Die Stadtbürgerschaft tagt
Zwei parlamentarische Initiativen und 28 mündliche Anfrage haben die Abgeordneten auf ihrer gestrigen Sitzung debattiert.
Sicherheit in der Bremer Innenstadt
„Die schweren Diebstähle und zahlreichen Raubtaten sind nicht hinnehmbar“, sagte Nelson Janßen in der Debatte. „Deshalb finden wir die Einrichtung einer Sonderkommission und die Erhöhung des Verfolgungsdrucks richtig sowie die Einschränkung von Tatgelegenheiten richtig.“ Für den Abgeordneten ist Kriminalität auch eine soziale Verelendungserscheinung, die nicht ausschließlich mit ‘Law & Order‘-Politik bekämpft werden kann. „Wir wissen aber auch, dass vieles Beschaffungskriminalität ist und damit Suchtdruck besteht. Dieses Handeln nicht nur polizeilich zu lösen, es braucht Hilfs- und Ausstiegsangebote. Das ist Präventionsarbeit.“
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Situation des LdW-Klinikums
Deutschlandweit stehen Krankenhäuser unter einem enormen Druck, sie haben aufgrund der Rahmenbedingungen Schwierigkeiten, wirtschaftlich zu bestehen. „Bremen hat viele Grundlagen für die Entwicklung einer eigenen Krankenhausplanung vorgenommen“, informierte Nelson Janßen. „Weitere Profilbildungen und Spezialisierungen sind notwendig, um eine gute Gesundheitsversorgung hinzubekommen, die die gesamte Stadt in den Blick nimmt.“ Er wies die Kritik der Opposition zurück, es gäbe keine Konzepte. „Die gibt es.“
Klaus-Rainer Rupp wies darauf hin, dass in den GeNo-Kliniken viele Betten nicht belegt und somit die Krankenhäuser nicht ausgelastet sind. „Es gibt offensichtlich keinen Bedarf mehr für das Vorhalten von so vielen Betten“, stellte Klaus-Rainer Rupp in der Debatte fest.
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Quelle der Audio- und Video-Mitschnitte:
www.radioweser.tv bzw. www.bremische-buergerschaft.de
Fragestunde der Bremischen Bürgerschaft im Monat Oktober 2023 (Stadt)
Blockierte Straßenbahnen durch Falschparker:innen
Anfrage der Abgeordneten Tim Sültenfuß, Nelson Janßen, Sofia Leonidakis und Fraktion DIE LINKE
Wir fragen den Senat:
1. Wie viele Bahnen der BSAG wurden in welchem zeitlichen Umfang im vergangenen Jahr durch falschparkende Autos blockiert und verspäteten sich in der Folge?
2. Welche Straßenbahnlinien auf welchen Streckenabschnitten sind hiervon besonders stark betroffen?
3. Bis wann soll die im Koalitionsvertrag vereinbarte Prüfung, ob die hoheitliche Aufgabe für das Abschleppen von Fahrzeugen, die den Linienbetrieb blockieren, übertragen werden kann, vorgenommen werden?
Die Antwort des Senats
Zu Frage 1: Ein pauschaler zeitlicher Wert lässt sich nicht festlegen. Insgesamt handelt es sich um 855 Fälle in den Jahren 2021 und 2022. Diese Behinderungen dauerten in der Regel zwischen 5 Minuten bis zu 2,5 Stunden. Eine relevante zeitliche Häufung nach Monaten ist nicht zu erkennen.
Zu Frage 2: Besonders die Linien 2, 3 und 10 sind stark betroffen. Die Linie 10 weist in den beiden Jahren 347 solcher Störungen auf. Dann folgt die Linie 2 mit 211 Vorfällen und die Linie 3 mit 110. Alle anderen Linien liegen unter 100 Störungen.
Als besonderes betroffene Streckenabschnitte sind zu nennen die Bereiche „Bei den drei Pfählen“ bis „Am Dobben“ in beide Richtungen.
Zu Frage 3: Die Prüfung der Frage, ob die hoheitliche Aufgabe für das Abschleppen von Fahrzeugen, die den Linienbetrieb blockieren, übertragen werden kann, hat bereits begonnen und die beiden Ressorts SBMS und SIS befinden sich dazu im Austausch.
Tarifgerechte Bezahlung in der Schulbegleitung
Anfrage der Abgeordneten Sofia Leonidakis, Miriam Strunge, Nelson Janßen und Fraktion DIE LINKE
Wir fragen den Senat:
1. Bilden die Entgeltverträge mit den freien Trägern für die Schulbegleitung von Kindern mit Förderbedarf nach Auffassung des Senats eine tariftreue Vergütung der Fachkräfte ab, und wenn nein, wie gedenkt der Senat, eine tarifgerechte Vergütung bei allen Trägern schnellstmöglich sicherzustellen?
2. Wie viele Stellen für Schulbegleitung sind trägerbergreifend nicht besetzt?
3. Wie bewertet der Senat die perspektivische Überführung der Schulbegleitung in systemische Assistenzen?
Die Antwort des Senats
Zu Frage 1: Für die Beantwortung der Frage erscheint es zweckmäßig, zunächst auf die verschiedenen Zuständigkeiten im Zusammenhang mit der Beschäftigung von sogenannten Schulbegleitungen hinzuweisen:
Im Verantwortungsbereich der Senatorin für Kinder und Bildung liegen Schulbegleitungen für Kinder mit einer geistigen oder körperlichen Behinderung gemäß § 112 SGB IX.
Der Bereich der geistigen Behinderung wird in der Stadtgemeinde Bremen gem. § 35 Bremisches Schulgesetz (BremSchulG) als freiwillige kommunale Leistung im Rahmen der Förderung von Schülerinnen und Schülern mit Wahrnehmungs- und Entwicklungsstörung geregelt.
Schulbegleitungen für körperlich behinderte Schülerinnen und Schüler wird aktuell noch über das Bundesteilhabegesetz (BTHG), also § 112 SGB IX bewilligt. Letztere werden im Folgenden als persönliche Assistenzen bezeichnet.
Schulbegleitungen für Kinder mit einer psychischen und/oder seelischen Behinderung werden hingegen von der Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration verantwortet. Die Rechtsgrundlage hierfür findet sich in § 35a SGB VIII.
Im Folgenden wird auf die Schulbegleitungen nach § 35a SGB VIII und auf die persönlichen Assistenzen nach § 112 SGB IX eingegangen:
Zwischen den freien Trägern und der Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration (als überörtlicher Eingliederungshilfeträger) werden Vergütungsvereinbarungen geschlossen.
Bei der Verhandlung von Entgelten werden Flächentarifverträge sowie entsprechende Vergütungen nach kirchlichen Arbeitsrechtsregelungen ohne Einschränkungen für eine Refinanzierung durch die Entgelte zugrunde gelegt. Dies gilt prinzipiell auch für die Haustarifverträge. Allerdings wird bei diesen geprüft, ob sich der Leistungserbringer, mit dem neu zu verhandelnden Entgelt, im obersten Segment des oberen Drittels befindet oder aber prinzipielle, systematische Abweichungen zu den Flächentarifverträgen bestehen.
Ist keines der Kriterien erfüllt, wird der Haustarifvertrag ohne Einschränkungen akzeptiert. Bei entsprechenden Abweichungen erfolgt eine Prüfung der Wirtschaftlichkeit auf Basis der üblichen Flächentarifverträge.
Es ist Sache der Leistungserbringer in den Kalkulationen eine entsprechende Vergütung der Mitarbeitenden darzulegen und in die Verhandlungen einzubringen. Ebenso ist die tarifgerechte Vergütung der Beschäftigten Angelegenheit des jeweiligen Leistungserbringers in seiner Eigenschaft als Arbeitgeber.
Als Rahmen für diese Vergütung gilt die im Einzelfall erforderliche Mindestqualifikation der einzusetzenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gemäß der Leistungsvereinbarung.
Grundlage für die Kalkulation der Grundvergütung ist der jeweils zum Schuljahresbeginn geltende TVöD-VKA der Stufe 3, wobei die Grundvergütung für
- Tätigkeiten ohne besondere Formalqualifikation auf Grundlage der Entgeltgruppe EG4,
- den Einsatz von Kräften mit einer pädagogischen Grundqualifikation auf Grundlage der Entgeltgruppe EG 6 und
- den Einsatz von Pflegefachkräften auf Grundlage der Entgeltgruppe EG 8 berechnet wird.
Der TVöD-VKA ist über das Transparenzportal öffentlich einsehbar.
Zu Frage 2: Im Verantwortungsbereich der Senatorin für Kinder und Bildung liegen, wie oben dargelegt, die persönlichen Assistenzen nach § 112 SGB IX und die personelle Ausstattung der Lerngruppen im W+E Bereich.
Im Bereich § 112 SGB IX sind trägerübergreifend insgesamt 12 persönliche Assistenzen nicht besetzt.
Im Bereich W+E sind 85 Stellen nicht besetzt. Dabei handelt es sich um Teilzeitstellen mit einem Stellenvolumen von 11 bis 35 Stunden pro Woche. In Vollzeiteinheiten umgerechnet sind 66 VZE nicht besetzt.
Im Verantwortungsbereich der Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration sind 155 Stellen nicht besetzt.
Zu Frage 3: Die Senatorin für Kinder und Bildung fördert die stetige Überführung der verschiedenen Arten von individuellen Schulbegleitungen in systemische Assistenzen.
Für Schulbegleitungen gemäß § 35a SGB VIII hat zum Schuljahr 2023/24 bereits die zweite Pilotphase des Projekts „Systemische Assistenz“ und damit eine Ausweitung auf insgesamt 15 Bremer Schulen stattgefunden. Eine Überführung der Schulbegleitungsfälle nach § 35a SGB VIII befindet sich demnach bereits in der Erprobung.
Soweit es um persönliche Assistenzen für Kinder mit körperlichen Behinderungen nach § 112 SGB IX geht, wird derzeit in Kooperation mit der Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration, mit dem Landesbehindertenbeauftragten, mit den Mitbestimmungsgremien und mit den Schulen geprüft ob eine Einbeziehung in das Konzept „Systemische Assistenz“ möglich und zweckmäßig ist. Das Ergebnis dieser Prüfung wird, entsprechend des Senatsbeschlusses vom 11. April 2023, zum Ende der o.g. zweiten Pilotphase den Gremien zur Befassung vorgelegt.

