Erste Sitzung der Stadtbürgerschaft im neuen Jahr

Sechs parlamentarische Initiativen sowie 17 Senatsantworten diskutierten die Abggeordneten auf ihrer gestrigen Sitzung.

Segregation entgegenwirken: Soziale Vielfalt in allen Stadtteilen!

Auf Initiative von Sofia Leonidakis forderte die RGR-Koalition den Senat unter anderem auf, auf Grundlage der kommenden Wohnraumbedarfsprognose 2031 einen Plan zu entwickeln, welche den kurz- und mittelfristigen quantitativen und qualitativen Bedarf an Wohnraum nach verschiedenen Haushaltstypen erfasst und dabei auch den Bestand und die Entwicklung der geförderten Wohnungen (Sozialwohnungen und preisgedämpft) sowie die vorhandenen Angebotsmieten pro Stadtteil berücksichtigt, um das Ziel zu verfolgen, eine stärkere soziale Durchmischung der Stadtteile zu erreichen, denn: Sozialwohnungen in Bremen sind sehr ungleich verteilt (Mehr).

„Bezahlbarer Wohnraum ist Mangelware geworden. Wer eine Wohnung hat, zieht nicht um“, sagte Sofia Leonidakis. „Wohnungsnot verstärkt dabei nicht nur die Segregation der Stadt. Weil Vermieter höhere Mieten verlangen können, steigt die Mietbelastung bis weit in die Mitte der Gesellschaft, wie die Studie ‚Wohnarmut‘ des Paritätischen gezeigt hat. Deshalb beschreiten wir mit unserem Antrag Neuland in der sozialen Stadtentwicklung und entwickeln stadtteilspezifische soziale Wohnungsziele. Dabei führen wir erstmals in Bremen eine 30%-Quote für mittelpreisigen Wohnraum ein und senken die Bagatellgrenze, ab der die Sozialquote greift, von derzeit 20 auf 6 Wohneinheiten für hochpreisige Lagen ab.“

Der Antrag wurde nach der Debatte angenommen.

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Ratten effektiver bekämpfen: Einführung eines neuen Meldesystems sowie eines verbesserten Abfallmanagements für Bremen

Mit einem Antrag wollte die rot-grün-rote Regierungskoalition den Senat unter anderem auffordern, in der Stadtgemeinde Bremen eine Meldepflicht bei sichtbaren Anzeichen eines Rattenbefalls einzuführen, unterstützend ein zentrales Meldesystem für Ratten beim Gesundheitsamt Bremen zu schaffen, das alle Meldungen dokumentiert und bei Anzeichen eines Rattenbefalls die Kanalnetzbetreiber zu verpflichten, vor Ort geeignete Maßnahmen zur Bekämpfung des Rattenbefalls zu ergreifen.

„Mit einem Meldesystem sowie dem Bündel an gezielten Maßnahmen im Bereich Abfallmanagement und gezieltem Monitoring über Rattenbefall werden wir das Problem Rattenplage gezielt angehen und eindämmen“, begründete Olaf Zimmer die RGR-Initiativ, die nach der Aussprache angenommen wurde.

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Anpassung des Sondernutzungskonzeptes für die Erteilung von Sondernutzungserlaubnissen nach § 18 Bremisches Landesstraßengesetz für Fahrzeugverleihsysteme im Hinblick auf Fahrzeuge im Sinne der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV)

„Mit der Vorlage wird der Zeitraum der Sondernutzungserlaubnis von zwei auf drei Jahre erhöht. Das macht Sinn, weil es für die Anbietenden die Planbarkeit und Wirtschaftlichkeit erhöht“, meinte Tim Sültenfuß in der Debatte.

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Ortsgesetz zur Änderung der Jahrmarktgebührenordnung

„Die Gebühren für Freimarkt, Osterwiese und Weihnachtsmarkt, die von den Schaustellern und Schankbetrieben erhoben werden, sind seit 2013 nicht mehr angepasst worden. Bereits 2016 war damit eine erhebliche Unterdeckung entstanden, die inzwischen auf 1,6 Mio. Euro pro Jahr angewachsen ist“, informierte Klaus-Rainer Rupp in der Debatte. „Also, es ist alles nicht einfach. Eine kräftige Erhöhung ist aber unvermeidlich.“

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Erkranktes Kita-Personal

Die Abgeordneten diskutierten die Antwort des Senats auf eine Große Anfrage. „Solange zu wenig Kinder einen Kitaplatz haben, ist es schwierig kleinere Gruppen zu schaffen. Das Dilemma sehe ich, nichtsdestotrotz brauchen wir schnellstmöglich in benachteiligten Quartieren kleinere Kitagruppen, das entlastet die Erzieherinnen, macht diese Arbeitsplätze attraktiver und hilft vor allem auch den Kindern“, meinte Miriam Strunge in der Debatte.

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Bremen mit Wohlfühlfaktor

„Bremen hat unter Rot-Grün-Rot die Gastronomie, Clubs und Veranstaltungswirtschaft während Corona und Energiekrise massiv unterstützt: Durch Förderung von Open-Air-Veranstaltungen, dem Förderprogramm Veranstaltungswirtschaft, der Unterstützung von Schausteller*innen, Liefergemeinschaften oder der Gebührenbefreiung Außengastro, die mehrmals verlängert wurde“, informierte Klaus-Rainer Rupp. „Was nicht geht, ist Strukturen konservieren, die sich verändern müssen.“

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Quelle der Audio- und Video-Mitschnitte: www.radioweser.tv über www.bremische-buergerschaft.de


Senatsantwort(en) in der Fragestunde des Parlaments im Januar 2025

Beteiligung von Unternehmen an den Kosten für den Ausbau des ÖPNV?
Anfrage der Abgeordneten Tim Sültenfuß, Nelson Janßen, Sofia Leonidakis und Fraktion DIE LINKE
Wir fragen den Senat:
1. In welchen Fällen wurden Unternehmen in den letzten 30 Jahren erfolgreich finanziell an den Kosten der BSAG für den Betrieb bestimmter Bus- oder Straßenbahnlinien beteiligt?
2. In welcher Höhe erfolgten diese Beteiligungen?
3. In welchen Fällen wurden dahingehende Verhandlungen erfolglos abgebrochen?

Die Antwort(en) des Senats:
Die Fragen 1 bis 3 werden zusammen beantwortet:

Seit 2011 sind der BSAG keine Zahlungen und auch keine erfolglos abgebrochenen Verhandlungen bekannt; für den Zeitraum davor waren keine Unterlagen einsehbar. Der Ausbau und Linienbetrieb des ÖPNV ist eine Aufgabe der Daseinsvorsorge der Freien Hansestadt Bremen, die diese durch das Bremische ÖPNV-Gesetz dem Zweckverband Bremen/Niedersachsen übertragen hat. Die diesbezüglichen entstehenden Kosten sind grundsätzlich von der Stadtgemeinde Bremen zu tragen, eine Beteiligung von Unternehmen ist aber selbstverständlich hilfreich und würde insofern sehr begrüßt. Eine Beteiligung von privaten Unternehmen an den jeweiligen Kosten kann auch indirekt durch den Erwerb von Tickets - wie zum Beispiel JobTickets – erfolgen.


Jahresbilanz: Wie wirkt der Mietspiegel?
Anfrage der Abgeordneten Sofia Leonidakis, Nelson Janßen und Fraktion DIE LINKE
Wir fragen den Senat:
1. Wie wird der Mietspiegel bekannt gemacht, und gibt es neben dem Mieterverein quartiersbezogene und möglichst kostenlose Beratungsangebote und Öffentlichkeitsaktivitäten, um über die Existenz und Anwendung des Mietspiegels zu informieren und beim Einfordern der daraus erwachsenden Mieter:innenrechte zu unterstützen?
2. Wie oft wurde seit Einführung des Mietspiegels gegen die Mietpreisbremse verstoßen, und mit welchen Konsequenzen?
3. Wie oft wurden seit Einführung des Mietspiegels deutlich überhöhte Mieten gemeldet beziehungsweise wie viele Verfahren wurden gemäß § 5 Wirtschaftsgesetzbuch sowie gemäß § 291 Strafgesetzbuch – StGB – (Mietwucher) eingeleitet?

Die Antwort(en) des Senats:
Zu Frage 1: Die erstmalige Einführung des Mietspiegels der Stadtgemeinde Bremen wurde im Rahmen einer Pressekonferenz mit der Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung und einer entsprechenden Pressemitteilung im Dezember 2023 bekannt gegeben. Zusätzlich erfolgte eine ausführliche Information über die sozialen Medien.

Der Mietspiegel ist im Internet unter www.bremer-mietspiegel.de sowie bei der Bremer Aufbaubank als Projektverantwortliche veröffentlicht. Auf dieser Seite sind alle wichtigen Informationen zum Mietspiegel der Stadtgemeinde Bremen aufgeführt. Hier kann sowohl die Mietspiegelbroschüre, worin alles über den Aufbau und die Berechnung der ortsüblichen Vergleichsmiete inklusive eines Wohnlagenverzeichnisses enthalten ist, als auch die ausführliche Mietspiegeldokumentation, worin die einzelnen Schritte der Mietspiegelerstellung dokumentiert sind, kostenfrei heruntergeladen werden.

Zusätzlich steht auf dieser Seite ein Onlinerechner zur Verfügung. Hiermit kann auf einfache Weise die ortsübliche Vergleichsmiete berechnet werden.

Bei Fragen zum Mietspiegel außerhalb der Rechtsberatung stehen eine kostenlose Hotline und ein Mietspiegel Funktionspostfach zur Verfügung. Dort können Fragen z.B. allgemein zum Mietspiegel oder zur Anwendung des Onlinerechners gestellt werden.

Zu Frage 2: Die Stadtgemeinde Bremen ist gesetzlich gemäß § 558c Absatz 4 Satz 2 BGB verpflichtet, einen Mietspiegel zu erstellen und zu veröffentlichen. Sie hat aber keinen Einblick in die Mietverträge. Die Durchsetzung möglicher Rechte obliegt somit den Vertragsparteien auf dem Zivilrechtsweg. Verstöße gegen den Mietspiegel und die Mietpreisbremse werden vom Senat nicht erfasst. Die Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung wird im Rahmen künftiger Arbeitskreissitzungen eine Abfrage bei den Mitgliedern durchführen.

Zu Frage 3: In der Stadtgemeinde Bremen gilt aktuell die Mietenbegrenzungsverordnung, so dass die Miete bei Neuvermietung die ortsübliche Vergleichsmiete nach § 556d BGB höchstens um 10 Prozent übersteigen darf. Die praktische Relevanz der bundeseinheitlichen Regelungen nach § 5 WiStG Mietpreisüberhöhung und § 291 StGB Wucher ist aktuell gering einzuschätzen. Sollte die Mietenbegrenzungsverordnung Ende des Jahres auslaufen, werden die Wuchertatbestände an Bedeutung gewinnen, wobei nicht alle Übersteigerungen der ortsüblichen Miete aufgefangen werden können. Die Wesentlichkeitsgrenze des § 5 WiStG liegt nach Absatz 2 bei mehr als 20% der ortsüblichen Miete.

Seit Einführung des Mietspiegels sind bei der Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung nur vereinzelt Anfragen zu überhöhten Mieten eingegangen. Es wurden bisher keine Verfahren nach § 5 WiStrG eingeleitet, da die Tatbestandsmerkmale dafür bisher nicht gegeben waren.

Bei der Staatsanwaltschaft Bremen wurden seit Einführung des Mietspiegels keine Verfahren nach § 291 StGB bzgl. Mietwucher eingeleitet.


Übernahme des Mitgliedsbeitrags beim Mieterverein für Leistungsbeziehende
Anfrage der Abgeordneten Sofia Leonidakis, Nelson Janßen und Fraktion DIE LINKE
Wir fragen den Senat:
1. Seit wann besteht die Möglichkeit, dass der Mitgliedsbeitrag für den Mieterverein für Leistungsbeziehende von der öffentlichen Hand übernommen wird?
2. Wie viele Personen haben von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht?
3. Mit welchen Anliegen haben diese Personen eine Beratung gesucht (zum Beispiel Nebenkostenabrechnung, zu hohe Miete, Selbstbedarfskündigung, Zwangsräumung etc.), u d konnte den Anliegen Abhilfe geschaffen werden, zum Beispiel auch durch Klageunterstützung?

Die Antwort(en) des Senats:
Die Fragen 1 bis 3 werden zusammen beantwortet:

Seit 2011 sind der BSAG keine Zahlungen und auch keine erfolglos abgebrochenen Verhandlungen bekannt; für den Zeitraum davor waren keine Unterlagen einsehbar. Der Ausbau und Linienbetrieb des ÖPNV ist eine Aufgabe der Daseinsvorsorge der Freien Hansestadt Bremen, die diese durch das Bremische ÖPNV-Gesetz dem Zweckverband Bremen/Niedersachsen übertragen hat. Die diesbezüglichen entstehenden Kosten sind grundsätzlich von der Stadtgemeinde Bremen zu tragen, eine Beteiligung von Unternehmen ist aber selbstverständlich hilfreich und würde insofern sehr begrüßt. Eine Beteiligung von privaten Unternehmen an den jeweiligen Kosten kann auch indirekt durch den Erwerb von Tickets - wie zum Beispiel JobTickets – erfolgen.