Einführung eines Entsiegelungskatasters als Element der Schwammstadt und zur För- derung von Biodiversität in der Stadt
Im Zuge des Klimawandels ist es von entscheidender Bedeutung, die Auswirkungen der Versiegelung von Flächen auf die Umwelt zu verringern. Entwässerungsprobleme, Hitzestress und Biodiversitätsverlust sind nur einige der Herausforderungen, denen Bremen und Bremerhaven aufgrund der zunehmenden Versiegelung gegenüberstehen. Ein entscheidender Schritt zur Verringerung dieser Folgen ist die systematische Entsiegelung von Flächen und die Förderung von Grünflächen und natürlichen Ökosystemen. Um potenzielle Entsiegelungs- und Kompensationsflächen im Sinne einer Schwammstadt zu dokumentieren und zugänglich zu machen, soll ein Entsiegelungskataster erstellt werden.
Neben dem Ziel der Dokumentation versiegelter Flächen soll ein solches Kataster den
Grundstein für die Entsiegelung potenzieller öffentlicher Flächen darstellen. Zudem gilt es,
Transparenz für die Öffentlichkeit zu schaffen und neben dem Fokus auf öffentliche Flächen
auch das Entsiegeln privater Flächen zu fördern und gezielt über die Vorteile zu informieren.
Die Stadtbürgerschaft möge beschließen:
1. Die Stadtbürgerschaft bittet den Senat, zur Entsieglung öffentlicher Flächen die im Rahmen der Neuaufstellung der Stadtklimaanalyse und der Umsetzung des EU Interreg-Projekts NACAO gewonnenen Daten zum Versiegelungsgrad der Flächen in Bremen in einem öffentlichen Entsiegelungskataster darzustellen und weiterzupflegen.
Das Kataster soll:
a) umfassende Informationen über versiegelte Flächen sammeln und dokumentieren,
einschließlich der Art und des Zwecks der Versiegelung, der Größe der Fläche sowie ihrer geografischen Lage,
b) zu diesem Zweck klar Bewertungskriterien in Bezug auf den Grad und die Art der
Versiegelung definieren,
c) Informationen über Kompensationsflächen gemäß Kompensationsverzeichnis integrieren, einschließlich der Größe der Fläche und ihrer geografischen Lage, d) als Planungsinstrument dienen, um Prozesse zur Entsiegelung von öffentlichen Flächen voranzubringen und geeignete Pilotflächen zu identifizieren. Dabei sollen u.a. Faktoren wie Gefährdung durch Überflutungen, Starkregenereignisse, Hitzeinseln und Biodiversitätsverlust aber auch soziale Faktoren wie die Anzahl sozialer Einrichtungen im Gebiet und der Zugang zu Grünanlagen berücksichtigt werden. Flächen in Ortsteilen, welche im Monitoring Soziale Stadtentwicklung einen besonders niedrigen Status aufweisen, sowie durch einen besonders hohen Grad der Versiegelung geprägt sind, sollen hierbei besonders berücksichtigt werden.
e) für die Öffentlichkeit digital zugänglich sein, beispielsweise über das Geoportal Bremen.
2. Die Stadtbürgerschaft bittet den Senat, im Rahmen des Bundesprogramms „Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz“ Drittmittel für pilothafte Flächenentsiegelungen zu beantragen und dafür ausreichend finanzielle Mittel zur Kofinanzierung sicherzustellen.
3. Die Stadtbürgerschaft bittet den Senat, der städtischen Deputation für Mobilität, Bau
und Stadtentwicklung sowie der städtischen Deputation für Umwelt, Klima und Landwirtschaft über den Fortgang der Entwicklung des Katasters innerhalb von sechs Monaten ab Beschlussfassung sowie nach Abschluss der Erstellung über die Entwicklung
und Nutzung des Katasters zu berichten.
Bithja Menzel, Ralph Saxe, Dr. Henrike Müller und Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Derik Eicke, Falk Wagner, Mustafa Güngör und Fraktion der SPD
Sofia Leonidakis, Nelson Janßen und Fraktion DIE LINKE