung in der städtischen Deputation für Mobilität, Bau und Stadtentwicklung zur Kenntnis gegeben werden.
Anträge auf Hilfen bei drohenden Energiesperren an Jobcenter und Amt für Soziale Dienste
Anfrage der Abgeordneten Sofia Leonidakis, Nelson Janßen und Fraktion Die Linke
Wir fragen den Senat:
1. Wie häufig wurden in der Stadtgemeinde Bremen in den Jahren 2019 bis 2024 Anträge auf Hilfen bei drohenden Energiesperren beim Jobcenter (nach SGB II) und beim Amt für Soziale Dienste (SGB XII §27 a und §36) gestellt, die nicht über den Härtefallfonds zur Vermeidung von Energiesperren liefen (bitte nach Jahr und Jobcenter/AfSD differenzieren)?
2. Wie viele der in Frage 1 angesprochenen gestellten Anträge wurden positiv bewilligt (bitte nach Jahr und Jobcenter/AfSD differenzieren und im Fall von bewilligten Anträgen nach SGB XII bitte differenzieren nach Leistungsbewilligung in Form von Zuschuss oder in Form von Darlehen)?
3. Wie viele der Anträge auf Hilfen bei drohenden Energiesperren, die in den Jahren 2019 bis 2024 an das Amt für Soziale Dienste gerichtet wurden, wurden von Personen eingereicht, die bis zur Antragstellung noch keine Leistungen nach SGB XII erhalten hatten?
Zu Frage 1: Seit dem Jahr 2019 wurden beim Amt für Soziale Dienste insgesamt 365 Anträge gestellt, hierbei sind Wassersperren einbezogen. Die jährlichen Antragszahlen im Bereich des SGB XII verteilen sich wie folgt:
Im Jahr 2019 wurden 80 Anträge gestellt, im Jahr 2020 69 Anträge, im Jahr 2021 66 Anträge, im Jahr 2022 49 Anträge, im Jahr 2023 45 Anträge und im Jahr 2024 wurden insgesamt 56 Anträge gestellt.
In Bezug auf Anträge auf Leistungen zur Übernahme von Energie- und Wassersperren nach dem SGB II hat das Jobcenter mitgeteilt, dass die Statistik der Bundesagentur für Arbeit keine Prozesse der Antragsstellung und Bewilligung von Leistungen nach dem SGB II mit Zahlen abbildet. Eine differenzierte Darstellung ist daher für den Bereich des SGB II nicht möglich.
Zu Frage 2: Im Amt für Soziale Dienste erfolgten die Bewilligungen seit 2019 in 24 Fällen als Zuschuss, in allen anderen Fällen als Darlehen. Die jährliche Verteilung stellt sich wie folgt dar:
In 2019 wurden in sieben Fällen ein Zuschuss und 73 ein Darlehen erteilt, in 2020 waren es fünf zu 64, in 2021 waren es sechs zu 60, in 2022 zwei zu 47 und in 2023 vier zu 41. Im Jahr 2024 wurden keine Zuschüsse, jedoch 49 Darlehen erteilt. Seit November 2023 wurden ausschließlich Zuschüsse bewilligt. Dies erfolgte im Zusammenhang mit der besonderen Konstruktion des erweiterten Härtefallfonds.
In Bezug auf Bewilligungen von Leistungen zur Übernahme von Energie– und Wassersperren nach dem SGB II ist eine differenzierte Darstellung für den Bereich des SGB II nicht möglich.
Zu Frage 3: Es erfolgt keine gesonderte Erfassung von Anträgen von Personen, die keine Leistungen nach SGB XII erhalten.
Wie kommt das Amt für Straßen und Verkehr auf die Idee, dass ein Beirat bei Straßenumbenennungen das Auswärtige Amt fragen müsste?
Anfrage der Abgeordneten Olaf Zimmer, Cindi Tuncel, Sofia Leonidakis, Nelson Janßen und Fraktion Die Linke
Wir fragen den Senat:
1. Wie bewertet der Senat die Aufforderung des Amtes für Straßen und Verkehr, wonach der Beirat Schwachhausen beziehungsweise das Ortsamt im Zusammenhang mit der einstimmig beschlossenen Benennung des Platzes vor dem Focke Museum in „Jina-Mahsa-Amini-Platz“ noch das Auswärtige Amt um Zustimmung ersuchen müsste?
2. Teilt der Senat die Einschätzung der Fragesteller:innen, dass die vom zuständigen Beirat einstimmig beschlossene Platzbenennung zeitnah umgesetzt werden sollte, weil diesem einstimmigen Beschluss des zuständigen Gremiums für eine Benennung keine politischen, formellen oder sonstigen Gründe entgegenstehen?
Zu Frage 1: Der Platz vor dem Focke-Museum ist Teil der Straße Unter den Eichen, so dass es für die Umsetzung des Beiratsbeschlusses einer Umbenennung bedarf. Da der Vorplatz selbst keine Anlieger hat, die von der Adressenänderung betroffen wären, bestehen keine Bedenken gegen die Umbenennung.
Aus Gründen der Pietät ist es bei Straßenbenennungen üblich und geboten, gerade bei kürzlich verstorbenen Personen die Zustimmung der Angehörigen einzuholen. Eine offizielle Kontaktaufnahme mit der Familie Amini ist aufgrund der aktuellen politischen Lage im Iran nicht möglich. Seitens des Amtes für Straßen und Verkehr war gegenüber dem Beirat daher angeregt worden, sich mit dem Auswärtigen Amt in Verbindung zu
setzen, um zumindest eine politische Einschätzung einzuholen, wie sich eine Straßenbenennung nach der Person Jina-Mahsa-Amini auf die im Iran lebende Familie, die der im Iran unterdrückten kurdischen Minderheit angehört, auswirken würde. Der Senat hält den Ansatz des Amtes für Straßen und Verkehr für richtig, dass sich durch die mit der Straßenbenennung verbundene Ehrung von Jina Mahsa Amini keine Repressalien für ihre im Iran lebende Familie ergeben dürfen. Eine Anfrage beim Auswärtigen Amt wird jedoch nicht für erforderlich gehalten, da bereits in mehreren deutschen Städten Straßen nach ihr benannt wurden. Eine entsprechende Ehrung auch in Bremen vorzunehmen, ist daher kein Novum und bedarf keiner besonderen politischen Bewertung.
Zu Frage 2: Der Senat teilt die Einschätzung der Fragesteller*innen und beauftragt das Amt für Straßen und Verkehr, den Beschluss des Beirats ohne weitere Verzögerung umzusetzen.
Finanzierung der Quartiersbildungszentren
Anfrage der Abgeordneten Miriam Strunge, Sofia Leonidakis, Nelson Janßen und Fraktion Die Linke
Wir fragen den Senat:
1. Aus welchem Grund sind die jährlichen Bewilligungsbescheide für die
Quartiersbildungszentren (QBZ) in diesem Jahr nicht für das volle Jahr 2025 erteilt worden, sondern nur bis zum Herbst?
2. Plant der Senat, den Erhalt der QBZ grundsätzlich auf den Prüfstand zu stellen?
3. In welcher Weise sind den QBZ die verkürzte Laufzeit ihrer Förderung und die damit gegebenenfalls verbundenen strategischen Überlegungen kommuniziert worden?
Zu Frage 1: Alle Zuwendungsbescheide der Senatorin für Kinder und Bildung mit Personalmaßnahmenbezug wurden bis zum 31.07.2025 bewilligt, um eine finanzielle Sicherheit bei den Trägern herzustellen.
Zu Frage 2: Die Quartiersbildungszentren sind ein wichtiger Bestandteil der Beratungs-, Vernetzungs- und Soziallandschaft in den Quartieren und bieten nicht nur in familienbezogenen, gesundheitlichen und integrationspolitischen Fragen Hilfe, sondern sind auch Schnittstelle zwischen frühkindlicher, schulischer und außerschulischer Bildung und dem Sozialraum. Sie fördern gesellschaftliche Teilhabe durch niedrigschwellige soziale Unterstützung zur Bewältigung von Alltagsfragen, Bewegungs- und Ferienangebote für Kinder und Jugendliche, bildungsrelevante Angebote und niedrigschwellige Maßnahmen zur gesundheitlichen Aufklärung und sind aus den Quartieren nicht mehr wegzudenken. Die Einhaltung des vom Senat beschlossenen Sanierungsprogramms macht es notwendig, bei konsumtiven Ausgaben ohne gesetzliche Verpflichtung alle Möglichkeiten für Ausgabenreduzierungen zu prüfen.
In diesem Spannungsfeld wird die Senatorin für Kinder und Bildung alle Möglichkeiten nutzen, um die für die Unterstützung der regionalen Bildungslandschaften wichtigen QBZ, auch nach dem 31.07.2025 weiter finanzieren zu können.
Zu Frage 3: Die Bewilligungen wurden als vorläufig gekennzeichnet. Kein Träger hat eine Ablehnung für das zweite Kalenderhalbjahr erhalten.