Letzte Sitzung der Stadtbürgerschaft in diesem Jahr

Auf ihrer gestrigen Sitzung des Bremer Stadtparlamentsbesprachen die Abgeordneten fünf parlamentarische Initiativen sowie 12 mündliche Anfragen.

Fahrradparken an Bahnhöfen attraktiver gestalten und die Anbindung der Radstationen verbessern

Der Auto Club Europa (ACE) hat das Angebot für Fahrradparken an den Hauptbahnhöfen Deutschlands in der Europäischen Mobilitätswoche 2023 getestet. Zehn Stationen wurden mit sehr gut bewertet, 15 mit gut, 13 mit befriedigend und fünf als nicht ausreichend. Der Bremer Hauptbahnhof wurde hinsichtlich seiner Fahrradabstellmöglichkeiten als besonders fahrradfreundlich ausgezeichnet. Dennoch gibt es Potenziale für eine weitere Verbesserung des Angebotes. So ist das Fahrradparkhaus an der Nordseite ausschließlich für Dauerparkkund*innen vorgesehen. Mit einer rot-grün-roten Initiative sollte die Stadtbürgerschaft den Senat unter anderem auffordern, durch entsprechende Maßnahmen eine bessere Sichtbarkeit, verbesserte Anbindung und Barrierefreiheit der Radstation der BREPARK am Bremer Hauptbahnhof zu schaffen, mit dem Ziel, den Hauptbahnhof als Umstiegspunkt multimodaler Mobilität zu stärken.

„Wir wollen Bremen zu einer Stadt machen, in der es sich – wie in dem bekannten Lied von Heinz Eckner besungen wird – gut leben lässt. Für die Menschen, die mit dem Fahrrad unterwegs sind, für die, die den öffentlichen Nahverkehr nutzen und für all diejenigen, die den Autoverkehr immer weiter reduzieren wollen“, meinte Tim Sültenfuß in der Debatte um den rot-grün-roten Antrag, der nach der Debatte angenommen wurde. „Der Ausbau der Fahrrad-Infrastruktur am Hauptbahnhof und an anderen Verkehrsknotenpunkten ist ein erster Schritt, aber er ist nur der Anfang. Wenn wir die Verkehrswende ernst nehmen, müssen wir diese Schritte weitergehen. Wir als Linksfraktion werden uns auch in Zukunft dafür einsetzen, dass Bremen eine Stadt wird, die für alle Verkehrsteilnehmer*innen gleichermaßen zugänglich ist – auch für die Radfahrenden.“

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Zurück in die Zukunft: Rembertikreisel zurückbauen, ein attraktives Rembertiquartier neu entwickeln

Der Übergang vom Ostertor in die Bahnhofsvorstadt ist seit Jahrzehnten vom überdimensionierten Rembertikreisel mit seiner großen brachliegenden Mittelfläche geprägt. Heute verläuft durch den Kreisel ein Teil des Straßenzuges, der eine große Bedeutung für die Ost – West orientierten Verkehre quer durch das Stadtzentrum am Bahnhof vorbei zu den Weserbrücken im Westen und dem Autobahnzubringer Utbremen hat.

Mit einem RGR-Antrag sollte die Stadtbürgerschaft den Senat unter anderem auffordern, einen Prozess zu initiieren, um die innerstädtische Fläche des Rembertikreisels zugunsten von Wohnen in städtischer Hand, großzügigen Grün- und Begegnungsflächen sowie attraktiven Fuß- und Radverbindungen zwischen Bahnhofsvorstadt und Ostertor umzubauen. „Wir wollen die Bäume auf dem Rembertiring erhalten. Wir wollen aber auch bauen. Ich bin mir sicher, dass es da einen guten Kompromiss geben wird“, meint Sofia Leonidakis.

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Bildungseinrichtungsausbau

Aus Sicht von Miriam Strunge braucht Bremen Geld, um die Ausbildungen auszuweiten und zu vergüten. „Wir brauchen statt schnellerer Bauverfahren zunächst einmal schnellere Verfahren, um Ausbildungsabschlüsse, die im Ausland erworben wurden, anzuerkennen. Unter anderen damit gewinnen wir mehr Kitaplätze, nicht aber durch das Absenken von Umweltstandards im Kitabau.“

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Sozialzentrums-Aktenfund

Sofia Leonidakis hält eine externe Organisationsuntersuchung zu diesem Vorgang für sehr wichtig, „weil wir Sozialzentren schaffen müssen, die so gut organisiert sind, dass leistungsberechtigte Menschen bestmögliche Beratung, Unterstützung und zügig Leistungen erhalten. Und zwar von Mitarbeiter*innen, die unter optimalen Bedingungen ohne Überlastung arbeiten. Denn das kommt allen zugute, den hilfesuchenden Bürger*innen, den Beschäftigten und damit auch der Stadt Bremen.“

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Innenstadt-Parken

„Die Opposition redet das Innenstadtsterben herbei, weil das Parken am Straßenrand ein kleines bisschen teurer wird. Und das, obwohl die Preise fürs Parken in den Innenstadtparkhäusern trotz der allgemeinen Preissteigerungen nicht angehoben werden“ stellte Tim Sültenfuß fest. „Was die Opposition hier macht, ist rückwärtsgewandter Kulturkampf für das Auto. Diese Koalition steht aber für eine lebendige Innenstadt undfür eine fortschrittliche Verkehrspolitik. Wir verschenken den öffentlichen Raum nicht einfach. Die Anhebung der Gebühren für das Parken am Straßenrand ist deshalb richtig.“

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Quelle der Audio- und Video-Mitschnitte: www.radioweser.tv über www.bremische-buergerschaft.de



Senatsantwort(en) in der Fragestunde des Parlaments im Dezember 2024

Finanzierung von Angeboten im schulischen Ganztag
Anfrage der Abgeordneten Miriam Strunge, Sofia Leonidakis, Nelson Janßen und Fraktion DIE LINKE
Wir fragen den Senat:

1. Trifft es zu, dass aufgrund der Haushaltssperre bei der Senatorin für Kinder und Bildung freie Träger im schulischen Ganztag, die beispielsweise Angebote für Schul-AGs durchführen, noch keine Zahlungen für dieses Schuljahr erhalten haben?

2. Wenn ja, wie viele Träger sind davon betroffen, und um ausstehende Zahlungen in welcher Höhe geht es?

3. Wann können die Träger mit der Auszahlung für die geleistete Arbeit rechnen und Planungssicherheit für das kommende Kalenderjahr erhalten, zum Beispiel um bestehende Beschäftigungsverhältnisse fortführen zu können?

Wir antworten für den Senat:

Zu Frage 1: Die zwingend erforderlichen Maßnahmen zur Sicherstellung des Ganztagsangebotes waren von der ressortinternen Haushaltssperre nicht betroffen. Hier ist auf Seite der Zuwendungen alles bis zum Jahresende 2024 bewilligt, bei den Grundschulen sogar bis zum 31.07.2025.

Darüber hinaus gibt es einzelne AG-Angebote an mehreren Ganztagsschulen, die beantragt, aber noch nicht vollständig bewilligt und abgerechnet sind. Dies betrifft Honorarkräfte im Programm „MUSUS - Musik und Schule“. Hier wirkt sich jedoch weniger die ressortinterne Haushaltssperre aus. Vielmehr hat ein neues Bundessozialgerichts-Urteil zur Sozialversicherungspflicht von Honorarkräften zur Folge, dass die Musikschule Casa della Musica sich als Träger nahezu vollständig aus der Organisation der Musikangebote an Schulen zurückziehen muss und nur noch mit studentischen Kräften auf Honorarbasis arbeiten kann. Diese Veränderung verursacht Einzelfallprüfungen und damit einen erhöhten Aufwand bei SKB. Sämtliche schulindividuellen Einsätze, die bisher über Casa della Musica abgewickelt wurden, müssen in neue Verfahren überführt werden. Dies wird jedoch zügig geklärt und bearbeitet. In der Regel werden künftig die Leistungen der Instrumentallehrkräfte, sofern sie nicht über die Musikschule Bremen beschäftigt werden können, vorwiegend über Dienstleistungsverträge mit den Schulen abgerechnet.

Zu Frage 2: Es gibt keine Träger im schulischen Ganztag, die für durchgeführte Angebote im laufenden Schuljahr noch keine Zahlungen erhalten haben.

Zu Frage 3: Die geleistete Arbeit wurde wie dargestellt bezahlt. Die Planungssicherheit für Träger für das Jahr 2025 ergibt sich, wenn der Haushalt 2025 beschlossen ist und die Mittel auch für freiwillige, nicht zwingend erforderliche Maßnahmen bewilligt werden.


Wie lassen sich Brandschutzauflagen und Barrierefreiheit besser vereinbaren?
Anfrage der Abgeordneten Tim Sültenfuß, Nelson Janßen, Sofia Leonidakis und Fraktion DIE LINKE
Wir fragen den Senat:

1. Welche Behörde ist in Bremen nach welcher Rechtsgrundlage für die regelmäßige Überprüfung von Brandschutzkonzepten und Rettungsplänen von Kinos, Theatern, kulturellen Einrichtungen und anderen Veranstaltungsorten zuständig, und in welchem Turnus finden diese Überprüfungen in der Regel statt?

2. Wie viele Rollstuhlstellplätze in Kinos, Theatern, kulturellen Einrichtungen und anderen Veranstaltungsorten wurden in Bremen in den letzten fünf Jahren aufgrund von Anforderungen an den Brandschutz oder die Rettungssicherheit ‚abgeschafft‘, und welchen Ermessenspielraum hatte die zuständige Behörde im Rahmen der Erteilung von Auflagen in solchen Fällen?

3. Wie können nach Ansicht des Senats das berechtigte Ziel des Brandschutzes mit der Maßgabe, Menschen mit Behinderungen nicht von öffentlichen Veranstaltungen auszuschließen, zukünftig im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention besser vereinbart werden?

Wir antworten für den Senat:

Zu Frage 1: Für die Einhaltung der Rettungspläne ist die Betreiberin oder der Betreiber verantwortlich. Die Bremische Anlagenprüfverordnung (BremAnlPrüfV) verpflichtet die Betreiberin oder den Betreiber einer Versammlungsstätte, die sicherheitstechnischen Anlagen, an die bauordnungsrechtliche Anforderungen zum Brandschutz gestellt werden, alle drei Jahre durch anerkannte Prüfsachverständige prüfen zu lassen. Aus der Muster-Versammlungsstättenverordnung (M-VStättV), die in Bremen über die Bremische Landesbauordnung als Technische Baubestimmung eingeführt ist, ergibt sich eine wiederkehrende Prüfverpflichtung für die Bauaufsichtsbehörde für Versammlungsstätten im gleichen Turnus. Weiter ist vorgesehen, diese Einrichtungen regelmäßig einer Brandverhütungsschau durch die Berufsfeuerwehren nach dem Bremischen Hilfeleistungsgesetz zu unterziehen.

Zu Frage 2: Hierzu liegen dem Senat keine Erkenntnisse vor. Es sind aus den letzten Jahren keine Fälle bekannt, bei denen in einer Versammlungsstätte die Entfernung eines Rollstuhlplatzes aus Gründen des Brandschutzes bauaufsichtlich gefordert wurde.

Zu Frage 3: Ziel ist, die Erreichung der jeweiligen Schutzziele (Brandschutz §14 BremLBO und Barrierefreiheit §50 BremLBO) in ein zweckmäßiges Verhältnis zu bringen. In Bremen wurde im ersten Landesaktionsplan aus dem Jahr 2014 die Verpflichtung zur Überprüfung ausgewählter landesrechtlicher Bestimmungen verankert. Diese Überprüfung wurde in Eigenverantwortung der Senatsverwaltungen im Rahmen ihrer jeweiligen Ressortzuständigkeit durchgeführt. Zu den in diesem Rahmen überprüften Gesetze und Verordnungen gehörte auch die Bremische Landesbauordnung (BremLBO). Bei den vorgenommenen und in Zukunft anstehenden Novellierungen der BremLBO werden Fragen der Barrierefreiheit ebenfalls Gegenstand der Betrachtung sein. Zudem wurde zwischenzeitlich die Stelle des Beauftragten für Barrierefreiheit bei der Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung eingerichtet, die ebenfalls auf die berechtigten Belange bei der Barrierefreiheit achtet und intern wie extern berät.