Aus der Stadtbürgerschaftssitzung berichtet
Zwei Aktuelle Stunden, eine Große Anfrage und neun Antworten des Senats auf mündliche Anfragen – darunter eine LINKE-Frage – besprachen die Abgeordneten auf der gestrigen Sitzung der Stadtbürgerschaft. Ohne Debatte wurden ein Bebauungsplan, der Petitionsbericht (Nr. 35) ein Ortsgesetz und die Zusammensetzung der Wahlausschüsse für die Wahl der Schöffinnen und Schöffen sowie Jugendschöffinnen und Jugendschöffen für die Geschäftsjahre 2024 bis 2028 behandelt.
Aktuelle Stunde I: Lehren aus Pflegeheimpleite ziehen – öffentliche Handlungsfähigkeit steigern
Unvertretbare und menschenunwürdige Wohnverhältnisse sind immer wieder traurige Realität, wie man im November in Huchting und aktuell in Bremen-Mitte am Grünenweg feststellen muss. Denn wiederholt riskierten in Bremen Mieter*innen ihre Gesundheit dort in faktisch unbewohnbaren Wohnungen und wurden damit die Leidtragenden ihrer rücksichtslosen sowie verantwortungslosen Vermieter, die nicht ihren Pflichten und Aufgaben nachkamen. So mussten beispielsweise acht Haushalte in der Robinsbalje in ihren Wohnungen mehrere Tage ohne Heizung und Wasser leben. Auf Antrag der rot-grün-roten Koalition debattierte die Bremische Bürgerschaft diesen unhaltbaren Zustand.
„Wir müssen Lösungen finden, um ein solches Verhalten zu unterbinden und zu ahnden. Wir müssen auch Maßnahmen diskutieren, wie den Bürger*innen in einem solchen Fall schnell und unbürokratisch geholfen werden kann“, meinte Sofia Leonidakis in der Aussprache.
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Aktuelle Stunde II: Finanzierung des kommunalen Klinikverbundes 'Gesundheit Nord'
In der zweiten Aktuellen Stunde diskutierten die Parlamentarier*innen die Finanzierung des kommunalen Klinikverbundes 'Gesundheit Nord'. „Das Geld ist dort gut angelegtes Geld, um die gesundheitliche Versorgung der Menschen in Bremen sicherzustellen“, stellte Klaus-Rainer Rupp in der Debatte klar.
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Innenstadtentwicklung
„Die Innenstadt muss von einer Konsumwüste zu einem lebenswerten Wohn- und Arbeitsquartier für alle Einkommensgruppen entwickelt werden. Bezahlbares Wohnen, Studieren in der Innenstadt und eine Architektur, die sich in die bestehende Gebäudestruktur einfügt, sind die entscheidenden Faktoren für eine gute Innenstadtentwicklung“, meinte Ingo Tebje in der Debatte. „Dazu ist es notwendig, dass die Stadt genügend Flächen und Gebäude in der Innenstadt in öffentlichem Eigentum behält oder sie ankauft.“
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Quelle der Audio- und Video-Mitschnitte: www.bremische-buergerschaft.de
Senatsantworten in der Fragestunde des Parlaments im Februar 2023
Bremen-Pass und StadtTicket auch für Wohngeldempfänger:innen erhältlich machen
Anfrage der Abgeordneten Sofia Leonidakis und Fraktion DIE LINKE
Wir fragen den Senat:
1. Plant der Senat vor dem Hintergrund der Wohngeldreform, die Vergünstigungen des „Bremen-Pass“, den momentan etwa Grundsicherungsbeziehende erhalten können, auch auf diese Personengruppe zu erweitern?
2. Inwiefern sieht der Senat ein Gerechtigkeitsproblem darin, dass Menschen unter 25 Jahren, die Haushaltsmitglieder im Wohngeldbezug sind, ein stark vergünstigtes StadtTicket für den ÖPNV erhalten können, ältere Menschen aus einem Haushalt mit dem gleichen Sozialleistungsbezug aber nicht?
3. Plant der Senat entsprechend, die Beantragung des StadtTickets der BSAG für Wohngeldbeziehende insgesamt zu öffnen?
Antwort des Senats
Zu Frage 1: Den Bremen-Pass erhalten aktuell alle Kinder und Jugendlichen der Rechtskreise SGB II, SGB XII, Asylbewerberleistungsgesetz und im Bezug von Wohngeld und / oder Kinderzuschlag als Nachweis der Anspruchsberechtigung auf diese Leistungen. Im Weiteren wird der Bremen-Pass für Erwachsene im Leistungsbezug nach SGB II, SGB XII und Asylbewerberleistungsgesetz zur Ermöglichung der Inanspruchnahme von Vergünstigungen im kulturellen Bereich je nach Leistungsbezug vom Jobcenter Bremen oder dem Amt für Soziale Dienste ausgestellt. Eine Erweiterung des Personenkreises auf alle volljährigen Wohngeldberechtigten ist derzeit nicht geplant.
Zu Frage 2: Wohngeldhaushalte haben einen Anspruch auf Bildungs- und Teilhabeleistung. Das Bildung- und Teilhabepaket umfasst unter anderem Leistungen beim Schulbedarf, bei Klassenfahrten, bei der Beförderung in öffentlichen Verkehrsmitteln und in Bremen darüber hinaus unter gewissen Umständen auch den Zugang zum kostenlosen Stadtticket bis zum vollendeten 18. Lebensjahr und zum vergünstigten Stadtticket bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres. Der Senat ist der Auffassung, dass die Teilhabe von Kindern und Jugendlichen sowie von in der Ausbildung befindlichen jungen Erwachsenen – auch im Sinne der frühen Förderung und Prävention von Armutslagen – besonders unterstützenswert ist und sieht daher keine Gerechtigkeitslücke.
Zu Frage 3: Die Wirkungen der Wohngeldreform werden sich frühestens im Herbst 2023 zeigen. Auf Grundlage der Erfahrungen kann der Senat eine Öffnung des Berechtigtenkreises für das StadtTicket prüfen. Die Mittel für eine solche Erweiterung sind in der Finanzplanung bisher nicht vorgesehen.


