Einleitung eines Parteiverbotsverfahrens gegen die AfD
Am 14. März 2024 hat die Bremische Bürgerschaft auf Antrag der Koalitionsfraktionen („Verfassung schützen – Demokratie verteidigen“) den Senat aufgefordert, sich auf Bundesebene dafür einzusetzen, anhand einer von den Verfassungsschutzämtern zu erstellenden Materialsammlung zu prüfen, inwieweit die AfD die freiheitlich-demokratische Grundordnung in Deutschland beeinträchtigen oder beseitigen will. Auf dieser Grundlage könne dann gegebenenfalls ein Parteiverbotsverfahren eingeleitet werden.
Am vergangenen Freitag, 2. Mai 2025 hat jetzt das Bundesamt für Verfassungsschutz die AfD als „gesichert rechtsextremistisch“ eingestuft. Dies ist das Resultat einer umfassenden Prüfung, deren Ergebnisse in einem etwa 1.100-seitigen Gutachten festgehalten sind. Das bedeutet, für den Verfassungsschutz ist nunmehr erwiesen, dass die AfD insgesamt rechtsextremistisch und gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung gerichtet ist.
Die Bürgerschaft (Landtag) möge beschließen:
Die Bürgerschaft (Landtag) fordert den Senat auf, sich auf Grundlage der Einstufung der AfD als „gesichert rechtsextremistisch“ durch das Bundesamt für Verfassungsschutz auf Bundesebene für die zügige Einleitung eines Parteiverbotsverfahrens gegen die AfD einzusetzen. Der Senat möge zum einen dazu in Gespräche mit der neuen Bundesregierung eintreten und dabei auf ein solches Verbotsverfahren hinwirken. Zum anderen möge der Senat – in Absprache mit anderen Bundesländern – parallel dazu eine Bundesratsinitiative initiieren, um über eine Mehrheit in der Länderkammer ein Verbotsverfahren beim Bundesverfassungsgericht zu beantragen.
Mustafa Güngör und Fraktion der SPD
Dr. Henrike Müller und Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Sofia Leonidakis, Nelson Janßen und Fraktion Die Linke
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