Die Stadtbürgerschaft tagt im September 2024

Auf ihrer gestrigen Sitzung besprachen die Abgeordneten vier parlamentarische Initiativen sowie 22 mündliche Anfragen und beschloseen zudem weitere neun Vorlagen.

Aktuelle Stunde I: Starkregen und Schwammstadt

Die Stadtbürgerschaft diskutierte auf RGR-Antrag die Folgen von Starkregen in Bremen. Damit verbunden wurde der rot-grün-rote Antrag „Schwammstadt – ein Leitbild für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Lebensqualität“.

„Die fatalen Hochwasser bei unseren EU-Nachbarn mahnen uns: Wir müssen uns für Starkregenereignisse wappnen“, sagte Sofia Leonidakis in der Debatte. „Aus der Katastrophe im Ahrtal wissen wir: Es braucht eine obligatorische Elementarversicherung. Es würde die Versicherung günstiger machen und alle absichern. Auch die Versicherungswirtschaft gilt es in die Pflicht zu nehmen.“ Der rot-grün-rote Antrag wurde angenommen.

Klicken Sie bittehier, wenn Sie sich die Rede im Video ansehen möchten.


Aktuelle Stunde II: Situation an der Nordbremer Oberschule Borchshöhe

Über die Sommerferien gab es dort einen Wasserschaden im bisher genutzten Mobilbau, seitdem ist das Erdgeschoss des Mobilbaus nicht nutzbar. Als Konsequenz konnte der Unterricht an der Borchshöhe nicht wie üblich nach den Ferien starten. Zum Glück ist diese absolute Extremsituation seit gestern beendet. Sowohl an der Oberschule Lerchenstraße als auch im Mobilbau auf dem BWK-Gelände konnten weitere Räume zur Verfügung gestellt werden und seit gestern findet der Unterricht wieder vollumfänglich statt.

„Die letzten sechs Wochen waren eine massive Herausforderung für die Familien und Lehrkräfte an der Schule Borchshöhe, die an der Grenze des zumutbaren war. Ich bin froh, dass ab dieser Woche wieder vollumfänglich unterrichtet werden kann und bin optimistisch, dass nach den Herbstferien an der Schule wieder Normalität herrscht“, meinte Miriam Strunge in der Debatte.

Klicken Sie bittehier, wenn Sie sich die Rede im Video ansehen möchten.


Nachhaltige Verkehrsanbindungen sowie Verkehrssicherheit in der Hansalinie und im GVZ stärken

Die Abgeordneten diskutierten die RGR-Initiative, mit der der Senat unter anderem aufgefordert werden sollte, das Stadt-Regionale-Verkehrskonzept weiter auszuarbeiten, um auch aus der Region die Gewerbegebiete mit dem ÖPNV direkt anbinden zu können. "Es ist richtig, dass wir die Verbesserung der verkehrlichen Anbindung von Gewerbegebieten trotz der angespannten Haushaltslage priorisieren. Da die im GVZ und im Gewerbepark Hansalinie ansässigen Unternehmen ebenso profitieren, wie ihre Arbeitnehmer*innen, sollten sie sich an den Kosten beteiligen", sagte Tim Sültenfuß zum rot-grün-roten Antrag, der nach der Debatte angenommen wurde.

Klicken Sie bittehier, wenn Sie sich die Rede im Video ansehen möchten.


Volksfeste

Der Senat legte eine Gesetzesänderung vor, die in der Zukunft das Mitführen von Messern über das Waffengesetz hinaus verbietet. Zudem wurde das Ziel diskutiert, weg zu kommen von überfüllen Mülleimern auf Festivals und Volksfesten und hin zu nachhaltigen Verpackungen.

„Ich halte das Mitführverbot von Messern für richtig, denn mir fällt keine Situation ein, die auf einem Volksfest das Mitführens eines Messers nötig oder sinnvoll erscheinen lässt“, sagte Nelson Janßen. „Wir sind auch überzeugt, dass öffentliche Großveranstaltung eine ökologische Verantwortung haben und begrüßen, dass die allermeisten Gewerbetreibenden dies auch so sehen.“

Klicken Sie bittehier, wenn Sie sich die Rede im Video ansehen möchten.


Sielwall-Kreuzungssperrung

Für die Anwohnenden im Bremer Viertel kann Autoposing zu einer echten Belastung werden. „Wir als Linke wollen darüber auch die Sperrung der Sielwallkreuzung für den Autoverkehr in den Wochenendnächten“, meinte Tim Sültenfuß in der Aussprache. „Dass die beiden Beiräte Mitte und Östliche Vorstadt diese Sperrung seit Jahren fordern, zeigt, dass auch die Menschen aus diesen beiden Stadtteilen die Sperrung wollen. Allerdings müssen wir zur Kenntnis nehmen, dass diese Sperrung leider nicht so leicht umzusetzen ist.“

Klicken Sie bittehier, wenn Sie sich die Rede im Video ansehen möchten.


Quelle der Audio- und Video-Mitschnitte:

www.radioweser.tv

über

www.bremische-buergerschaft.de


Ohne Debatte wurden folgende Vorlagen beschlossen:

TOP 54: Polizeiverordnung zur Änderung der Polizeiverordnung über das Verbot des Führens von gefährlichen Gegenständen
(Drucksache 21/385 S)

TOP 48: Drittes Ortsgesetz zur Änderung des Aufnahmeortsgesetzes
(Drucksache 21/377 S)

TOP 46: Petitionsbericht Nr. 12-2
(Drucksache 21/372 S)

TOP 45: Petitionsbericht Nr. 12-1
(Drucksache 21/371 S)

TOP 44: SV Bremen Windhoek neue Vereinbarung
(Drucksache 21/368 S)

TOP 43: Sondernutzungskonzept für die Erteilung von Sondernutzungserlaubnissen für die Errichtung von Ladeinfrastruktur (Ladesäulen) für Pkw durch das Amt für Straßen und Verkehr nach § 18 Absatz 4 Satz 5 Bremisches Landesstraßengesetz
(Drucksache 21/367 S)

TOP 42: Die Bremer Stadtreinigung AöR (DBS), Grundstückskauf und Kreditaufnahme Recycling-Station Hastedt
(Drucksache 21/366 S)

TOP 41: Lärmaktionsplan für die Stadt Bremen (Vierte Stufe)
(Drucksache 21/365 S)

TOP 40: Ortsgesetz zur Änderung des Ortsgesetzes über die Errichtung eines „sonstigen Sondervermögens Hafen“
(Drucksache 21/361 S)



Senatsantwort(en) in der Fragestunde des Parlaments im September 2024

Schienenersatzverkehr in der Stadtgemeinde Bremen

Anfrage der Abgeordneten Tim Sültenfuß, Nelson Janßen, Sofia Leonidakis und Fraktion DIE LINKE
Wir fragen den Senat:
1. Auf welchen Strecken der Straßenbahn und des Schienenpersonennahverkehrs gab es im Bremer Stadtgebiet in den Monaten Juni, Juli und August 2024 Schienenersatzverkehre?

2. Wie war die Auslastung dieser Schienenersatzverkehre verglichen mit den normalerweise eingesetzten Straßenbahnen und Nahverkehrszügen/Regio-S-Bahnen?

3. Wer war für die Organisation und Durchführung dieser Schienenersatzverkehre verantwortlich, und wie bewertet der Senat diese im Nachgang?

Die Antwort(en) des Senats:
Zu Frage 1: Bei der Straßenbahn hat die BSAG in den angefragten Monaten auf zwei Strecken einen Ersatzverkehr mit Bussen angeboten. Grund waren Schotterarbeiten am Gleisbett.

Zum einen wurde der Streckenabschnitt zwischen den Haltestellen "Kurt-Huber-Straße" und "Bahnhof Mahndorf" in Osterholz gesperrt. Betroffen war die Linie 1 von Freitag, 21. Juni bis Sonntag, 21. Juli Für den Abschnitt wurde ein Busersatzverkehr eingerichtet.

Zum anderen wurde die Stapelfeldtstraße in Walle/ Gröpelingen gesperrt. Betroffen waren die Linien 3, 5 und 5S von Montag, 29. Juli bis Sonntag, 18. August. Die Linien 3, 5 und 5S verkehrten nur bis zur Haltestelle "Europahafen". Ein Busersatzverkehr zwischen den Haltestellen "Europahafen" und "Gröpelingen" wurde eingerichtet.

Im Regionalzugverkehr des Eisenbahnknoten Bremen gab es im genannten Zeitraum auf folgenden Strecken Baumaßnahmen mit Auswirkungen auf den SPNV, häufig auch mit Schienenersatzverkehr: Bremen – Verden, Bremen – Twistringen, Bremen – Hude, Bremen Hauptbahnhof – Bremen-Farge, Bremen – Bremerhaven sowie Bremen – Rotenburg. Auf der Strecke nach Verden standen Brückenarbeiten im Mittelpunkt, nach Bremen-Nord sowohl Brückenarbeiten als auch der Bau einer neuen Stellwerkstechnik sowie Bahnsteigarbeiten. Alleine in den Netzen Regio-S-Bahn und Weser-Ems-Netz führten diese Baumaßnahmen in der Summe zu 37 Schienenersatzverkehr-Sonderfahrplänen.

Zu Frage 2: Für den Bereich Straßenbahn liegen bei der BSAG keine Zahlen zur genauen Auslastung der Ersatzbuslinien vor. Die Ersatzverkehre liefen nach Einschätzung der BSAG gut. Beschwerden über die Besetzung der Fahrzeuge liegen nicht vor. Bei der zuvor genannten BSAG-Baustelle in Walle/Gröpelingen kam es allerdings aufgrund von Stausituationen im allgemeinen Verkehrsgeschehen auch beim Ersatzverkehr zu Fahrplanunregelmäßigkeiten und dadurch zu verpassten Anschlüssen.

Die Auslastung von Ersatzverkehren im Regionalzugverkehr variiert stark von der räumlichen und zeitlichen Gegebenheit. Bei Einzelfahrten orientieren sich die Fahrgäste sehr stark auf nicht ausfallende Zugleistungen. Beim Schienenersatzverkehr aus Bremen-Nord gab es eine hohe Orientierung auf die zwischen Bremen-Burg und Bremen-Hauptbahnhof weiterhin verkehrende Linie RS 2, auf Alternativangebote der BSAG und auch auf andere Verkehrsmittel, wie Fahrrad oder PKW. Laut Einschätzung des ausführenden Busunternehmens war das Fahrgastaufkommen auf diesem Korridor geringer als die ursprünglich eingeplante und bestellte Buskapazität. Dies bedeutet, dass die bis zu 25 eingesetzten Busse zu keiner Zeit überfüllt waren und ausreichend Kapazitäten für alle Fahrgäste zur Verfügung standen.

Zu Frage 3: Der Ersatzverkehr mit Bussen im Rahmen der Baumaßnahmen bei der Straßenbahn der BSAG wurde durch die BSAG selbst verantwortet. Bei der zuvor genannten Baustelle in Osterholz kam zur Unterstützung auch ein Subunternehmer im Auftrag der BSAG zum Einsatz.

Im Regionalzugverkehr ist das jeweilige Eisenbahnverkehrsunternehmen verantwortlich für die Durchführung des Schienenersatzverkehrs, dessen Fahrten aufgrund der Baumaßnahmen ausfallen müssen. Hier bestehen Verträge mit Subunternehmern, die dann mit Bussen den Ersatzverkehr durchführen.

Der Senat bewertet Ersatzverkehre grundsätzlich für die Fahrgäste als misslich, da sowohl hinsichtlich der Fahrzeit, der Anschlusssicherung und des Platzangebots und somit des Komforts nie die Qualität eines Schienenverkehrs erreicht wird.


Verbesserung der Wilhelm-Kaisen-Brücke für Radfahrende
Anfrage der Abgeordneten Tim Sültenfuß, Nelson Janßen, Sofia Leonidakis und Fraktion DIE LINKE Wir fragen den Senat:
1. Wie viele Personen überqueren die Wilhelm-Kaisen-Brücke täglich mit dem Fahrrad?

2. Wie steht der Senat zur Herstellung einer geschützten Fahrradspur auf der Wilhelm-Kaisen-Brücke?

3. Welche anderen Ansätze verfolgt der Senat, um die Situation bis zur Fertigstellung der Wesersprünge Mitte für Radfahrende zu verbessern?

Die Antwort(en) des Senats:
Zu Frage 1: Durchschnittlich 9.777 Radfahrerinnen und Radfahrer pro Tag überquerten die Wilhelm-Kaisen-Brücke im Jahr 2023, wobei zwei Drittel den Zweirichtungsradweg auf der Ostseite der Brücke nutzten. Der durchschnittliche Wert an Werktagen liegt darüber. An Spitzentagen wurden in 2023 circa 18.000 Fahrräder auf der Wilhelm-Kaisen-Brücke gezählt.

Zu Frage 2: Das Ressort hat die Einrichtung einer geschützten Fahrradspur auf der Wilhelm-Kaisen-Brücke geprüft und kommt zu folgendem Ergebnis: für die Wilhelm-Kaisen-Brücke wird die kurzfristige Einrichtung von sogenannten Protected Bike Lanes – das heißt geschützten Fahrradspuren – nicht weiterverfolgt. Gegen die Einrichtung einer geschützten Radspur sprechen gleich mehrere wesentliche Gründe.

Hauptsächlich ist der bauliche Zustand der Brücke zu nennen. Aufgrund dessen wird der Einbau von Protektionselementen aktuell ausgeschlossen. Ein weiterer Punkt sind die hohen Verkehrszahlen auf der Relation Osterdeich – Wilhelm-Kaisen-Brücke im Radverkehr – sowie im Kfz-Verkehr und die damit einhergehenden Erfordernisse an die Verkehrsführung. Diese Umstände führen dazu, dass keine umsetzbare Lösung gefunden werden konnte, mit der der Komfort und die Sicherheit für den Radverkehr im Vergleich zum Status Quo verbessert werden könnte.

Zu Frage 3: Wie auch an anderen Stellen in der Stadt, ist das Verkehrsressort permanent damit befasst, Verbesserungsmöglichkeiten der Verkehrsführung zu prüfen. Dies gilt insbesondere für neuralgische Stellen wie die Brücken und deren Zu- und Abführungen. Grundsätzlich ist der Wesersprung Mitte inklusive beider Fuß- und Fahrradbrücken im Zuge des Wallrings der mittelfristige streckenbezogene Ansatz, der zur Verbesserung der Situation für den Radverkehr verfolgt wird. Die Wilhelm-Kaisen-Brücke soll mit der neuen Verbindung durch Verlagerung von Radfahrten auf den Wesersprung Mitte entlastet werden. Punktuelle Verbesserungen an den bestehenden Knotenpunkten werden derzeitig geprüft.


Insolvenz von Wohninvest – Auswirkungen auf das Könecke-Gelände

Anfrage der Abgeordneten Sofia Leonidakis, Tim Sültenfuß, Nelson Janßen und Fraktion DIE LINKE
Wir fragen den Senat:
1. Wann wurde das Insolvenzverfahren zur Wohninvest Holding GmbH eröffnet, welche Auswirkungen ergeben sich daraus auf die Tochtergesellschaft zur Entwicklung des ehemaligen Könecke-Geländes, und mit Forderungen in welchem Umfang ist die Stadtgemeinde als Gläubigerin am Insolvenzverfahren beteiligt?

2. Zieht der Senat in Erwägung, das Vorkaufsrecht zu ziehen beziehungsweise die Anteile der Investitionsgesellschaft zu übernehmen, falls nein, warum nicht?

3. Wie ist der aktuelle Planungsstand der Senatorin für Kinder und Bildung hinsichtlich der Realisierung eines Berufsschulzentrums auf dem ehemaligen Könecke-Gelände?

Die Antwort(en) des Senats:
Zu Frage 1: Nachdem am 23.05.2024 das vorläufige Insolvenzverfahren über das Vermögen der Wohninvest Holding GmbH am AG Stuttgart Insolvenzgericht eröffnet wurde, ist nunmehr am 29.07.2024 das Insolvenzverfahren eingeleitet worden.

Die Eröffnung des Insolvenzverfahrens für die Wohninvest Holding GmbH hat nicht automatisch die Insolvenz der Wohninvest Projekt Hemelingen GmbH zur Folge. Vielmehr muss für jede Gesellschaft gesondert geprüft werden, ob ein Insolvenzgrund (Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung) besteht.

Die Stadtgemeinde Bremen hat gegenüber der Wohninvest Projekt Hemelingen GmbH aus dem Wettbewerbsverfahren zum Könecke-Gelände eine offene Forderung in Höhe von rund 43.000,- Euro.

Zu Frage 2: Die Anteile der Wohninvest Holding GmbH an der WI Projekt Hemelingen GmbH fallen in die Insolvenzmasse. Sollten die Gesellschaftsanteile im Rahmen des Insolvenzverfahrens veräußert werden, würde ein satzungsgestütztes Vorkaufsrecht nicht bestehen.

Werden lediglich Anteile an der Projektgesellschaft veräußert (share deal), liegt in der Regel kein Grundstücksverkauf und auch kein kaufähnliches Rechtsgeschäft vor. 

Bei einer Platzierung von Unternehmensanteilen am Markt im Rahmen des Insolvenzverfahrens könnten Bremen bzw. bremische Beteiligungsgesellschaften als reguläre Marktteilnehmer im Wettbewerb auftreten, wobei jedoch die Finanzierungsfähigkeit und Wirtschaftlichkeit des Engagements zu beachten wäre.

Zu Frage 3: Handlungsdruck ergibt sich einerseits aus einer erforderlichen Ausweitung und zeitgemäßen räumlichen Ausstattung für die Bildungsgänge zu sozialpädagogischen sowie gesundheits- und personenbezogenen Dienstleistungen, andererseits aus der Notwendigkeit, die bestehenden Schulstandorte für Bedarfe der Allgemeinbildung nachzunutzen.

Die Bedarfe des Campus Ost sollen als Grundlage für das anstehende Bauleitplanverfahren und damit die Quartiersentwicklung des Könecke-Areals verwendet werden. Es besteht ein abgestimmtes Rahmenkonzept für den Berufsschulcampus, hervorgegangen aus einem Wettbewerbsverfahren. Als nächster Schritt ist ein geeignetes tragfähiges Entwicklungs- und Beschaffungskonzept und dessen haushalterische Abbildung zu erarbeiten und abzustimmen. Hierzu sind Gespräche mit dem Projektentwickler, dem Senator für Finanzen und Immobilien Bremen zu führen.

Mit den notwendigen Verfahrensschritten kann nicht von einer Verlagerung der Schulen zum Campus Ost vor 2030 ausgegangen werden.


Unterricht an der Oberschule Borchshöhe

Anfrage der Abgeordneten Miriam Strunge, Sofia Leonidakis, Nelson Janßen und Fraktion DIE LINKE
Wir fragen den Senat:
1. Wie wird der Unterricht nach den Herbstferien an der Oberschule Borchshöhe organisiert werden, sodass wieder alle Jahrgänge vollen Unterricht nach Stundentafel erhalten?

2. Warum gibt es aktuell keinen Bustransfer zu den Interimsräumen und wird es einen Transfer nach den Herbstferien geben, falls dann noch Räume mit einer größeren Distanz als einen Kilometer zum Standort Borchshöhe genutzt werden?

3. Wann werden die Mobilbauten am Standort Borchshöhe wieder nutzbar oder durch neue Container ersetzt sein?

Die Antwort(en) des Senats:
Zu Frage 1: Das Management des in der Mobilanlage entstandenen Schadens ist Aufgabe der Eigentümerin und ihrer Versicherung. Ansprechpartnerin für die Nutzerseite ist IB als Mieterin der Anlage.

Nach den SKB jetzt vorliegenden Informationen ist es realisierbar, dass das Schulgebäude der Oberschule Borchshöhe nach den Herbstferien wieder genutzt werden kann, und somit der Unterricht für alle Jahrgänge nach Stundentafel vollständig erteilt werden kann.

Zu Frage 2: Schüler:innen mit einem sonderpädagogischen Förderbedarf W/E werden grundsätzlich gefahren. Im Rahmen der ab 16.09. organisierten Beschulungsvariante – die Jahrgänge 7 und 8 werden in Räumlichkeiten der Oberschule Lerchenstraße unterrichtet, die anderen Jahrgänge bleiben im Mobilbau der Oberschule Blumenthal und erhalten hier weitere Räume – ist für die anderen Schüler:innen kein Fahrdienst erforderlich. Die Fahrtwege zu den Interimslösungen sind für Schüler:innen der Sekundarstufe I zumutbar.

Zu Frage 3: Aktuell wurde Immobilien Bremen vom Eigentümer der Mobilbauanlage ein Vorabzug der baubiologischen Untersuchungen vorgelegt. Dieser lässt, nach ersten Bewertungen darauf schließen, dass die Mobilbauanlage grundsätzlich sanierbar ist und das Erdgeschoss nicht, wie zwischenzeitlich befürchtet, ausgetauscht werden muss.

Derzeit wird von der zuständigen Versicherung des Eigentümers der Mobilbauanlage eine Sanierungsempfehlung erarbeitet. Sobald diese vorliegt kann Immobilien Bremen einen Zeitplan für die notwendigen Arbeiten aufstellen. SKB hat dringend darum gebeten zu prüfen, ob Teile der Mobilbauanlage schon im Vorfeld wieder in Betrieb genommen werden können. SKB hält es nach den vorliegenden Informationen für realisierbar, dass der Schulbetrieb nach den Herbstferien wieder aufgenommen werden kann.