Aus dem Stadtparlament berichtet

Zwei Aktuelle Stunden, zwei Senatsmitteilungen zu Großen Anfragen, ein Gestz sowie Senatsantworten auf 15 mündliche Fraktionsanfragen debattierten die Abgeordneten auf der gestrigen Sitzung des Bremer Kommunalparlaments.

Aktuelle Stunde I: Innenstadtbelebung und Stadtmusikantenhaus

„Die Idee, ein mögliches Stadtmusikantenhaus zu kombinieren mit einem Literaturhaus, dies in Nähe der Innenstadt, ist ein richtiger Ansatz, um die Attraktivität der City zu erhöhen“, meinte Klaus-Rainer Rupp. „Wahr ist aber auch, dass die Bedingungen, unter denen die Öffentliche Hand diese Räumlichkeiten anmieten soll, alles andere als günstig sind“, kritisierte der Abgeordnete in seiner Rede.

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Aktuelle Stunde II: Situation im Bremer Sozialzentrum

Die Abgeordneten beschäftigten sich mit den Aktenfunden im Sozialzentrum 4 (Vahr). „Das Auffinden von 1.700 Akten, die möglicherweise nicht bearbeitet oder archiviert worden sind, ist unschön und somit ein Missstand. Das muss lückenlos aufgeklärt werden“, forderte Sofia Leonidakis. „Stand jetzt ist laut der Innenrevision aber kein Schaden für Unterhalteberechtigte oder Pflegefamilien entstanden, auch sind noch keine Forderungen verjährt.“

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Stabilität bei der Abfallgebühr

Die Abgeordneten besprachen die Senatsantwort auf eine Große Anfrage. „Die Mitteilung des Senats zeigt, dass die Privatisierung des Unternehmens die Gebührenerhöhung nicht notwendig gemacht hat“, stellte Klaus-Rainer Rupp fest.

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Begrünung von Freiflächen und Flachdachflächen

„Das Gemeinwohlinteresse am Erhalt der Biodiversität und Klimaschutz überwiegt deutlich vor dem Bestandschutz von Schottergärten und schwarzer Dachpappe“, sagte Ingo Tebje in der Debatte. „Ein Schottergarten ist nicht günstiger oder weniger arbeitsintensiv als eine Grünfläche. Der Schotter muss gereinigt werden und nach mindestens zehn Jahren muss die gesamte Fläche abgetragen werden, um die Folie unter dem Schotter zu erneuern. Diese Praxis gilt es aus Aspekten der Biodiversität und des Klimaschutzes zu verhindern. Bremen muss auf sich auf den Weg zur Schwammstadt machen und mit der hier vorgenommen Verschärfung des Begrünungsortsgesetzes leisten wir dazu einen weiteren Baustein.“

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Gebäudesituation von Schulen und Kitas

„Wir müssen mehr Finanzmittel für die Sanierung von öffentlichen Gebäuden bereitstellen“, sagte Klaus-Rainer Rupp nach Durchsicht der Antwort des Senats auf eine Große Anfrage.

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Quelle der Audio- und Video-Mitschnitte: 
www.bremische-buergerschaft.de (www.radioweser.tv)



Senatsantworten in der Fragestunde des Parlaments im März 2023

Teilzeitbeschäftigung bei der BSAG
Anfrage der Abgeordneten Ingo Tebje, Ralf Schumann,
Sofia Leonidakis und Fraktion DIE LINKE
Wir fragen den Senat:

  1. Welche Teilzeitmodelle sind bei der BSAG vorgesehen?
  2. Ist dem Senat bekannt, dass Beschäftigte der BSAG, die in Teilzeitmodellen mit 80- Stunden-Verträgen im Monat arbeiten, Probleme damit haben, Dienste zugewiesen zu bekommen?
  3. Ist dem Senat bekannt, dass es bei der BSAG nicht möglich ist, Dienste nur in den Zeiten von 8 bis 15 Uhr abzudecken und daher insbesondere alleinerziehende Beschäftigte mit Kindern benachteiligt werden, und mit welchen Maßnahmen soll diese Problematik abgestellt werden?

Die Antworten des Senats:

Zu Frage 1: Folgende Modelle sind bei der BSAG als Vertragsbestandteil wiederzufinden (Stundenangaben pro Monat). Modell 150, 130, 105 und 80 Stunden pro Monat (Stundenplan) sowie 80 Stunden ohne Garantie, das heißt ohne festen Plan und ohne garantierten Einsatz.

Zu Frage 2: Bei dem monatlichen 80-Stunden-Modell wird noch einmal unterschieden in 80 Stunden im festen Plan und 80 Stunden flexibel ohne festen Plan und ohne garantierten Einsatz. In dem zuletzt genannten Modell können die Beschäftigen ihre Arbeitstage nach Bedarf komplett flexibel anmelden.

Derzeit ist nach Kenntnis des Senats dieses 80-Stunden-Teilzeitmodell für viele Beschäftigte eine gute Lösung und bietet u.a. die Möglichkeit, Familie und Beruf bestmöglich zu vereinbaren. Größere Umsetzungsprobleme bei der Besetzung der Dienste im 80-Stunden-Modell sind nicht bekannt. Die BSAG ist laut eigener Aussage sehr bemüht, dem Anspruch eines effektiven und kundenorientierten Fahrplanes auf der einen Seite und den Anforderungen der Beschäftigten nach einer möglichst flexiblen und individuellen Dienstplanung gerecht zu werden.

Zu Frage 3: Die BSAG hat die Zertifizierung “Ausgezeichnet Familienfreundlich” und weist nachweislich familien-freundliche Angebote wie flexible Teilzeitmodelle, unterschiedliche Gleitzeitansätze, ein Langzeitstundenkonto sowie Umwandlung von Sonderzahlungen in Zeitkonten aus.

Größere Umsetzungsprobleme bei der Besetzung der Teilzeitdienste sind nicht bekannt. Die BSAG ist laut eigener Aussage auch hier sehr bemüht, dem Anspruch eines effektiven und kundenorientierten Fahrplanes auf der einen Seite und den Anforderungen der Beschäftigten nach einer möglichst flexiblen und individuellen Dienstplanung gerecht zu werden. In auftretenden Problemfällen erfolgt darüber hinaus immer eine Einzelfallbetrachtung in der versucht wird, individuelle Lösungen für die Beschäftigten zu finden.

Dies geschieht in enger Abstimmung zwischen den Beschäftigten, den Vorgesetzten und der Disposition.

Folgende Maßnahmen werden durchgeführt:

• Einzelfallbetrachtung

• Umsetzung Frauenförderplan der BSAG u.a.:
              o Optimierung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie von Mitarbeiterinnen
                  im Schichtdienst, insbesondere in Kinderbetreuungs- und Pflegesituationen
               o Ferienbetreuung im Sommer
               o Informationsveranstaltungen zur Pflege
               o Betriebliche Pflegebeauftragte

hanseWasser Ver- und Entsorgungs GmbH
Anfrage der Abgeordneten Klaus-Rainer Rupp, Sofia Leonidakis und Fraktion DIE LINKE

Wir fragen den Senat:

  1. Welche Kenntnisse hat der Senat über die Geschäftstätigkeiten der Tochtergesellschaft der SWB und der Gelsenwasser „hanseWasser Ver- und Entsorgungs GmbH“ in Bremen und im Bremer Umland?
  2. Welchen Stand hat die seitens der hanseWasser Bremen GmbH, an der auch Bremen beteiligt ist, geplante Ausgliederung von Geschäftsfeldern an die Hansewasser Ver- und Entsorgungs-GmbH (siehe Senatsbeschluss vom 22. November 2022), an der Bremen wiederum nicht beteiligt ist?
  3. Besitzt der Senat Kenntnis über weitere Ausgliederungsabsichten von Geschäftsprozessen aus dem Tätigkeitsfeld der hanseWasser GmbH?

Die Antworten des Senats

Zu Frage 1: Im Rahmen der regelmäßigen Aufsichtsratssitzungen der hanseWasser Bremen GmbH (hWB), an der die Freie Hansestadt Bremen (FHB) einen Anteil von 25,1 % hält, berichtet die Geschäftsführung (GF) der hWB regelmäßig über das sogenannte Drittgeschäft, d.h. Vertriebstätigkeiten und Geschäftsfelder außerhalb der leistungsvertraglichen Pflichten der Gesellschaft. Aufgrund der verbundenen Organschaft der hWB mit der hanseWasser Ver- und Entsorgungs GmbH (HVE) wird in diesem Zusammenhang auch über Aktivitäten der HVE im regionalen Marktumfeld seitens der GF der hWB, die personenidentisch mit der GF der HVE ist, berichtet.

In der HVE bündeln die privaten Anteilseigener ihre unternehmerischen Interessen. Darüber hinaus hat man nach Kenntnis des Senats auf der Ebene der HVE damit begonnen, operative Geschäftsfelder aufzubauen. Davon umfasst ist auch die Klärschlammentsorgung. Die HVE hat sich hierzu an der Klärschlammentsorgungs-gesellschaft Nordwest (KENOW) beteiligt, die in Bremen derzeit eine Anlage zur thermischen Klärschlammverwertung errichtet. Von der HVE werden auch Aufgaben im Rahmen des Verbunds der privaten Anteilseigner wahrgenommen.

Zu Frage 2: Im Rahmen der Vorlage einer Strategie zur Zukunft der hWB, die seitens der GF der hanseWasser Bremen im Jahr 2022 dem Aufsichtsrat vorgelegt wurde, wurde deutlich, dass eine über das bisherige Maß hinausgehende Aufgabenverlagerung von regionalen Geschäftsfeldern der hanseWasser Bremen auf die hanseWasser Ver- und Entsorgungs GmbH geplant ist. Dies hat die FHB zum Anlass genommen, zum einen im Rahmen der Wirtschaftsplanaufstellung für das Jahr 2023 ff. der hanseWasser Bremen GmbH mit einer Nichtzustimmung zu einer solchen Strategie zu intervenieren und zum anderen im Rahmen eines Workshops des Aufsichtsrates der hanseWasser Bremen GmbH nun eine deutlich größere Transparenz hinsichtlich etwaiger, seitens der FHB unerwünschter Überlegungen der privaten Gesellschafter herzustellen.

Die Stadtgemeinde Bremen befindet sich deshalb derzeit mit der hWB in einem intensiven Austausch über die Entwicklung der Geschäftsfeder der Gesellschaft. In den bisherigen Diskussionen konnte für bestimmte bisherige Drittgeschäftsprodukte der hWB Einvernehmen darüber erzielt werden, dass diese bei der hWB verbleiben.

Hiervon sind beispielsweise die folgenden Dienstleistungen betroffen: Hausanschlussreinigung, Kanaldienstleistungen, Grundstücksentwässerung. Für andere Drittgeschäftsprodukte, insbesondere die Zuführung nicht-bremischer Klärschlämme zur Verwertung, konnte noch kein Einvernehmen erzielt werden.

Zu Frage 3: Dem Senat ist bekannt, dass die privaten Anteilseigner der hWB die Weiterentwicklung von einigen Geschäftsfeldern, die auch von der hWB wahrgenommen werden könnten, auf der Ebene der HVE anstreben. Derzeitig finden hierzu Abstimmungsgespräche zwischen der Stadtgemeinde Bremen und der hWB statt. Ziel ist es, gemeinsame Kriterien zu entwickeln, die zukünftig eine eindeutige Aufgabenabgrenzung zwischen der hWB und der HVE ermöglichen und die hWB als eine von der HVE unabhängige Organisation zu erhalten, um damit eine wesentliche Voraussetzung für die Entscheidungsfreiheit der Stadtgemeinde bei der Festlegung der Folgeorganisation der Stadtentwässerung ab 2029 sicher zu stellen.

Unterstützungsangebote für obdachlose und suchtkranke Frauen
Anfrage der Abgeordneten Maja Tegeler, Sofia Leonidakis und Fraktion DIE LINKE

Wir fragen den Senat:

  1. Welche Unterstützungsangebote für obdachlose suchtkranken Frauen gibt es aktuell, welche davon wurden seit 2020 neu geschaffen oder erweitert?
  2. Welche Streetwork-Angebote für wohnungslose/suchtkranke Frauen gibt es im Umfeld des Bremer Hauptbahnhofes?
  3. Welche weiteren Bedarfe an Notschlafstellen und Aufenthaltsräumen in den Abend- und Nachtstunden für obdachlose sowie obdachlose suchtkranke Frauen gibt es, und wie plant der Senat, diese Bedarfe abzudecken?

Die Antworten des Senats

Zu Frage 1: In der Stadtgemeinde Bremen gibt es mit dem „frauenzimmer“ einen Tagesaufenthalt ausschließlich für Frauen: Angeboten werden ein Mittagstisch, Duschmöglichkeiten, das Einrichten einer postalischen Adresse, eine medizinische Notversorgung, Beratung, eine Kleiderkammer, WLAN und auch kulturelle Angebote. Mit dem Café Papagei gibt es einen weiteren Tagesaufenthalt mit all den oben genannten Angeboten, der geschlechtsübergreifend genutzt werden kann.

Drogenabhängige obdachlose Frauen finden im genderübergreifend organisierten Kontakt- und Beratungszentrum eine niedrigschwellige Grundversorgung, medizinische Versorgung und einen Tagesaufenthalt. Außerdem können sie dort sowie in den Drogenhilfezentren Mitte und Nord weitere Beratungs- und Weitervermittlungsangebote nutzen. Seit 2020 steht ihnen der Drogenkonsumraum ARA in Containern mit Beratung zur Nutzung zur Verfügung.

Das ergänzende Methadonprogramm EMP-Frauen ist ein frauenspezifisches Angebot für ca. 50 drogengebrauchende Frauen, die substituiert, medizinisch beraten und psychosozial betreut werden möchten.

Das Projekt Eltern plus ist ein Unterstützungs-Angebot für drogengebrauchende und substituierte schwangere Frauen sowie Eltern mit Kindern. Das Projekt arbeitet auch mit aufsuchender und begleitender Straßensozialarbeit. Die Streetwork-Angebote sind in den vergangenen Jahren vor allem rund um den Hauptbahnhof ausgeweitet worden.

Zu Frage 2: Alle Streetwork-Angebote für wohnungslose Menschen sind grundsätzlich für Frauen und Männer offen. Für psychisch kranke, drogenabhängige, wohnungslose Frauen sowie Frauen in der Prostitution findet im Umfeld des Bremer Hauptbahnhofs Streetwork statt, um von Gewalt bedrohten Frauen Kontakt und Hilfen anbieten zu können.

Durch muttersprachliches Streetwork wird im Bahnhofsumfeld der Kontakt auch zu geflüchteten oder migrierten Frauen mit Suchtmittelkonsum erleichtert. Damit werden Hilfeleistungen effektiver vermittelt. Die Streetwork-Projekte arbeiten vernetzt, sodass passgenaue Hilfen angeboten werden können.

Zu Frage 3: Für obdachlose und obdachlose suchtkranke Frauen gibt es in der Stadtgemeinde Bremen die Notübernachtung für Frauen sowie zwei Notübernachtungen für Frauen und Männer, die illegale Drogen konsumieren.

Für psychisch kranke, drogenabhängige, wohnungslose Frauen sowie Frauen in der Prostitution, die Gewalt erlebt haben, ist der Zugang zu aktuellen Angeboten des Hilfesystems schwierig, sodass sie Gewalt-Fachberatungsstellen nicht aufsuchen und damit unterversorgt sind. Aus diesem Grund soll perspektivisch eine Gewaltschutzeinrichtung für Frauen in prekären Lebenslagen eingerichtet werden, die auf die spezifischen Bedarfe der Frauen eingestellt ist. Diese fokussiert niedrigschwellige schnelle und unbürokratische Unterstützung betroffener Frauen im szenenahen Innenstadtbereich möglichst rund um die Uhr. Um diese Gewaltschutzeinrichtung zu konzipieren, wurden im Rahmen des Landesaktionsplans Istanbul-Konvention finanzielle Mittel zur Verfügung gestellt. Ziel ist es, die vorhandenen Angebote sowie die Schnittstellen zu erheben und das Konzept für die geplante Gewaltschutzeinrichtung zu finalisieren. Gleichzeitig sollen erste Maßnahmen erarbeitet werden, die in den bestehenden Strukturen schnell umgesetzt werden können.

Zusätzliche öffentliche Toiletten
Anfrage der Abgeordneten Sofia Leonidakis und Fraktion DIE LINKE

Wir fragen den Senat:

  1. Für wie viele Toiletten an welchen Standorten wurden die im Doppelhaushalt 2020/2021 vorgesehenen investiven Mittel für öffentliche Toiletten verausgabt?
  2. Plant der Senat die Schaffung zusätzlicher öffentlicher Toiletten, wenn ja, wie viele, wo und bis wann?
  3. Wie gedenkt der Senat, öffentliche und kostenlose Toiletten, die rund um die Uhr verfügbar und für alle Geschlechter sicher nutzbar sind, insbesondere im Bereich des Hauptbahnhofs bereitzustellen?

Die Antworten des Senats

Die Fragen 1: Der Bremer Stadtreinigung steht für den Betrieb von öffentlichen Toiletten ein Budget im Rahmen der zugewiesenen Mittel zur Verfügung. Bei Investitionen und Sonderbedarfen greift die DBS auf Mittel aus dem Haushalt der SKUMS zurück. Hieraus wurden in 2020 und 2021 Maßnahmen zur Herstellung der Sanitäranlage am Werdersee sowie der Betrieb des temporär betriebenen Sanitärcontainers am Osterdeich finanziert. Es wurden also zwei neue Toiletten geschaffen. Sonderbedarfe zur Verbesserung der Toilettensituation wurden ab 2021 auch aus Mitteln aus dem Bremen Fonds und entsprechender Aktionsprogramme finanziert. Dieses betrifft die Toilettenanlage auf dem Hanseatenhof sowie diverse Mobiltoiletten am Osterdeich, in den Wallanlagen und in Bremen Nord.

Zu Frage 2: Das Angebot zur Versorgung und Verfügbarkeit öffentlicher Toiletten muss verstärkt durch die Erfahrungen der letzten drei Jahre als nicht vollständig bewertet werden und soll ausgeweitet werden. Daher findet aktuell eine konzeptionelle Neuaufstellung statt, in der die Ermittlung von Qualität und Verfügbarkeit öffentlicher, erreichbarer Toilettenangebote im Fokus steht. Bei der Untersuchung werden sowohl die vorhandenen Angebote durch die „Nette Toilette“ sowie ähnlich gelagerte „halböffentliche Angebote“ als auch die überwiegend temporär aufgestellten Container und die verstärkt nachgefragten Urinale bewertet. Wie viele Angebote neu zu schaffen oder zu reaktivieren sind, kann an dieser Stelle noch nicht abschließend ausgesagt werden. Das Segment „Mitte/Östliche Vorstadt“ soll im Mai und das Segment „Freizeit/ Erholung“ mit den Badeseen im Juli vorliegen.

Zu Frage 3: Die Situation der sozialen Brennpunkte rund um den Hauptbahnhof aber auch in der Innenstadt mit der Einbeziehung von Randbereichen, wie dem Osterdeich, ist bereits so prekär, dass mit den genannten temporär aufgestellten Containerlösungen reagiert wurde. Das Angebot im Bahnhofsumfeld wird im Mai durch zwei fest eingesetzte „Modultoiletten“ verbessert.

Die Anlagen sind genderneutral und werden rund um die Uhr kostenlos zur Verfügung stehen. Eine darüber hinaus gehende zusätzliche Versorgung mit höherwertigen Angeboten im Bahnhofs-bereich oder in der City ist Gegenstand des unter Nr. 2 genannten Konzeptes. Hierzu ist die Forderung aus weiten Teilen der Gesellschaft bereits deutlich erkennbar.

Brandschutzsanierung des Kulturzentrums Schlachthof
Anfrage der Abgeordneten Miriam Strunge, Ralf Schumann,
Sofia Leonidakis und Fraktion DIE LINKE
Wir fragen den Senat:

  1. Warum wurde bisher keine Genehmigung für die Brandschutzsanierung des Kulturzentrums Schlachthof erteilt, und welche Möglichkeiten sieht der Senat, eine solche Genehmigung zeitnah zu erteilen?
  2. Wie stellt der Senat sicher, dass die Sanierungsarbeiten wie geplant noch in diesem Jahr durchgeführt werden können?
  3. Wie sieht die aktuelle Zeitplanung des Senats bezüglich des Ersatzneubaus auf dem Gelände des Kulturzentrums aus, mit dem die nicht mehr nutzbaren Räume im Turm kompensiert werden sollen?

Die Antworten des Senats

Zu Frage 1: Das Brandschutzkonzept für das Kulturzentrum Schlachthof befindet sich aktuell noch in der Abstimmung zwischen Konzeptersteller, Prüfingenieur, Feuerwehr und Denkmalschutzbehörde, um letzte Fragen zu klären. Bei dem Kulturzentrum handelt es sich um ein komplexes, im Betrieb befindliches Bestandsgebäude, das nicht nur einen Sonderbau darstellt, sondern auch im Februar 2023 durch das Landesamt für Denkmalpflege unter Denkmalschutz gestellt wurde. Somit sind vielschichtige Abstimmungen erforderlich. Für die Zeit bis zur Genehmigung wurden Zwischenkonzepte entwickelt und geprüft, die die derzeitige Nutzung unter Berücksichtigung von Auflagen zum organisatorischen Brandschutz ermöglichen.

Zu Frage 2: Immobilien Bremen und das beauftragte Architekturbüro stehen in einem direkten, intensiven Kontakt mit den Genehmigungsinstanzen, um die noch offenen Punkte möglichst kurzfristig zu klären. Zusätzlich wird der Rahmenterminplan auf Optimierungen geprüft und die Vergabe von Bauteilen mit besonders langen Lieferzeiten zeitnah vorbereitet.

Zu Frage 3: Die Planung für den Ersatzneubau liegt im Zeitplan. Die erforderliche EW-Bau wurde termingerecht fertig gestellt und durch die Fachaufsicht geprüft. Sie bildet die Basis für den Beschluss der Maßnahme im Sanierungsprogramm 2023. Sobald das Sanierungsprogramm im Haushalts- und Finanzausschuss am 17. März 2023 beschlossen wird, wird die Maßnahme mit der Genehmigungs- und Ausführungsplanung in die Durchführung gehen. Die bauliche Fertigstellung ist ungefähr im 4. Quartal 2025 vorgesehen.