Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung für alle
Seit dem 01.01.2023 gilt bundesweit die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) für gesetzlich Versicherte. Seit dem 01.01.2024 ist sie auch für Empfänger*innen von Arbeitslosengeld I verfügbar. Für Bürgergeldempfänger*innen und privat Krankenversicherte fehlt jedoch bislang eine entsprechende Rechtsgrundlage.
Die eAU stellt eine bedeutende Modernisierung im Gesundheitswesen dar, die den Verwaltungsaufwand für Ärzt*innen, Krankenkassen sowie für Arbeitnehmer*innen und Arbeitgeber*innen erheblich reduziert. Dass bislang jedoch nur gesetzlich Versicherte und Empfänger*innen von Arbeitslosengeld I von dieser digitalen Lösung profitieren können, führt zu einer Ungleichbehandlung von Personen, die auf Bürgergeld angewiesen oder privat krankenversichert sind.
In Zeiten, in denen digitale Lösungen zunehmend an Bedeutung gewinnen, ist es unerlässlich, dass alle Bürger*innen unabhängig von ihrem Arbeitnehmer*innen- und Versicherungsstatus gleichberechtigt Zugang zu modernen Verfahren haben. Die aktuelle Regelung benachteiligt insbesondere Bürgergeldempfänger*innen, eine besonders vulnerable Gruppe, die bereits mit finanziellen und sozialen Herausforderungen konfrontiert ist. Zugleich bietet die Digitalisierung der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung sinnvolles Entlastungspotenzial für die Jobcenter im Land Bremen.
Neben der skizzierten Erweiterung der eAU gilt es darüber hinaus auch, das Verfahren hin-
sichtlich bestehender Probleme in der praktischen Umsetzung zu überprüfen und zu verbessern. Von Arbeitgeber*innen wird beispielsweise über Probleme beim zeitnahen Abruf der eAU berichtet. Bei größerem Zeitverzug kann dies auch zu Problemen bei der Lohnabrechnung führen.
Die Bürgerschaft (Landtag) möge beschließen:
Die Bürgerschaft (Landtag) fordert den Senat auf,
1. sich auf Bundesebene für die Prüfung der technischen Voraussetzungen und die Schaffung einer gesetzlichen Grundlage für die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung sowohl für Bürgergeldempfänger*innen als auch für privat Krankenversicherte einzusetzen;
2. sich auf Bundesebene für eine Überprüfung des Verfahrens der eAU hinsichtlich der
Probleme in der praktischen Umsetzung wie etwa dem Zeitverzug durch die bestehenden Übermittlungsverfahren sowie für eine Behebung ebendieser Probleme einzusetzen;
3. der staatlichen Deputation für Gesundheit und der staatlichen Deputation für Arbeit
sechs Monate nach Beschlussfassung zu berichten.
Sahhanim Görgü-Philipp, Ralph Saxe, Dr. Henrike Müller und Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN
Nelson Janßen, Olaf Zimmer, Sofia Leonidakis und Fraktion Die Linke
Ute Reimers-Bruns, Katharina Kähler, Volker Stahmann, Mustafa Güngör und Fraktion der
SPD