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            <language>de</language>
            <copyright> </copyright>
            
            <pubDate>Sun, 20 Sep 2026 17:31:34 +0200</pubDate>
            <lastBuildDate>Sun, 20 Sep 2026 17:31:34 +0200</lastBuildDate>
            
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                <guid isPermaLink="false">news-255572</guid>
                <pubDate>Fri, 03 Jul 2026 22:09:00 +0200</pubDate>
                <title>Stand der Umsetzung Sonderkommission Mindestentgelt (SOKOM)</title>
                <link>https://www.linksfraktion-bremen.de/abgeordnete-und-fraktion/zimmer-olaf/detail/news/stand-der-umsetzung-sonderkommission-mindestentgelt-sokom/</link>
                
                <description>Anfrage in der Fragestunde der Fraktion Die Linke - Olaf Zimmer erkundigt sich:</description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Wir fragen den Senat:</p>
<p>1. Sind die Kontrollen durch die SOKOM in Bremer Betrieben aufgenommen worden und wenn ja, seit wann?<br>2. Wie viele Kontrollen hat die SOKOM in Bremer Betrieben bisher durchgeführt und in welchen Betrieben?<br>3. Zu welchen Kontrollergebnissen, wie z.B. Anzahl der Verstöße und Anzahl verhängter Strafen inkl. Höhe der Strafe, ist die Sonderkommission gekommen?</p>
<p>Olaf Zimmer, Sofia Leonidakis und Fraktion Die Linke<br>&nbsp;</p>]]></content:encoded>
                <category>Zimmer</category><category>Arbeit</category>
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-255643</guid>
                <pubDate>Wed, 24 Jun 2026 14:52:00 +0200</pubDate>
                <title>Auffangstation für Wildtiere im Land Bremen auf den Weg bringen </title>
                <link>https://www.linksfraktion-bremen.de/abgeordnete-und-fraktion/zimmer-olaf/detail/news/auffangstation-fuer-wildtiere-im-land-bremen-auf-den-weg-bringen/</link>
                
                <description>Dringlichkeitsantrag der SPD, Die Linke und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Immer wieder geraten Wildtiere in Situationen, in denen sie ohne menschliche Unterstützung nicht überlebensfähig sind. Das betrifft insbesondere verletzte, geschwächte, kranke und hilflose Tiere sowie verwaiste Jungtiere. Um diesen Tieren einen langen Leidensweg zu ersparen, ist es angezeigt, sie im Rahmen geeigneter Strukturen tiermedizinisch zu versorgen und aufzupäppeln. Ziel dessen ist immer, die Wildtiere wieder in die Lage zu versetzen, ein Leben in der freien Wildbahn zu führen. Bisher werden aufgefundene Wildtiere teilweise durch den Bremer Tierschutzverein e. V. versorgt. </description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Immer wieder geraten Wildtiere in Situationen, in denen sie ohne menschliche Unterstützung nicht überlebensfähig sind. Das betrifft insbesondere verletzte, geschwächte, kranke und hilflose Tiere sowie verwaiste Jungtiere. Um diesen Tieren einen langen Leidensweg zu ersparen, ist es angezeigt, sie im Rahmen geeigneter Strukturen tiermedizinisch zu versorgen und aufzupäppeln. Ziel dessen ist immer, die Wildtiere wieder in die Lage zu versetzen, ein Leben in der freien Wildbahn zu führen. Bisher werden aufgefundene Wildtiere teilweise durch den Bremer Tierschutzverein e. V. versorgt. So wurden dort in den letzten Jahren im Mittel jeweils 630 Wildvögel und 350 Säugetiere aufgenommen. Das zugehörige Tierheim ist grundsätzlich aber auf die Aufnahme von Haustieren, nicht von Wildtieren, ausgerichtet.&nbsp;</p>
<p>Dies gilt auch für den Tierschutz Bremerhaven e. V., beide können die Funktion einer Auffangstelle für Wildtiere mit den vorhandenen Strukturen und Ressourcen deshalb nicht dauerhaft übernehmen. Auch die Versorgung durch Privatpersonen, die heute in vielen Fällen mit großem ehrenamtlichem Engagement die Versorgung übernehmen, stellt keine adäquate Alternative dar. Gleichzeitig verzeichnen die Tierheime im Land Bremen eine steigende Anzahl von Anfragen zur Aufnahme von hilflosen Tieren.&nbsp;</p>
<p>Daher hat die Regierungskoalition im Koalitionsvertrag verabredet, dass sie den Aufbau einer Auffangstelle für Wildtiere ermöglichen wird. Eine solche Auffangstelle soll den Rahmen bieten, verletzte, geschwächte, kranke, hilflose oder verwaiste Wildtiere aufzunehmen, eine tiermedizinische Versorgung sicherzustellen, die Tiere zu pflegen und sie schlussendlich auf eine Auswilderung zurück in die freie Wildbahn vorzubereiten. Um die Einrichtung einer solchen Auffangstation vorzubereiten, soll zunächst ein tragfähiges Konzept entwickelt werden. Im Mittelpunkt steht dabei die Suche nach einem geeigneten Standort, der genug Platz, darunter auch separate Quarantänebereiche, für die Versorgung und Pflege der Tiere bietet.&nbsp;</p>
<p>Zentral ist zudem die Frage nach einem geeigneten Träger. Vergleichbare Stationen in Niedersachsen befinden sich in Trägerschaft entsprechender Vereine, die dich neben einem staatlichen Betriebskostenzuschuss auch durch Mitgliedsbeiträge und Spenden finanzieren. Ein solches vereinsgebundenes Modell kommt auch für das Land Bremen infrage.&nbsp;</p>
<p>Da sich die Bedarfe an Unterbringung und Versorgung zwischen den Tierarten teils erheblich unterscheiden, wird es nicht möglich sein, Wildtiere sämtlicher Arten aufzunehmen. So haben sich auch die Wildtierauffangstationen im Land Niedersachsen auf bestimmte Arten und Unterarten spezialisiert. Dementsprechend soll – auch aufgrund einer vorhergehenden Analyse, welche Tiere hohe Aufnahmebedarfe aufweisen – eine Schwerpunktsetzung auf bestimmte Gruppen (insbesondere Vögel und kleine Säugetiere) erfolgen, für die dann eine angepasste Unterbringung und Versorgung erfolgen kann.&nbsp;</p>
<p>Bei der Frage, welche Arten von Wildtieren in der Auffangstation versorgt werden sollen, ist der begrenzte finanzielle Spielraum der öffentlichen Hand zu berücksichtigen. Die Versorgung soll zugunsten einer möglichst breiten Versorgung von Wildtieren auch die Spezialisierung in den nächstgelegenen Stationen in Niedersachsen berücksichtigen. Bei der Erstellung des Konzepts soll daher auch geprüft werden, inwiefern Kooperationen mit dem niedersächsischen Umland förderlich sind. Zudem sollen bestehende Hilfsstrukturen und wichtige Akteure des Tierschutzes im Land wie der Bremer Tierschutzverein e. V. und der Bremerhavener Tierschutz e. V. berücksichtigt und mit ihrer Expertise in die Konzepterstellung einbezogen werden.&nbsp;</p>
<p>Die Bremische Bürgerschaft (Landtag) möge beschließen:&nbsp;<br>Die Bremische Bürgerschaft (Landtag) fordert den Senat auf,&nbsp;</p>
<p>1. unter Einbindung der Landesbeauftragten für den Tierschutz ein Konzept für eine Auffangstation für Wildtiere im Land Bremen erstellen zu lassen;&nbsp;</p>
<p>2. dabei geeignete Vorschläge für die Trägerschaft einer Wildtierauffangstation zu erarbeiten;&nbsp;</p>
<p>3. im Rahmen der Konzepterstellung die verschiedenen Schritte von der Annahme hilfloser Tiere, der ggf. notwendigen Quarantäne, der tierärztlichen Versorgung, der Unterbringung und Pflege sowie der Vorbereitung auf die Auswilderung zu berücksichtigen;&nbsp;</p>
<p>4. auf Grundlage anzunehmender Aufnahmebedarfe, der artenspezifischen Anforderungen für Unterbringung und Versorgung sowie der begrenzten finanziellen Handlungsmöglichkeiten eine Klärung herbeizuführen, auf welche Tierarten (insbesondere Vögel und kleine Säugetiere) die künftige Wildtierauffangstation sinnvollerweise ausgelegt werden soll;&nbsp;</p>
<p>5. unter Beteiligung der Tierschutzvereine in Bremen und Bremerhaven zudem geeignete Standorte zu identiizieren, die die erforderliche Eignung für eine Auffangstation für Wildtiere und die damit verbundenen Platzbedarfe aufweisen;&nbsp;</p>
<p>6. zu ermitteln, welche Finanzbedarfe für die Ertüchtigung notwendiger Infrastrukturen (investive Mittel) und die Bereitstellung von Personal, Betrieb, Futter, tiermedizinischer Versorgung (konsumtive Mittel) erforderlich sind;&nbsp;</p>
<p>7. im Rahmen der Konzepterstellung eine Kooperation mit dem niedersächsischen Umland zu prüfen;&nbsp;</p>
<p>8. zudem die Synergien durch die Einbindung bestehender Strukturen im Land Bremen, insbesondere den Tierheimen Bremen und Bremerhaven sowie weiteren relevanten Akteur:innen vor Ort, zu prüfen;&nbsp;</p>
<p>9. eine Einbindung der künftigen Wildtierauffangstation in die von der Tierärztlichen Hochschule Hannover betriebenen „Wildtier SOS“-App vorzusehen;&nbsp;</p>
<p>10. der staatlichen Deputation für Gesundheit, Pflege und Verbraucherschutz und dem Bremer Tierschutzbeirat das Konzept vorzulegen.&nbsp;</p>
<p>Holger Welt, Mustafa Güngör und Fraktion der SPD&nbsp;<br>Olaf Zimmer, Nelson Janßen, Sofia Leonidakis und Fraktion DIE LINKE&nbsp;<br>Philipp Bruck, Dr. Emanuel Herold und Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN&nbsp;</p>]]></content:encoded>
                <category>Zimmer</category><category>Verbraucher*innenschutz &amp; Tierschutz</category>
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-255405</guid>
                <pubDate>Mon, 18 May 2026 13:05:32 +0200</pubDate>
                <title>Aktuelle Stunde zum Arbeitsschutz und geregelte Arbeitszeiten</title>
                <link>https://www.linksfraktion-bremen.de/abgeordnete-und-fraktion/zimmer-olaf/detail/news/aktuelle-stunde-zum-arbeitsschutz-und-geregelte-arbeitszeiten/</link>
                
                <description>Antrag der Fraktion Die Linke: </description>
                <content:encoded><![CDATA[<p><strong>Thema: „Arbeitsschutz fängt bei geregelten Arbeitszeiten an – Gesundheit der Beschäftigten schützen“</strong></p>
<p>Die jüngsten Vorstöße aus Wirtschaft und Bundesregierung zur Ausweitung der Wochenarbeitszeit sowie zur Aufweichung des gesetzlichen 8-Stunden-Tages stellen einen direkten Angriff auf historisch zentrale, soziale Errungenschaften der Arbeiterbewegung dar - der 8-Stunden-Tag wurde in Deutschland im Zusammenhang mit der Novemberrevolution von 1918 eingeführt.&nbsp;</p>
<p>Gerade in Zeiten hoher Arbeitsbelastung, unbezahlter Überstunden in Größenordnungen von über 600 Millionen Stunden im Jahr, einem Fachkräftemangel bei gleichzeitiger Unterbeschäftigung sowie wachsender gesundheitlicher Probleme bei Beschäftigten wäre eine Verlängerung der Arbeitszeit über eine Aufweichung des Arbeitszeitgesetzes ein sozialpolitischer Rückschritt. Statt über längere Arbeitszeiten zu diskutieren, braucht es Debatten über Arbeitszeitverkürzung, bessere Arbeitsbedingungen und eine gerechte Verteilung von Arbeit.</p>
<p>Olaf Zimmer, Nelson Janßen, Sofia Leonidakis und Fraktion Die Linke</p>]]></content:encoded>
                <category>Zimmer</category><category>Arbeit</category>
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-255366</guid>
                <pubDate>Thu, 07 May 2026 12:05:52 +0200</pubDate>
                <title>Stilllegung, Rückbau oder Außerbetriebnahme von Gasanschlüssen</title>
                <link>https://www.linksfraktion-bremen.de/abgeordnete-und-fraktion/zimmer-olaf/detail/news/stilllegung-rueckbau-oder-ausserbetriebnahme-von-gasanschluessen/</link>
                
                <description>Anfrage in der Fragestunde der Fraktion Die Linke - Muhlis Kocaağa und Olaf Zimmer erkundigen sich:</description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Wir fragen den Senat:</p>
<p>1. Welche Möglichkeiten zur Beendigung ihres Gasanschlusses haben Verbraucher*innen in Bremen, wenn sie ihren Anschluss durch den Einbau einer Wärmepumpe oder den Anschluss an ein Wärmenetz nicht mehr benötigen?</p>
<p>2. Werden den Verbraucher*innen von den hiesigen Netzbetreibern hierfür Kosten in Rechnung gestellt, und wenn ja, in welcher Höhe und wie setzen sich diese Kosten zusammen?</p>
<p>3. Wie schätzt der Senat das Vorgehen der Netzbetreiber beim Umgang mit nicht mehr benötigten Gasanschlüssen insbesondere im Hinblick auf das Urteil des OLG Oldenburg vom 05. Dezember 2025 (Az. 6 UKL 2/25) in Bremen ein?</p>
<p>Muhlis Kocaağa, Olaf Zimmer, Sofia Leonidakis und Fraktion Die Linke</p>]]></content:encoded>
                <category>Kocaağa</category><category>Zimmer</category><category>Umwelt, Bau, Wohnung, Verkehr &amp; Energie</category><category>Verbraucher*innenschutz &amp; Tierschutz</category>
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-255351</guid>
                <pubDate>Wed, 29 Apr 2026 16:11:47 +0200</pubDate>
                <title>Zukunft der Bremer Spielhäuser</title>
                <link>https://www.linksfraktion-bremen.de/abgeordnete-und-fraktion/zimmer-olaf/detail/news/zukunft-der-bremer-spielhaeuser/</link>
                
                <description>Anfrage in der Fragestunde der Fraktion Die Linke - Olaf Zimmer und Miriam Strunge erkundigen sich:</description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Wir fragen den Senat:</p>
<p>1. Wie schätzt der Senat die Arbeit der elf Spielhäuser in den sozial benachteiligten Stadtteilen ein, die in den betroffenen Quartieren – teils auch über Kooperationen – u.a. Sportangebote, Ferien- und Nachmittagsbetreuungen, Elternberatungen und Spielekreise anbieten?</p>
<p>2. Welche Zukunft beziehungsweise Ausrichtung sieht der Senat für die elf Bremer Spielhäuser, die ein wichtiger Baustein für den sozialen Zusammenhalt in sozial benachteiligten Stadtteilen sind?</p>
<p class="text-justify">Olaf Zimmer, Miriam Strunge, Sofia Leonidakis, Nelson Janßen und Fraktion Die Linke</p>
<p>&nbsp;</p>]]></content:encoded>
                <category>Strunge</category><category>Zimmer</category><category>Kinder und Jugend</category>
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-255094</guid>
                <pubDate>Thu, 05 Mar 2026 09:40:00 +0100</pubDate>
                <title>Ramadan Beleuchtung auch in Bremen?</title>
                <link>https://www.linksfraktion-bremen.de/abgeordnete-und-fraktion/zimmer-olaf/detail/news/ramadan-beleuchtung-auch-in-bremen/</link>
                
                <description>Anfrage in der Fragestunde der Fraktion Die Linke - Olaf Zimmer erkundigt sich:</description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Wir fragen den Senat:</p><ol><li>Ist dem Senat bekannt, in welchen deutschen Großstädten es eine offizielle Ramadan-Beleuchtung im öffentlichen Raum gibt und nach welchen Kriterien diese eingerichtet wurde?</li><li>Wie wird die Advents- und Chanukka-Beleuchtung bzw. -dekoration in der Bremer Innenstadt finanziert (z. B. durch Senat, Wirtschaftsförderung, Händlergemeinschaften oder Sponsoren) und nach welchen Grundsätzen werden entsprechende Mittel bewilligt?</li><li>Hält der Senat es ebenfalls für möglich, eine vergleichbare offizielle Ramadan-Beleuchtung in Bremen einzurichten? Wenn ja, unter welchen Voraussetzungen und in welchem Zeitraum könnte dies erfolgen?</li></ol><p>Olaf Zimmer, Sofia Leonidakis, Nelson Janßen und Fraktion Die Linke</p>
<p>&nbsp;</p>]]></content:encoded>
                <category>Zimmer</category><category>Migration &amp; Integration</category>
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-255093</guid>
                <pubDate>Mon, 02 Mar 2026 09:40:00 +0100</pubDate>
                <title>Sprachkurse und Berufsausbildung</title>
                <link>https://www.linksfraktion-bremen.de/abgeordnete-und-fraktion/zimmer-olaf/detail/news/sprachkurse-und-berufsausbildung/</link>
                
                <description>Anfrage in der Fragestunde der Fraktion Die Linke - Olaf Zimmer erkundigt sich:</description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Wir fragen den Senat:</p>
<p>1. Wie viele Personen haben in Bremen in den Jahren 2024 und 2025 eine duale oder schulische Berufsausbildung begonnen, ohne zum Zeitpunkt des Ausbildungsbeginns mindestens ein zertifiziertes Deutsch-Niveau B1 vorweisen zu können, und wie viele dieser Auszubildenden nahmen parallel an Integrations- oder Berufssprachkursen teil?</p>
<p>2. Wie viele Fälle gab es in Bremen, in denen Betriebe Bewerber*innen als Auszubildende einstellen wollten, dies aber aufgrund fehlender Sprachkenntnisse von mindestens B1-Niveau von Kammern und Berufsschulen abgelehnt wurde?</p>
<p>3. Wie viele Plätze für ausbildungsbegleitende Berufssprachkurse (insbesondere Azubi-BSK) stehen in Bremen derzeit zur Verfügung, wie viele Personen befinden sich auf Wartelisten und wie viele Anträge wurden in den Jahren 2024 und 2025 aufgrund fehlender Kapazitäten abgelehnt?</p>
<p>Olaf Zimmer, Sofia Leonidakis, Nelson Janßen und Fraktion Die Linke</p>
<p>&nbsp;</p>]]></content:encoded>
                <category>Zimmer</category><category>Arbeit</category><category>Bildung &amp; Wissenschaft</category><category>Migration &amp; Integration</category>
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-255148</guid>
                <pubDate>Mon, 23 Feb 2026 12:35:00 +0100</pubDate>
                <title>Teilhabe fördern: Sprach- und Integrationskurse für alle sicherstellen!</title>
                <link>https://www.linksfraktion-bremen.de/abgeordnete-und-fraktion/zimmer-olaf/detail/news/teilhabe-foerdern-sprach-und-integrationskurse-fuer-alle-sicherstellen/</link>
                
                <description>Dringlichkeitsantrag der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke und der SPD: Sprache ist der Schlüssel zur Teilhabe – sie ermöglicht Bildung, Arbeit und soziale Integration. Laut Aufenthaltsgesetz ist die Sprachförderung Aufgabe des Bundes. Der Bund ist verpflichtet, allen rechtmäßig auf Dauer im Bundesgebiet lebenden Zugewanderten Möglichkeiten zum Spracherwerb anzubieten. Dies tut er im Rahmen des Gesamtprogramms Sprache, das aus zwei Säulen besteht: der allgemeinen Sprachförderung im Rahmen von grundständigen Sprach- und Integrationskursen und der darauf aufbauenden berufsbezogenen Deutschsprachförderung.</description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Sprache ist der Schlüssel zur Teilhabe – sie ermöglicht Bildung, Arbeit und soziale Integration. Laut Aufenthaltsgesetz ist die Sprachförderung Aufgabe des Bundes. Der Bund ist verpflichtet, allen rechtmäßig auf Dauer im Bundesgebiet lebenden Zugewanderten Möglichkeiten zum Spracherwerb anzubieten. Dies tut er im Rahmen des Gesamtprogramms Sprache, das aus zwei Säulen besteht: der allgemeinen Sprachförderung im Rahmen von grundständigen Sprach- und Integrationskursen und der darauf aufbauenden berufsbezogenen Deutschsprachförderung.</p>
<p>Zunächst vorgesehene finanzielle Kürzungen für das Gesamtprogramm Sprachen im Bundeshaushalt 2025 konnten Mitte des Jahres durch die Bereitstellung von zusätzlichen Mitteln in Höhe von 267 Millionen Euro verhindert werden. Mit der Verabschiedung des Bundeshaushalts für 2026 wurden weitere Mittel für Integrationskurse in Höhe von 110 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Im kommenden Jahr stehen damit insgesamt rund 1,06 Milliarden Euro für Integrationskurse zur Verfügung – ein deutliches Signal für die hohe Bedeutung des Gesamtprogramms Sprachen und für die Förderung der gesellschaftlichen Integration. Es ist entscheidend, dass der Bund auch für die nächsten Jahre ausreichend Mittel bereitstellt, um das Angebot an Sprach- und Integrationskursen aufrechtzuerhalten und weiter auszubauen.</p>
<p>Vor diesem Hintergrund ist es dramatisch und absolut unverständlich, dass das Bundesinnenministerium im Februar 2026 angekündigt hat, die Neuzulassungen zu freiwilligen Integrationskursen für Zuwanderer auf unbestimmte Zeit zu stoppen. Von diesen aktuellen Kürzungen des Bundes sind vor allem Asylbewerber*innen, Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine und Menschen, die mit einer Duldung in Deutschland leben, betroffen – allein in der Stadtgemeinde Bremen im Jahr 2026 rund 2.000 Menschen. Dieser Kahlschlag lässt diese Menschen in ihrem Ankommensprozess bei uns allein, verwehrt ihnen die Teilhabe am Arbeitsmarkt und an unseren Stadtgesellschaften und steht einer Integrationsabsicht dimetral entgegen. Er ist auch fatal für die Träger der Integrationskurse, denen fest eingeplante Einnahmen wegfallen und die nun vor erheblichen und teilweise existenzbedrohlichen personellen und organisatorischen Herausforderungen stehen.</p>
<p>Darüber hinaus sind Anpassungen in der Förderpraxis von Sprachförderprogrammen, die 2025 wirksam wurden, kritisch zu sehen: Die Streichung der Wiederholungsstunden in Integrationskursen bedeutet, dass viele Menschen ohne ausreichende Sprachkenntnisse zurückbleiben und somit kaum Chancen auf dem Arbeitsmarkt haben. Der Wegfall zielgruppenspezifischer Kurse, wie Jugend- und Frauenintegrationskurse, trifft besonders vulnerable Gruppen und erschwert ihre Integration zusätzlich. Die massive Reduzierung der<br>Berufssprachkurse (BSK) auf das Niveau B2 und spezielle und im Umfang geringere Job-Berufssprachkurse lässt zudem viele Zugewanderte ohne die notwendigen Sprachkenntnisse für qualifizierte Tätigkeiten zurück. Hier braucht es wieder ein breiteres Angebot an allgemeinen Berufssprachkursen und zukünftig auch eine Mittelerhöhung.</p>
<p>Sprachkenntnisse sind der Schlüssel zur erfolgreichen Arbeitsmarktintegration. Ohne sie sind Zugewanderte gezwungen, in prekären Beschäftigungsverhältnissen zu verharren, was ihre wirtschaftliche und soziale Teilhabe massiv einschränkt. Dies führt nicht nur zu individuellen Härten, sondern auch zu einer erhöhten Belastung der Sozialsysteme. In Zeiten des akuten Fachkräftemangels können und wollen wir es uns schlichtweg nicht leisten, das Potenzial dieser Menschen ungenutzt zu lassen.</p>
<p>Darüber hinaus sind Sprachkurse keine bloßen Kostenfaktoren, sondern eine essenzielle Investition in die Zukunft unserer Gesellschaft. Sie ermöglichen eine nachhaltige Integration von Zugewanderten und fördern deren umfassende Teilhabe am Arbeitsmarkt sowie am gesellschaftlichen Leben. Angesichts des demografischen Wandels und des Fachkräftemangels ist die Integration gut ausgebildeter und sprachlich kompetenter Menschen eine wirtschaftliche Notwendigkeit.</p>
<p>Es ist unsere gesellschaftliche Verantwortung, diesen Menschen die Möglichkeit zu geben, sich aktiv in unsere Gemeinschaft einzubringen und ihren Beitrag zu leisten. Sprachkurse tragen entscheidend zur Chancengleichheit und zum sozialen Zusammenhalt bei und helfen, Parallelgesellschaften zu vermeiden.</p>
<p>Integration ist eine Investition in unsere gemeinsame Zukunft, die sich langfristig auszahlt.<br>Wir benötigen eine nachhaltige Strategie zur Förderung der Integration, von der letztlich alle profitieren werden.</p>
<p>Die Bürgerschaft (Landtag) möge beschließen:<br>Die Bürgerschaft (Landtag) fordert den Senat auf,<br>1. sich möglichst gemeinsam und auf dem schnellsten Weg mit anderen Bundesländern gegenüber der Bundesregierung für eine sofortige Rücknahme des Förderstopps von freiwilligen Integrationskursen einzusetzen;<br>2. sich auf Bundesebene kontinuierlich für eine auskömmliche Finanzierung des Gesamtprogramms Sprache einzusetzen, um ein verlässliches und vielfältiges Sprachförderangebot im Land Bremen gewährleisten zu können;<br>3. sich darüber hinaus aufbauend auf dem Beschluss der Integrationsministerkonferenz von April 2025 und möglichst gemeinsam mit anderen Bundesländern im Rahmen einer Bundesratsinitiative dafür einzusetzen, dass die fünfte Änderung der Integrationskursverordnung von November 2024 dahingehend rückgängig gemacht wird, dass fortan wieder:<br>a) zielgruppenspezifische Sprachkurse insbesondere für Frauen, junge Menschen und Eltern vom Bund finanziert und angeboten werden;<br>b) Wiederholungsstunden für Menschen, die am Ende des regulären Integrationskurses das Sprachniveau B1 nicht erreichen konnten, vom Bund finanziert und bewilligt werden;<br>4. sich auf Bundesebene weiterhin dafür einzusetzen, dass der Bund neben den Berufssprachkursen mit Zielniveau B2, Job-Berufssprachkursen, den Azubi-Berufssprachkursen und den Berufssprachkursen für Personen im Anerkennungsverfahren auch wieder ein vielfältiges Angebot an berufsfeldübergreifenden Berufssprachkursen für die Sprachniveaus B1, C1 und C2 ohne Kontingentierung bereitstellt;<br>5. zu prüfen, welche landesseitigen Möglichkeiten bestehen, möglichst vielen Menschen einen für sie kostenlosen Integrationskurs anbieten zu können;<br>6. zu prüfen, inwieweit vor dem Hintergrund der veränderten Förderpraxis im Gesamtprogramm Sprache des Bundes das Angebot an ergänzenden kommunalen Sprachkursen dahingehend angepasst werden muss, dass die folgenden Punkte angemessen Berücksichtigung finden:<br>a) Bedarfe im Bereich der zielgruppenspezifischen Sprach- und Integrationskurse, insbesondere für Frauen, Jugendliche und Eltern,<br>b) Bedarfe an niedrigschwelligen Angeboten, die es Menschen, die an regulären Integrationskursen scheitern, ermöglichen, durch zusätzliche Wiederholungsstunden oder individuelle Fördermaßnahmen doch noch einen erfolgreichen Abschluss zu erreichen,<br>c) weitere Bedarfe nach Angeboten für vom aktuellen Förderstopp von freiwilligen Integrationskursen betroffene Gruppen;<br>7. der staatlichen Deputation für Arbeit und der staatlichen Deputation für Soziales, Jugend und Integration drei Monate nach Beschlussfassung über die Prüfung der Anpassung des Angebots an kommunalen Sprachkursen und ein halbes Jahr nach Beschlussfassung über den Umsetzungstand der anderen Forderungen zu berichten.</p>
<p>Dr. Solveig Eschen, Sahhanim Görgü-Philipp, Dr. Emanuel Heroldund Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN<br>Olaf Zimmer, Cindi Tuncel, Sofia Leonidakis, Nelson Janßen und Fraktion Die Linke<br>Valentina Tuchel, Katharina Kähler, Basem Khan, Mustafa Güngör und Fraktion der SPD</p>]]></content:encoded>
                <category>Tuncel</category><category>Zimmer</category><category>Migration &amp; Integration</category>
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-255097</guid>
                <pubDate>Tue, 17 Feb 2026 18:53:00 +0100</pubDate>
                <title>Damit Assistenzhunde weiter geprüft werden können: Übergangsregelung wieder in Kraft setzen</title>
                <link>https://www.linksfraktion-bremen.de/abgeordnete-und-fraktion/zimmer-olaf/detail/news/damit-assistenzhunde-weiter-geprueft-werden-koennen-uebergangsregelung-wieder-in-kraft-setzen/</link>
                
                <description>Assistenzhunde ermöglichen vielen Menschen mit Behinderung die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben, sie unterstützen im Alltag und sind als Anzeigehunde auch essentiell für die Gesundheit ihrer Menschen. Sie signalisieren gesundheitliche Notlagen und können als verlässliche Begleiter Leben retten. Diabetikerwarnhunde können den Blutzuckerspiegel eines Menschen mit Typ-1-Diabetes erkennen und signalisieren, wenn eine Unter- oder Überzuckerung droht. Epilepsiewarnhunde erkennen einen drohenden epileptischen Anfall und sorgen dafür, dass die Betroffene sich entsprechend verhalten oder können im Fall eines Anfalls andere Menschen zu Hilfe holen. PSB-Hunde (Hunde für Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen wie Posttraumatische Belastungsstörung, Angststörung u.a., aber auch für Menschen im Autismusspektrum) geben mit ihrer Anwesenheit emotionalen Halt. Insbesondere bei Kindern mit Autismus fördern sie ihre Entwicklung.</description>
                <content:encoded><![CDATA[<p class="text-justify">Assistenzhunde ermöglichen vielen Menschen mit Behinderung die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben, sie unterstützen im Alltag und sind als Anzeigehunde auch essentiell für die Gesundheit ihrer Menschen. Sie signalisieren gesundheitliche Notlagen und können als verlässliche Begleiter Leben retten. Diabetikerwarnhunde können den Blutzuckerspiegel eines Menschen mit Typ-1-Diabetes erkennen und signalisieren, wenn eine Unter- oder Überzuckerung droht. Epilepsiewarnhunde erkennen einen drohenden epileptischen Anfall und sorgen dafür, dass die Betroffene sich entsprechend verhalten oder können im Fall eines Anfalls andere Menschen zu Hilfe holen. PSB-Hunde (Hunde für Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen wie Posttraumatische Belastungsstörung, Angststörung u.a., aber auch für Menschen im Autismusspektrum) geben mit ihrer Anwesenheit emotionalen Halt. Insbesondere bei Kindern mit Autismus fördern sie ihre Entwicklung.</p>
<p class="text-justify">Assistenzhunde ermöglichen vielen Menschen mit Behinderung die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben, sie unterstützen im Alltag und sind als Anzeigehunde auch essentiell für die Gesundheit ihrer Menschen. Sie signalisieren gesundheitliche Notlagen und können als verlässliche Begleiter Leben retten. Diabetikerwarnhunde können den Blutzuckerspiegel eines Menschen mit Typ-1-Diabetes erkennen und signalisieren, wenn eine Unter- oder Überzuckerung droht. Epilepsiewarnhunde erkennen einen drohenden epileptischen Anfall und sorgen dafür, dass die Betroffene sich entsprechend verhalten oder können im Fall eines Anfalls andere Menschen zu Hilfe holen. PSB-Hunde (Hunde für Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen wie Posttraumatische Belastungsstörung, Angststörung u.a., aber auch für Menschen im Autismusspektrum) geben mit ihrer Anwesenheit emotionalen Halt. Insbesondere bei Kindern mit Autismus fördern sie ihre Entwicklung.</p>
<p class="text-justify">Allerdings wurde erst mit dem Teilhabestärkungsgesetz vom Juni 2021 Juni 2021 (THSG) durch die neu geschaffenen Paragraphen 12e bis 12j BGG erstmals ein Rechtsanspruch für Menschen mit Behinderungen auf Begleitung durch einen Assistenzhund und Zutritt zu Einrichtungen wie Supermärkten, Restaurants und Arztpraxen geschaffen. War die Ausbildung von Assistenzhunden sowie die dazugehörige Prüfung zuvor nicht geregelt, änderte sich auch das mit dem neuen Teilhabestärkungsgesetz. Prüfung und Ausbildung wird nun durch die Assistenzhundeverordnung (AHundV) geregelt.&nbsp;</p>
<p class="text-justify">Diese ist zum 1. März 2023 bundesweit in Kraft getreten. Die Verordnung regelt die Anerkennung sowie die Anforderungen an die Eignung, Ausbildung, Prüfung und Haltung von Assistenzhunden. Des Weiteren sieht sie eine einheitliche Kennzeichnung aller Assistenzhunde vor, einschließlich eines Lichtbildausweises für den Menschen mit Behinderung.</p>
<p class="text-justify">In der Assistenzhundeverordnung ist festgelegt, wer Assistenzhunde ausbilden darf, welche Inhalte die Ausbildung mindestens umfassen muss (und welchen Stundenanteil) und wer die Prüfung nach welchen Regeln durchführen darf. Das Ziel ist es, dass Assistenzhunde nach bestimmten Qualitätskriterien von dazu befähigten Menschen ausgebildet und unabhängig geprüft werden sollten.&nbsp;</p>
<p class="text-justify">Um als Assistenzhundetrainer*in zugelassen zu werden, ist eine Zulassung und Zertifizierung durch eine sogenannte fachliche Stelle notwendig. Diese fachliche Stelle bekommt ihre Akkreditierung von der Deutschen Akkreditierungsstelle DAkkS, die durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales beauftragt wurde, die Akkreditierung zu genehmigen. Gleiches gilt für eine Prüfstelle, die ihrerseits durch von ihr bestellte Auditor*innen die Prüfungen für die Assistenzhunde abnehmen darf.</p>
<p class="text-justify">Bis zur Umsetzung dieser Regelungen von der Akkreditierung der fachlichen Stelle bis zur Zertifizierung der Prüfer*innen und Assistenzhundetrainer*innen wurde eine Übergangsregelung für die Prüfung und Anerkennung von Assistenzhunden, die bereits in Ausbildung waren, getroffen. Diese Übergangsregelung endete am 30.&nbsp;Juni 2024, allerdings ist es bis heute nicht gelungen, die Assistenzhundeverordnung vollständig umzusetzen. Noch immer fehlt etwa die fachliche Stelle.</p>
<p class="text-justify">Seit dem Ablaufen der Übergangsregelung am 30. Juni 2024 sind demnach keine Prüfungen und Anerkennungen für Assistenzhunde mehr möglich, weil sich niemand gefunden hat, der die Akkreditierung von Ausbildungsstätten vornimmt. Eine zwischenzeitlich gefundene fachliche Stelle hat ihre Akkreditierung wieder zurückgegeben, die wenigen Ausbildungsstätten, die sich dort zertifizieren ließen, mussten die Zertifizierung zurückgeben.</p>
<p class="text-justify">Im Gegensatz zum deutschen Modell, wurde in Österreich eine Stelle, das Messerli Forschungsinstitut, mit der Prüfung von Hundetrainer*innen und Mensch-Hund-Teams beauftragt. Die Ausbildungsstätten müssen sich hier nicht zertifizieren lassen.</p>
<p class="text-justify">Wenn zum 1.&nbsp;Januar 2027 nach der bestehenden Assistenzhundeverordnung keine neue Zertifizierungsstelle für Assistenzhunde-Ausbildungsstätten benannt werden kann, ist die Assistenzhunde-Ausbildung und Zertifizierung in Anlehnung an das Österreichische Modell zu vereinfachen, um die Ausbildung und Zertifizierung von Assistenzhunden sicherzustellen.</p>
<p class="text-justify">Bis zur vollständigen Umsetzung der Assistenzhundeverordnung muss daher die Übergangsregelung wieder in Kraft gesetzt werden, damit zukünftig und auch die seit einem Jahr fertig ausgebildeten, aber ungeprüften Assistenzhunde-Mensch-Teams geprüft werden können. Ohne Anerkennung sind Assistenzhunde im öffentlichen Raum nur Hunde, die keinerlei rechtlich abgesicherte Zutrittsrechte oder andere Privilegien haben, auf die die Halter*innen angewiesen sind, wie z.B. kostenlose Begleitpersonen im öffentlichen Nahverkehr und Zügen, Zugang zu Schulen, Universitäten, Geschäften, Arztpraxen oder die Möglichkeit die Mitnahme des Hundes am Arbeitsplatz durchzusetzen.</p>
<p class="text-justify">Die Bürgerschaft (Landtag) möge beschließen:<br>Die Bürgerschaft (Landtag) fordert den Senat auf,&nbsp;</p><ol><li><p class="text-justify">sich auf Bundesebene dafür einzusetzen, dass bis zur endgültigen Umsetzung der Assistenzhundeverordnung (AHundV) und den damit einhergehenden Regelungen die bis 30.&nbsp;Juni 2024 geltende Übergangsregelung zur Prüfung von Assistenzhunden und ihren Assistenznehmer*innen sofort wieder in Kraft gesetzt wird und bis 31.&nbsp;Dezember 2026 gilt, sofern die endgültige Umsetzung der Assistenzhundeverordnung bis dahin nicht vollständig erfolgt ist;</p></li><li><p class="text-justify">sich auf Bundesebene dafür einzusetzen, dass ab dem 1.&nbsp;Januar 2027 die Ausbildung und Zertifizierung von Assistenzhunden sichergestellt ist durch&nbsp;</p><ol><li><p class="text-justify">entweder die praktische Umsetzung der Assistenzhundeverordnung in ihrer bestehenden Form, insbesondere durch die Benennung einer Zertifizierungsstelle für Assistenzhunde-Ausbildungsstätten oder&nbsp;</p></li><li><p class="text-justify">die Vereinfachung der Assistenzhunde-Ausbildung und -Zertifizierung in Anlehnung an das Österreichische Modell;</p></li></ol></li><li><p class="text-justify">zu prüfen, ob es landesseitig Voraussetzungen bedarf, damit die Assistenzhunde-Ausbildung und -Zertifizierung ab dem 01. Januar 2027 nach den Vorgaben des Bundes in Bremen und Bremerhaven erfolgen kann, und diese, wenn erforderlich, zu schaffen;</p></li><li><p class="text-justify">die staatliche Deputation für Soziales, Jugend und Integration binnen vier Monaten&nbsp;nach Beschlussfassung über den Fortschritt der Umsetzung&nbsp;zu informieren.</p></li></ol><p class="text-justify">Tim Sültenfuß, Olaf Zimmer, Sofia Leonidakis, Nelson Janßen und Fraktion Die Linke<br>Holger Welt, Katharina Kähler, Mustafa Güngör und Fraktion der SPD<br>Sahhanim Görgü-Philipp, Dr. Emanuel Herold und Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN</p>]]></content:encoded>
                <category>Sültenfuß</category><category>Zimmer</category><category>Soziales</category>
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-254875</guid>
                <pubDate>Tue, 23 Dec 2025 07:56:00 +0100</pubDate>
                <title>Wie können Arbeitsbedingungen von Beschäftigten bei Lieferdiensten verbessert werden?</title>
                <link>https://www.linksfraktion-bremen.de/abgeordnete-und-fraktion/zimmer-olaf/detail/news/wie-koennen-arbeitsbedingungen-von-beschaeftigten-bei-lieferdiensten-verbessert-werden/</link>
                
                <description>Anfrage in der Fragestunde der Fraktion DIE LINKE - Olaf Zimmer erkundigt sich: </description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Wir fragen den Senat:</p>
<p>1. Wie kann der Senat auf Verbesserungen der Arbeitsbedingungen für die Beschäftigten bei Essenplattformen wie Lieferando oder UberEats einwirken, während bei Lieferando in Bremen 100 Beschäftigten zum 1.12.2025 gekündigt wurde und zunehmend Subunternehmen und Scheinselbstständige eingesetzt werden?<br>2. Werden die Betroffenen, bei denen die Kündigungen zum Großteil aufenthaltsrechtliche Fragen aufwerfen, durch schnelle und einfache Zugänge zum Migrationsamt unterstützt und wie kann ihr Aufenthaltsstatus abgesichert werden?<br>3. Inwiefern unterstützt der Senat das aktuell diskutierte, gesetzlich verankerte Direktanstellungsgebot für die Plattformbeschäftigen im Bereich der Essenslieferdienste?</p>
<p>Olaf Zimmer, Sofia Leonidakis und Nelson Janßen und Fraktion Die Linke</p>]]></content:encoded>
                <category>Zimmer</category><category>Arbeit</category>
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-255198</guid>
                <pubDate>Mon, 06 Oct 2025 13:06:00 +0200</pubDate>
                <title>Equal Pay und Equal Care – wo stehen wir in Bremen?</title>
                <link>https://www.linksfraktion-bremen.de/abgeordnete-und-fraktion/zimmer-olaf/detail/news/equal-pay-und-equal-care-wo-stehen-wir-in-bremen/</link>
                
                <description>Große Anfrage der Fraktion Die Linke: Frauen verdienen weiterhin deutlich weniger als Männer. Laut Statistischem Landesamt Bremen betrug der durchschnittliche Bruttostundenlohn 2024 bei Männern 26,50 Euro, bei Frauen nur knapp 22,00 Euro – das entspricht einem Gender Pay Gap von 17 Prozent und liegt damit leicht über dem Bundesdurchschnitt von 16 Prozent. Der Equal Pay Day fiel in diesem Jahr auf den 7. März - bis dahin arbeiteten Frauen praktisch unbezahlt. </description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Frauen verdienen weiterhin deutlich weniger als Männer. Laut Statistischem Landesamt Bremen betrug der durchschnittliche Bruttostundenlohn 2024 bei Männern 26,50 Euro, bei Frauen nur knapp 22,00 Euro – das entspricht einem Gender Pay Gap von 17 Prozent und liegt damit leicht über dem Bundesdurchschnitt von 16 Prozent. Der Equal Pay Day fiel in diesem Jahr auf den 7. März - bis dahin arbeiteten Frauen praktisch unbezahlt.&nbsp;</p>
<p>Die Gründe hierfür fasst unter anderem die Arbeitnehmerkammer Bremen in ihrem KammerKompakt aus August 2025 zusammen. Ein Grund ist die im Vergleich viel zu niedrige Frauenerwerbsquote – im Land Bremen lag sie 2024 mit 67,2 Prozent bundesweit am niedrigsten. Zudem arbeiten Frauen, wenn sie erwerbstätig sind, häufiger in schlecht bezahlten Berufen, wie zum Beispiel im Einzelhandel oder der Pflege. Ein weiteres Problem ist, dass sie häufiger in Teilzeit oder Minijobs arbeiten: Nur 42,2 Prozent der Frauen im Land Bremen sind in Vollzeit beschäftigt, bei Männern sind es hingegen 77,6 Prozent. Das liegt auch daran, dass Frauen nach wie vor den Großteil der unbezahlten Sorgearbeit übernehmen müssen. Der aktuelle Gender Care Gap liegt laut statistischem Bundesamt bundesweit bei 44,3 Prozent – Frauen leisten im Schnitt also täglich 79 Minuten mehr unbezahlte Care-Arbeit als Männer. Aber auch in vergleichbaren Arbeitsverhältnissen, also mit vergleichbaren Bildungsabschlüssen, Karrierestufen und mit gleichem Stundenumfang, verdienen Frauen immer noch durchschnittlich etwa 3,0 Prozent weniger als Männer (sogenannter bereinigter Gender Pay Gap). Zusätzlich sind Frauen auch deutlich seltener in Führungspositionen vertreten. 2025 waren laut der Arbeitnehmerkammer Bremen nur 19,4 Prozent der Führungspositionen im Land Bremen weiblich besetzt – bundesweit steht Bremen damit an letzter Stelle.</p>
<p>Die strukturelle Benachteiligung behindert nicht nur berufliche Aufstiegschancen, sondern auch die ökonomische Unabhängigkeit von Frauen. Dies wiederum führt dazu, dass Frauen zum Beispiel häufiger von Armut bedroht sind oder sich schwerer aus heterosexuellen Beziehungen – auch aus gewalttätigen Partnerschaften, lösen können, obwohl sie es wollen.</p>
<p>Diese Benachteiligung und die daraus resultierenden Folgen betreffen nicht alle Frauen gleichermaßen. Migrantisierte Frauen (Frauen, die gesellschaftlich als „nicht zugehörig“ markiert werden, unabhängig von der eigenen Herkunft), Frauen mit Behinderung, alleinerziehende Frauen, armutsbetroffene Frauen oder nicht cisgeschlechtliche Frauen (beispielsweise trans*Frauen) erleben deutlich höhere Hürden beim Zugang zum Arbeitsmarkt und sind überdurchschnittlich oft in prekären Beschäftigungsverhältnissen tätig. So liegt die Erwerbstätigenquote von Frauen mit einem sogenannten Migrationshintergrund im Land Bremen mit 53,0 Prozent nochmals deutlich unter der durchschnittlichen Frauenerwerbsquote und Frauen mit Behinderung sind bundesweit mehr als doppelt so häufig von Arbeitslosigkeit betroffen. Während sich zudem die Zahl der Frauen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die ausschließlich in Minijobs arbeiten, zuletzt reduziert hat im Land Bremen, bleibt die Zahl der Frauen ohne deutsche Staatsangehörigkeit in solchen prekären Verhältnissen stabil. An dieser Stelle wirken verschiedene Diskriminierungsfaktoren zusammen - der bloße Vergleich von Männern und Frauen ist daher nicht ausreichend, um diese Ungleichheiten aufzudecken und zu adressieren.</p>
<p>Viele dieser Diskriminierungsformen bleiben bisher jedoch noch weitestgehend unsichtbar, weil es an einer ausreichend spezifischen Datengrundlage mangelt. So etwa im Fall queerer Menschen, deren Lebensrealitäten in statistischen Erhebungen meist nicht abgebildet werden, da diese überwiegend nur binär nach „Mann“ und „Frau“ unterscheiden, oder durch den Begriff „Migrationshintergrund“, welcher eine sehr große und heterogene Gruppe an Menschen zusammenfasst und damit eine detailliertere Betrachtung verhindert.</p>
<p>Das Land Bremen hat in den letzten Jahren bereits wichtige Maßnahmen ergriffen, um den beschriebenen strukturellen Benachteiligungen zu begegnen, unter anderem mit der Landesstrategie für Gendergerechtigkeit und Entgeltgleichheit (2022) sowie dem Aktionsplan Alleinerziehende (2019). Die ressortübergreifende Umsetzung beider Programme wird seit 2024 durch eine Senatskommission begleitet, die auch für deren Weiterentwicklung und Controlling zuständig ist. Ziel ist unter anderem eine engere Verzahnung beider Strategien. Seit 2020 gibt es das Diversity Management, um den bremischen öffentlichen Dienst vielfältig, chancengerecht und diskriminierungsfrei auszugestalten und 2025 startete die Initiative „Vielfalt vor! Frauen | Migration | Arbeit“ der Bremischen Zentralstelle für die Verwirklichung der Gleichberechtigung der Frau (ZGF) zur Förderung der Erwerbsintegration von Frauen mit Migrations- und Fluchthintergrund. Mit der Novellierung des Landesgleichstellungsgesetzes 2023 wurde zudem die Rolle der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten gestärkt und ein Prüfauftrag verabredet, um alle Geschlechter im Landesgleichstellungsgesetz angemessen zu berücksichtigen.<br>Trotz dieser Fortschritte bleibt viel zu tun - auch auf Bundesebene. So ist das 2017 eingeführte Entgelttransparenzgesetz, das den Gender Pay Gap verringern sollte, noch zu löchrig. Beispielsweise gilt es erst bei<br>Unternehmen mit mehr als 200 Personen. Zwei Drittel aller Frauen werden davon gar nicht erfasst, weil sie in kleineren Betrieben arbeiten. Auch bei Verstößen muss schärfer sanktioniert werden. Länder wie Schweden oder die Niederlande sind hier weiter als Deutschland. Die bestehenden Maßnahmen müssen konsequent weiterentwickelt werden und Mehrfachdiskriminierung dabei berücksichtigen.</p>
<p>Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat:<br>1. Wie haben sich der unbereinigte und bereinigte Gender Pay Gap im Land Bremen in den letzten zehn Jahren entwickelt? (Bitte Land und Stadtgemeinden angeben.)<br>2. Welche Daten/Informationen liegen zur Verteilung unbezahlter Sorgearbeit zwischen den Geschlechtern im Land Bremen vor? Gibt es Erkenntnisse darüber, wie sich der Gender Care und Gender Pension Gap im Land Bremen in den letzten zehn Jahren entwickelt haben? (Bitte Land und Stadtgemeinden angeben.)<br>3. Wie hat sich die Erwerbstätigenquote von Frauen in den letzten zehn Jahren im Vergleich zu Männern entwickelt? (Bitte Land und Stadtgemeinden angeben.)<br>4. Wie hat sich die Teilzeitquote von Frauen und Männern über die letzten zehn Jahre entwickelt? (Bitte Land und Stadtgemeinden angeben.)<br>5. Wie hat sich der Frauenanteil insgesamt und in Führungspositionen im öffentlichen Dienst im Land Bremen und den beiden Stadtgemeinden über die letzten zehn Jahre entwickelt? (Bitte differenzieren nach Kernverwaltung, nachgeordnete Dienststellen und Behörden, Eigenbetriebe und öffentliche Gesellschaften.)<br>6. Wie hat sich der Frauenanteil insgesamt und in Führungspositionen im Privatsektor in den vergangenen zehn Jahren im Land Bremen entwickelt? (Bitte differenzieren nach Kleinen und mittleren Unternehmen [KMU] und Großunternehmen sowie nach Branchen und Stadtgemeinden.)<br>7. Welche Daten werden im Land Bremen bezüglich der Mehrfachdiskriminierung von Frauen auf dem Arbeitsmarkt erhoben?<br>(beispielsweise Erwerbsquote von Frauen mit Behinderung oder Anteil von Frauen mit „Migrationshintergrund“ bei Führungspositionen im öffentlichen Dienst)? Für die Daten, die vorliegen, bitte auch die entsprechenden Kennzahlen und Erkenntnisse daraus angeben.<br>8. Wie arbeitet die seit 2024 eingerichtete Senatskommission konkret an der Umsetzung der Landesstrategie für Gendergerechtigkeit und Entgeltgleichheit sowie des Aktionsplans Alleinerziehende?<br>a) Wie ist der Umsetzungsstand der einzelnen Maßnahmen?<br>b) Gibt es bereits messbare Erfolge in Bezug auf die Geschlechtergerechtigkeit am Arbeitsmarkt?<br>c) Inwieweit wird eine intersektionale Perspektive bei der Umsetzung der beiden Strategien berücksichtigt?<br>d) Welche Weiterentwicklungsbedarfe sieht der Senat, welche davon sollen in Zukunft umgesetzt werden?<br>9. Welche Förder- und Unterstützungsangebote gibt es derzeit für Frauen im öffentlichen Dienst, und wie erfolgt hier die Umsetzung?<br>a) Inwieweit adressieren diese Programme Mehrfachdiskriminierung?<br>b) Wie (hoch) ist die Inanspruchnahme dieser Angebote?<br>c) Inwieweit haben die bestehenden Programme bisher zur&nbsp;<br>Gleichstellung der Geschlechter im öffentlichen Dienst beigetragen?<br>d) Sind die bestehenden Angebote nach Ansicht des Senats ausreichend, um die Benachteiligung von Frauen im öffentlichen Dienst abzubauen? Wenn nein, was fehlt?<br>10. Welche Förder- und Unterstützungsangebote gibt es derzeit für Frauen in der Privatwirtschaft und wie erfolgt hier die Umsetzung?<br>a) Inwieweit adressieren diese Programme Mehrfachdiskriminierung?<br>b) Wie (hoch) ist die Inanspruchnahme dieser Angebote?<br>c) Inwieweit haben die bestehenden Programme bisher zur Gleichstellung der Geschlechter in der Privatwirtschaft beigetragen?<br>d) Sind die bestehenden Angebote nach Ansicht des Senats ausreichend, um die Benachteiligung von Frauen in der Privatwirtschaft abzubauen? Wenn nein, was fehlt?<br>11. Inwieweit sind die bestehenden Aktivitäten und Programme klassismussensibel? Inwiefern verfolgen sie beispielsweise den Ansatz, nicht nur die Förderung von Frauen in Spitzenpositionen zu erzielen, sondern auch eine Gleichstellung in der Breite zu erreichen?<br>12. Welche Möglichkeiten hat der Senat bereits ergriffen, plant oder prüft er, um die Entlohnung in frauendominierten Branchen anzuheben, zum Beispiel durch Allgemeinverbindlichkeitserklärungen von Tarifverträgen oder andere Aufwertungsmaßnahmen?<br>13. Welche Auswirkungen hat die Novellierung des Landesgleichstellungsgesetzes von 2023 bisher in der Praxis gezeigt?<br>a) Wie bewertet der Senat die bisherige Umsetzung des überarbeiteten Landesgleichstellungsgesetzes aus dem Jahr 2023?<br>b) Wie wird der Prüfauftrag zur Berücksichtigung aller Geschlechter im Landesgleichstellungsgesetz konkret umgesetzt? Sind bereits Gutachten in Auftrag gegeben worden?<br>c) Welche Weiterentwicklungsbedarfe im Hinblick auf das Landesgleichstellungsgesetz werden gesehen?<br>14. Welche Maßnahmen werden im Rahmen der Initiative „Vielfalt vor! Frauen | Migration | Arbeit“ konkret umgesetzt?<br>a) Wie erfolgt die Verzahnung dieser Initiative mit der Landesstrategie für Gendergerechtigkeit und Entgeltgleichheit und dem Aktionsplan Alleinerziehende und anderen Maßnahmen zur Geschlechtergerechtigkeit im Land Bremen?<br>15. Welche weiteren Maßnahmen außerhalb der genannten Initiativen verfolgt der Senat zur Herstellung von Geschlechtergerechtigkeit im Arbeitsleben, inwieweit werden auch hier Formen der Mehrfachdiskriminierung berücksichtigt?<br>16. Wie bewertet der Senat den aktuellen Stand der Geschlechtergleichstellung auf dem bremischen Arbeitsmarkt insgesamt?<br>17. Welche strukturellen oder politischen Hürden behindern derzeit die Geschlechtergleichstellung im Arbeitsleben und in der Familie im Land Bremen? Welche Fehlanreize gibt es?<br>18. Welche weiteren Maßnahmen sind auf kommunaler, Landes- oder Bundesebene noch erforderlich, um Geschlechtergerechtigkeit auf dem bremischen Arbeitsmarkt zu künftig zu erreichen?<br>19. Angesichts der bisherigen Entwicklung: Wie lange würde mit dem derzeitigen Tempo noch dauern, bis die Lohnlücke zwischen den Geschlechtern in Bremen und Bremerhaven geschlossen ist?</p>
<p>Cindi Tuncel, Olaf Zimmer, Nelson Janßen, Sofia Leonidakis und Fraktion Die Linke</p>]]></content:encoded>
                <category>Leonidakis</category><category>Zimmer</category><category>Arbeit</category><category>Frauen &amp; Gleichstellung</category>
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            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-254743</guid>
                <pubDate>Sun, 05 Oct 2025 13:48:00 +0200</pubDate>
                <title>Integrierte Drogenhilfestrategie in den Quartieren umsetzen</title>
                <link>https://www.linksfraktion-bremen.de/abgeordnete-und-fraktion/zimmer-olaf/detail/news/integrierte-drogenhilfestrategie-in-den-quartieren-umsetzen/</link>
                
                <description>Antrag der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke und der SPD: Bremen steht immer noch vor erheblichen Herausforderungen im Umgang mit dem Thema Drogenkonsum. Die weiterhin steigende Prävalenz von Crack und auch punktuell synthetischen Opioiden verdeutlicht die Dringlichkeit der Situation. Die Zunahme der drogenbedingten Todesfälle in Bremen im Jahr 2024 unterstreicht auf dramatische Weise die Notwendigkeit effektiver Interventionsstrategien. Die im Dezember 2023 verabschiedete integrierte Drogenhilfestrategie des Senats ist ein wichtiger Schritt zur Bewältigung dieser Herausforderungen.</description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Bremen steht immer noch vor erheblichen Herausforderungen im Umgang mit dem Thema Drogenkonsum. Die weiterhin steigende Prävalenz von Crack und auch punktuell synthetischen Opioiden verdeutlicht die Dringlichkeit der Situation. Die Zunahme der drogenbedingten Todesfälle in Bremen im Jahr 2024 unterstreicht auf dramatische Weise die Notwendigkeit effektiver Interventionsstrategien. Die im Dezember 2023 verabschiedete integrierte Drogenhilfestrategie des Senats ist ein wichtiger Schritt zur Bewältigung dieser Herausforderungen.</p>
<p>Die Strategie sieht den aktuell laufenden Aufbau einer zentralen integrierten Drogenhilfeeinrichtung in der Friedrich-Rauers-Straße vor, die ab dem ersten Quartal 2026 voll funktionsfähig sein soll. Bereits die Übergangslösung eines Drogenkonsumraums in Containern wurde gut angenommen und zeigt den Bedarf an solchen Angeboten. Doch die integrierte Drogenhilfestrategie erkennt auch die Notwendigkeit dezentraler Angebote in den Stadtteilen an, um&nbsp;die komplexe Drogenproblematik wirksam zu bekämpfen.</p>
<p>Die Bremer Drogenszene hat sich längst von ihrem ursprünglichen Schwerpunkt am Hauptbahnhof in die Stadtteile ausgeweitet. Besonders betroffen sind hier die Neustadt, Gröpelingen und Vegesack. Hier haben die zuständigen Ressorts im Einvernehmen mit den Beiräten mit der Einrichtung von „Akzeptierten Orten“, auch „Szene-Treffs“ genannt, reagiert, die von Sozialarbeiter*innen und Ordnungskräften betreut werden. Diese Treffs bieten Aufenthaltsmöglichkeiten, einen wichtigen Anlaufpunkt, fungieren als Brücke zu Hilfsangeboten und in die Suchtberatung, zu medizinischer Betreuung oder in Entzugsprogramme und entlasten durch die Bündelung der Szene den öffentlichen Raum an anderen Stellen. Gleichwohl können sie die Probleme aus Sicht der betroffenen Stadtteile nicht vollständig lösen. Anwohner*innen und Geschäftsleute klagen trotz einiger Verbesserungen wie z.B. der Verlegung des Szene-Treffs in der Neustadt über offenen Drogenkonsum, ein gesunkenes subjektives Sicherheitsgefühl und Beeinträchtigungen der Lebensqualität. Auch für die Konsument*innen selbst sind die Akzeptierten Orte keine ausreichende Versorgung – es braucht daneben auch<br> niedrigschwellige Hilfs- und Versorgungsangebote direkt vor Ort.</p>
<p>Die Beiräte der Neustadt und Gröpelingen haben einstimmig Haushaltsanträge verabschiedet, in denen sie die Fortschreibung der Mittel aus 2024/2025 für die Drogenhilfestrategie im Haushalt 2026/2027 fordern. Diese Mittel sind essenziell, um die dringend benötigten Sozialarbeiter*innen für die „Akzeptierten Orte“ weiterhin zu finanzieren und die bestehenden Angebote in den Stadtteilen aufrechtzuerhalten.</p>
<p>Zusätzlich fordern die Beiräte die konsequente Umsetzung der integrierten Drogenhilfestrategie durch die Einrichtung dezentraler Drogenhilfeeinrichtungen in ihren Stadtteilen. Die Suche nach geeigneten Räumlichkeiten ist bereits angelaufen. Dezentrale Einrichtungen würden den Betroffenen einen niedrigschwelligen Zugang zu Beratung und schadensmindernden Maßnahmen ermöglichen. Dies würde nicht nur die Erreichbarkeit und somit Ansprechbarkeit für die suchtkranken Menschen verbessern und eine frühere Intervention ermöglichen, sondern auch die Erscheinungen des öffentlichen Drogenkonsums in den Stadtteilen stark reduzieren. Die Ausgestaltung der jeweiligen Einrichtungen muss hierbei orientiert an den lokal unterschiedlichen Gegebenheiten und erforderlichen Bedarfen erfolgen.</p>
<p>Die Beiräte fordern die Bereitstellung der im Eckpunktepapier der integrierten Drogenhilfestrategie vorgesehenen finanziellen Mittel, um die notwendigen Maßnahmen umzusetzen. Dies umfasst sowohl die fortlaufende Finanzierung bestehender Angebote als auch die Bereitstellung zusätzlicher Ressourcen für den ressortübergreifenden Aufbau neuer Hilfsmaßnahmen und die Schaffung dezentraler Einrichtungen. Die erforderlichen investiven Finanzmittel für die dezentralen Einrichtungen müssen im Rahmen der Stadtteilprozesse ermittelt und unverzüglich bereitgestellt werden.</p>
<p>Die Stadtbürgerschaft möge beschließen:<br> 1. Die Stadtbürgerschaft begrüßt, dass die Beiräte in Neustadt, Gröpelingen und Vegesack bereit sind, Verantwortung für die Einrichtung dezentraler Drogenhilfeeinrichtungen in ihren Stadtteilen zu übernehmen. Ihr proaktives Handeln und ihre Bereitschaft, sich den Herausforderungen vor Ort zu stellen, sind von großem Wert und bedürfen der gesamtstädtischen Unterstützung.<br> 2. Die Stadtbürgerschaft fordert den Senat auf, die bereits umgesetzten Maßnahmen der integrierten Drogenhilfestrategie auf ihre Effekte hin zu überprüfen und, soweit sie sich bewährt haben, fortzusetzen, weiterzuentwickeln und, wo es möglich ist, zu versteti<br> gen.<br> 3. Die Stadtbürgerschaft fordert den Senat auf, die nächsten Schritte der integrierten Drogenhilfestrategie auch in den dezentralen Quartieren umzusetzen und hierbei<br> a) einen besonderen Fokus auf die Stadtteile Neustadt, Gröpelingen und Vegesack<br> zu legen sowie&nbsp;<br> b) die Einrichtung dezentraler Drogenhilfeeinrichtungen in den Stadtteilen mit Hochdruck voranzutreiben, um die drogensuchterkrankten Menschen angemessen zu versorgen, in die angebotenen Hilfseinrichtungen zu leiten und den öffentlichen Konsum spürbar zu reduzieren.<br> 4. Die Stadtbürgerschaft fordert den Senat auf, der städtischen Deputation für Gesundheit, Pflege und Verbraucherschutz, der städtischen Deputation für Soziales, Jugend und Integration sowie der städtischen Deputation für Inneres drei Monate nach Beschlussfassung und dann folgend halbjährlich über die Umsetzung zu berichten.</p>
<p>Ralph Saxe, Dr. Henrike Müller und Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN<br> Olaf Zimmer, Nelson Janßen, Sofia Leonidakis und Fraktion DIE LINKE<br> Ute Reimers-Bruns, Katharina Kähler, Mustafa Güngör und Fraktion der SPD</p>]]></content:encoded>
                <category>Janßen</category><category>Zimmer</category><category>Gesundheit</category>
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            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-254742</guid>
                <pubDate>Sun, 05 Oct 2025 13:44:00 +0200</pubDate>
                <title>Die Digitalisierung der Beiräte und Ortsämter fördern und ausbauen</title>
                <link>https://www.linksfraktion-bremen.de/abgeordnete-und-fraktion/zimmer-olaf/detail/news/die-digitalisierung-der-beiraete-und-ortsaemter-foerdern-und-ausbauen/</link>
                
                <description>Antrag der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke und der SPD: Die Beiräte sind eine wichtige Säule bremischer Demokratie. In Zeiten der Corona-Pandemie wurden die Potenziale einer verstärkten Digitalisierung deutlich. Viele Beiräte haben ihre Beiratssitzungen und teilweise auch Ausschusssitzungen in hybriden Formaten gestaltet und erweitert. Dadurch wurden auch Menschen erreicht, die bewegungseingeschränkt sind oder aufgrund von Betreuungsaufgaben abendliche Beiratssitzungen nur selten besuchen können. Die Digitalisierung ist nicht nur eine Möglichkeit, die Bürger*innen intensiver vor Ort in Beteiligungsprozesse einzubinden, sondern auch, die Arbeit der Beiräte und Ortsämter zu vereinfachen.</description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Die Beiräte sind eine wichtige Säule bremischer Demokratie. In Zeiten der Corona-Pandemie wurden die Potenziale einer verstärkten Digitalisierung deutlich. Viele Beiräte haben ihre Beiratssitzungen und teilweise auch Ausschusssitzungen in hybriden Formaten gestaltet und erweitert. Dadurch wurden auch Menschen erreicht, die bewegungseingeschränkt sind oder aufgrund von Betreuungsaufgaben abendliche Beiratssitzungen nur selten besuchen können. Die Digitalisierung ist nicht nur eine Möglichkeit, die Bürger*innen intensiver vor Ort in Beteiligungsprozesse einzubinden, sondern auch, die Arbeit der Beiräte und Ortsämter zu vereinfachen.</p>
<p>Die Stadtbürgerschaft möge beschließen:<br> Die Stadtbürgerschaft bittet den Senat,<br> 1. einen technischen Lösungsvorschlag vorzulegen, der die Integration der digitalen Kommunikation in die Arbeitsumgebung der Ortsämter fördert und soweit wie möglich auf Standardlösungen basiert;<br> 2. Bedingungen für die Ortsämter zu schaffen, die eine Festinstallation für Hybridsitzungen/Streaming im Sitzungssaal ermöglichen;<br> 3. eine zusätzliche mobile Ausrüstung wie etwa WLAN-Router für Hybridsitzungen, die<br> nicht im Ortsamt stattfinden, zur Verfügung zu stellen sowie Transportmöglichkeiten zu<br> schaffen;<br> 4. zu prüfen, wie die Kommunikation zwischen Ortsämtern und Beiräten durch die Bereitstellung eines Cloud-Dienstes vereinfacht und beschleunigt werden kann;<br> 5. in den Sitzungsräumen der Ortsämter die Verfügbarkeit eines WLANs sicherzustellen;<br> 6. eine Härtefallregelung für Beiratsmitglieder, die nicht über notwendige finanzielle Ressourcen für die Anschaffung eines elektronischen Endgeräts zur Ausübung ihrer Beiratsarbeit verfügen, zu ermöglichen.</p>
<p>Ralph Saxe, Bithja Menzel, Dr. Franziska Tell, Dr. Henrike Müller und Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN<br> Olaf Zimmer, Sofia Leonidakis, Nelson Janßen und Fraktion DIE LINKE<br> Recai Aytas, Mustafa Güngör und Fraktion der SPD</p>]]></content:encoded>
                <category>Zimmer</category><category>Stadtentwicklung, Beiräte &amp; Bürger*innenbeteiligung</category>
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            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-254741</guid>
                <pubDate>Sat, 04 Oct 2025 13:15:00 +0200</pubDate>
                <title>Stärkung der Entscheidungskompetenz der Beiräte und zeitgemäße Aufstellung der Jugendbeteiligung – Vierzehntes Ortsgesetz zur Änderung des Ortsgesetzes über Bei- räte und Ortsämter</title>
                <link>https://www.linksfraktion-bremen.de/abgeordnete-und-fraktion/zimmer-olaf/detail/news/staerkung-der-entscheidungskompetenz-der-beiraete-und-zeitgemaesse-aufstellung-der-jugendbeteiligung-vierzehntes-ortsgesetz-zur-aenderung-des-ortsgesetzes-ueber-bei-raete-und-ortsaemter/</link>
                
                <description>Dringlichkeitsantrag der Fraktionen Die Linke, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Im politischen System der Stadtgemeinde Bremen spielen die Beiräte eine wichtige Rolle als Instrumente der Interessenvertretung und Bürgerbeteiligung auf Ebene der Stadtteile. Ihre Aufgabe ist es, ihre besonderen Kenntnisse der Verhältnisse vor Ort in behördliche und politische Entscheidungsprozesse einzubringen und diese dadurch idealerweise besser zu machen. Die Beiräte sind auch erste Ansprechpartner für die Sorgen und Nöte der Menschen in den Quartieren und fungieren als deren Interessenvertretungen und politisches Sprachrohr.</description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Im politischen System der Stadtgemeinde Bremen spielen die Beiräte eine wichtige Rolle als Instrumente der Interessenvertretung und Bürgerbeteiligung auf Ebene der Stadtteile. Ihre Aufgabe ist es, ihre besonderen Kenntnisse der Verhältnisse vor Ort in behördliche und politische Entscheidungsprozesse einzubringen und diese dadurch idealerweise besser zu machen. Die Beiräte sind auch erste Ansprechpartner für die Sorgen und Nöte der Menschen in den Quartieren und fungieren als deren Interessenvertretungen und politisches Sprachrohr.</p>
<p>Mit dieser Arbeit, die die Beiräte mit großem Engagement und Verantwortungsbewusstsein wahrnehmen, leisten sie einen wichtigen Beitrag zum demokratischen Zusammenhalt der Gesellschaft. Dabei gehört es zum Wesen der Beiräte als Selbstverwaltungsorgane der Stadtgemeinde, dass sie einerseits die Interessen des Stadtteils gegenüber der gesamtstädtischen Kommunalverwaltung vertreten, andererseits aber auch das Verständnis der Bevölkerung für notwendige Maßnahmen oder Veränderungen in den Stadtteilen fördern.</p>
<p>Um diese Funktion angemessen wahrnehmen zu können, hat die Stadtbürgerschaft im Ortsgesetz über Beiräte und Ortsämter eine Reihe von Beteiligungs- und Entscheidungsrechten geschaffen, die den Beiräten unterschiedlich eigenständige Rechte zuweisen. Insbesondere die Beteiligungsrechte folgen dem Leitbild der Beiräte als Berater der zuständigen Behörden in einem dialogischen Prozess, deren Aufgabe es ist, aus ihrer detaillierten Kenntnis der Verhältnisse vor Ort die Perspektive des Stadtteils in die Verfahren und Entscheidungen der Verwaltung einzubringen. Das Wirken der Beiräte spielt sich dabei oftmals in einem Spannungsfeld zwischen fokussierter Aufgabenerfüllung der Behörden einerseits und den Wünschen der Bevölkerung andererseits ab. In der Praxis fühlen sich die Beiräte nicht selten von den Behörden missachtet bzw. in ihrer Rolle als Ratgeber und Interessenvertretungen nicht<br> ausreichend wahrgenommen.</p>
<p>Aus diesem Grunde müssen die Entscheidungs- und Beteiligungsrechte fortlaufend überprüft und im Lichte der wichtigen Aufgabenerfüllung der Beiräte in der Praxis angepasst werden. Dies nicht zuletzt deshalb, weil die zu bewertenden und entscheidenden Sachverhalte immer komplexer und umfangreicher werden und die Bedeutung der Bürgerbeteiligung dadurch zunimmt. Eine Verwaltung, deren Handeln darauf ausgerichtet ist, ihre Entscheidungen möglichst eigenständig und ohne „Störfeuer“ zu treffen und umzusetzen, agiert nicht zeitgemäß.</p>
<p>Es kommt im Gegenteil darauf an, die Akzeptanz für durchzuführende Maßnahmen zu steigern, wozu die Beiräte mit ihrer Arbeit einen wichtigen Beitrag leisten. Einen solchen Fall stellt beispielsweise die Organisation des öffentlichen Raumes dar, in dem immer mehr Player und Infrastruktur untergebracht werden müssen. Hier gilt es die Rolle der Beiräte als wertvolle Ratgeber zu stärken.</p>
<p>Auch bei der Wahrnehmung von Budgetverantwortung sollen die Beiräte noch stärker und aktiver eingebunden werden. Mit dem Stadtteilbudget steht den Beiräten seit dessen Verankerung im Ortsgesetz im Jahr 2010 und der erstmaligen Einrichtung eines entsprechenden Titels im Doppelhaushalt 2016/2017 ein gestalterisches Instrument in ihrer Kernkompetenz zur Verfügung. Dieses Instrument soll in der Form weitergeführt werden, wie es während der letzten zehn Jahre bestanden hatte, doch durch einen redaktionellen Fehler in der letzten Änderung des Ortsgesetzes in Frage gestellt wurde.</p>
<p>Darüber hinaus sieht der Entwurf vor, dass auch Drittstaatsangehörige, die im Beiratsbereich leben, als sachkundige Bürgerinnen und Bürger in einen Ausschuss des Beirats entsendet werden können. Zudem wird klargestellt, dass der Beirat auch bei der Aufstellung von oberirdischen Verteilerkästen für Telekommunikationsnetze im öffentlichen Raum zu beteiligen ist.</p>
<p>Nicht zuletzt gilt es, die Instrumente der Jugendbeteiligung noch besser auf die Bedürfnisse der Jugendlichen abzustimmen. Mit einem stark formalisierten Wahlverfahren und einer relativ starren und auf einen langen Zeitraum ausgelegten Form der Mitwirkung können bestimmte Gruppen von Jugendlichen unter Umständen nicht erreicht werden. Als weiteres Instrument kann ein Jugendforum als niedrigschwellige Beteiligungsform deshalb eine echte Alternative zu einem Jugendbeirat sein und bedarf dafür einer Verankerung im Ortsgesetz.</p>
<p>Die Stadtbürgerschaft möge beschließen:<br> Vierzehntes Ortsgesetz zur Änderung des Ortsgesetzes über Beiräte und Ortsämter<br> Vom …<br> Der Senat verkündet das nachstehende, von der Stadtbürgerschaft beschlossene Ortsgesetz:<br> Artikel 1<br> Änderung des Ortsgesetzes über Beiräte und Ortsämter<br> Das Ortsgesetz über Beiräte und Ortsämter vom 2. Februar 2010 (Brem.GBl. S. 130), das<br> zuletzt durch Ortsgesetz vom 12. November 2024 (Brem.GBl. S. 1028) geändert worden ist,<br> wird wie folgt geändert:<br> 1. § 6 Absatz 3 wird wie folgt geändert:<br> a) Die Sätze 2 und 3 werden durch die folgenden Sätze ersetzt:<br> „Der Beirat kann zur Beteiligung von Jugendlichen, die im Beiratsbereich wohnen oder dort einen Lebensschwerpunkt haben, insbesondere ein Gremium gründen, dem Jugendliche aufgrund einer Wahl angehören (Jugendbeirat) oder das aus Jugendlichen besteht, die Interesse an einer kontinuierlichen Teilnahme bekundet haben (Jugendforum). Die Jugendbeiräte und Jugendforen sollen zu gleichen Teilen aus Mädchen und Jungen bestehen.“<br> b) Satz 7 wird durch den folgenden Satz ersetzt:<br> „Die Geschäftsordnung des Beirates kann den Mitgliedern des Jugendbeirates oder des Jugendforums Rede- und Antragsrechte für die Sitzungen des Beirates und seiner Ausschüsse gewähren.“<br> 2. § 9 Absatz 1 wird wie folgt geändert:<br> c) Nummer 3 wird wie folgt gefasst:<br> „3. Erteilung von Bauvoranfragen und Baugenehmigungen mit planungsrechtlichem Ermessensspielraum; Genehmigungsfreistellungen, Beseitigungsanzeigen und planungsrechtliche Entscheidungen ohne Ermessensspielraum sind dem Beirat zur Kenntnis zu geben;“<br> d) Nach Nummer 12 wird die folgende Nummer 12a eingefügt:<br> „12a. Aufstellung von oberirdischen Verteilerkästen für Telekommunikationsnetze auf öffentlichen Verkehrswegen im Stadtteil; das Nähere zum Verfahren regelt eine Richtlinie des Senats;“<br> 3. § 10 wird wie folgt geändert:<br> e) In Absatz 1 wird nach Nummer 1 die folgende Nummer 1a eingefügt:<br> „1a. die Verwendung von zweckgebundenen Mitteln, die Beiräten von den zuständigen Ressorts stadtteilbezogen übertragen werden können;“<br> f) Absatz 1 Nummer 8 wird wie folgt gefasst:<br> g) „8. über die Benennung von Straßen nach § 37 Absatz 2 des Bremischen Landesstraßengesetzes und von öffentlichen Gebäuden, sofern sie stadtteilbezogen<br> ist;“<br> h) Absatz 3 wird wie folgt geändert:<br> A. In Satz 2 wird nach der Angabe „Absatz 1 Nummer 3“ die Angabe „,7 und 8“ eingefügt.<br> B. Nach Satz 3 wird der folgende Satz eingefügt:<br> i) „Maßnahmen der Bürgerbeteiligung nach Absatz 4 sind aus den stadtteilbezogenen Mitteln im Stadtteilbudget zu finanzieren.“<br> j) Nach Absatz 3 wird folgender Absatz 4 eingefügt:<br> „(4) Das Entscheidungsrecht über die Benennung von Örtlichkeiten nach Absatz 1 Nummer 7 und 8 umfasst auch die Entscheidung über eine Umbenennung der Örtlichkeit sowie über den Text auf Zusatzschildern, die den Namen der Örtlichkeit erläutern oder in der Regionalsprache Niederdeutsch wiedergeben. Vor der Entscheidung über eine Umbenennung von Straßen und Plätzen hat der Beirat eine niedrigschwellige Bürgerbeteiligung in Form einer Einwohnerversammlung zu gewährleisten; dabei sind mindestens die Anwohnenden der betroffenen Straße oder Plätze einzuladen, die das 14. Lebensjahr vollendet haben; von der Einwohnerversammlung kann durch einstimmigen Beschluss des Beirats abgesehen werden, wenn nur ein geringes öffentliches Interesse zu erwarten ist. In geeigneten Fällen soll der Beirat bei der Benennung und Umbenennung von Örtlichkeiten bevorzugt herkömmliche Bezeichnungen in niederdeutscher Sprache einbeziehen.“<br> 4. In § 11 Absatz 1 wird nach Satz 3 der folgende Satz 4 eingefügt:<br> „Die Sätze 1 bis 3 gelten nicht bei unterschiedlicher Auffassung bei Beteiligungsrechten nach § 9 Absatz 1 Nummer 3 und 4.“<br> 5. § 23 Absatz 4 wird wie folgt geändert:<br> In Satz 1 werden die Wörter „in den Beirat wählbar sind“ durch die Wörter „im jeweiligen Beiratsbereich ihre Hauptwohnung innehaben oder, sofern sie keine Wohnung innehaben, sich sonst gewöhnlich aufhalten“ ersetzt und das Wort „diesem“ wird durch die Wörter „dem Beirat“ ersetzt.<br> 6. § 32 Absatz 4 wird wie folgt geändert:<br> k) In Satz 1 wird nach der Angabe „§ 10 Absatz 1 Nummer 3“ die Angabe „,7 und 8“ eingefügt.<br> l) In Satz 2 wird das Wort „ist“ durch die Worte „und 4 sind“ ersetzt.<br> Artikel 2<br> Inkrafttreten<br> Dieses Ortsgesetz tritt am Tage seiner Verkündung in Kraft.<br> Begründung<br> Zu Artikel 1 (Änderung des Ortsgesetzes über Beiräte und Ortsämter)<br> Zu Nummer 1 (§ 6 Absatz 3)<br> Zu Buchstabe a (Satz 2 und 3)<br> In § 6 wird den Beiräten die Funktion der Gewährleistung der Bürgerbeteiligung in den Stadtteilen zugewiesen, diese Aufgabe in Bezug auf bestimmte Personengruppen konkretisiert und darüber hinaus einzelne Instrumente der Bürgerbeteiligung näher beschrieben. Einen wichtigen Teil nimmt dabei die Beteiligung von Jugendlichen ein, da Jugendliche von Maßnahmen, Entwicklungen und Veränderungen in ihrem Wohnumfeld in der Regel ebenfalls erheblich betroffen sind, sie oftmals aber nicht ausreichend gehört bzw. ihre Belange bei Entscheidungsprozessen nicht mitgedacht werden. Die Kinderbeteiligungsrechte nach Artikel 25 Absatz 2 der Landesverfassung geben Jugendlichen in Angelegenheiten, die ihre Rechte betreffen, einen Anspruch auf Beteiligung und auf angemessene Berücksichtigung ihres frei geäußerten Willens entsprechend ihrem Alter und ihrer Reife. Nach § 6 Absatz 3 Satz 1 hat der Beirat die Aufgabe, das kommunalpolitische Engagement von Jugendlichen im Beiratsbereich zu fördern und zu unterstützen. Der bisherige Satz 2 sieht vor, dass er dazu einen<br> Jugendbeirat gründen kann. Jugendbeiräte sind Gremien, die durch Beschluss des jeweiligen Stadtteilbeirates eingesetzt und legitimiert sind und die nach einem formalsierten Verfahren für einen bestimmten Zeitraum gewählt werden.<br> Mit diesem stark formalisierten Wahlverfahren und einer relativ starren ausgelegten Form der Mitwirkung können bestimmte Gruppen von Jugendlichen jedoch nur schwer erreicht werden. Daher führt der neue Satz 2 weitere und offenere Instrumente der Jugendbeteiligung auf, derer sich der Beirat bedienen kann. Das Wort „insbesondere“ macht dabei deutlich, dass es sich nicht um eine abschließende Aufzählung handelt. Insbesondere kann der Beirat auch Mischformen der genannten Instrumente bilden oder ganz neue innovative Ansätze ausprobieren.<br> Nummer 1 nennt zum einen das bestehende Instrument des Jugendbeirats und definiert ihn dadurch, dass seine Mitglieder formell gewählt werden, zum anderen das Instrument des Jugendforums, das sich in den letzten Jahren in mehreren Beiratsbereichen neben den Jugendbeiräten entwickelt hat. Jugendforen werden ebenfalls vom jeweiligen Beirat eingesetzt und haben dieselben Handlungsmöglichkeiten wie ein Jugendbeirat. Die Teilnahme am Jugendforum ist jedoch nicht an eine vorherige Wahl gebunden. Vielmehr stehen Jugendforen grundsätzlichen allen Jugendlichen im Stadtteil offen, die ihr Interesse bekundet und eine regelmäßige Teilnahme zugesagt haben. Dies bietet den Jugendlichen einen niedrigschwelligen Zugang und hat sich als hilfreich in den Fällen erwiesen, in denen es ansonsten nur schwer gelungen wäre, Jugendliche für die altersgruppenbezogene Interessenvertretung im Stadtteil zu gewinnen.<br> Für alle Beteiligungsformen gilt, dass sie Jugendliche adressieren, „die im Beiratsbereich<br> wohnen oder dort einen Lebensschwerpunkt haben“. Diese Formulierung dient der Klarstellung, dass die Jugendlichen nicht unbedingt im Beiratsbereich ihren Wohnsitz haben müssen. Vielmehr sollen sich Jugendliche auch in dem Stadtteil engagieren können, in dem sie den Schultag verbringen oder maßgebliche Teile ihrer Freizeit, etwa weil sie im Stadtteil Sport treiben oder eine Jugendfreizeiteinrichtung im Stadtteil regelmäßig besuchen.<br> Der neue Satz 3 regelt die gleiche Beteiligung von Mädchen und Jungen. Die im bisherigen Satz 3 bereits vorhandene Vorschrift, wonach Jugendbeiräte zu gleichen Teilen aus Mädchen und Jungen bestehen sollen, wird auch auf Jugendforen erstreckt.<br> Zu Buchstabe b (Satz 7)<br> Es handelt sich um eine Folgeänderung von Buchstabe a. Die bereits bestehende&nbsp; Möglichkeit, den Mitgliedern eines Jugendbeirats Rede- und Antragsrechte im Beirat einzuräumen,<br> wird auf die neu aufgenommenen Beteiligungsform Jugendforum ausgeweitet und soll klarstellend auch für die Ausschüsse des Beirates gelten.<br> Zu Nummer 2 (§ 9 Absatz 1)<br> Zu Buchstabe a (Nummer 3)<br> § 9 Absatz 1 Nummer 3 a. F. sah bisher die Beiratsbeteiligung entsprechend § 69 Absatz 1<br> Satz 1 Nummer 1 BremLBO mit der Möglichkeit zur Stellungnahme bei sämtlichen Bauge-<br> nehmigungsverfahren nach § 63 und § 64 BremLBO vor.<br> Nach der neuen Nummer 3 soll dieses Beteiligungsrecht mit Bezug auf die von der unteren Bauaufsichtsbehörde zu fertigenden planungsrechtlichen Stellungnahmen und der zur Beurteilung des Vorhabens weiteren notwendigen Unterlagen dergestalt angepasst werden, dass es einerseits wie bisher neben Bauanträgen nach den §§ 63 und 64 BremLBO auch auf Bauvoranfragen nach § 75 BremLBO ausgeweitet wird.<br> Andererseits soll nach Erörterung der Vorhaben durch die Beiräte nur noch eine Stellungnahme des Ortsamtes an die untere Bauaufsichtsbehörde gefertigt werden, wenn die planungsrechtliche Zulässigkeit des Vorhabens eine Ermessensentscheidung darstellt. Dies ist insbesondere der Fall, sofern über Ausnahmen oder Befreiungen nach § 31 BauGB oder Abweichungen von einer städtebaulichen Satzung nach BauGB zu entscheiden ist.<br> Hingegen werden Vorhaben ohne planungsrechtlichen Ermessensspielraum zusammen mit der von der unteren Bauaufsichtsbehörde zu fertigenden planungsrechtlichen Stellungnahme und der zur Beurteilung des Vorhabens weiteren notwendigen Unterlagen lediglich zur Kenntnisnahme mit der Möglichkeit für Rückfragen im Einzelfall an das jeweilige Ortsamt übersandt.<br> Diese Anpassung führt zu einer Entlastung des Beirats von Stellungnahmen und zur Be-<br> schleunigung der bauaufsichtlichen Verfahren, bei denen sich das Vorhaben in den Grenzen des bestehenden Planungsrechts bewegt und die Antragstellerin oder der Antragsteller ohnehin einen Rechtsanspruch auf Genehmigung hat (gebundene Entscheidungen), da nicht mehr auf eine Stellungnahme des Beirates gewartet werden muss.<br> Darüber hinaus sind alle anderen verfahrenspflichtigen Bauvorhaben, für die kein Baugenehmigungsverfahren durchgeführt wird und folglich auch keine Behördenbeteiligung im Sinne des § 69 Absatz 1 BremLBO erfolgen kann, den Beiräten in Form von regelmäßig zu übersendenden Eingangslisten nach wie vor zur Kenntnis geben, hierzu zählen: Beseitigungsanzeigen nach § 61 Absatz 3 Satz 2 BremLBO und Genehmigungsfreistellungen nach § 62 BremLBO.<br> Die Kenntnisgabe von Gestattungen von Abweichungen von den Vorschriften zur Barrierefreiheit nach § 50 BremLBO soll gestrichen werden, weil diese Entscheidung erst zum Ende des Genehmigungsverfahren als Teil der bauordnungsrechtlichen Prüfung getroffen werden kann, während die Beiratsbeteiligung frühzeitig erfolgen soll und im Wesentlichen auf die Art der baulichen Nutzung und die Kubatur von Bauvorhaben und somit auf die planungsrechtliche Zulässigkeit des Vorhabens gerichtet ist.<br> Die Beibehaltung einer isolierten nachträglichen Kenntnisgabe für Abweichungen nach § 50 BremLBO würde eine vor dem Hintergrund der Verfahrensbeschleunigung nicht vertretbaren bürokratischen Aufwand für die untere Bauaufsichtsbehörde darstellen. Die Beiratsbeteiligung hat sich außerdem auf planungsrechtliche Belange zu fokussieren.<br> Nach Nummer 4 kann der Beirat unverändert im Rahmen der Erteilung des&nbsp; Einvernehmens der Gemeinde nach § 36 Absatz 1 Satz 2 BauGB bei anderen Verfahren eine Stellungnahme abgeben. Hierbei handelt es sich abseits der von der unteren Bauaufsichtsbehörde federführend betreuten Verfahren nach § 61 Absatz 3, § 62, § 63 und § 64 BremLBO um fachbehördliche Gestattungsverfahren nach § 60 BremLBO, bei denen die Bauaufsichtsbehörde nicht die verfahrensführende Stelle ist, sondern diese der zuständigen Genehmigungsbehörde lediglich eine baurechtliche Stellungnahme hinsichtlich der baurechtlichen Zulässigkeit übermittelt.<br> Die Entscheidung über das gemeindliche Einvernehmen steht jedoch nicht im Ermessen der Gemeinde; sondern diese hat ausschließlich zu beurteilen, ob das Vorhaben bauplanungsrechtlich zulässig ist oder nicht.<br> Ist für das Vorhaben eine planungsrechtliche Befreiung erforderlich (§ 31 BauGB), befindet es sich im Bereich der Planaufstellung (§ 33 BauGB), im unbeplanten Innenbereich (§ 34 BauGB) oder im Außenbereich (§ 35 BauGB), kann die Gemeinde nach § 15 Absatz 1 Satz 2 BauGB eine vorläufige Untersagung und eine Änderung des Planungsrechts einfordern.<br> Ist das Vorhaben jedoch bauplanungsrechtlich ohne Ermessensspielraum zulässig, darf das Einvernehmen der Gemeinde nicht verweigert werden.<br> Sofern der Beirat im Rahmen seiner Stellungnahme fachrechtliche Fragestellungen äußert, werden diese von der unteren Bauaufsichtsbehörde an die zuständige Fachbehörde mit der Bitte um direkte Beantwortung weitergeleitet.<br> Zu Buchstabe b (Nummer 12a)<br> Die Änderung erweitert den Katalog der Angelegenheiten, für die von den zuständigen Stellen eine Stellungnahme des Beirats zu erbitten ist. Es entspricht langjähriger und bewährter Verwaltungspraxis, dass Beiräte auch zur Aufstellung von Verteilerkästen für Glasfaser- und andere Telekommunikationsnetze im Stadtteil Stellung nehmen können. Dies hat in zahlreichen Fällen dazu geführt, dass gegenüber dem ursprünglichen Antrag deutliche Verbesserungen der Standorte sowie in der Art und Weise der Aufstellung erreicht werden konnten.<br> Auch wenn eine Versagung der Zustimmung durch die Stadtgemeinde als Trägerin der Wegebaulast in der Regel nicht in Betracht kommt, kann die Ortskenntnis des Beirats der zuständigen Behörde wertvolle Hinweise für Nebenbestimmungen im Sinne von § 127 Absatz 8<br> des Telekommunikationsgesetzes geben. Daher soll die bisherige Praxis ausdrücklich im<br> Ortsgesetz festgeschrieben werden. Um zu gewährleisten, dass die Anträge nach § 127<br> TKG durch den Straßenbaulastträger und die Verkehrsbehörde nach einem definierten Prozess durchgeführt werden können, in dem unter Beachtung der 3-monatigen Genehmigungsfiktion nach § 127 TKG sowohl die technischen und räumlichen Vorgaben beachtet werden, als auch die Ortskenntnisse der Beiräte angemessen einfließen können, soll eine entsprechende Richtlinie erlassen werden.<br> Zu Nummer 3 (§ 10)<br> Zu Buchstabe a (Absatz 1 Nummer 1a)<br> Fälle, in denen Beiräte eigenständig über die Verwendung von Mitteln entscheiden können, sind nach dem Ortsgesetz über Beiräte und Ortsämter aktuell nur in § 10 Absatz 1 Nummer 1 (Globalmittel) und in § 10 Absatz 3 (Stadtteilbudget) vorgesehen. Es sind darüber hinaus jedoch auch Konstellationen denkbar, in denen weitere Mittel für eine Entscheidung durch Beiräte zur Verfügung stehen, um bei der zielgerichteten Verwendung der Mittel die besondere Expertise der Beiräte zu den Verhältnissen im Stadtteil einzubeziehen. Solche Mittel könnten beispielsweise in Form von Ausgleichabgaben, die aus spezialgesetzlichen Vorgaben folgen, oder im Rahmen von Projekten oder besonderen Vorhaben vorübergehend bereitstehen. Da diese Mittel den Beiräten nicht als Erhöhung der Globalmittel, sondern lediglich zu einer zweckgebundenen Verwendung zugewiesen werden können, bedarf es einer ortsgesetzlichen Grundlage.<br> Zu Buchstabe b (Absatz 1 Nummer 8)<br> Entgegen der Erwartung des Ortsgesetzgebers hat der im Jahr 2017 aufgenommene Hinweis auf die Verpflichtungen zur Wahrung und Förderung der Regionalsprache Niederdeutsch bisher nicht dazu geführt, dass in größeren Umfang Straßenbenennungen in niederdeutscher Sprache erfolgt sind (siehe Drucksache 20/24 S). Die bisherige Regelung<br> im Ortsgesetz ist ohnehin missverständlich, da auf die Verpflichtung nach § 37 Absatz 1 Satz 4 des Bremischen Landesstraßengesetzes (BremLStrG) nur im Zusammenhang mit der Benennung von Straßen (§ 10 Absatz 1 Nummer 8 des Ortsgesetzes) hingewiesen wird, nicht jedoch in Bezug auf die Benennung von Wegen und Plätzen (§ 10 Absatz 1 Nummer 7). Der Straßenbegriff des BremLStrG ist jedoch weit gefasst und beinhaltet auch Wege und Plätze, die dem öffentlichen Verkehr gewidmet sind (§ 2 Absatz 1 Satz 2 BremLStrG). Zudem ist aus dem Hinweis nicht ersichtlich, welche konkrete Verpflichtung den Beirat trifft. Auch § 37 Absatz 1 Satz 4 BremLStrG beschränkt sich auf einen deklaratorischen Hinweis auf nicht näher genannte „Verpflichtungen aus der Europäischen Charta der Regional- oder Minderheitensprachen in Bezug auf die Regionalsprache Niederdeutsch“. Nur aus der Begründung der damaligen Änderung des Ortsgesetzes wird erkennbar, dass die sich aus Artikel 10 Absatz 2 Buchstabe g der Charta ergebende Verpflichtung gemeint ist, den Gebrauch oder die Annahme der herkömmlichen und korrekten Formen von Ortsnamen in Niederdeutsch zuzulassen und darüber hinaus zu einer solchen Verwendung zu ermutigen.<br> Die geringe praktische Auswirkung der bisherigen Regelung könnte auch darin begründet sein, dass die vielerorts übliche und bewährte Praxis, zweisprachige Orts- und Straßenschilder zu verwenden, bisher nicht ausdrücklich erwähnt wird.<br> Vor diesem Hintergrund wird der bestehende Hinweis auf § 37 Absatz 1 Satz 4 BremLStrG zugunsten einer weitergehenden Regelung, die alle Örtlichkeiten im Zuständigkeitsbereich des Beirats sowie auch Zusatzschilder umfasst (siehe Buchstabe d), gestrichen.<br> Darüber hinaus wird klarstellend geregelt, dass den Beiräten in stadtteilbezogenen (Um-)Benennungsverfahren das gemeindliche Bestimmungsrecht nach § 37 Absatz 2 BremLStrG von der Stadtgemeinde zur abschließenden Entscheidung übertragen wird. Der Straßenbaubehörde obliegen lediglich die Prüfung der Voraussetzungen nach § 37 Absatz 1 Sätze 2 und 3 (keine Verwendung eines bereits vorhandenen Straßennamens, keine Benennung von Straßen nach noch lebenden Personen), eine historische Überprüfung, soweit Personen als Namensgeber vorgeschlagen werden, sowie die Aufgaben nach § 37 Absatz 3 BremLStrG (Beschaffung, Anbringung und Instandhaltung der Straßennamensschilder). Ein Beschluss des Senats zu stadtteilbezogenen Straßen(um-)benennungen ist somit nicht mehr erforderlich.<br> Zu Buchstabe c (Absatz 3)<br> Mit der letzten Änderung vom 12. November 2024 wurde das Ortsgesetz über Beiräte und Ortsämter dahingehend geändert, dass das Instrument des „Stadtteilbudgets“ in § 10 Absatz 3 nur noch auf die Fälle des sogenannten „Verkehrsbudgets“ bezogen wurde, für das 2015 ein entsprechender Haushaltstitel geschaffen und den Beiräten eigenständige Mittel zur Entscheidung zugewiesen worden waren. Die Intention war, das Verkehrsbudget in seiner bisherigen Form zu erhalten, jedoch die theoretische, vom Haushaltsgesetzgeber aber nicht genutzte Möglichkeit der Ausdehnung auf andere Bereiche abzuschaffen. Um dieses Ziel zu erreichen und die Entscheidungskompetenz der Beiräte im bisherigen Umfang zu enthalten, hätten allerdings auch die in § 10 Absatz 1 Nummer 7 und 8 genannten Alternativen mit einbezogen werden müssen. Dieses redaktionelle Versehen war erst im Vollzug bei der Antragsbearbeitung aufgefallen und hatte dazu geführt, dass einige Anträge auf Verwendung von Stadtteilbudgetmitteln, die in der Vergangenheit genehmigungsfähig gewesen wären, mangels Rechtsgrundlage nicht mehr bewilligt werden konnten. Um dies zu heilen, soll § 10 Absatz 3 so umformuliert werden, dass sich das Stadtteilbudget auf die in Absatz 1 genannten Nummern 3, 7 und 8 bezieht.<br> Zu Buchstabe d (Absatz 4)<br> Satz 1 stellt klar, dass die Benennungsrechte des Beirats nach Absatz 1 Nummer 7 (öffentliche Wege, Plätzen, Grün- und Parkanlagen) sowie nach Absatz 1 Nummer 8 (Straßen und öffentliche Gebäude) auch die Umbenennung dieser Örtlichkeiten sowie den Text auf etwaigen Zusatzschildern umfasst. Die Zusatzschilder können dabei der Erläuterung des Namens der Örtlichkeit dienen (sog. Legendentafel) oder der Sichtbarmachung niederdeutscher Bezeichnungen.<br> Satz 2 verpflichtet den Beirat, vor der Umbenennung von Straßen eine Einwohnerversammlung durchzuführen, die mindestens diejenigen adressiert, die unmittelbar von der Umbenennung betroffen wären. Dadurch wird regelmäßig den legitimen persönlichen Interessen der Betroffenen Rechnung getragen. Es könnte entsprechend dem Diskussionsstand in den Stadtteilen aber auch einem größeren öffentlichen Interesse an einer Erörterung der Umbenennung Rechnung getragen werden, indem optional alle Einwohner*innen der betroffenen Ortsteile eingeladen werden können. Dadurch würde zugleich gewährleistet, dass neben der Perspektive der unmittelbaren Anwohner*innen, deren Anschrift sich durch die Umbenennung ändern würde, auch die Sichtweisen weiterer Menschen repräsentiert sein können, für die der Name der Straße oder des Platzes Bestandteil ihres Lebensalltags im Wohnumfeld ist. Um in atypischen Fällen unnötige Aufwände durch die Einberufung einer Einwohnerversammlung zu vermeiden, kann der Beirat einstimmig beschließen, dass mangels öffentlichen Interesses ausnahmsweise keine Einwohnerversammlung einberufen wird.<br> Satz 3 konkretisiert die sich aus Artikel 10 Absatz 2 Buchstabe g der Europäischen Charta der Regional- oder Minderheitensprachen sowie aus § 37 Absatz 1 Satz 4 BremLStrG in Bezug auf die Regionalsprache Niederdeutsch ergebenden Verpflichtungen. Die Sichtbarkeit des Niederdeutschen im öffentlichen Raum stärkt das Bewusstsein für die regionale Identität und das kulturelle Erbe Norddeutschlands. Straßenschilder in Niederdeutsch machen deutlich: Diese Sprache gehört hierher und ist ein Teil der lokalen Geschichte und Gegenwart.<br> Die Aufnahme des Niederdeutschen in die öffentliche Beschilderung ist ein Zeichen der<br> Wertschätzung und trägt zur gesellschaftlichen Anerkennung der Sprache bei. Je präsenter eine Sprache im Alltag ist, desto eher wird sie wahrgenommen, gelernt und gesprochen. Beschilderungen können Anstoß geben, sich mit der Sprache auseinanderzusetzen – besonders bei jüngeren Generationen oder Zugezogenen, die Niederdeutsch sonst kaum begegnen würden. Deutschland und die Freie Hansestadt Bremen haben sich mit der Europäischen Charta der Regional- oder Minderheitensprachen verpflichtet, die Regionalsprache Niederdeutsch zu fördern. Die Sichtbarmachung im öffentlichen Raum ist ein konkreter Beitrag zur Umsetzung dieser Verpflichtung. Plattdeutsche oder zweisprachige Schilder wecken Interesse bei Tourist*innen und regen dazu an, mehr über die Sprache und Region zu erfahren. Sie können auch im schulischen Kontext genutzt werden, um sprachliche Vielfalt vor Ort<br> greifbar zu machen. Um den Gebrauch des Niederdeutschen zu schützen und zu fördern, soll daher der Beirat bei der Benennung und Umbenennung von Straßen, Wegen, Plätzen, Grün- und Parkanlagen sowie öffentlichen Gebäuden prüfen, ob herkömmliche Bezeichnungen in niederdeutscher Sprache vorhanden sind, die sich für die Einbeziehung in den Namen eignen. Kommt der Beirat hierbei zu einem positiven Ergebnis, soll er diese niederdeutschen Bezeichnungen nicht nur als Zusatzschild, sondern unmittelbar im Namen der Örtlichkeit verwenden.<br> Zu Nummer 4 (§ 11 Absatz 1)<br> Satz 4 wird neu eingefügt und stellt klar, dass die Sätze 1 bis 3 nicht gelten bei unterschiedlichen Auffassungen bei Beteiligungsrechten in bauaufsichtlichen Verfahren nach § 9 Absatz 1 Nummer 3 und 4.<br> Diese Klarstellung erfolgt vor dem Hintergrund, dass die Vorschriften über das Verfahren bei Meinungsverschiedenheiten zwischen Beirat und den zuständigen Fachbehörden in § 11 unterschiedliche Wege je nach der Form des Mitwirkungsrechts vorsehen. Dieses ist für bauaufsichtliche Verfahren nach § 9 Absatz 1 Nummer 3 und nach Nummer 4 bei der Erteilung des Einvernehmens der Gemeinde nach § 36 Absatz 1 Satz 2 BauGB auf ein Beteiligungsrecht beschränkt, welches gegenüber den in § 10 verankerten Zustimmungs- und Entscheidungsrechten abzugrenzen ist. Das Ortsgesetz stellt damit einerseits die Verantwortung des Senats für die vollziehende Gewalt (Exekutive) und andererseits die vom Ortsgesetzgeber beabsichtigte Entscheidungskompetenz des Beirats in örtlichen Angelegenheiten sicher.<br> Im Rahmen bauaufsichtlicher Verfahren ist nach § 69 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 BremLBO i.V.m. § 9 Absatz 1 Nummer 3 oder 4 BeirOG durch die untere Bauaufsichtsbehörde eine Stellungnahme des Beirates einzuholen und zu würdigen.<br> Bei rechtlichem Dissens hinsichtlich der planungsrechtlichen Zulässigkeit ist nach nochmaliger Prüfung der Sach- und Rechtslage durch die untere Bauaufsichtsbehörde den Beiräten lediglich mitzuteilen, ob ein eingeräumtes Ermessen rechtmäßig ausgeübt wurde.<br> Bei gebundenen planungsrechtlichen Entscheidungen mit Rechtsanspruch auf Erteilung der Baugenehmigung ist hingegen nach dem neu gefassten § 9 Absatz 1 Nummer 3 keine Stellungnahme des Beirates mehr erforderlich, sofern kann auch kein Dissens geltend gemacht werden.<br> Zwar wird den Beiräten in § 9 Absatz 1 Nummer 3 und 4 BeirOG das Recht zur Stellung-<br> nahme bei bestimmten Vorhaben eingeräumt, welches nach § 69 Absatz 1 Nummer 1<br> BremLBO i.V.m. § 31 Absatz 1 BeirOG der behördlichen Sachentscheidung zwingend vorgelagert ist, jedoch haben Beiräte keinen rechtlich bindenden Einfluss auf das Ergebnis der von der Fachbehörde zu treffenden Sachentscheidung.<br> Zu Nummer 5 (§ 23 Absatz 4)<br> Unter den Bewohner*innen der Stadtteile sind auch viele Menschen ohne deutsche Staatsangehörigkeit, die nicht aus der EU stammen. Sie arbeiten hier und sind ein integraler Bestandteil der Bremer Gesellschaft, haben aber vielfach nicht das Recht, an demokratischen Entscheidungen aktiv mitzuwirken. So hat der Bremer Staatsgerichtshof im Jahr 2014 entschieden, dass weiterhin nur Bürger*innen der EU an kommunalen Wahlen im Land Bremen teilnehmen dürfen. Diese Entscheidung bezog sich aber nur auf das aktive Wahlrecht, nicht auf die Wählbarkeit und auf die Mitwirkung in den gewählten Gremien. Auch das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Entscheidung zum Ausländerwahlrecht in Schleswig-Holstein ausdrücklich offengelassen, ob auch die bloße Verleihung des passiven Wahlrechts an Ausländer gegen das Grundgesetz verstoßen würde, und damit zu erkennen gegeben, dass sich die Rechtsprechung zum aktiven Ausländerwahlrecht nicht ohne Weiteres auf die Wählbarkeit von Drittstaatsangehörigen übertragen lässt. Artikel 20 Absatz 2 des Grundgesetzes be-<br> stimmt zwar, dass alle Staatsgewalt vom Volke, also von der Gesamtheit der deutschen<br> Staatsangehörigen ausgehen muss, lässt aber offen, wer diese Staatsgewalt in den besonderen Organen der vollziehenden Gewalt ausüben darf. Dementsprechend können Drittstaatsangehörige nach geltender Gesetzeslage uneingeschränkt als Angestellte im<br> Öffentlichen Dienst und weitgehend auch als Beamtinnen und Beamte an der Ausübung der vollziehenden Gewalt mitwirken.<br> Die in § 4 festgelegte Kopplung der Wählbarkeit als Beiratsmitglied an das aktive Wahlrecht ist also verfassungsrechtlich nicht erforderlich. Sie baut hohe Hürden auf und blockiert derzeit noch die politische Einbindung eines erheblichen Teils der Gesellschaft in die politische Repräsentation. Durch die Änderung in § 23 werden in einem ersten Schritt die Voraussetzungen für jene Personen geändert, die durch die gewählten Fraktionen in die Ausschüsse des Beirats entsandt werden, ohne selbst dem Beirat anzugehören. Für diesen Personenkreis wird die Kopplung von aktivem und passivem Wahlrecht aufgehoben. So wird zumindest in den Fachausschüssen der jeweiligen Ortsbeiräte eine politische Repräsentation der tatsächlichen Bevölkerung möglich, ohne die Rechtsprechung zu missachten. Soweit die Fachausschüsse lediglich Entscheidungen des Beirats vorberaten und -bereiten, üben sie ohnehin keine Staatsgewalt aus. Auch die endgültige Beschlussfassung über Angelegenheiten, die den Ausschüssen nach § 23 Absatz 1 Satz 1 vom Beirat übertragen wurden, stellt im<br> rechtlichen Sinne nicht zwingend eine Ausübung von Staatsgewalt dar, sofern sie sich nicht auf die Ausübung der Letztentscheidungsrechte des Beirates aus § 10 Absatz 1 bezieht Aus den oben genannten Gründen ist aber eine Mitwirkung von Drittstaatsangehörigen auch an solchen Beschlüssen verfassungsrechtlich zulässig, zumal diese Beschlüsse nach § 23 Absatz 1 Satz 2 jederzeit vom Beirat revidiert werden können.<br> Durch die gestrichene Kopplung an die Wählbarkeit zum Beirat entfällt auch die Beschränkung auf volljährige Personen. Eine feste Altersbegrenzung erscheint entbehrlich, da die jeweilige Partei im eigenen Interesse nur Personen in einen Ausschuss entsenden wird, welche die für die Ausschussarbeit erforderliche Reife besitzen. Die Möglichkeit, auf diese Weise auch Jugendliche in die bürgerschaftliche Mitwirkung in den Ausschüssen voll einzubinden, trägt den Kinderbeteiligungsrechten nach Artikel 25 Absatz 2 Satz 2 der Landesverfassung Rechnung. Da die Entsendung sachkundiger Bürger*innen in die Ausschüsse in der Regel zu Beginn der Wahlperiode für jeweils vier Jahre erfolgt, hätte selbst eine Absenkung der bisherigen Altersgrenze auf 16 Jahre zur Folge, dass Jugendliche, die kurz nach Konstituierung der Ausschüsse ihr 16. Lebensjahr vollenden, erst unmittelbar vor ihrem 20. Geburtstag eine gleiche Chance auf Berücksichtigung hätten.<br> Zu Nummer 6 (§ 32 Absatz 4)<br> Es handelt sich um eine Folgeänderung zu Nummer 3 Buchstabe b.<br> Zu Artikel 2 (Inkrafttreten)<br> Die Vorschrift regelt das Inkrafttreten.</p>
<p>Olaf Zimmer, Dariush Hassanpour, Nelson Janßen, Sofia Leonidakis und Fraktion Die Linke<br> Recai Aytas, Selin Arpaz, Mustafa Güngör und Fraktion der SPD<br> Ralph Saxe, Bithja Menzel, Sahhanim Görgü-Philipp, Dr. Henrike Müller und Fraktion<br> BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN<br> <br> Anlage(n):<br> 1. Vierzehntes BeiräteOGÄnd Synopse<br> 1<br> Vierzehntes Ortsgesetz zur Änderung des Ortsgesetzes über Beiräte und Ortsämter (Kurzbezeichnung: Beiräteortsgesetz, Abkürzung: BeirOG)<br> Gültige Fassung vom 12.November 2024 Änderungsentwurf vom 1. Oktober 2025<br> (…)<br> § 6 Bürger-, Jugend- und Seniorenbeteiligung<br> (1) Der Beirat gewährleistet die Bürgerbeteiligung im Beiratsbereich und regt sie an. Ins-<br> besondere kann der Beirat, auch gemeinsam mit anderen Beiräten,<br> 1. Stadtteilforen und Einwohnerversammlungen veranstalten,<br> 2. Moderations-, Mediations- und Schlichtungsverfahren anregen,<br> 3. Kinder und Jugendliche an Entscheidungsprozessen beteiligen.<br> (2) Der Beirat berät und beschließt über die aus der Bevölkerung kommenden Wünsche,<br> Anregungen und Beschwerden, soweit sie sich auf den Beiratsbereich beziehen. Das<br> Ortsamt gibt den Beschluss bekannt.<br> (3) Der Beirat fördert und unterstützt das kommunalpolitische Engagement von Jugendli-<br> chen im Beiratsbereich. Der Beirat kann einen Jugendbeirat gründen, dem Jugendliche<br> aus dem Beiratsbereich angehören. Die Jugendbeiräte sollen zu gleichen Teilen aus<br> Mädchen und Jungen bestehen. Über die Einzelheiten der Einsetzung und der Aufgaben<br> entscheidet der Beirat durch Beschluss. Die Geschäftsführung obliegt dem Ortsamt. Sie<br> kann vom Beirat an einen Dritten übertragen werden. Die Geschäftsordnung des Beirates kann den Mitgliedern des Jugendbeirates das Rede- und Antragsrecht für die Sitzungen des Beirates gewähren.<br> (3) Der Beirat fördert und unterstützt das kommunalpolitische Engagement von Jugendlichen im Beiratsbereich. Der Beirat kann einen Jugendbeirat gründen, dem Jugendliche aus dem Beiratsbereich angehören. Der Beirat kann zur Beteiligung von Jugendlichen, die im Beiratsbereich wohnen oder dort einen Lebensschwerpunkt haben, insbesondere ein Gremium gründen, dem Jugendliche aufgrund einer Wahl angehören (Jugendbeirat) oder das aus Jugendlichen besteht, die Interesse an einer kontinuierlichen Teilnahme bekundet haben (Jugendforum). Die Jugendbeiräte und Jugendforen sollen zu gleichen Teilen aus Mädchen und Jungen bestehen. Über die Einzelheiten der Einsetzung und der Aufgaben entscheidet der Beirat durch Beschluss. Die Geschäftsführung obliegt dem Ortsamt. Sie kann vom Beirat an einen Dritten übertragen werden. Die Geschäftsordnung des Beirates kann den Mitgliedern des Jugendbeirates oder des Jugendforums das Rede- und Antragsrechte für die Sitzungen des Beirates und seiner Ausschüsse gewähren<br> (4) Einwohnerinnen und Einwohner, die das 14. Lebensjahr vollendet haben, können in<br> beiratsbezogenen Angelegenheiten Anträge an den Beirat stellen, soweit sie in die Veröffentlichung ihres Namens und ihres Vornamens ausdrücklich einwilligen. Die Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden. Der Widerruf gilt als Rücknahme des Antrags. Im Falle eines Widerrufs sollten Name und Vorname des Antragstellers oder der Antragstellerin in bereits veröffentlichten Bürgeranträgen nachträglich unkenntlich gemacht werden, soweit dies möglich ist. Der Beirat oder ein Ausschuss des Beirats berät die Anträge binnen sechs Wochen. Das Ortsamt teilt das Beratungsergebnis der Antragstellerin oder dem Antragsteller unverzüglich schriftlich mit.<br> (5) Der Beirat soll die im Beiratsbereich arbeitenden Institutionen, Vereine, Initiativen und<br> alle anderen demokratischen Vereinigungen im Sinne eines Interessenausgleichs unter-<br> stützen. Die Delegierten der Seniorenvertretung sind in Angelegenheiten, die über das<br> gewohnte Maß hinaus seniorenpolitisch Bedeutung haben, im Beirat oder in einem Aus-<br> schuss des Beirates zu hören.<br> (…)<br> 2<br> Gültige Fassung vom 12.November 2024 Änderungsentwurf vom 1. Oktober 2025<br> § 9 Beteiligungsrechte des Beirates<br> (1) Der Beirat berät und beschließt über die von den zuständigen Stellen gemäß § 31 er-<br> betenen Stellungnahmen. Dies gilt insbesondere für folgende Angelegenheiten:<br> 1. Aufstellung, Änderung und Aufhebung des Flächennutzungsplanes, von Bebauungsplänen und Veränderungssperren und sonstigen Stadt- und Entwicklungsplä-<br> nen;<br> 2. Festlegung von Sanierungs- und Untersuchungsgebieten;<br> 3. Erteilung von Baugenehmigungen; Genehmigungsfreistellungen sind dem Beirat zur Kenntnis zu geben, ebenso wie Gestattungen von Abweichungen von den Vorschriften der Bremischen Landesbauordnung zur Herstellung der Barrierefreiheit;<br> 4. Erteilung des Einvernehmens der Gemeinde nach § 36 Absatz 1 Satz 2 des Baugesetzbuchs;<br> 5. Planung, Errichtung, Übernahme, wesentliche Änderung, Aufhebung sowie Nutzungsänderung von öffentlichen Einrichtungen;<br> 6. Vermietung, Ankauf, Verkauf, wesentliche Umnutzung und Zwischennutzung von<br> öffentlichen Flächen und Gebäuden; die Grundzüge der vorgesehenen Planungen sind dem Beirat vorzulegen;<br> 7. sozial-, kultur-, bildungs-, gesundheits- und umweltpolitische Maßnahmen;<br> 8. Maßnahmen zur Grundstücksentsorgung und -entwässerung;<br> 9. Vergabe von öffentlichen stadtteilbezogenen Zuwendungen;<br> 10. Änderung der stadtbremischen Verwaltungsbezirke;<br> 11. Entwicklung der Schulen und Kindertagesbetreuung im Stadtteil;<br> 12. Aufstellung von Mobilfunkanlagen auf öffentlichen Gebäuden und Flächen im Stadtteil;<br> 13. Ausbau und Umbau von Straßen, Wegen, Plätzen, Grün- und Parkanlagen.<br> (1) Der Beirat berät und beschließt über die von den zuständigen Stellen gemäß § 31 erbetenen Stellungnahmen. Dies gilt insbesondere für folgende Angelegenheiten:<br> 1. Aufstellung, Änderung und Aufhebung des Flächennutzungsplanes, von Bebauungsplänen und Veränderungssperren und sonstigen Stadt- und Entwicklungsplänen;<br> 2. Festlegung von Sanierungs- und Untersuchungsgebieten;<br> 3. Erteilung von Bauvoranfragen und Baugenehmigungen mit planungsrechtlichem<br> Ermessensspielraum; Genehmigungsfreistellungen, Beseitigungsanzeigen und<br> planungsrechtliche Entscheidungen ohne Ermessensspielraum sind dem Beirat zur Kenntnis zu geben, ebenso wie Gestattungen von Abweichungen von den Vorschriften der Bremischen Landesbauordnung zur Herstellung der Barrierefreiheit;<br> 4. Erteilung des Einvernehmens der Gemeinde nach § 36 Absatz 1 Satz 2 des Baugesetzbuchs;<br> 5. Planung, Errichtung, Übernahme, wesentliche Änderung, Aufhebung sowie Nutzungsänderung von öffentlichen Einrichtungen;<br> 6. Vermietung, Ankauf, Verkauf, wesentliche Umnutzung und Zwischennutzung von<br> öffentlichen Flächen und Gebäuden; die Grundzüge der vorgesehenen Planungen sind dem Beirat vorzulegen;<br> 7. sozial-, kultur-, bildungs-, gesundheits- und umweltpolitische Maßnahmen;<br> 8. Maßnahmen zur Grundstücksentsorgung und -entwässerung;<br> 9. Vergabe von öffentlichen stadtteilbezogenen Zuwendungen;<br> 10. Änderung der stadtbremischen Verwaltungsbezirke;<br> 11. Entwicklung der Schulen und Kindertagesbetreuung im Stadtteil;<br> 12. Aufstellung von Mobilfunkanlagen auf öffentlichen Gebäuden und Flächen im Stadtteil;<br> 12a Aufstellung von oberirdischen Verteilerkästen für Telekommunikationsnetze auf<br> öffentlichen Verkehrswegen im Stadtteil;. Das Nähere zum Verfahren regelt eine Richtlinie des Senats;<br> 13. Ausbau und Umbau von Straßen, Wegen, Plätzen, Grün- und Parkanlagen.<br> (2) Der Beirat berät und beschließt ferner über die von Bundes- oder Landesbehörden<br> oder sonstigen Stellen erbetenen Stellungnahmen, insbesondere in folgenden Fällen:<br> 1. Aufstellung, Änderung und Aufhebung des Landschaftsprogramms und Durchführung von Planfeststellungsverfahren;<br> 2. Angelegenheiten des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege.<br> (3) Der Beirat kann die Ehrung von Bürgerinnen und Bürgern vorschlagen.<br> § 10 Entscheidungs- und Zustimmungsrechte des Beirates<br> (1) Der Beirat entscheidet über (1) Der Beirat entscheidet über<br> 3<br> Gültige Fassung vom 12.November 2024 Änderungsentwurf vom 1. Oktober 2025<br> 1. die Verwendung der Globalmittel für orts- und stadtteilbezogene Maßnahmen gemäß § 32 Absatz 3;<br> 2. den Standort für die Aufstellung von Kunstwerken im öffentlichen Raum;<br> 3. verkehrslenkende, -beschränkende und -beruhigende Maßnahmen, soweit diese<br> stadtteilbezogen sind; dazu sind Richtlinien durch die fachlich zuständige senatorische Behörde im Einvernehmen mit der Aufsichtsbehörde zu erlassen;<br> 4. die Organisation und Durchführung von Gemeinschaftsveranstaltungen im Stadtteil;<br> 5. die Planung und Durchführung eigener stadtteilorientierter sozial-, kultur- und umweltpolitischer Projekte;<br> 6. den Abschluss und die Pflege von stadtteilorientierten Partnerschaften, soweit gesamtstädtische Interessen nicht entgegenstehen;<br> 7. Ausbau, Umbau, wesentliche Um- und Zwischennutzung und Benennung von öffentlichen Wegen, Plätzen, Grün- und Parkanlagen, soweit diese stadtteilbezogen<br> sind;<br> 8. über die Benennung von Straßen, unter besonderer Beachtung der Verpflichtung<br> des § 37 Absatz 1 Satz 4 des Bremischen Landesstraßengesetzes in Bezug auf die Regionalsprache Niederdeutsch, und von öffentlichen Gebäuden, sofern sie stadtteilbezogen ist;<br> 9. die Schwerpunktsetzung von besonderen Reinigungsaktionen im Stadtteil;<br> 10. den Standort von Wertstoffsammelplätzen auf öffentlichen Flächen.<br> 1. die Verwendung der Globalmittel für orts- und stadtteilbezogene Maßnahmen gemäß § 32 Absatz 3;<br> 1a. die Verwendung von zweckgebundenen Mitteln, die Beiräten von den zuständigen Ressorts stadtteilbezogen übertragen werden können;<br> 2. den Standort für die Aufstellung von Kunstwerken im öffentlichen Raum;<br> 3. verkehrslenkende, -beschränkende und -beruhigende Maßnahmen, soweit diese<br> stadtteilbezogen sind; dazu sind Richtlinien durch die fachlich zuständige senatorische Behörde im Einvernehmen mit der Aufsichtsbehörde zu erlassen;<br> 4. die Organisation und Durchführung von Gemeinschaftsveranstaltungen im Stadtteil;<br> 5. die Planung und Durchführung eigener stadtteilorientierter sozial-, kultur- und umweltpolitischer Projekte;<br> 6. den Abschluss und die Pflege von stadtteilorientierten Partnerschaften, soweit<br> gesamtstädtische Interessen nicht entgegenstehen;<br> 7. Ausbau, Umbau, wesentliche Um- und Zwischennutzung und Benennung von öffentlichen Wegen, Plätzen, Grün- und Parkanlagen, soweit diese stadtteilbezogen<br> sind;<br> 8. über die Benennung von Straßen nach § 37 Absatz 2 des Bremischens Landesstraßengesetzes, unter besonderer Beachtung der Verpflichtung des § 37 Absatz<br> 1 Satz 4 des Bremischen Landesstraßengesetzes in Bezug auf die Regionalsprache Niederdeutsch, und von öffentlichen Gebäuden, sofern sie stadtteilbezogen ist;<br> 9. die Schwerpunktsetzung von besonderen Reinigungsaktionen im Stadtteil;<br> 10. den Standort von Wertstoffsammelplätzen auf öffentlichen Flächen.<br> (2) Im Einvernehmen mit der zuständigen Stelle entscheidet der Beirat über<br> 1. Planungen für Mittel der Kinder- und Jugendförderung;<br> 2. Planungen für Einrichtung, Fortbestand, Unterhaltung und Sanierung von öffentlichen Kinderspielplätzen;<br> 3. Planungen für den Mitteleinsatz zur Unterhaltung von stadtteilbezogenen Grün- und Parkanlagen einschließlich der darin befindlichen Wege und Plätze, mit Ausnahme von Maßnahmen zur Verkehrssicherung;<br> 4. die öffentliche Nutzung von Freiflächen der Kinder-, Jugend- und Bildungseinrichtungen im Stadtteil außerhalb ihrer Betriebszeiten im Einvernehmen mit dem Träger der betroffenen Einrichtung.<br> (3) Der Beirat entscheidet über die Verwendung der stadtteilbezogenen Mittel im Stadtteilbudget gemäß § 32 Absatz 4 nach Maßgabe des Haushaltsplanes. Die Entscheidungshoheit für das Stadtteilbudget bezieht sich auf die in Absatz 1 Nummer 3 genannten Maßnahmen. Daneben sind Anträge auf Finanzierung von verkehrlichen Investitionsmaßnahmen im Beiratsbereich, wie beispielsweise die Sanierung von Geh- und Radwegen, aus dem Stadtteilbudget zulässig.<br> (3) Der Beirat entscheidet über die Verwendung der stadtteilbezogenen Mittel im Stadtteilbudget gemäß § 32 Absatz 4 nach Maßgabe des Haushaltsplanes. Die Entscheidungshoheit für das Stadtteilbudget bezieht sich auf die in Absatz 1 Nummer 3, 7 und 8 genannten Maßnahmen. Daneben sind Anträge auf Finanzierung von verkehrlichen Investitionsmaßnahmen im Beiratsbereich, wie beispielsweise die Sanierung von Geh- und Radwegen, aus dem Stadtteilbudget zulässig. Maßnahmen der Bürgerbeteiligung nach Absatz 4 sind aus den stadtteilbezogenen Mitteln im Stadtteilbudget zu finanzieren.<br> „(4) Das Entscheidungsrecht über die Benennung von Örtlichkeiten nach Absatz 1 Nummer 7 und 8 umfasst auch die Entscheidung über eine Umbenennung der Örtlichkeit sowie über den Text auf Zusatzschildern, die den Namen der Örtlichkeit erläutern oder in<br> 4<br> Gültige Fassung vom 12.November 2024 Änderungsentwurf vom 1. Oktober 2025der Regionalsprache Niederdeutsch wiedergeben. Vor der Entscheidung über eine Umbenennung von Straßen und Plätzen hat der Beirat eine niedrigschwellige Bürgerbeteili-<br> gung in Form einer Einwohnerversammlung zu gewährleisten; dabei sind mindestens<br> alle Anwohnenden der betroffenen Straßen oder Plätze einzuladen, die das 14. Lebensjahr vollendet haben; von der Einwohnerversammlung kann durch einstimmigen Beschluss des Beirats abgesehen werden, wenn nur ein geringes öffentliches Interesse zu erwarten ist. In geeigneten Fällen soll der Beirat bei der Benennung und Umbenennung von Örtlichkeiten bevorzugt herkömmliche Bezeichnungen in niederdeutscher Sprache einbeziehen.<br> § 11 Entscheidung bei unterschiedlichen Auffassungen<br> (1) Stimmt im Falle des § 9 Absatz 1 eine zuständige Stelle der Stellungnahme des Beirates nicht zu oder wird im Falle des § 10 Absatz 2 kein Einvernehmen erzielt, so wird auf Verlangen des Beirates der Beratungsgegenstand innerhalb eines Monats auf die Tagesordnung der nächsten Beiratssitzung gesetzt, um das Einvernehmen herzustellen. Wird das Einvernehmen nicht hergestellt, legt die zuständige Stelle vorbehaltlich der Bestimmung des Artikels 67 Absatz 2 der Landesverfassung die Angelegenheit mit vollständigem Beschluss des Beirates der zuständigen Deputation oder dem zuständigen Parlamentsausschuss vor. Diese beraten und beschließen innerhalb von zwei Monaten über die Angelegenheit, wenn der Beirat dies bei seiner Beschlussfassung beantragt.<br> (1) Stimmt im Falle des § 9 Absatz 1 eine zuständige Stelle der Stellungnahme des Beirates nicht zu oder wird im Falle des § 10 Absatz 2 kein Einvernehmen erzielt, so wird<br> auf Verlangen des Beirates der Beratungsgegenstand innerhalb eines Monats auf die<br> Tagesordnung der nächsten Beiratssitzung gesetzt, um das Einvernehmen herzustellen.<br> Wird das Einvernehmen nicht hergestellt, legt die zuständige Stelle vorbehaltlich der Bestimmung des Artikels 67 Absatz 2 der Landesverfassung die Angelegenheit mit vollständigem Beschluss des Beirates der zuständigen Deputation oder dem zuständigen Parlamentsausschuss vor. Diese beraten und beschließen innerhalb von zwei Monaten über die Angelegenheit, wenn der Beirat dies bei seiner Beschlussfassung beantragt. Die Sätze 1 bis 3 gelten nicht bei unterschiedlicher Auffassung bei Beteiligungsrechten nach § 9 Absatz 1 Nummer 3 und 4.<br> (2) Der Beirat und die zuständige Stelle sind von der Deputation oder dem Parlamentsausschuss zu hören. Das Ortsamt soll an der Beratung teilnehmen.<br> (3) Nach Abschluss des Verfahrens nach Absatz 1 entscheidet auf Antrag des Beirates in den Fällen des § 9 Absatz 1 Nummer 1, 2 und 10 sowie § 10 Absatz 2 Nummer 1 bis 3<br> die Stadtbürgerschaft.<br> (4) Der Beirat kann im Übrigen eine Angelegenheit nach § 9 Absatz 1 oder § 10 Absatz<br> 2 zum Anlass nehmen, eine Beratung in der Stadtbürgerschaft zu beantragen.<br> (5) Bei unterschiedlichen Auffassungen von Beirat und zuständiger Stelle darüber, ob es<br> sich tatsächlich um den Fall eines Entscheidungsrechts eines Beirats nach § 10 Absatz 1<br> handelt, entscheidet darüber die fachlich zuständige Deputation. Durch die Entscheidung der Deputation wird der Rechtsweg weder beeinträchtigt noch ausgeschlossen.<br> (…)<br> § 23 Bildung von Ausschüssen<br> (1) Der Beirat kann für bestimmte Aufgaben ständige und nicht ständige Ausschüsse einsetzen, die aus drei bis sieben Mitgliedern bestehen. Ausschüsse können jederzeit vom<br> Beirat aufgelöst und neu gebildet werden.<br> (2) Der Beirat kann bestimmte Angelegenheiten Ausschüssen zeitlich begrenzt und widerruflich zur endgültigen Beschlussfassung übertragen. Er kann die Entscheidung im<br> Einzelfall jederzeit an sich ziehen oder Entscheidungen von Ausschüssen revidieren.<br> 5<br> Gültige Fassung vom 12.November 2024 Änderungsentwurf vom 1. Oktober 2025<br> (2a) Die Zusammensetzung eines Ausschusses ist durch die Ortsamtsleitung nach dem<br> Verfahren nach Sainte Laguë/Schepers aufgrund der für die Parteien und Wählervereinigungen, Einzelbewerberinnen und Einzelbewerber im Beiratsbereich abgegebenen Stimmen vorzunehmen, außer wenn einstimmig etwas Anderes beschlossen worden ist. Über die Zuteilung der letzten Ausschussstelle entscheidet bei gleicher Höchstzahl das von der Ortsamtsleitung zu ziehende Los. Die Parteien, Wählervereinigungen, Einzelbewerberinnen und Einzelbewerber benennen der Ortsamtsleitung entsprechend der Sitzverteilung nach Satz 1 die Mitglieder, die sie in den Ausschuss entsenden. Sie haben der Ortsamtsleitung jede Änderung in der Besetzung unverzüglich schriftlich oder per Mail mitzuteilen.<br> (3) Neben den Ausschüssen nach Absatz 1 kann der Beirat für bestimmte Aufgaben auch Ausschüsse einrichten, in die neben den Beiratsmitgliedern Vertreterinnen oder Vertreter von Einrichtungen im Stadt- oder Ortsteil mit Rederecht entsandt werden. Der Beirat bestimmt die Zahl der Mitglieder, die Beiratsvertreterinnen oder Beiratsvertreter und die entsendungsberechtigten Einrichtungen.<br> (4) In die Ausschüsse können neben Beiratsmitgliedern auch Personen als Mitglieder entsandt werden, die in den Beirat wählbar sind, diesem aber nicht angehören. In den Ausschüssen darf die Zahl dieser Mitglieder die Zahl der Mitglieder aus dem Beirat nicht<br> übersteigen. Das Entsenderecht steht den Parteien und Wählervereinigungen, Einzelbewerberinnen und Einzelbewerbern in der Reihenfolge der Höchstzahlen zu, die sich bei der Sitzverteilung nach Absatz 2a Satz 1 ergeben. Die Sätze 1 bis 3 gelten nicht für die Besetzung eines Sprecher- oder Koordinierungsausschusses. Das Nähere regelt die Geschäftsordnung des Beirates.<br> (4) In die Ausschüsse können neben Beiratsmitgliedern auch Personen als Mitglieder<br> entsandt werden, die in den Beirat wählbar sindim jeweiligen Beiratsbereich eine Wohnung innehaben oder, sofern sie keine Wohnung innehaben, sich sonst gewöhnlich aufhalten, diesem Beirat aber nicht angehören. In den Ausschüssen darf die Zahl dieser<br> Mitglieder die Zahl der Mitglieder aus dem Beirat nicht übersteigen. Das Entsenderecht<br> steht den Parteien und Wählervereinigungen, Einzelbewerberinnen und Einzelbewerbern<br> in der Reihenfolge der Höchstzahlen zu, die sich bei der Sitzverteilung nach Absatz 2a<br> Satz 1 ergeben. Die Sätze 1 bis 3 gelten nicht für die Besetzung eines Sprecher- oder<br> Koordinierungsausschusses. Das Nähere regelt die Geschäftsordnung des Beirates.<br> (5) Parteien und Wählervereinigungen sowie Einzelbewerberinnen und Einzelbewerber,<br> auf die bei der Sitzverteilung nach § 17 Absatz 3 in einem Ausschuss kein Sitz entfallen<br> ist, haben das Recht, eine Vertreterin oder einen Vertreter mit beratender Stimme in den<br> Ausschuss zu entsenden; Absatz 4 Satz 1 gilt entsprechend. Sind diese Parteien und<br> Wählervereinigungen nicht mehr im Beirat vertreten, entfällt die in Satz 1 genannte Entsendungen in die Ausschüsse.<br> (6) §§ 18 bis 22 gelten für die Mitglieder von Ausschüssen und für die Vertreterinnen oder Vertreter nach Absatz 4 und Absatz 5 entsprechend. Scheidet ein Mitglied aus einem Ausschuss aus, so erfolgt eine Nachbesetzung gemäß Absatz 2a.<br> (…)<br> § 32 Mitwirkung an der Haushaltsaufstellung und Ausführung<br> (1) Die Ortsämter wirken an der Aufstellung und Ausführung der Haushaltsvoranschläge<br> mit, indem sie aufgrund von Beschlüssen der Beiräte Anträge nach § 8 Absatz 4 über die<br> Aufsichtsbehörde bei der fachlich zuständigen senatorischen Behörde stellen.<br> (2) Die fachlich zuständige senatorische Behörde leitet den Antrag der zuständigen Deputation und den parlamentarischen Ausschüssen mit einer Stellungnahme zu. Das Ergebnis der Beratungen in der Deputation und den parlamentarischen Ausschüssen ist dem Ortsamt mitzuteilen. Bei Ablehnung sind die Gründe unverzüglich bekannt zu geben.<br> (3) Im Haushaltsplan der Stadtgemeinde Bremen sind Globalmittel für orts- und stadteil-<br> bezogene Maßnahmen zu veranschlagen.<br> 6<br> Gültige Fassung vom 12.November 2024 Änderungsentwurf vom 1. Oktober 2025<br> (4) Im Einzelplan des zuständigen Ressorts werden die stadtteilbezogenen Mittel für<br> Maßnahmen nach § 10 Absatz 1 Nummer 3 (Stadtteilbudget) ausgewiesen, über die die<br> Beiräte gemäß § 10 Absatz 3 entscheiden. § 10 Absatz 3 Satz 3 ist zu berücksichtigen.<br> (4) Im Einzelplan des zuständigen Ressorts werden die stadtteilbezogenen Mittel für<br> Maßnahmen nach § 10 Absatz 1 Nummer 3, 7 und 8 (Stadtteilbudget) ausgewiesen,<br> über die die Beiräte gemäß § 10 Absatz 3 entscheiden. § 10 Absatz 3 Satz 3 ist und 4<br> sind zu berücksichtigen.<br> (…)</p>]]></content:encoded>
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                <pubDate>Wed, 03 Sep 2025 15:02:00 +0200</pubDate>
                <title>Verbesserung der Lebenssituation von Senior:innen mit Migrationsgeschichte</title>
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                <description>Dringlichkeitsantrag der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD und Die Linke: Die Lebenssituation älterer Menschen mit Migrationsgeschichte in Bremen und Bremerhaven erfordert dringenden gesellschaftlichen Handlungsbedarf. Viele dieser Senior*innen, die vor allem als sogenannte Gastarbeiter*innen oder Spätaussiedler*innen nach Bremen kamen, haben maßgeblich zum Wiederaufbau und zur wirtschaftlichen Stärke unseres Landes beigetragen und erreichen nun das Rentenalter. </description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Die Lebenssituation älterer Menschen mit Migrationsgeschichte in Bremen und Bremerhaven&nbsp;erfordert dringenden gesellschaftlichen Handlungsbedarf. Viele dieser Senior*innen, die vor allem als sogenannte Gastarbeiter*innen oder Spätaussiedler*innen nach Bremen kamen, haben maßgeblich zum Wiederaufbau und zur wirtschaftlichen Stärke unseres Landes beigetragen und erreichen nun das Rentenalter. Trotz dieser wichtigen Leistung sind sie heute überproportional von Altersarmut betroffen: Die Armutsquote stieg laut den Großen Anfragen zur Altersarmut (Drs. 21/988) und zur Lebenssituation älterer Menschen mit Migrationsgeschichte (Drs. 21/920) von 44,8 Prozent (2021) auf alarmierende 53,3 Prozent (2024).</p>
<p>Der Anteil der über 65-Jährigen mit Migrationsgeschichte hat sich in Bremen in zehn Jahren mehr als verdoppelt und liegt nun bei rund 20.500 Menschen. Ihre oft prekären Lebensverhältnisse sind eine Folge migrationsgeprägter Erwerbsbiografien, die häufig im niedrig entlohnten oder prekären Bereich stattfanden, sowie der damals fehlenden Sprachlernangebote bei der Einwanderung. Hinzu kommt, dass bestehende soziale und gesundheitliche Regelangebote oftmals nicht ausreichend kultursensibel, niedrigschwellig, barrierearm und sprachlich zugänglich sind, was die gleichberechtigte Teilhabe dieser Menschen am gesellschaftlichen Leben massiv einschränkt.</p>
<p>Um die Lebenssituation dieser Senior*innen nachhaltig zu verbessern und ihnen die verdiente volle Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen, ist ein umfassendes und abgestimmtes Vorgehen auf Landesebene unabdingbar.</p>
<p>Die Bürgerschaft (Landtag) möge beschließen:<br> Die Bürgerschaft (Landtag) fordert den Senat auf,<br> 1. ein strategisches Gesamtkonzept zur Verbesserung der Lebenssituation von Senior*innen mit Migrationsgeschichte zu entwickeln. Dieses Konzept soll auf einer detaillierten Analyse der spezifischen Interessen, Bedarfe und Ressourcen älterer Migrant*innen in Bremen und Bremerhaven basieren und klare Verantwortlichkeiten,<br> Zeitpläne für die Umsetzung sowie Mechanismen zur regelmäßigen Überprüfung und Anpassung festlegen;<br> 2. im Rahmen dieses Gesamtkonzepts ein umfassendes Konzept für niedrigschwellige, zielgruppengerechte und barrierearme Beratungs- und Informationsangebote für ältere Menschen mit Migrationsgeschichte zu entwickeln und umzusetzen, welches eine strategische Kommunikationsstrategie zur Anpassung von Informations- und Verbreitungskanälen an die sprachlichen und kulturellen Bedürfnisse älterer Migrant*innen, unter Berücksichtigung mehrsprachiger Materialien und community-spezifischer Kommunikationswege, beinhaltet;<br> 3. basierend auf den Erkenntnissen des Gesamtkonzepts konkrete Maßnahmen zum Ausbau niedrigschwelliger und kultursensibler aufsuchender Angebote der Seniorenarbeit und Altenhilfe zu entwickeln und umzusetzen. Dieses Maßnahmenpaket soll insbesondere:<br> a) Maßnahmen zur Förderung der aktiven gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Teilhabe älterer Migrant*innen umfassen,<br> b) Vorschläge zum Auf- und Ausbau verbindlicher kommunaler Vernetzungsstrukturen innerhalb der Bereiche Seniorenarbeit, Integration und Stadtteilentwicklung unter aktiver und systematischer Einbindung der Migrant*innenorganisationen unterbreiten, wobei klare Verantwortlichkeiten für diese Vernetzungsprozesse festgelegt werden sollen;<br> 4. halbjährlich nach Beschlussfassung in der staatlichen Deputation für Soziales, Jugend und Integration und der staatlichen Deputation für Gesundheit über den Stand<br> der Umsetzung zu berichten.</p>
<p>Sahhanim Görgü-Philipp, Dr. Henrike Müller und Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Valentina Tuchel, Ute Reimers-Bruns, Katharina Kähler, Mustafa Güngör und Fraktion der<br> SPD<br> Cindi Tuncel, Olaf Zimmer, Nelson Janßen, Sofia Leonidakis und Fraktion Die Linke</p>]]></content:encoded>
                <category>Tuncel</category><category>Zimmer</category><category>Armut &amp; Reichtum</category><category>Migration &amp; Integration</category>
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-254686</guid>
                <pubDate>Mon, 11 Aug 2025 15:12:00 +0200</pubDate>
                <title>Verbraucher:innen vor gepanschtem Honig schützen – regionale Imkerei stärken</title>
                <link>https://www.linksfraktion-bremen.de/abgeordnete-und-fraktion/zimmer-olaf/detail/news/verbraucherinnen-vor-gepanschtem-honig-schuetzen-regionale-imkerei-staerken/</link>
                
                <description>Antrag der SPD, Die Linke und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Honig dürfen keine anderen Stoffe als Honig zugesetzt werden. Dies regelt die EU-Richtlinie 2001/110. Dennoch zeigten Untersuchungen im Rahmen der koordinierten EU-Aktion „from the hives“, dass fast 50 Prozent der analysierten Proben von Honigimporten Verfälschungen enthalten. Besonders problematisch ist der Import aus bestimmten Drittstaaten, z.B. China, in denen Honig oft mit Zuckersirup gestreckt wird. </description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Honig dürfen keine anderen Stoffe als Honig zugesetzt werden. Dies regelt die EU-Richtlinie 2001/110. Dennoch zeigten Untersuchungen im Rahmen der koordinierten EU-Aktion „from the hives“, dass fast 50 Prozent der analysierten Proben von Honigimporten Verfälschungen enthalten. Besonders problematisch ist der Import aus bestimmten Drittstaaten, z.B. China, in denen Honig oft mit Zuckersirup gestreckt wird. Diese Verfälschungen sind für Verbraucher:innen in der Regel nicht erkennbar und stellen somit Lebensmittelbetrug dar. Dadurch wird die heimische Imkerei geschädigt, die mit den enorm niedrigen Preisen des verfälschten Honigs nicht konkurrieren kann.</p>
<p>Honig gehört zu den Lebensmitteln, von denen Verbraucher:innen hohe Qualität und Naturbelassenheit erwarten. Zudem verbinden sie mit dem Naturprodukt Honig ein gesundes Lebensmittel, das als traditionelles Mittel der Hausapotheke auch bei Erkältungen genommen wird. In reiner Form wirkt Honig antibakteriell und entzündungshemmend, hilft bei Halsschmerzen und Husten. Gepanschter Honig enthält jedoch billige Zuckerzusätze, die nicht nur die Qualität mindern, sondern auch ernährungsphysiologisch bedenklich sein können.</p>
<p>Da Honig aus bestimmten Ländern häufiger verfälscht ist, sollten die Ursprungsangaben auf den Etiketten als Information für die Verbraucher:innen so genau wie möglich sein. Mit der bereits beschlossenen Änderung der EU-Honigrichtlinie müssen künftig alle Ursprungsländer und deren prozentualen Anteile auf dem Etikett angegeben werden. Allerdings erlaubt die EU-Richtlinie den Mitgliedstaaten auch, die Prozentangaben ausnahmsweise auf die vier Hauptherkünfte zu beschränken. Diese Ausnahmeregelung untergräbt faktisch die Interessen der Verbraucher:innen.</p>
<p>Darüber hinaus gibt es auch gesundheitliche Risiken beim Konsum von gepanschtem Honig. In Importhonigen wurden bereits Rückstände von Antibiotika, Pestiziden und Schwermetallen nachgewiesen, die in der EU nicht zugelassen sind.</p>
<p>Insbesondere für Kinder und Menschen mit Allergien oder gesundheitlichen Einschränkungen kann dies problematisch sein. Daher sollten strengere Kontrollen auch sicherstellen, dass nur gesundheitlich unbedenklicher Honig auf den Markt kommt. Importhonig weist durch lange Transportwege einen höheren ökologischen Fußabdruck auf.</p>
<p>Dagegen trägt die Förderung der regionale und nachhaltige Imkerei zum Schutz der Umwelt bei und unterstützt eine bestäuberfreundliche Landwirtschaft. Durch die massive Konkurrenz&nbsp;mit gepanschtem Billighonig geraten heimische Imker:innen jedoch zunehmend unter Druck.</p>
<p>Eine verstärkte Unterstützung der regionalen und nachhaltigen Imkereiwirtschaft durch gezielte Fördermaßnahmen und bessere Vermarktungsmöglichkeiten sind daher wichtig, um die Imkerei als nachhaltige und umweltfreundliche Branche zu sichern. Das Land Bremen kann durch gezielte Maßnahmen auf Landes-, Bundes- und EU-Ebene dazu beitragen, die Qualität von Honig zu sichern und regionale Produzenten zu stärken.</p>
<p>Die Bürgerschaft (Landtag) möge beschließen:<br> Die Bürgerschaft (Landtag) fordert den Senat auf,<br> 1. sich auf Bundes- und EU-Ebene dafür einzusetzen, dass Deutschland bei der Umsetzung der neuen EU-Honigrichtlinie in nationales Recht nicht die optionale Ausnahmeregelung anwendet, sondern dass auf den Frontetiketten von Mischhonigen künftig alle Ursprungsländer und alle prozentualen Anteile angegeben werden müssen;<br> 2. sich auf Bundesebene für eine Verschärfung der Importkontrollen für Honig einzusetzen, um die Einfuhr von Honig, der nicht den Vorgaben der EU-Honigrichtlinie entspricht, wirksam zu unterbinden und dazu zu prüfen, wie die Zusammenarbeit mit der Europäischen Lebensmittelbehörde (EFSA) und dem Zoll weiter verbessert werden, damit die wissenschaftlich anerkannten Analysemethoden zur Überprüfung effektiv&nbsp;<br> angewendet werden;<br> 3. sich auf Bundes- und EU-Ebene für die Schaffung eines EU-Honigreferenzlabors sowie eines effektiven Rückverfolgbarkeitssystems für Honig einzusetzen;<br> 4. der staatlichen Deputation für Gesundheit, Pflege und Verbraucherschutz binnen zwölf Monaten nach Beschlussfassung über den Umsetzungsstand zu berichten.</p>
<p>Derik Eicke, Medine Yildiz, Mustafa Güngör und Fraktion der SPD<br> Olaf Zimmer, Nelson Janßen, Sofia Leonidakis und Fraktion DIE LINKE<br> Dr. Maike Schaefer, Dr. Emanuel Herold, Dr. Henrike Müller und Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN</p>]]></content:encoded>
                <category>Zimmer</category><category>Verbraucher*innenschutz &amp; Tierschutz</category>
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-254527</guid>
                <pubDate>Tue, 17 Jun 2025 18:42:00 +0200</pubDate>
                <title>Ein starker Arbeitsmarkt für Bremen und Bremerhaven: Finanzielle Absicherung und neue Perspektiven</title>
                <link>https://www.linksfraktion-bremen.de/abgeordnete-und-fraktion/zimmer-olaf/detail/news/ein-starker-arbeitsmarkt-fuer-bremen-und-bremerhaven-finanzielle-absicherung-und-neue-perspektiven/</link>
                
                <description>Dringlichkeitsantrag der Fraktionen der SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke: Die aktuelle Diskussion um die Verfügbarkeit der Mittel aus dem Europäischen Sozialfonds Plus (ESF) hat im Land Bremen zu spürbaren Verunsicherungen bei Trägern und Projektverantwortlichen geführt. Im Verlauf des Jahres 2024 zeigte sich, dass zentrale Annahmen der ursprünglichen Haushaltsplanung nicht wie erwartet eingetreten sind. Insbesondere die Nachwirkungen der Corona-Pandemie und die vielfältigen sozialen Herausforderungen führten zu einem deutlich erhöhten Mittelbedarf, sodass bis Ende 2024 bereits rund 85 Prozent der verfügbaren ESF-Plus-Mittel verausgabt wurden.</description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Die aktuelle Diskussion um die Verfügbarkeit der Mittel aus dem Europäischen Sozialfonds Plus (ESF) hat im Land Bremen zu spürbaren Verunsicherungen bei Trägern und Projektverantwortlichen geführt. Im Verlauf des Jahres 2024 zeigte sich, dass zentrale Annahmen der ursprünglichen Haushaltsplanung nicht wie erwartet eingetreten sind. Insbesondere die Nachwirkungen der Corona-Pandemie und die vielfältigen sozialen Herausforderungen führten zu einem deutlich erhöhten Mittelbedarf, sodass bis Ende 2024 bereits rund 85 Prozent der verfügbaren ESF-Plus-Mittel verausgabt wurden.</p>
<p>Vor dem Hintergrund dieser Entwicklung sah sich das Arbeitsressort veranlasst, kurzfristig tragfähige Lösungen zu erarbeiten, um Planungssicherheit für die Träger herzustellen. Eine Übergangslösung konnte für das Jahr 2025 gefunden werden: Durch eine Umwidmung von Mitteln aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) konnten zahlreiche Projekte für das Jahr 2025 gesichert und ihre Laufzeit verlängert werden.</p>
<p>Für die Jahre 2026 und 2027 besteht nun dringender Handlungsbedarf, um tragfähige und nachhaltige Perspektiven für Menschen und Projekte zu sichern. Es bedarf einer frühzeitigen, verlässlichen Planung sowie einer finanziellen Ausstattung, die die Fortführung und Weiterentwicklung erfolgreicher Maßnahmen ermöglicht.</p>
<p>Das Land Bremen hat in den vergangenen Jahren mit einer engagierten und praxisnahen Arbeitsmarktpolitik wichtige Impulse gesetzt – für mehr soziale Gerechtigkeit, Teilhabe und Integration. Zahlreiche Menschen, die zuvor vom Arbeitsmarkt ausgeschlossen waren, konnten durch gezielte Maßnahmen neue berufliche Perspektiven entwickeln und dadurch auch gesellschaftliche Anerkennung, soziale Stabilität und Teilhabe gewinnen. Arbeit ist dabei weit mehr als Erwerbstätigkeit: Sie ist zentraler Baustein gesellschaftlicher Teilhabe, Ausdruck von Selbstwirksamkeit und ein wirksames Mittel zur Vermeidung von Armut und&nbsp;sozialer Ausgrenzung.</p>
<p>Trotz dieser Erfolge stehen wir weiterhin vor erheblichen arbeitsmarktpolitischen Herausforderungen. Auch der Fach- und Arbeitskräftemangel in den Betrieben stellt neue Anforderungen an die Arbeitsmarktpolitik. Um diesen wirksam zu begegnen, braucht es<br> maßgeschneiderte, verlässliche und dauerhaft gut ausgestattete Förderinstrumente. Ein<br> stark ausgebauter sozialer Arbeitsmarkt ist dabei ein zentrales Element. Er bietet nicht nur Beschäftigungsperspektiven für benachteiligte Gruppen – wie zum Beispiel Langzeitarbeitslose, Alleinerziehende oder Menschen mit Migrationshintergrund, trägt entscheidend zur sozialen Teilhabe, zur Stabilisierung von Quartieren und zur Förderung des gesellschaftlichen Zusammenhalts bei. Um diesen Anforderungen gerecht zu werden, ist ein langfristig tragfähiges und finanziell gesichertes Konzept erforderlich, das eng mit den bestehenden kommunalen Strukturen verzahnt ist.</p>
<p>Das Arbeitsressort arbeitet mit Hochdruck an einer neuen Arbeitsmarktstrategie, die diese Herausforderungen adressiert – eine Initiative, die wir ausdrücklich begrüßen. Entscheidend für ihren Erfolg ist eine ressortübergreifende Zusammenarbeit. Nur in gemeinsamer Verantwortung kann eine zukunftsfähige Strategie gelingen, die den vielfältigen Herausforderungen&nbsp;gerecht wird.</p>
<p>Eine integrative Arbeitsmarktstrategie ist daher von hoher gesellschafts- und sozialpolitischer Bedeutung: Sie eröffnet nicht nur individuelle Beschäftigungsperspektiven, sondern fördert soziale Teilhabe, stärkt gesellschaftliche Integration und leistet einen zentralen Beitrag zur Bekämpfung von Armut. Vor diesem Hintergrund soll geprüft werden, ob ein Landesprogramm zur niedrigschwelligen Beschäftigungsförderung aufgelegt werden kann, das insbesondere Menschen mit mehrfachen Vermittlungshemmnissen adressiert und den bestehenden Instrumentenrahmen sinnvoll erweitert.</p>
<p>Damit die neue Strategie ihre volle Wirkung entfalten kann, bedarf es einer auskömmlichen und langfristigen finanziellen Absicherung, die gesellschaftliche, soziale und wirtschaftliche Ziele gleichermaßen in den Blick nimmt – und genau dies soll mit diesem Antrag sichergestellt werden.</p>
<p>Die Bürgerschaft (Landtag) möge beschließen:<br> Die Bürgerschaft (Landtag) fordert den Senat auf,<br> 1. schnellstmöglich eine umfassende Arbeitsmarktstrategie vorzulegen, die auf die spezifischen Bedürfnisse der Menschen in Bremen und Bremerhaven und dem Fachkräftemangel der Betriebe im Land Bremen eingeht und eine nachhaltige Integration in den Arbeitsmarkt ermöglicht;<br> 2. weiterhin alle bestehenden und zukünftigen Möglichkeiten auf Landes-, Bundes- und<br> EU-Ebene aktiv zu nutzen, um zusätzliche Fördermittel für das Land Bremen einzuwerben – einschließlich der Akquise nicht ausgeschöpfter Mittel anderer Bundesländer;<br> 3. ressortübergreifend sicherzustellen, dass sich auch andere Fachressorts entspre-<br> chend ihren Zuständigkeiten an der Finanzierung arbeitsmarktpolitischer Maßnahmen<br> beteiligen;<br> 4. im Rahmen der Haushaltsaufstellungen 2026/2027 eine Eckwerterhöhung für den<br> Bereich Arbeit vorzusehen, um den besonderen arbeitsmarkt-, sozial- und gesellschaftspolitischen Herausforderungen im Land Bremen angemessen begegnen zu können;<br> 5. der staatlichen Deputation für Arbeit ein halbes Jahr nach Beschlussfassung über die<br> Umsetzung zu berichten.</p>
<p>Basem Khan, Katharina Kähler, Volker Stahmann, Mustafa Güngör und Fraktion der SPD<br> Dr. Henrike Müller und Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN<br> Olaf Zimmer, Nelson Janßen, Sofia Leonidakis und Fraktion DIE LINKE</p>]]></content:encoded>
                <category>Zimmer</category><category>Arbeit</category><category>Soziales</category>
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-254445</guid>
                <pubDate>Tue, 27 May 2025 20:20:00 +0200</pubDate>
                <title>Landesmindestlohn bei Postdienstleistungen</title>
                <link>https://www.linksfraktion-bremen.de/abgeordnete-und-fraktion/zimmer-olaf/detail/news/landesmindestlohn-bei-postdienstleistungen/</link>
                
                <description>Anfrage in der Fragestunde der Fraktion DIE LINKE – Olaf Zimmer erkundigt sich:</description>
                <content:encoded><![CDATA[<p><strong>Wir fragen den Senat:</strong></p>
<p>1. Wie bewertet der Senat die Anwendung des Landesmindestlohns auf alle<br> Unternehmen, die im Auftrag der Kommune Bremen oder des Landes Bremen<br> tätig sind?<br> 2. Wie bewertet der Senat, dass Beschäftigte in Unternehmen, die Leistungen für Land und Kommune erbringen, teilweise geringere Löhne als den<br> Landesmindestlohn erhalten – insbesondere unter Berufung auf sogenannte<br> Mischkalkulationen, bei denen der öffentliche Auftrag nur einen Teil der<br> Gesamtleistung ausmacht?<br> 3. Welche Maßnahmen ergreift der Senat, um sicherzustellen, dass künftig alle Unternehmen, auch etwa im Bereich der Postzustellung, die für die Kommune Bremen oder das Land Bremen tätig sind, mindestens den Landesmindestlohn zahlen?</p>
<p>Olaf Zimmer, Sofia Leonidakis, Nelson Janßen und Fraktion Die Linke</p>]]></content:encoded>
                <category>Zimmer</category><category>Verbraucher*innenschutz &amp; Tierschutz</category>
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-254521</guid>
                <pubDate>Mon, 31 Mar 2025 18:10:00 +0200</pubDate>
                <title>Umsetzung der Drogenhilfestrategie – Verdrängung statt Unterstützung</title>
                <link>https://www.linksfraktion-bremen.de/abgeordnete-und-fraktion/zimmer-olaf/detail/news/umsetzung-der-drogenhilfestrategie-verdraengung-statt-unterstuetzung/</link>
                
                <description>Große Anfrage der Fraktion Die Linke: Im Dezember 2023 hat der Senat eine ressortübergreifend entwickelte Drogenhilfestrategie beschlossen, um den wachsenden Herausforderungen im Bereich der Drogenpolitik in der Stadt Bremen zu begegnen. Die Strategie beinhaltet ein breites Bündel an Maßnahmen und setzt auf ein „Vier-Säulen-Prinzip“, eine Kombination aus Prävention, Repression/Regulierung, Schadensminimierung/Überlebenshilfen und
Beratung/Therapie. Vorrangige Ziele im Zusammenhang mit der Drogenhilfestrategie sind der Auf- und Ausbau dezentraler Hilfsangebote und Toleranzflächen für Konsument:innen in den Stadtteilen unter enger Einbindung der Beiräte. </description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Im Dezember 2023 hat der Senat eine ressortübergreifend entwickelte Drogenhilfestrategie beschlossen, um den wachsenden Herausforderungen im Bereich der Drogenpolitik in der Stadt Bremen zu begegnen. Die Strategie beinhaltet ein breites Bündel an Maßnahmen und setzt auf ein „Vier-Säulen-Prinzip“, eine Kombination aus Prävention, Repression/Regulierung, Schadensminimierung/Überlebenshilfen und<br> Beratung/Therapie. Vorrangige Ziele im Zusammenhang mit der Drogenhilfestrategie sind der Auf- und Ausbau dezentraler Hilfsangebote und Toleranzflächen für Konsument:innen in den Stadtteilen unter enger Einbindung der Beiräte.</p>
<p>Zunächst sollen dabei bestimmte Pilot-Stadtteile (Bremen-Mitte inklusive östliche Vorstadt, Gröpelingen, Vegesack und Neustadt) verstärkt in den Blick genommen werden. Weitere vereinbarte Ziele sind mitunter die Verlagerung des öffentlichen Konsums in die Drogenhilfeangebote, ein ressortübergreifendes und gemeinsames Handeln und Auftreten im Bereich der Drogenpolitik sowie die Prävention von Abhängigkeitserkrankungen. Bis Ende 2025 sind für die Umsetzung der Drogenhilfestrategie zunächst 10 Millionen Euro über zwei Jahre eingeplant. Daraus sollen vor allem bereits bestehende Maßnahmen und Projekte weitergeführt und teils ausgebaut werden.</p>
<p>Der Fokus der Drogenhilfestrategie liegt entsprechend des Senatsbeschlusses auf der Versorgung und Unterstützung von Konsument:innen und der Verhinderung von negativen Auswirkungen des Konsums für die Mitmenschen. Repressive und ordnungspolitische Maßnahmen sollen vor allem flankierend wirken, um beispielsweise die Konsument:innen in Richtung der Hilfsangebote zu orientieren und unkontrollierten Konsum in der Öffentlichkeit weitestgehend zu vermeiden.</p>
<p>In den letzten Monaten führten Polizei und Ordnungsamt jedoch verstärkt Kontrollen rund um den Hauptbahnhof sowie in direkter Nähe zu Drogenhilfeeinrichtungen und Toleranzflächen durch. Hierdurch erfolgte eine Verdrängung der Drogenszene in die Stadtteile, ohne das gleichzeitig ausreichend Hilfs- und Unterstützungsangebote vor Ort aus- und aufgebaut wurden. Diese ungleichzeitige Umsetzung der Drogenhilfestrategie führt einerseits zu Problemen für die Szenemitglieder und lässt andererseits die<br> Einzelmaßnahmen selbst ins Leere laufen. Die Kontrollen in direkter Nähe zu den Hilfseinrichtungen und Toleranzflächen wirken abschreckend und können dazu führen, dass die Konsument:innen die Hilfseinrichtungen und Toleranzflächen meiden und somit keine bedarfsgerechte Versorgung erhalten. Andererseits führt die derzeitige Praxis auch zu massiven Problemen für die Anwohnenden in den entsprechenden Stadtteilen, weil der Konsum unkontrolliert und öffentlich stattfindet. Gerade dies sollte<br> durch die Drogenhilfestrategie vermieden werden. Da die Drogenhilfestrategie nur noch bis Ende 2025 mit finanziellen Mitteln unterlegt ist, stellt sich zudem die Frage nach ihrer Fortführung. Die aktuelle Lage macht deutlich, dass es umfassende Maßnahmen der Drogenhilfe zwingend braucht, um den derzeitigen Problemen entgegenzuwirken. Vor diesem Hintergrund erkundigen wir uns nach dem derzeitigen Umsetzungsstand sowie den zukünftigen Plänen in Bezug auf die Drogenhilfestrategie.</p>
<p>Wir fragen wir den Senat:<br> 1. Wie viele Kontrollen führten Polizei und Ordnungsamt jeweils zu welchem Zweck in 2024 im Umfeld der Toleranzflächen und Drogenhilfeeinrichtungen durch (bitte einzeln nach jeweiliger Fläche/Einrichtung und Datum aufschlüsseln)?<br> 2. Wie viele Platzverweise, Ingewahrsamnahmen, (vorläufige) Festnahmen, Durchsuchung von Personen oder Durchsuchung von Sachen wurden bei diesen Kontrollen insgesamt vorgenommen, und wie viele dieser Kontrollen mündeten in Verfahren mit einer Geld- oder Haftstrafe (inklusive Ersatzfreiheitsstrafen)?<br> 3. Wie werden die weiteren in die Umsetzung der Drogenhilfestrategie involvierten Stellen und Ressorts über die Kontrollen als Ganzes, über konkrete Kontrollen und über Veränderungen der Kontrollintervalle<br> informiert?<br> 4. Wie gestaltet sich der in der Drogenhilfestrategie vorgesehene Austausch zwischen Polizei und Ordnungsamt sowie den Trägern von Drogenhilfeeinrichtungen?<br> 5. Werden die Träger der Einrichtungen und die Einrichtungen selbst ebenfalls über die Kontrollen als Ganzes, konkrete Kontrollen oder Veränderung der Kontrollintervalle informiert?<br> 6. Auf welche Erkenntnisse anderer Städte wie Frankfurt, Hamburg oder Zürich fußt das Vorgehen von Polizei und Ordnungsamt in Bremen?<br> 7. Gab es bereits die in der Drogenhilfestrategie angedachten Schulungen bei der Polizei zum Thema Suchthilfe und zum sensiblen Umgang mit Menschen mit einer Abhängigkeitserkrankung?<br> 8. Wie bewertet der Senat das Vorgehen der Polizei und des Ordnungsamtes gegen Drogenkonsumierende?<br> 9. Wie entwickelte sich in Folge der Kontrollen die Nutzung der jeweiligen Toleranzflächen oder Drogenhilfeeinrichtungen durch Drogenkonsumierende?<br> 10. Welche Kenntnisse hat der Senat davon, an welchen Orten sich Drogenkonsumierende aktuell vermehrt aufhalten?<br> 11. Welche Folgen ergeben sich aufgrund der Verdrängung von Drogenkonsumierenden weg vom Hauptbahnhof in die Stadtteile für die jeweiligen Stadtteile?<br> 12. In welchem Umfang findet derzeit ein regelmäßiger ressortübergreifender Austausch in der Drogenpolitik zur Koordination eines gemeinsamen Vorgehends und Auftretens statt?<br> 13. Welche Maßnahmen, die andere Städte wie Frankfurt, Hamburg oder Zürich umsetzen, dienen dem Senat als Vorbild bei der Umsetzung der Drogenhilfestrategie?<br> 14. Wie ist der derzeitige Umsetzungsstand der einzelnen Maßnahmen der Drogenhilfestrategie, die bereits mit finanziellen Mitteln unterlegt sind (bitte getrennt nach Ressortverantwortung berichten)?<br> 15. Welche Aufenthalts- und Unterbringungsmöglichkeiten gibt es derzeit für obdachlose Menschen mit einer Abhängigkeitserkrankung in Bremen?<br> a) Wo befinden sich diese, und wie sind die Öffnungszeiten ausgestaltet?<br> b) Inwieweit entsprechen diese Aufenthalts- und Unterbringungsmöglichkeiten den Bedarfen von obdachlosen Menschen mit einer Abhängigkeitserkrankung (beispielsweise tolerierter Konsum in Unterkünften)?<br> c) Welche Planungen gibt es derzeit bezüglich des Auf- und Ausbaus von Aufenthalts- und Unterbringungsmöglichkeiten für Menschen mit einer Abhängigkeitserkrankung (insbesondere auch in den Stadtteilen), der Ausweitung von Öffnungszeiten und der bedarfsgerechten Ausgestaltung der Aufenthalts- und Unterbringungsmöglichkeiten?<br> 16. An welchen Stellen ist im Rahmen der Drogenhilfestrategie bisher eine Einbeziehung der Beiräte erfolgt?<br> 17. Inwieweit und in welcher Höhe wurden die durch die Drogenhilfestrategie zur Verfügung gestellten finanziellen Mittel bereits abgerufen (bitte nach Maßnahme und Ressortzuständigkeit getrennt<br> berichten)?<br> 18. Wie plant der Senat die Finanzierung der Drogenhilfestrategie im kommenden Doppelhaushalt 2026 und 2027?<br> 19. Welche weiteren Maßnahmen sind in den kommenden Jahren im Rahmen der Drogenhilfestrategie nötig, um das vom Senat bereits mehrfach adressierte Vier-Säulen-Prinzip erfolgreich umzusetzen?</p>
<p>Olaf Zimmer, Nelson Janßen, Sofia Leonidakis und Fraktion Die Linke</p>]]></content:encoded>
                <category>Janßen</category><category>Zimmer</category><category>Gesundheit</category><category>Justiz &amp; Inneres, Religion</category><category>Soziales</category>
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-254003</guid>
                <pubDate>Thu, 06 Feb 2025 16:00:00 +0100</pubDate>
                <title>Wie kommt das Amt für Straßen und Verkehr auf die Idee, dass ein Beirat bei Straßenumbenennungen das Auswärtige Amt fragen müsste?</title>
                <link>https://www.linksfraktion-bremen.de/abgeordnete-und-fraktion/zimmer-olaf/detail/news/wie-kommt-das-amt-fuer-strassen-und-verkehr-auf-die-idee-dass-ein-beirat-bei-strassenumbenennungen-das-auswaertige-amt-fragen-muesste/</link>
                
                <description>Anfrage in der Fragestunde der Fraktion DIE LINKE -  Olaf Zimmer und Cindi Tuncel erkundigen sich:</description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Wir fragen den Senat:</p>
<p>1. Wie bewertet der Senat die Aufforderung des Amtes für Straßen und Verkehr, wonach der Beirat Schwachhausen beziehungsweise das Ortsamt im Zusammenhang mit der einstimmig beschlossenen Benennung des Platzes vor dem Focke Museum in „Jina-Mahsa-Amini-Platz“ noch das Auswärtige Amt um Zustimmung ersuchen müsste?<br> 2. Teilt der Senat die Einschätzung der Fragesteller:innen, dass die vom zuständigen Beirat einstimmig beschlossene Platzbenennung zeitnah umgesetzt werden sollte, weil diesem einstimmigen Beschluss des zuständigen Gremiums für eine Benennung keine politischen, formellen oder sonstigen Gründe entgegenstehen?</p>
<p>&nbsp;Olaf Zimmer, Cindi Tuncel, Sofia Leonidakis, Nelson Janßen und Fraktion DIE LINKE</p>
<p>&nbsp;</p>]]></content:encoded>
                <category>Tuncel</category><category>Zimmer</category><category>Stadtentwicklung, Beiräte &amp; Bürger*innenbeteiligung</category>
                
            </item>


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