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            <pubDate>Thu, 24 Sep 2026 08:24:34 +0200</pubDate>
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                <guid isPermaLink="false">news-255623</guid>
                <pubDate>Fri, 21 Aug 2026 04:18:00 +0200</pubDate>
                <title>Gewaltschutz an Bremer Schulen</title>
                <link>https://www.linksfraktion-bremen.de/abgeordnete-und-fraktion/tuncel-cindi/detail/news/gewaltschutz-an-bremer-schulen/</link>
                
                <description>Große Anfrage der Fraktionen Die Linke, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Gewaltvorfälle an Bremer Schulen stellen Schulen, Lehrkräfte und Kinder vor zunehmende, sowie zum Teil neue Probleme. Im Januar dieses Jahres ergab eine Umfrage von Infratest dimap im Auftrag des WDR, dass jede*r sechste Schüler*in von Mobbing in Klassenchats berichtet. Schüler*innen berichten im Zuge dieser Befragung von digitaler Gewalt angefangen bei Beleidigungen bis hin zu Morddrohungen. Zudem steigen weiterhin die Zahlen von physischen Gewaltvorfällen an Schulen. In den Medien werden ebenfalls steigende Zahlen von Gewalt gegen Lehrkräfte und die hohe, damit einhergehende, psychische Belastung thematisiert. </description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Gewaltvorfälle an Bremer Schulen stellen Schulen, Lehrkräfte und Kinder vor zunehmende, sowie zum Teil neue Probleme. Im Januar dieses Jahres ergab eine Umfrage von Infratest dimap im Auftrag des WDR, dass jede*r sechste Schüler*in von Mobbing in Klassenchats berichtet. Schüler*innen berichten im Zuge dieser Befragung von digitaler Gewalt angefangen bei Beleidigungen bis hin zu Morddrohungen. Zudem steigen weiterhin die Zahlen von physischen Gewaltvorfällen an Schulen. In den Medien werden ebenfalls steigende Zahlen von Gewalt gegen Lehrkräfte und die hohe, damit einhergehende, psychische Belastung thematisiert.&nbsp;</p>
<p>Auch Gewalt sowie grenzüberschreitende Vorfälle gegen Schüler*innen nehmen zu. Das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Bremen im Februar dieses Jahres bezüglich einer einvernehmlichen sexuellen Beziehung zwischen einer volljährigen Schülerin und einem Lehrer am Gymnasium Horn im Zeitraum 2008-2009 sorgte medial bundesweit für Schlagzeilen. Zwar geht das Disziplinarverfahren noch weiter, aber das Gericht entschied, dass die vorläufige Dienstenthebung des Lehrers aufzuheben sei. In einem Weser-Kurier Artikel vom 24.02.2026 bezieht sich Gewaltforscher Michael Böwer explizit auf den Fall am Gymnasium Horn und bringt die Idee einer möglicherweise notwendigen Änderung des Beamtenrechts zum Schutz von Schüler*innen an.</p>
<p>Die Relevanz des Themas für den Schulalltag, für den Kinderschutz, für den Schutz von Mitarbeitenden der Schulen sowie für die Erhaltung einer positiven und sicheren Lernatmosphäre an Schulen ist enorm. Der Senat reagierte in der Vergangenheit bereits auf besorgniserregende Entwicklung schulischer Gewalt, beispielsweise mit der 2018 gestarteten Initiative „Schule gegen sexuelle Gewalt“, sowie der Einführung eines überarbeiteten Notfallordners für „nicht-alltägliche Situationen“ im Jahr 2024. Die Initiative aus 2018 verfolgt das Ziel, dass in allen Schulen im Land Bremen Schutzkonzepte gegen sexualisierte Gewalt erstellt werden sollen. Diese Schutzkonzepte sollen Risikoanalysen, Präventionsmaßnahmen, Interventionspläne, Meldeketten, geregelte Beschwerdeverfahren und Notfallpläne beinhalten. Der ergänzte Notfallordner soll Schulleitungen helfen, in akuten Gefahrensituationen schnell und angemessen zu reagieren und die schulischen Schutzkonzepte zu stärken.</p>
<p>Wir fragen den Senat:<br>1. Wie viele Gewaltvorfälle an Bremer Schulen wurden im Jahr 2025 statistisch in welcher Form erfasst? Bitte möglichst gewaltformspezifisch aufgeschlüsselt nach analoger bzw. mediatisierter Gewalt und jeweils getrennt für beide Stadtgemeinden<br>a) Von Schüler*innen gegen Schüler*innen;<br>b) Ausgehend von Lehrkräften zum Nachteil von Schüler*innen;<br>c) Ausgehend von Schüler*innen zum Nachteil von Lehrkräften;<br>d) Ausgehend von Eltern zum Nachteil von Lehrkräften.<br>2. Wie viele Schulen verfügen mittlerweile über fertigerstellte Schutzkonzepte gegen sexualisierte Gewalt, wie viele Schulen sind noch im Entwicklungsprozess solcher Konzepte und wie viele haben diesen Entwicklungsprozess noch nicht begonnen?&nbsp;<br>a) Sieht der Senat eine Notwendigkeit zu einer Verpflichtung der Erstellung der Schutzkonzepte für Schulen, die ein solches Konzept bis jetzt nicht entwickelt haben?<br>b) Wie werden die Schutzkonzepte hinsichtlich ihrer Qualität und ihres Umfangs überprüft, bewertet und gegebenenfalls angepasst?<br>c) Inwiefern wird überprüft, ob die Schutzkonzepte der Schulen beispielsweise die empfohlenen Elemente, welche im KMK-Leitfaden für Schutzkonzepte aus 2023 benannt werden, enthalten? Werden Schulen in der Entwicklungsphase dazu angehalten, sich an solchen Leitfäden zu orientieren, und haben Schulen, die vor 2023 ihre Schutzkonzepte erstellten, diese gegebenenfalls nachgebessert und um Elemente erweitert?<br>d) Inwiefern werden Schüler*innen in die Entwicklung der Schutzkonzepte miteinbezogen? (Bitte um differenzierte Antwort je nach Schulstufe.)<br>e) Wie wird sichergestellt, dass Schüler*innen Zugang zu den erstellten Schutzkonzepten und den darin enthaltenden Informationen zu Ansprechpersonen innerhalb ihrer Schulen haben?<br>f) Inwiefern adressieren die erstellten Schutzkonzepte auch sexualisierte Gewalt im digitalen Raum?<br>g) Wie wird sichergestellt und überprüft, dass die an Schulen vorhandenen Schutzkonzepte gegen sexualisierte Gewalt tatsächlich angewendet, regelmäßig evaluiert und bei Bedarf weiterentwickelt werden?<br>3. Wie sehen Meldewege und Ansprechstellen für Schüler*innen bei Gewaltvorfällen konkret aus?<br>a) Inwiefern unterscheiden sich Meldewege und Abläufe/Prozesse in Bremen und Bremerhaven?<br>b) Wie viele Schulen haben Schulsozialarbeitsstellen, welche temporär oder<br>dauerhaft nicht besetzt sind, und welche kurzfristigen oder langfristigen Auswirkungen hat dies auf die Meldeketten bei schulischer Gewalt?<br>c) Wie sind Ansprechpersonen an Schulen ohne Schulsozialarbeitsstellen für die Übernahme solcher Aufgaben geschult?<br>d) Ist der Senat der Auffassung, dass beispielsweise Vertrauenslehrkräfte für die Übernahme von Aufgaben als Ansprechperson bei Gewaltvorfällen bestimmte, verpflichtende Fortbildungen benötigen sollten?<br>e) Inwieweit werden die Schulaufsichten qualifiziert, so dass sie die Schulen sowohl bei der Entwicklung von Schutzkonzepten als auch bei Vorfällen gemäß der Interventionspläne aus dem Schutzkonzept bzw. auf Basis der vorhandenen Leitfäden und Dienstanweisungen unterstützen können.<br>4. Wie viele Präventionsmaßnahmen gegen sexualisierte Gewalt gibt es an Schulen im Land Bremen?<br>a) Welche Präventionsmaßnahmen gibt es gegen sexualisierte Gewalt derzeit an den Schulen? Sind diese flächendeckend vorhanden, werden alle Schüler*innen erreicht?<br>b) Wie wird das Thema von sexualisierter und geschlechtsspezifischer Gewalt und damit zusammenhängend auch patriarchale Denkmuster, geschlechtsspezifische Rollenerwartungen, Geschlechtergerechtigkeit und der Umgang mit Gefühlen systematisch in den Lehrkonzepten und Bildungsplänen adressiert und in der Praxis umgesetzt?<br>c) Wie viele Schulen bieten im Rahmen solcher Präventionsstrategien Selbstverteidigungs-/Selbstbehauptungskurse an?<br>d) Wie bewertet der Senat das derzeitige Präventionsangebot?<br>e) Sollen solche Angebote perspektivisch ausgebaut, gefördert oder aktiv beworben werden?<br>5. Wie bewertet der Senat die aktuelle dienstdisziplinarrechtliche Situation bezüglich sexueller Beziehungen zwischen Lehrkräften und Schüler*innen in Hinsicht auf das Urteil des Oberverwaltungsgerichts am 10.02.2026 zum Fall des Lehrers am Gymnasium Horn?<br>a) Sieht der Senat Möglichkeiten, durch Dienstanweisungen zukünftig weitreichendere Regelungen zum Schutz von Schüler*innen zu finden, wenn etwa eine Lehrkraft ein*e Schüler*in nicht direkt unterrichtet oder der*die Schüler*in zum Zeitpunkt der einvernehmlichen sexuellen Beziehung volljährig ist?<br>b) Sieht der Senat eine Notwendigkeit, beamtenrechtlich auf Bundesebene für Fälle mit solchen Umständen die Gesetzeslage nachzubessern? Falls ja, wird der Senat sich auf Bundesebene für eine solche Gesetzesänderung einsetzen?<br>6. Sieht der Senat eine Notwendigkeit für die Erstellung von Schutzkonzepten gegen andere Gewaltformen an Schulen?<br>a) Unterscheiden sich Meldeketten und Ansprechstellen für Gewaltvorfälle mit andere Gewaltformen von den bestehenden Meldeketten bei sexualisierter Gewalt?<br>b) Wenn ja, wie gut sind Schüler*innen und Lehrkräfte über diese abweichenden Meldeketten und Ansprechstellen informiert?<br>c) Wie bewertet der Senat diese vorhandenen Meldewege und deren Funktionsweise bzw. Wirksamkeit?<br>d) Welche Angebote und Präventionsmaßnahmen gegen verschiedene Gewaltformen (beispielsweise: digitale, verbale, körperliche) gibt es bereits an Bremer Schulen?<br>e) Wie wird sichergestellt und überprüft, dass vorhandene Schutzkonzepte für weitere Gewaltformen tatsächlich angewandt, regelmäßig evaluiert und bei Bedarf weiterentwickelt werden?<br>f) Welche Angebote und Präventionsmaßnahmen gegen verschiedene Gewaltformen gibt es bereits an Bremer Schulen und welche Möglichkeiten sieht der Senat, vorhandene Angebote perspektivisch flächendeckend auszubauen und zu erweitern?<br>7. Wie bewertet der Senat die Wirksamkeit der Notfallordner bei (akuten) Gewaltvorfällen?<br>a) Wie sind die Rückmeldungen aus Praxiserfahrungen bezüglich der Notfallordner?<br>b) Werden Schulleitungen in der Anwendung der Notfallordner geschult?<br>8. Welche verbindlichen Verfahren gibt es, um Eltern zeitnah und transparent zu informieren, wenn Kinder von Gewalt, Grenzverletzungen oder anderen belastenden Vorfällen im Schulalltag berichten?<br>9. Wie werden Eltern im Rahmen von Bildungs- und Erziehungspartnerschaften aktiv in die Aufarbeitung und Prävention von Gewaltvorfällen eingebunden und über ihre Rechte und Pflichten informiert?<br>10. Welche Anlaufstellen und Unterstützungsangebote stehen Eltern und Kindern zur Verfügung, wenn Hinweise auf Gewalt im schulischen Umfeld vorliegen?<br>11. Wie wird sichergestellt, dass Rückmeldungen von Kindern und Eltern zu Gewaltvorfällen ernst genommen, dokumentiert und konsequent aufgearbeitet werden?<br>12. Plant der Senat weitere Maßnahmen, um die Zusammenarbeit zwischen Schulen, Eltern und außerschulischen Fachstellen beim Schutz von Kindern vor Gewalt zu stärken?</p>
<p>Miriam Strunge, Cindi Tuncel, Sofia Leonidakis, Nelson Janßen und Fraktion Die Linke<br>Falko Bries, Mustafa Güngör und Fraktion der SPD<br>Dr. Franziska Tell, Dr. Solveig Eschen, Sahhanim Görgü-Philipp, Dr. Emanuel Herold und Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN</p>]]></content:encoded>
                <category>Strunge</category><category>Tuncel</category><category>Bildung &amp; Wissenschaft</category><category>Justiz &amp; Inneres, Religion</category>
                
            </item>


            
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                <guid isPermaLink="false">news-255427</guid>
                <pubDate>Wed, 10 Jun 2026 21:23:00 +0200</pubDate>
                <title>  Integrationskurse vor dem Aus: Was bedeutet das für Bremen und Bremerhaven?</title>
                <link>https://www.linksfraktion-bremen.de/abgeordnete-und-fraktion/tuncel-cindi/detail/news/integrationskurse-vor-dem-aus-was-bedeutet-das-fuer-bremen-und-bremerhaven/</link>
                
                <description>Anfrage in der Fragestunde der Fraktion Die Linke - Sofia Leonidakis, Cindi Tuncel, Dariush Hassanpour erkundigen sich:</description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Wir fragen den Senat:</p><ol><li>Wie viele Personen werden ab wann von der Kürzung der Integrationskursmittel durch die Bundesregierung betroffen sein (bitte nach Bremen und Bremerhaven und Personenkreis nach Aufenthaltsstatus differenzieren)?</li><li>In welcher Höhe werden Mittel in Bremen und Bremerhaven für Integrationskurse im Vergleich zum jetzigen Stand nicht mehr zur Verfügung stehen?</li><li>Wie viele Integrationskurse bei welchen Trägern mit wie vielen Beschäftigten/Honorardozent*innen werden voraussichtlich nicht mehr von Bundesmitteln finanziert werden?</li></ol><p>Sofia Leonidakis, Cindi Tuncel, Dariush Hassanpour, Nelson Janßen und Fraktion Die Linke</p>]]></content:encoded>
                <category>Hassanpour</category><category>Leonidakis</category><category>Tuncel</category><category>Migration &amp; Integration</category>
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-255513</guid>
                <pubDate>Mon, 01 Jun 2026 17:00:00 +0200</pubDate>
                <title>Integrationskurse vor dem Aus: Was bedeutet das für Bremen und Bremerhaven?</title>
                <link>https://www.linksfraktion-bremen.de/abgeordnete-und-fraktion/tuncel-cindi/detail/news/integrationskurse-vor-dem-aus-was-bedeutet-das-fuer-bremen-und-bremerhaven-1/</link>
                
                <description>Anfrage in der Fragestunde - Sofia Leonidakis, Cindi Tuncel und Dariush Hassanpour erkundigen sich:</description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Wir fragen den Senat:</p>
<p>1. Wie viele Personen werden ab wann von der Kürzung der Integrationskursmittel durch die Bundesregierung betroffen sein (bitte nach Bremen und Bremerhaven und Personenkreis nach Aufenthaltsstatus differenzieren)?<br>2. In welcher Höhe werden Mittel in Bremen und Bremerhaven für Integrationskurse im Vergleich zum jetzigen Stand nicht mehr zur Verfügung stehen?</p>
<p>3. Wie viele Integrationskurse bei welchen Trägern mit wie vielen Beschäftigten/Honorardozent:innen werden voraussichtlich nicht mehr von Bundesmitteln finanziert werden?</p>
<p>Sofia Leonidakis, Cindi Tuncel, Dariush Hassanpour, Nelson Janßen und Fraktion Die Linke</p>]]></content:encoded>
                <category>Hassanpour</category><category>Leonidakis</category><category>Tuncel</category><category>Migration &amp; Integration</category>
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-255425</guid>
                <pubDate>Mon, 25 May 2026 09:08:00 +0200</pubDate>
                <title>Abschiebungen im zweiten Halbjahr 2025</title>
                <link>https://www.linksfraktion-bremen.de/abgeordnete-und-fraktion/tuncel-cindi/detail/news/abschiebungen-im-zweiten-halbjahr-2025/</link>
                
                <description>Dariush Hassanpour, Cindi Tuncel, Tim Sültenfuß, Sofia Leonidakis, Nelson Janßen und Fraktion Die Linke: </description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Die Linke erfragt regelmäßig Zahlen zu Abschiebungen, Abschiebehaft und Abschiebepraktiken in Bremen. Die seit 2011 erstmals rücklaufenden Zahlen der in Deutschland lebenden Schutzsuchenden korrespondieren mit immer höheren Zahlen derjenigen, die abgeschoben werden. (vgl. Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Linken, Drs. 21/4644). Nur etwa 13 Prozent der in Deutschland Schutzsuchenden hat einen unsicheren [CH1.1] Aufenthaltsstatus.&nbsp;</p>
<p>Berichte aus dem Abschiebegewahrsam, aus der Abschiebebegleitung und Berichte aus der Rechtspraxis deuten bundesweit auf einen Anstieg von Gewaltmitteln im Vorfeld und während Abschiebungen hin. Da auch Angehörige von ethnischen und sexuellen Minderheiten vor Verfolgung in Deutschland Schutz suchen und die Innensenatorin durch die Erlasse zur Rückführung von queeren Menschen und zur Rückführung von Angehörigen ethnischer Minderheiten in den Balkan hier Transparenz herstellt, fragen wir auch nach diesen betroffenen Personengruppen. Die Erlasse gelten im Fall der queeren Menschen für alle aufenthaltsbeendenden Maßnahmen, so dass diese Informationen auch für sogenannte Dublin-Fälle erfragt wird. Da im Berichtszeitraum der vergangenen Anfrage nur wenige bzw. keine Fälle erfasst wurden, fragen wir nun, wie die Informationenweitergabe vom Aufnahme- und Umverteilungsverfahren bis zur Information der Innensenatorin im Abschiebefall ausgestaltet ist.</p>
<p>Auch soll erfasst werden, wer abgeschoben wird, wie viele Minderjährige abgeschoben werden und wie viele Menschen bereits seit Langem ihren Lebensmittelpunkt in Deutschland haben. Da sowohl Zeitpunkt der Einreise als auch der Rückführung im AZR vermerkt werden, sollte eine Beantwortung möglich sein.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Die Zahl der Abschiebungen ist bundesweit zuletzt um 13,5 Prozent gestiegen, unter anderem haben sich auch Abschiebungen nach Russland und in die Türkei verdoppelt. Bundesweit wurden im vergangenen Jahr 3.628 Minderjährige abgeschoben. Diese starken Steigerungen sind Ausdruck einer immer härteren Abschiebepolitik. Entsprechend überrascht es nicht, dass ein Großteil der nicht vollzogenen Abschiebungen nach Übergabe an die Bundespolizei durch die mutige Entscheidung von Pilot*innen gestoppt wurden, die keine Abschiebungen in Linienflügen durchführen wollten. Auf ein gewaltsames Vorgehen bei Abschiebungen deutet auch der gestiegene Einsatz von sogenannten Hilfsmitteln der körperlichen Gewalt hin. 2023 setzten Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte während Abschiebungen in 1040 Fällen Hand- und Fußfesseln, Stahlfesseln und sogenannte Bodycuffs ein (2022: 800, 2021: 716). Die Gewaltanwendungen sind inzwischen deutlich höher, so wurden 2025 1.663 Anwendungen von sogenannten „Hilfsmitteln körperlicher Gewalt“ eingesetzt, eine Steigerung um knapp 40 Prozent. Am häufigsten wurden Menschen bei Abschiebungen in afrikanische Staaten gefesselt, hier werden teilweise zwei von drei Personen gefesselt. Der massive Personal- und Sachaufwand kostet entsprechend viel. Allein die Abschiebung von Menschen in die Hände des Taliban-Regimes am 18. Juli vergangenen Jahres kostete knapp 600.000 Euro.</p>
<p>Wir setzen mit dieser Anfrage die Dokumentation von Abschiebungen aus Bremen fort (zuletzt Drucksache 21/1357). Die Fragen zur Dokumentation in Abschiebehaft wurden angepasst, um jede Kollision mit der ärztlichen Schweigepflicht auszuschließen. Die Zahl der Abschiebungen stieg auch im ersten Halbjahr 2025 beträchtlich, ohne dass dies mit einer höheren Zahl von Menschen ohne Aufenthaltserlaubnis oder Duldung zu erklären wäre.</p>
<p>In dieser Anfrage wurden Fragen zur Beantragung einstweiliger Freiheitsentziehungen und Verhaftungen bei Terminen beim Migrationsamt erweitert. Es ist nicht im Sinne der Bremischen Migrationspolitik, Menschen von der Wahrnehmung von Terminen im Migrationsamt abzuhalten, in dem sie stets fürchten müssen, bei der Wahrnehmung von Terminen verhaftet zu werden. Dieses Nicht-Erscheinen kann dann diesen Menschen zu Nachteil ausgelegt werden.</p>
<p>Es gilt weiterhin: Abschiebungen lösen keine Probleme. Abschiebungen erhöhen nicht die Sicherheit. Abschiebungen bauen keine Wohnungen. Abschiebungen schaffen keine Kitaplätze. Abschiebungen stellen keine Lehrerinnen und Lehrer ein. Abschiebungen verbessern keine Arbeitsbedingungen in Kliniken und sichern keine Renten.</p>
<p>Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat:</p>
<p>Alle Fragen beziehen sich auf das zweite Halbjahr 2025, soweit nicht anders aufgeführt:</p><ol><li>Wie viele Abschiebungen gab es aus Bremen (bitte auch im Folgenden nach&nbsp;aufschlüsseln)?<ol><li>Wie viele Abschiebungen gab es in welche Zielländer?</li><li>Welche Staatsangehörigkeiten, welches Alter und Geschlecht hatten die Betroffenen, welche waren Angehörige einer ethnischen oder geschlechtlich/sexuellen Minderheit und wie lange hielten sie sich jeweils in Deutschland auf (bitte so aufschlüsseln, dass alle Merkmale einer Person dieser zugeordnet werden können)?</li><li>Welche Abschiebewege wurden gewählt, differenziert nach Luft-, Land- und Seeweg (bitte auch die jeweiligen Flughäfen, Bahnhöfe, Häfen sowie Fluggesellschaften angeben und genau aufschlüsseln)?</li></ol></li><li>Wie viele Minderjährige wurden abgeschoben (bitte nach Zielländern und Staatsangehörigkeiten und Angehörigkeit zu einer ethnischen oder geschlechtlich/sexuellen Minderheit differenzieren und die Aufenthaltsdauer in Deutschland angeben)?</li><li>Wie viele Überstellungen nach der Dublin-Verordnung gab es (bitte nach Zielstaaten, Geschlecht, Alter, Angehörigkeit zu einer ethnischen Minderheit und Staatsangehörigkeit differenzieren)?</li><li>Wie sind die Erhebung der im Rahmen der Erlasse e20-05-01 und e 0-08-01 relevanten Daten geregelt?<ol><li>welche Vereinbarung gibt es zwischen SIS und SJAS und ggf. dritten Stellen?</li><li>wie werden die Daten weitergegeben, gespeichert und schließlich im Rahmen der Abschiebevorbereitungen abgerufen?</li></ol></li><li>Wie viele Abschiebungen in der Zuständigkeit anderer Länder oder des Bundes wurden mit Amtshilfe Bremens ausgeführt, wie viele über den Flughafen Bremen, wie viele über andere Wege (bitte auflisten)?</li><li>Wie viele Menschen wurden aus Bremen im Zuge von Sammelabschiebungen entweder direkt in ihr Herkunftsland, oder über andere Flughäfen Deutschlands oder von Mitgliedsstaaten der EU abgeschoben oder in andere EU-Staaten überstellt (bitte Staatsangehörigkeit, Zielland, Alter und Geschlecht angeben)?</li><li>Wie hoch waren die Kosten jeweils für die Flüge und sonstige Wege der Abschiebung oder Überstellung und welcher Anteil wurde vom Bund oder europäischen Stellen übernommen (bitte so genau wie möglich aufschlüsseln)?</li><li>Wie viele Abschiebungen erfolgten<ol><li>unbegleitet?</li><li>in Begleitung von Beamt*innen der Bremer Polizei oder anderer Länderbehörden?</li><li>in Begleitung der Bundespolizei?</li><li>in Begleitung von Sicherheitskräften der jeweiligen Zielstaaten?</li><li>in Begleitung von Sicherheitskräften von Fluggesellschaften (bitte nach Fluggesellschaften und nach Zielstaaten aufschlüsseln und auch die Namen der von den Fluggesellschaften beauftragten Sicherheitsunternehmen nennen)?</li></ol></li><li>Gab es Abschiebungen von Personen in laufenden Asyl- oder Gerichtsverfahren oder entgegen anders lautender Behördenentscheidungen und wenn ja, durch welche Stelle wurden diese Abschiebungen veranlasst, welche Staatsangehörigkeit hatten die Betroffenen und in welches Land wurden sie abgeschoben (bitte unter Angabe des Monats, des Ziellandes, Staatsangehörigkeit und Alter beantworten)?</li><li>Wie oft wurden je bei Abschiebungen körperliche Gewalt (unmittelbarer Zwang), Hilfsmittel der körperlichen Gewalt, oder Waffen eingesetzt, welche Mittel oder Waffen waren dies, welche Staatsangehörigkeit, welches Alter und welches Geschlecht hatten die Betroffenen und in welche (Ziel-)Staaten wurden sie abgeschoben (bitte nach Halbjahren differenzieren)?</li><li>Wie viele Personen haben Bremen mit einer finanziellen Förderung durch das Land oder den Bund (bitte differenzieren) verlassen und welchen Aufenthaltsstatus hatten die Betroffenen vor der Ausreise (bitte nach Monaten differenzieren und bei Duldungen den Grund angeben)?</li><li>Wie viele ausreisepflichtige Personen mit und ohne Duldung, wie viele ausreisepflichtige abgelehnte Asylsuchende (bitte jeweils differenzieren) hielten sich zum 31.12.2025 in Bremen auf, und welche waren die fünf Hauptherkunftsländer der Ausreisepflichtigen (bitte in absoluten und relativen Zahlen und nach Stadtgemeinde auflisten und auch hier Anteil Geduldeter angeben)?</li><li>Wie viele Menschen waren zum Zeitpunkt ihrer Abschiebung oder versuchten Abschiebung, Überstellung oder versuchten Überstellung in psychotherapeutischer (bitte nach Jahren unter Angabe des Alters, des Geschlechts, der Aufenthaltsdauer in Deutschland und das Zielland der (versuchten) Maßnahme aufschlüsseln)?<ol><li>Wie viele Abschiebungen oder Zurückführungen bzw. versuchte Abschiebungen und Rückführungen wurden direkt aus psychiatrischen Einrichtungen (einschließlich Maßregelvollzug) unternommen?</li><li>Wie viele dieser Menschen waren u.a. wegen Eigengefährdung in der Einrichtung, wie viele wegen Suizidgefahr?</li><li>Bei wie vielen Bestand zum Zeitpunkt der (versuchten) Abschiebung eine Suizidgefahr?</li><li>Nach welchen Vorgaben wird bei einer glaubhaften Suizidabsicht die Abschiebung entweder abgebrochen oder weitere Maßnahmen durchgeführt (bitte auflisten, beispielsweise Ganzkörperfesselung durch „body-cuff“)?</li></ol></li><li>Wie viele Menschen wurden aus einer nicht unter Frage 13 erfragten gesundheitlichen, pflegerischen oder medizinischen Einrichtung abgeschoben oder überstellt (bitte nach Jahren unter Angabe der Art der Einrichtung, des Alters, des Geschlechts, der Aufenthaltsdauer in Deutschland und das Zielland der (versuchten) Maßnahme aufschlüsseln)?</li><li>Wie viele Abschiebungen wurden direkt aus der Strafhaft vollzogen?<ol><li>Wie lange lebten die Betroffenen jeweils in Deutschland und wie alt waren sie?</li><li>Welche Staatsangehörigkeit(en) hatten die Betroffenen und in welches Zielland wurden sie abgeschoben?</li><li>Wie viele waren Angehörige einer ethnischen oder geschlechtlich/sexuellen Minderheit?</li></ol></li><li>Wie viele der Abgeschobenen wurden zuvor in den geschlossenen Vollzug zurückverlegt, wie viele von ihnen wegen Fluchtgefahr (bitte begründen, weshalb jeweils eine Fluchtgefahr festgestellt wurde)?</li><li>Wie viele Anträge auf freiheitsentziehende Maßnahmen (Abschiebehaft, Abschiebegewahrsam usw., folgend „Abschiebehaft“) wurden durch welche Organisationseinheit gestellt (bitte nach Monaten aufschlüsseln)?</li><li>Wie viele Menschen wurden in Abschiebehaft genommen, welche Staatsangehörigkeit hatten sie und in welches Zielland sollten sie abgeschoben werden (bitte nach Monaten aufschlüsseln)?<ol><li>Welches Geschlecht und Alter hatten die Betroffenen, wie lange lebten sie in Deutschland und wie viele waren Angehörige einer ethnischen oder geschlechtlich/sexuellen Minderheit?</li><li>Wie viele von Ihnen wurden tatsächlich abgeschoben (bitte zu einzelnen Fällen zuordbar darstellen)?</li><li>Wie lang war die mediane, wie lange die durchschnittliche Haftdauer?</li><li>Wie viele Menschen waren länger als zwei Wochen inhaftiert (bitte Länge für jeden Fall einzeln auflisten)?</li><li>Wie viele Menschen waren allein inhaftiert und jeweils über welche Dauer?</li><li>Welche Verfahren gibt es, wenn Gefangene psychische oder entzugsbedingte gesundheitliche Probleme geltend machen, die unter der Schwelle der akuten Eigen- oder Fremdgefährdung liegen?</li><li>Werden geäußerte Absichten zur Selbstverletzung oder Suizid schriftlich dokumentiert?</li><li>Werden ärztliche Befunde und Behandlungen systematisch und schriftlich dokumentiert, auch in den Fällen der Frage 16g?</li><li>Wie häufig wurden akute Suizidgedanken dokumentiert, welche Maßnahmen wurden jeweils ergriffen?</li><li>Wie viele Menschen aus anderen Bundesländern wurden im Rahmen der Amtshilfe in Abschiebehaft genommen?</li></ol></li><li>Wie viele unangekündigte Kontrollen gab es durch das Migrationsamt bei Unterkünften, wie viele auf Grundlage eines richterlichen Durchsuchungsbeschlusses, wie viele wegen Gefahr im Vollzug und wie viele ohne oder mit einer anderen Rechtsgrundlage (bitte unter Angabe der Gefahr beantworten und nach Monaten aufschlüsseln)?</li><li>In wie vielen Fällen wurden Rechtsmittel eingelegt und in wie vielen von diesen Fällen wurde die Abschiebehaft durch das zuständige Gericht beendet?</li><li>In wie vielen Fällen wurden die Betroffenen vor einer Entscheidung durch das Amtsgericht aus der Abschiebehaft entlassen oder abgeschoben (bitte je getrennt darstellen)?</li><li>Wie viele Anträge auf Anordnung einer einstweiligen Freiheitsentziehung wurden gestellt (bitte nach Monaten aufschlüsseln)?<ol><li>Bei wie vielen wurde die Anordnung durch eine Festnahme im Migrationsamt vollstreckt?</li><li>In wie vielen Fällen hatten die Betroffenen bereits vor der Stellung des Haftantrags einen Termin beim Migrationsamt und in wie vielen Fällen wurde ein Termin erst nach einer erwirkten Haftanordnung eingerichtet?</li><li>Wurde die Festnahme den Betroffenen angekündigt? Wenn nein, welcher Zweck des Termins wurde den Betroffenen jeweils mitgeteilt?</li><li>Wie viele der Festgenommenen wurden anschließend in Abschiebehaft genommen?</li><li>Bei wie vielen der Festgenommenen sah das Gericht keine Grundlage für eine Abschiebehaft?</li><li>Welche Abteilung stellte die Anträge?</li><li>Seit wann werden Menschen auf diese Weise im Migrationsamt festgenommen?</li><li>Weshalb wurde durch wen diese Vorgehensweise veranlasst?</li></ol></li></ol>]]></content:encoded>
                <category>Hassanpour</category><category>Sültenfuß</category><category>Tuncel</category><category>Migration &amp; Integration</category>
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-255201</guid>
                <pubDate>Thu, 12 Mar 2026 22:34:00 +0100</pubDate>
                <title> Personal- und Prozessentlastung im Migrationsamt</title>
                <link>https://www.linksfraktion-bremen.de/abgeordnete-und-fraktion/tuncel-cindi/detail/news/personal-und-prozessentlastung-im-migrationsamt/</link>
                
                <description>Dringlichkeitsantrag der Fraktionen der SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke: Die hohe Anzahl von Einbürgerungsanträgen und die im Jahr 2024 bundesweit höchste Einbürgerungsquote im Land Bremen (laut Statista erlangte 2,96 Prozent der 2024 in Bremen lebenden ausländischen Bevölkerung im Folgejahr die deutsche Staatsbürgerschaft) belegen neben dem starken Zugehörigkeitsgefühl der Menschen mit Migrationsgeschichte die gelungene Bremer Integrationspolitik. Das Migrationsamt der Stadtgemeinde Bremen kämpft allerdings trotz enormer Einsatzbereitschaft der Beschäftigten mit massiven Rückständen bei Einbürgerungsverfahren.</description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Die hohe Anzahl von Einbürgerungsanträgen und die im Jahr 2024 bundesweit höchste Einbürgerungsquote im Land Bremen (laut Statista erlangte 2,96 Prozent der 2024 in Bremen lebenden ausländischen Bevölkerung im Folgejahr die deutsche Staatsbürgerschaft) belegen neben dem starken Zugehörigkeitsgefühl der Menschen mit Migrationsgeschichte die gelungene Bremer Integrationspolitik. Das Migrationsamt der Stadtgemeinde Bremen kämpft allerdings trotz enormer Einsatzbereitschaft der Beschäftigten mit massiven Rückständen bei Einbürgerungsverfahren. Die durchschnittliche Wartezeit zwischen Antragstellung und Aufnahme der vertieften Prüfung beträgt derzeit regulär bis zu 31 Monate. Zwar konnte die Zahl der Mitarbeitenden in der Einbürgerungsbehörde seit 2017 fast verdoppelt werden, in derselben Zeit vervierfachte sich allerdings die Anzahl der Anträge, und die Komplexität der Bearbeitung nahm durch neue gesetzliche Anforderungen zu. Die Verwaltungspraxis bedarf nun der Unterstützung, um der langen Wartezeit für die Betroffenen und der Überlastung der Einbürgerungsbehörde entgegenzuwirken.</p>
<p>Zur Verbesserung der Erledigungsquote im Bereich der Einbürgerungsverfahren sind kurzfristig wirksame Maßnahmen erforderlich: Ein Poolkrafteinsatz zur Entlastung der Fachkräfte, begleitet von Prozessoptimierung, Digitalisierung und gezieltem KI-Einsatz.&nbsp;</p>
<p>Ein befristeter Personalpool insbesondere für administrative und publikumsnahe Aufgaben wirkt unmittelbar entlastend für die Ebene der weitergehenden Bearbeitung und Entscheidung. Er liefert zugleich Erfahrungen für mögliche strukturelle Anpassungen. Beschäftige des Migrationsamtes können durch den Einsatz von Poolkräften für einfache und standardisierte Tätigkeiten in einem Frontofficebereich nach kurzer Einarbeitung von Nebentätigkeiten so entlastet werden, dass Rückstände schneller abgebaut und Neuanträge perspektivisch in angemessener Frist erledigt werden können. Begleitend hierzu bedarf es einer Fortführung der Prozessoptimierung im Migrationsamt. Erste Schritte hierzu wurden mit dem Quick-Check auf der Homepage des Migrationsamtes bereits umgesetzt. Weiteres wie der Einsatz von KI-Komponenten an geeigneter Stelle muss nun folgen. Diese Kombination von gezielten Maßnahmen stabilisiert kurzfristig und modernisiert langfristig.</p>
<p>Die Stadtbürgerschaft möge beschließen:<br>Die Stadtbürgerschaft fordert den Senat auf,<br>1. zur Entlastung der Mitarbeitenden im Migrationsamt und Verbesserung der Erledigungsquote bei Einbürgerungsverfahren einen zeitlich befristeten Personalpool von<br>zehn Vollzeitäquivalenten nach angemessener Einarbeitung im Frontofficebereich des Migrationsamtes für die Dauer von mindestens einem Jahr einzusetzen;<br>2. parallel zur personellen Unterstützung durch Poolkräfte die Optimierung und Digitalisierung der Prozessabläufe bei Einbürgerungsverfahren ebenso voranzutreiben wie den Einsatz von KI-Komponenten an geeigneten Stellen (z. B. automatisierte Dokumentenprüfung, Qualifikationserkennung), um die vertiefte Antragsprüfung durch Fachkräfte zu beschleunigen;<br>3. der städtischen Deputation für Inneres, der städtischen Deputation für Soziales, Jugend und Integration und dem städtischen Haushalts- und Finanzausschuss fortlau-<br>fend, erstmals sechs Monate nach Beschlussfassung, zur konkreten Entlastungswirkung des Poolkräfteeinsatzes, zur Entwicklung der Wartezeiten bis zur<br>vertieften Prüfung, zum Fortschritt bei Digitalisierung und KI-Einsatz sowie zur Erledigungsquote und dem Bestand offener Verfahren zu berichten.&nbsp;</p>
<p>Kevin Lenkeit, Mustafa Güngör und Fraktion der SPD<br>Sahhanim Görgü-Philipp, Dr. Emanuel Herold und Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN<br>Cindi Tuncel, Nelson Janßen, Sofia Leonidakis und Fraktion DIE LINKE</p>]]></content:encoded>
                <category>Tuncel</category><category>Migration &amp; Integration</category>
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-255148</guid>
                <pubDate>Mon, 23 Feb 2026 12:35:00 +0100</pubDate>
                <title>Teilhabe fördern: Sprach- und Integrationskurse für alle sicherstellen!</title>
                <link>https://www.linksfraktion-bremen.de/abgeordnete-und-fraktion/tuncel-cindi/detail/news/teilhabe-foerdern-sprach-und-integrationskurse-fuer-alle-sicherstellen/</link>
                
                <description>Dringlichkeitsantrag der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke und der SPD: Sprache ist der Schlüssel zur Teilhabe – sie ermöglicht Bildung, Arbeit und soziale Integration. Laut Aufenthaltsgesetz ist die Sprachförderung Aufgabe des Bundes. Der Bund ist verpflichtet, allen rechtmäßig auf Dauer im Bundesgebiet lebenden Zugewanderten Möglichkeiten zum Spracherwerb anzubieten. Dies tut er im Rahmen des Gesamtprogramms Sprache, das aus zwei Säulen besteht: der allgemeinen Sprachförderung im Rahmen von grundständigen Sprach- und Integrationskursen und der darauf aufbauenden berufsbezogenen Deutschsprachförderung.</description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Sprache ist der Schlüssel zur Teilhabe – sie ermöglicht Bildung, Arbeit und soziale Integration. Laut Aufenthaltsgesetz ist die Sprachförderung Aufgabe des Bundes. Der Bund ist verpflichtet, allen rechtmäßig auf Dauer im Bundesgebiet lebenden Zugewanderten Möglichkeiten zum Spracherwerb anzubieten. Dies tut er im Rahmen des Gesamtprogramms Sprache, das aus zwei Säulen besteht: der allgemeinen Sprachförderung im Rahmen von grundständigen Sprach- und Integrationskursen und der darauf aufbauenden berufsbezogenen Deutschsprachförderung.</p>
<p>Zunächst vorgesehene finanzielle Kürzungen für das Gesamtprogramm Sprachen im Bundeshaushalt 2025 konnten Mitte des Jahres durch die Bereitstellung von zusätzlichen Mitteln in Höhe von 267 Millionen Euro verhindert werden. Mit der Verabschiedung des Bundeshaushalts für 2026 wurden weitere Mittel für Integrationskurse in Höhe von 110 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Im kommenden Jahr stehen damit insgesamt rund 1,06 Milliarden Euro für Integrationskurse zur Verfügung – ein deutliches Signal für die hohe Bedeutung des Gesamtprogramms Sprachen und für die Förderung der gesellschaftlichen Integration. Es ist entscheidend, dass der Bund auch für die nächsten Jahre ausreichend Mittel bereitstellt, um das Angebot an Sprach- und Integrationskursen aufrechtzuerhalten und weiter auszubauen.</p>
<p>Vor diesem Hintergrund ist es dramatisch und absolut unverständlich, dass das Bundesinnenministerium im Februar 2026 angekündigt hat, die Neuzulassungen zu freiwilligen Integrationskursen für Zuwanderer auf unbestimmte Zeit zu stoppen. Von diesen aktuellen Kürzungen des Bundes sind vor allem Asylbewerber*innen, Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine und Menschen, die mit einer Duldung in Deutschland leben, betroffen – allein in der Stadtgemeinde Bremen im Jahr 2026 rund 2.000 Menschen. Dieser Kahlschlag lässt diese Menschen in ihrem Ankommensprozess bei uns allein, verwehrt ihnen die Teilhabe am Arbeitsmarkt und an unseren Stadtgesellschaften und steht einer Integrationsabsicht dimetral entgegen. Er ist auch fatal für die Träger der Integrationskurse, denen fest eingeplante Einnahmen wegfallen und die nun vor erheblichen und teilweise existenzbedrohlichen personellen und organisatorischen Herausforderungen stehen.</p>
<p>Darüber hinaus sind Anpassungen in der Förderpraxis von Sprachförderprogrammen, die 2025 wirksam wurden, kritisch zu sehen: Die Streichung der Wiederholungsstunden in Integrationskursen bedeutet, dass viele Menschen ohne ausreichende Sprachkenntnisse zurückbleiben und somit kaum Chancen auf dem Arbeitsmarkt haben. Der Wegfall zielgruppenspezifischer Kurse, wie Jugend- und Frauenintegrationskurse, trifft besonders vulnerable Gruppen und erschwert ihre Integration zusätzlich. Die massive Reduzierung der<br>Berufssprachkurse (BSK) auf das Niveau B2 und spezielle und im Umfang geringere Job-Berufssprachkurse lässt zudem viele Zugewanderte ohne die notwendigen Sprachkenntnisse für qualifizierte Tätigkeiten zurück. Hier braucht es wieder ein breiteres Angebot an allgemeinen Berufssprachkursen und zukünftig auch eine Mittelerhöhung.</p>
<p>Sprachkenntnisse sind der Schlüssel zur erfolgreichen Arbeitsmarktintegration. Ohne sie sind Zugewanderte gezwungen, in prekären Beschäftigungsverhältnissen zu verharren, was ihre wirtschaftliche und soziale Teilhabe massiv einschränkt. Dies führt nicht nur zu individuellen Härten, sondern auch zu einer erhöhten Belastung der Sozialsysteme. In Zeiten des akuten Fachkräftemangels können und wollen wir es uns schlichtweg nicht leisten, das Potenzial dieser Menschen ungenutzt zu lassen.</p>
<p>Darüber hinaus sind Sprachkurse keine bloßen Kostenfaktoren, sondern eine essenzielle Investition in die Zukunft unserer Gesellschaft. Sie ermöglichen eine nachhaltige Integration von Zugewanderten und fördern deren umfassende Teilhabe am Arbeitsmarkt sowie am gesellschaftlichen Leben. Angesichts des demografischen Wandels und des Fachkräftemangels ist die Integration gut ausgebildeter und sprachlich kompetenter Menschen eine wirtschaftliche Notwendigkeit.</p>
<p>Es ist unsere gesellschaftliche Verantwortung, diesen Menschen die Möglichkeit zu geben, sich aktiv in unsere Gemeinschaft einzubringen und ihren Beitrag zu leisten. Sprachkurse tragen entscheidend zur Chancengleichheit und zum sozialen Zusammenhalt bei und helfen, Parallelgesellschaften zu vermeiden.</p>
<p>Integration ist eine Investition in unsere gemeinsame Zukunft, die sich langfristig auszahlt.<br>Wir benötigen eine nachhaltige Strategie zur Förderung der Integration, von der letztlich alle profitieren werden.</p>
<p>Die Bürgerschaft (Landtag) möge beschließen:<br>Die Bürgerschaft (Landtag) fordert den Senat auf,<br>1. sich möglichst gemeinsam und auf dem schnellsten Weg mit anderen Bundesländern gegenüber der Bundesregierung für eine sofortige Rücknahme des Förderstopps von freiwilligen Integrationskursen einzusetzen;<br>2. sich auf Bundesebene kontinuierlich für eine auskömmliche Finanzierung des Gesamtprogramms Sprache einzusetzen, um ein verlässliches und vielfältiges Sprachförderangebot im Land Bremen gewährleisten zu können;<br>3. sich darüber hinaus aufbauend auf dem Beschluss der Integrationsministerkonferenz von April 2025 und möglichst gemeinsam mit anderen Bundesländern im Rahmen einer Bundesratsinitiative dafür einzusetzen, dass die fünfte Änderung der Integrationskursverordnung von November 2024 dahingehend rückgängig gemacht wird, dass fortan wieder:<br>a) zielgruppenspezifische Sprachkurse insbesondere für Frauen, junge Menschen und Eltern vom Bund finanziert und angeboten werden;<br>b) Wiederholungsstunden für Menschen, die am Ende des regulären Integrationskurses das Sprachniveau B1 nicht erreichen konnten, vom Bund finanziert und bewilligt werden;<br>4. sich auf Bundesebene weiterhin dafür einzusetzen, dass der Bund neben den Berufssprachkursen mit Zielniveau B2, Job-Berufssprachkursen, den Azubi-Berufssprachkursen und den Berufssprachkursen für Personen im Anerkennungsverfahren auch wieder ein vielfältiges Angebot an berufsfeldübergreifenden Berufssprachkursen für die Sprachniveaus B1, C1 und C2 ohne Kontingentierung bereitstellt;<br>5. zu prüfen, welche landesseitigen Möglichkeiten bestehen, möglichst vielen Menschen einen für sie kostenlosen Integrationskurs anbieten zu können;<br>6. zu prüfen, inwieweit vor dem Hintergrund der veränderten Förderpraxis im Gesamtprogramm Sprache des Bundes das Angebot an ergänzenden kommunalen Sprachkursen dahingehend angepasst werden muss, dass die folgenden Punkte angemessen Berücksichtigung finden:<br>a) Bedarfe im Bereich der zielgruppenspezifischen Sprach- und Integrationskurse, insbesondere für Frauen, Jugendliche und Eltern,<br>b) Bedarfe an niedrigschwelligen Angeboten, die es Menschen, die an regulären Integrationskursen scheitern, ermöglichen, durch zusätzliche Wiederholungsstunden oder individuelle Fördermaßnahmen doch noch einen erfolgreichen Abschluss zu erreichen,<br>c) weitere Bedarfe nach Angeboten für vom aktuellen Förderstopp von freiwilligen Integrationskursen betroffene Gruppen;<br>7. der staatlichen Deputation für Arbeit und der staatlichen Deputation für Soziales, Jugend und Integration drei Monate nach Beschlussfassung über die Prüfung der Anpassung des Angebots an kommunalen Sprachkursen und ein halbes Jahr nach Beschlussfassung über den Umsetzungstand der anderen Forderungen zu berichten.</p>
<p>Dr. Solveig Eschen, Sahhanim Görgü-Philipp, Dr. Emanuel Heroldund Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN<br>Olaf Zimmer, Cindi Tuncel, Sofia Leonidakis, Nelson Janßen und Fraktion Die Linke<br>Valentina Tuchel, Katharina Kähler, Basem Khan, Mustafa Güngör und Fraktion der SPD</p>]]></content:encoded>
                <category>Tuncel</category><category>Zimmer</category><category>Migration &amp; Integration</category>
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-254947</guid>
                <pubDate>Fri, 23 Jan 2026 14:06:00 +0100</pubDate>
                <title>Aktuellen Stunde (Landtag): Angriffe des islamistischen al-Schaara-Regimes auf Rojava verurteilen</title>
                <link>https://www.linksfraktion-bremen.de/abgeordnete-und-fraktion/tuncel-cindi/detail/news/erfolgsprogramm-win-feiert-25-jahre-zukunft-der-sozialen-stadtentwicklung-sichern-1/</link>
                
                <description>Antrag der Fraktion Die Linke: </description>
                <content:encoded><![CDATA[<p><i><strong>Thema der Aktuellen Stunde (Landtag): Angriffe des islamistischen al-Schaara-Regimes auf Rojava verurteilen und Sorgen von Bremer:innen und Bremerhavener:innen um die Sicherheit ihrer Angehörigen ernst nehmen</strong></i></p>
<p>Die syrische Regierung hat einen Großangriff auf die kurdische Region im Nordosten des Landes unternommen. Es kam zu Vertreibung und Gräueltaten. Die kurdischen Einheiten und mit ihnen verbündete Kräfte hatten das Gebiet vormals auch mit Unterstützung des Westens vom sog. IS befreit und eine dezentralisierte, demokratische Selbstverwaltung errichtet. Tausende Menschen demonstrierten in den vergangenen Tagen in Bremen und Bremerhaven gegen diese Angriffe des islamistischen al-Schaara-Regimes und sind in höchster Sorge um das Wohlergehen ihrer Angehörigen. Bremen muss sich jetzt im Bund für ein entschiedenes Auftreten Deutschlands und der EU für den Schutz von Minderheiten in Syrien und der Selbstverwaltung Rojavas vor dem Angriff der islamistischen Milizen einsetzen. Es braucht jetzt internationalen Druck statt freundlichen Einladungen und Zusammenarbeit mit der neuen Zentralregierung Syriens.</p>
<p>Cindi Tuncel, Muhlis Kocaağa, Nelson Janßen, Sofia Leonidakis und Fraktion Die Linke<br>&nbsp;</p>]]></content:encoded>
                <category>Kocaağa</category><category>Tuncel</category><category>Frieden, Antifaschismus &amp; Antimilitarismus</category>
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-255281</guid>
                <pubDate>Wed, 03 Dec 2025 16:48:00 +0100</pubDate>
                <title>Regionale Mitbestimmung in Europa erhalten – auskömmlichen EU-Haushalt sicherstellen</title>
                <link>https://www.linksfraktion-bremen.de/abgeordnete-und-fraktion/tuncel-cindi/detail/news/regionale-mitbestimmung-in-europa-erhalten-auskoemmlichen-eu-haushalt-sicherstellen/</link>
                
                <description>Antrag der Fraktionen der SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke: Europa ist dort stark, wo seine Bürger:innen erkennen, dass sie es mitgestalten können. Mit Regionalpolitik lässt sich nicht nur ein besserer Einsatz von europäischen Mitteln vor Ort erzielen. Forscher:innen des Kiel Institut für Weltwirtschaft (IfW) zeigten bereits 2024 auf, dass Regionalpolitik dem Trend zum Populismus entgegenwirken kann. Dabei geht es weniger darum, mehr Mittel zu generieren, sondern vielmehr darum, dass die große Europäische Union sich um konkrete Belange der Bürger:innen und ihrer Städte und Regionen kümmert, und dadurch vermittelt, dass Politik in Verbindung steht mit lokalen Bedarfen und Perspektiven. Auch die Vermittlung dieser Prozesse durch Politiker:innen, die den Menschen aus ihrer eigenen Landespolitik bekannt sind, unterstützt dies. Die Förderwürdigkeit aller Regionen, differenziert nach ihrer strukturellen Entwicklung und nach ihrem regionalen Handlungsbedarf, muss erhalten bleiben, um destruktiven Debatten, in denen imaginäre „Zahlmeister“ gegen „Empfänger“ in Stellung gebracht werden, nicht Vorschub zu leisten.</description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Europa ist dort stark, wo seine Bürger:innen erkennen, dass sie es mitgestalten können. Mit Regionalpolitik lässt sich nicht nur ein besserer Einsatz von europäischen Mitteln vor Ort erzielen. Forscher:innen des Kiel Institut für Weltwirtschaft (IfW) zeigten bereits 2024 auf, dass Regionalpolitik dem Trend zum Populismus entgegenwirken kann. Dabei geht es weniger darum, mehr Mittel zu generieren, sondern vielmehr darum, dass die große Europäische Union sich um konkrete Belange der Bürger:innen und ihrer Städte und Regionen kümmert, und dadurch vermittelt, dass Politik in Verbindung steht mit lokalen Bedarfen und Perspektiven. Auch die Vermittlung dieser Prozesse durch Politiker:innen, die den Menschen aus ihrer eigenen Landespolitik bekannt sind, unterstützt dies. Die Förderwürdigkeit aller Regionen, differenziert nach ihrer strukturellen Entwicklung und nach ihrem regionalen Handlungsbedarf, muss erhalten bleiben, um destruktiven Debatten, in denen imaginäre „Zahlmeister“ gegen „Empfänger“ in Stellung gebracht werden, nicht Vorschub zu leisten.</p>
<p>Der mehrjährige EU-Haushalt soll nach dem Willen der EU-Kommission umstrukturiert werden. Bereits im Beschluss „Starke Regionen für ein starkes Europa“ (Drucksache 21/993) aus Februar 2025 hat die Koalition auf die Probleme der Umstrukturierungsideen hingewiesen und zur Sicherung der Mitsprache der Länder und der Regionen in der Kohäsionspolitik aufgerufen. Inzwischen hat die EU-Kommission am 16. Juli 2025 den Entwurf für einen Mehrjährigen Finanzrahmen 2028 bis 2034 vorgelegt.</p>
<p>Trotz der in absoluten Zahlen beeindruckenden Höhe – der Mehrjährige Finanzrahmen soll sich auf nahezu 2 Billionen Euro belaufen – ist der Haushalt nach dem Vorschlag der EU-Kommission durchaus eng gestrickt. Vor diesem Hintergrund begrüßt die Bürgerschaft (Landtag) grundsätzlich die Mittelausstattung für Innovation, insbesondere in zukunftsträchtigen Bereichen wie dem Forschungsrahmenprogramm Horizont Europa, von dem das Land Bremen in erheblichem Maße profitiert, aber auch die Erhöhung der Mittel für das Bildungsprogramm Erasmus+.</p>
<p>Der neue Haushalt sieht in der derzeitigen Form unter anderem vor, die Mittelverwaltung stärker zu zentralisieren und die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) mit den Regional- und Sozialfonds (Kohäsionspolitik) zusammenzulegen. Die für die Mitgliedstaaten veranschlagten Mittel sollen dann in einem einzigen Nationalen Fonds zur Verfügung gestellt und im Regelfall von diesem zentral programmiert, verwaltet und ausgegeben werden.</p>
<p>Dieser Vorschlag würde nicht nur das Ende eines „Europa der Regionen“ einläuten, sondern birgt auch erhebliche Gefahren, nicht nur für den zielgenauen Einsatz der europäischen Mittel im Sinne der Städte und Regionen, sondern auch für die Akzeptanz und Unterstützung von europäischer Politik. Denn mit der Mitsprache droht auch die Sichtbarkeit der EU in den Regionen zu verschwinden. Eine soziale und nachhaltige Entwicklung Europas aber muss die Städte und Regionen mitnehmen. Sie funktioniert nicht von oben herab, sondern nur im Dialog. Das stärkt nicht nur das Vertrauen in die europäische Politik, es verbessert sie auch, denn es wird nicht an konkreten Bedarfen vorbei gesteuert, es wird nicht über Regionen gesprochen, sondern mit ihnen.</p>
<p>In der Ministerpräsidentenkonferenz vom 18. Juni 2025 wurde auf Grundlage einer Initiative des Bremer Senats die gemeinsame Stellungnahme des Bundes und der Länder zur Kohäsionspolitik der EU nach dem Jahr 2027 bekräftigt. Es gilt aus Sicht der deutschen Länder, für die Neuausrichtung des Mehrjährigen Finanzrahmens den effektiven und effizienten Einsatz der Unionsmittel sicherzustellen und die Europäische Kohäsionspolitik als ein zentrales Instrument zu verankern. Gerade in Zeiten großer Herausforderungen ist die Kohäsionspolitik zum einen eine wichtige Säule eines solidarischen Europas! Zugleich ist die EU-Kohäsionspolitik aber auch ein zentrales Instrument zur Stärkung von Wettbewerbsfähigkeit, Innovationskraft, nachhaltiger Entwicklung, von Beschäftigung, Bildung und Inklusion und gleichberechtigter Entwicklung aller europäischen Regionen.</p>
<p>Auch das Land Bremen muss dabei Position beziehen. Es gilt, die Gestaltungsspielräume ebenso wie die Mittelausstattung der Städte und Regionen zu sichern, für besseren Mitteleinsatz und für die Stärkung des europäischen Zusammenhalts auf lokaler Ebene.</p>
<p>Die Bürgerschaft (Landtag) möge beschließen:<br>Die Bürgerschaft (Landtag) fordert den Senat auf,<br>1. gegenüber der Europäischen Kommission zu begrüßen, dass der EU-Haushalt einerseits viele richtige Prioritäten setzt, um den kommenden Herausforderungen gerecht zu werden, insbesondere in Bereichen wie Innovation, Klimaschutz und Übergang zu CO2-freien Wirtschaftssystemen, aber andererseits mit Blick auf bestimmte Programme, die unmittelbar für Bürger:innen sichtbar und wirksam sind, wie zum Beispiel ERASMUS+ und das neu geschaffene Programm AgoraEU, und insbesondere hinsichtlich der klaren Sichtbarkeit und Zweckbindung von Programmen wie dem Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+), die für Jugend, Integration, Weiterbildung und Teilhabe unerlässlich sind, dringende Nachbesserungen zu fordern. Die Bürgerschaft (Landtag) fordert die Europäische Kommission daher auf, ihren Vorschlag zum Fonds für nationale und regionale Partnerschaftspläne zu überarbeiten und die Aufstellung, Aushandlung, Umsetzung und Überwachung in den Händen der Regionen zu belassen. Eine Verlagerung der Entscheidungsfindung auf die nationale Ebene ohne eine starke Einbeziehung der Regionen würde dem Prinzip der Subsidiarität zuwiderlaufen, die bewährte Multi-Level-Governance erheblich schwächen und in einem krassen Widerspruch zum Partnerschaftsprinzip stehen;<br>2. gegenüber der Bundesregierung deutlich zu machen, dass die Europäische Union ihren wachsenden Herausforderungen nur mithilfe eines auskömmlich ausgestatteten Mehrjährigen Finanzrahmens für die Jahre 2028 bis 2034 nachkommen können wird, und die Bundesregierung daher für einen EU-Haushalt in entsprechender Höhe, auch unter Einbeziehung neuer Eigenmittel, einstehen und insbesondere eine faire Besteuerung großer Digitalunternehmen als Beitrag zum europäischen Gemeinwohl einfordern muss;<br>3. gegenüber der Bundesregierung und der EU-Kommission darauf hinzuweisen, dass die von der Kommission geplante Flexibilisierung der Mittel im europäischen Mehrebenensystem aus demokratietheoretischer Sicht problematisch ist, weil sie dem Haushaltsgesetzgeber das Bestimmungsrecht über die Mittelverwendung entzieht, weil sie zum Aufbau von unnötiger Bürokratie auf Bundesebene führen würde in einem Bereich, in dem das Fachwissen und die Zuständigkeit in Deutschland bei den Ländern liegen, und weil pauschale Ansätze wie „Cash for Reforms“ weder Transparenz noch Akzeptanz fördern und kleinere Träger wie Kommunen oder zivilgesellschaftliche Initiativen benachteiligen würden;<br>4. die Bundesregierung aufzufordern, sich dafür einzusetzen, eine Renationalisierung der EU-Förderpolitik zu verhindern, weil die von der EU-Kommission vorgeschlagenen „Nationalen Pläne“ die Gefahr bergen, dass künftig EU-Fördermittel in den nationalen Haushalten untergehen und damit ihre Wirksamkeit und Sichtbarkeit auf regionaler und lokaler Ebene verlieren, wofür gerade die Umsetzungsmodalitäten des Deutschen Aufbau- und Resilienzplans nach Auffassung der Bürgerschaft (Landtag) ein Negativbeispiel sind;<br>5. gegenüber der Bundesregierung sowie der EU-Kommission einzufordern, dass auch künftig die Gestaltungshoheit der Länder für die regionale Wirtschaftspolitik geachtet wird, die Planung und Umsetzung der Strukturfondsmittel somit weiterhin nach dem System der geteilten Mittelverwaltung zwischen Regionen und EU-Kommission erfolgt und für die Regionen eine Planbarkeit der Mittel für die Dauer des Mehrjährigen Finanzrahmens nach dem n+2-System sicherzustellen;<br>6. gegenüber der Bundesregierung sowie der EU-Kommission einzufordern, dass regionale Fördergelder weiterhin für alle europäischen Regionen verfügbar sein müssen, da auch nach statistischen Indikatoren weiter entwickelte Regionen weiterhin erhebliche strukturelle Herausforderungen wie Digitalisierung, Modernisierung der Infrastruktur und Fachkräftemangel bewältigen müssen;<br>7. sich auf nationaler und europäischer Ebene weiterhin für die Beibehaltung und Weiterentwicklung einer ortsbezogenen europäischen Kohäsionspolitik, die nach dem Partnerschaftsprinzip programmiert und umgesetzt wird, einzusetzen und auf eine Überarbeitung des vorgelegten Entwurfs zum Mehrjährigen Finanzrahmen 2028 bis 2034 in diesem Sinne hinzuwirken;<br>8. sich dafür einzusetzen, dass Vereinfachung in der Förderpolitik nicht nur für die EU-Verwaltung spürbar wird, sondern vor allem für Antragsteller:innen in Kommunen, Unternehmen, Vereinen und Initiativen, unter anderem durch längere Projektzeiträume, sichere Vorfinanzierung sowie pragmatische und weniger bürokratieintensive Berichtspflichten.</p>
<p>Antje Grotheer, Mustafa Güngör und Fraktion der SPD<br>Dr. Emanuel Herold und Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN<br>Cindi Tuncel, Nelson Janßen, Sofia Leonidakis und Fraktion Die Linke</p>]]></content:encoded>
                <category>Tuncel</category><category>Haushalt &amp; Finanzen</category><category>Stadtentwicklung, Beiräte &amp; Bürger*innenbeteiligung</category>
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-254685</guid>
                <pubDate>Wed, 03 Sep 2025 15:02:00 +0200</pubDate>
                <title>Verbesserung der Lebenssituation von Senior:innen mit Migrationsgeschichte</title>
                <link>https://www.linksfraktion-bremen.de/abgeordnete-und-fraktion/tuncel-cindi/detail/news/verbesserung-der-lebenssituation-von-seniorinnen-mit-migrationsgeschichte/</link>
                
                <description>Dringlichkeitsantrag der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD und Die Linke: Die Lebenssituation älterer Menschen mit Migrationsgeschichte in Bremen und Bremerhaven erfordert dringenden gesellschaftlichen Handlungsbedarf. Viele dieser Senior*innen, die vor allem als sogenannte Gastarbeiter*innen oder Spätaussiedler*innen nach Bremen kamen, haben maßgeblich zum Wiederaufbau und zur wirtschaftlichen Stärke unseres Landes beigetragen und erreichen nun das Rentenalter. </description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Die Lebenssituation älterer Menschen mit Migrationsgeschichte in Bremen und Bremerhaven&nbsp;erfordert dringenden gesellschaftlichen Handlungsbedarf. Viele dieser Senior*innen, die vor allem als sogenannte Gastarbeiter*innen oder Spätaussiedler*innen nach Bremen kamen, haben maßgeblich zum Wiederaufbau und zur wirtschaftlichen Stärke unseres Landes beigetragen und erreichen nun das Rentenalter. Trotz dieser wichtigen Leistung sind sie heute überproportional von Altersarmut betroffen: Die Armutsquote stieg laut den Großen Anfragen zur Altersarmut (Drs. 21/988) und zur Lebenssituation älterer Menschen mit Migrationsgeschichte (Drs. 21/920) von 44,8 Prozent (2021) auf alarmierende 53,3 Prozent (2024).</p>
<p>Der Anteil der über 65-Jährigen mit Migrationsgeschichte hat sich in Bremen in zehn Jahren mehr als verdoppelt und liegt nun bei rund 20.500 Menschen. Ihre oft prekären Lebensverhältnisse sind eine Folge migrationsgeprägter Erwerbsbiografien, die häufig im niedrig entlohnten oder prekären Bereich stattfanden, sowie der damals fehlenden Sprachlernangebote bei der Einwanderung. Hinzu kommt, dass bestehende soziale und gesundheitliche Regelangebote oftmals nicht ausreichend kultursensibel, niedrigschwellig, barrierearm und sprachlich zugänglich sind, was die gleichberechtigte Teilhabe dieser Menschen am gesellschaftlichen Leben massiv einschränkt.</p>
<p>Um die Lebenssituation dieser Senior*innen nachhaltig zu verbessern und ihnen die verdiente volle Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen, ist ein umfassendes und abgestimmtes Vorgehen auf Landesebene unabdingbar.</p>
<p>Die Bürgerschaft (Landtag) möge beschließen:<br> Die Bürgerschaft (Landtag) fordert den Senat auf,<br> 1. ein strategisches Gesamtkonzept zur Verbesserung der Lebenssituation von Senior*innen mit Migrationsgeschichte zu entwickeln. Dieses Konzept soll auf einer detaillierten Analyse der spezifischen Interessen, Bedarfe und Ressourcen älterer Migrant*innen in Bremen und Bremerhaven basieren und klare Verantwortlichkeiten,<br> Zeitpläne für die Umsetzung sowie Mechanismen zur regelmäßigen Überprüfung und Anpassung festlegen;<br> 2. im Rahmen dieses Gesamtkonzepts ein umfassendes Konzept für niedrigschwellige, zielgruppengerechte und barrierearme Beratungs- und Informationsangebote für ältere Menschen mit Migrationsgeschichte zu entwickeln und umzusetzen, welches eine strategische Kommunikationsstrategie zur Anpassung von Informations- und Verbreitungskanälen an die sprachlichen und kulturellen Bedürfnisse älterer Migrant*innen, unter Berücksichtigung mehrsprachiger Materialien und community-spezifischer Kommunikationswege, beinhaltet;<br> 3. basierend auf den Erkenntnissen des Gesamtkonzepts konkrete Maßnahmen zum Ausbau niedrigschwelliger und kultursensibler aufsuchender Angebote der Seniorenarbeit und Altenhilfe zu entwickeln und umzusetzen. Dieses Maßnahmenpaket soll insbesondere:<br> a) Maßnahmen zur Förderung der aktiven gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Teilhabe älterer Migrant*innen umfassen,<br> b) Vorschläge zum Auf- und Ausbau verbindlicher kommunaler Vernetzungsstrukturen innerhalb der Bereiche Seniorenarbeit, Integration und Stadtteilentwicklung unter aktiver und systematischer Einbindung der Migrant*innenorganisationen unterbreiten, wobei klare Verantwortlichkeiten für diese Vernetzungsprozesse festgelegt werden sollen;<br> 4. halbjährlich nach Beschlussfassung in der staatlichen Deputation für Soziales, Jugend und Integration und der staatlichen Deputation für Gesundheit über den Stand<br> der Umsetzung zu berichten.</p>
<p>Sahhanim Görgü-Philipp, Dr. Henrike Müller und Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Valentina Tuchel, Ute Reimers-Bruns, Katharina Kähler, Mustafa Güngör und Fraktion der<br> SPD<br> Cindi Tuncel, Olaf Zimmer, Nelson Janßen, Sofia Leonidakis und Fraktion Die Linke</p>]]></content:encoded>
                <category>Tuncel</category><category>Zimmer</category><category>Armut &amp; Reichtum</category><category>Migration &amp; Integration</category>
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-254446</guid>
                <pubDate>Tue, 03 Jun 2025 13:27:00 +0200</pubDate>
                <title>Vorgehen bei der Durchsuchung des Birati e.V.</title>
                <link>https://www.linksfraktion-bremen.de/abgeordnete-und-fraktion/tuncel-cindi/detail/news/vorgehen-bei-der-durchsuchung-des-birati-ev/</link>
                
                <description>Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke: Am 26. April dieses Jahres durchsuchten Beamte des LKA Niedersachsen und der Polizei Bremen die Räume des Birati e.V., während dort ein Treffen von Frauen stattfand. Die Beamten waren vermummt, es wurde kein Durchsuchungsbeschluss vorgelegt und die Teilnehmerinnen des Treffens wurden stundenlang festgehalten. Die Polizei berief sich auf Hinweise zu „einer Übergabe gesammelten Geldes in den Vereinsräumlichkeiten“. Allen Anwesenden wurde nach Berichten der Betroffenen ihr Bargeld abgenommen, auch eine Kasse, aus der Essen und Trinken im Verein bezahlt wird, wurde geleert. Das Vorgehen ohne schriftlichen Durchsuchungsbeschluss, keine Information der Betroffenen und das stundenlange Festhalten der Betroffenen wirft Fragen auf.</description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Am 26. April dieses Jahres durchsuchten Beamte des LKA Niedersachsen und der Polizei Bremen die Räume des Birati e.V., während dort ein Treffen von Frauen stattfand. Die Beamten waren vermummt, es wurde kein Durchsuchungsbeschluss vorgelegt und die Teilnehmerinnen des Treffens wurden stundenlang festgehalten. Die Polizei berief sich auf Hinweise zu „einer Übergabe gesammelten Geldes in den Vereinsräumlichkeiten“. Allen Anwesenden wurde nach Berichten der Betroffenen ihr Bargeld abgenommen, auch eine Kasse, aus der Essen und Trinken im Verein bezahlt wird, wurde geleert. Das Vorgehen ohne schriftlichen Durchsuchungsbeschluss, keine Information der Betroffenen und das stundenlange Festhalten der Betroffenen wirft Fragen auf. Denn auch wenn dem Verein vorgeworfen wird, Verbindungen zur PKK zu haben, so wirkt das Vorgehen dieser Durchsuchung, aber auch die Regelmäßigkeit der Durchsuchungen selbst, so, als würden die Kurd*innen, die die Räumlichkeiten des Kulturvereines nutzen, unter Generalverdacht gestellt und Vorverurteilungen scheinen möglich. So sollte es Kurd*innen in Deutschland möglich sein, Bargeld mit sich zu führen, ohne dass dieses als Spende an die PKK beschlagnahmt wird. Am 12. Mai gab die Kurdische Arbeiterpartei (PKK) bekannt, sich auflösen zu wollen. Dies geht zurück auf eine Initiative des Gründers Abdullah Öcalan und markiert einen historischen Punkt im Prozess der kurdischen Bewegung für Gleichberechtigung und Autonomie.</p>
<p>Um sicherzustellen, dass der Rechtsstaat für alle Geltung besitzt, die Verhältnismäßigkeit gewahrt bleibt und dies auch durch die Polizei selbstsichergestellt wird, richten wir folgende Fragen zur Rechtmäßigkeit, dem Umgang mit den Anwesenden, der Verhältnismäßigkeit und der Beschlagnahme von Bargeld der Anwesenden an den Senat.</p>
<p>Wir fragen den Senat:<br> 1. Weshalb wurde kein schriftlicher Durchsuchungsbeschluss vorgelegt und wurde dieser inzwischen nachgereicht?<br> 2. Wem wurde der Grund der Durchsuchung wie eröffnet?<br> 3. Wurden Dolmetscher*innen eingesetzt und wenn ja, für welche Sprachen?<br> 4. Nach wem oder was wurde gesucht?<br> 5. Wie viele Beamt*innen waren im Einsatz?<br> 6. Was war der Grund für die Vermummung?<br> 7. Welche sonstige Ausrüstung, inklusive sichtbar getragener Bewaffnung, wurde mitgeführt?<br> 8. War das Treffen der anwesenden Frauen den Behörden im Vorfeld bekannt?<br> 9. Wie lange wurden die anwesenden Frauen im Gebäude festgehalten?<br> a. Wurden ihnen die Gründe eröffnet und wenn ja, wie?<br> b. Welche Notwendigkeit gab es, alle Personen über mehrere Stunden festzusetzen?<br> c. Wurden die anwesenden Personen durchsucht und wenn ja, wie (durften insbesondere vertraute Personen der Durchsuchung beiwohnen)?<br> 10. Wurde dem Halter des durchsuchten Fahrzeugs der Grund eröffnet, wenn ja wie und in welchen Sprachen?<br> 11. Wurde eine schriftliche Begründung inzwischen nachgereicht?<br> 12. Wurde den anwesenden Personen mitgeführtes Bargeld abgenommen, wenn ja, wie viel (bitte pro Person und Gesamtwert angeben)?<br> a. Wie wird zwischen mutmaßlich privat und aus sonstigen Gründen mitgeführtes Bargeld unterschieden?<br> b. Wurden Personen zu Gründen für mitgeführtes Bargeld gefragt und wurden Fragen und Antworten festgehalten, wenn ja, wie?<br> c. Welche Möglichkeiten bestehen für die Betroffenen Personen, privates Geld wieder zu erlangen?<br> d. Welche Möglichkeiten haben Kurd*innen, den Kulturverein mit Bargeld etwa für Einkauf oder Verpflegung im Verein zu betreten, ohne dass<br> dies als Spendenübergabe für die PKK beschlagnahmt wird?<br> 13. Wurde Geld aus sonstigen Kassen o.ä. beschlagnahmt?<br> a. In Welcher Höhe?<br> b. Wie wird zwischen Spenden etwa für Verpflegung im Verein (Essen, Trinken) und angebliche Spenden für die PKK unterschieden?</p>
<p>Cindi Tuncel, Muhlis Kocaaga, Nelson Janßen, Sofia Leonidakis und Fraktion Die Linke</p>]]></content:encoded>
                <category>Kocaağa</category><category>Tuncel</category><category>Justiz &amp; Inneres, Religion</category><category>Migration &amp; Integration</category>
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-254144</guid>
                <pubDate>Mon, 24 Mar 2025 17:06:00 +0100</pubDate>
                <title>Durchführung einer Aktuelle(n) Stunde: Massaker an Alawit:innen in Syrien</title>
                <link>https://www.linksfraktion-bremen.de/abgeordnete-und-fraktion/tuncel-cindi/detail/news/durchfuehrung-einer-aktuellen-stunde-massaker-an-alawitinnen-in-syrien/</link>
                
                <description>Antrag der Fraktion DIE LINKE: Massaker an Alawit:innen in Syrien – Abschiebepläne der neuen Regierung –
was bedeutet das für Menschen aus Syrien in Bremen?Im Dezember letzten Jahres eroberten islamistische Kämpfer Damaskus und vertrieben den Diktator Assad. Viele Menschen in und aus Syrien feierten das Ende des brutalen Assad-Regimes. Gleichzeitig gab und gibt es Befürchtungen in Bezug auf die neuen Machthaber, die nicht demokratisch gewählt sind und sich zwar moderat präsentieren, jedoch deutliche Bezüge zum Jihadismus haben. </description>
                <content:encoded><![CDATA[<p><strong><em>Thema: Massaker an Massaker an Alawit:innen in Syrien – Abschiebepläne der neuen Regierung – was bedeutet das für Menschen aus Syrien in Bremen?</em></strong></p>
<p>Massaker an Alawit:innen in Syrien – Abschiebepläne der neuen Regierung –<br> was bedeutet das für Menschen aus Syrien in Bremen?Im Dezember letzten Jahres eroberten islamistische Kämpfer Damaskus und vertrieben den Diktator Assad. Viele Menschen in und aus Syrien feierten das Ende des brutalen Assad-Regimes. Gleichzeitig gab und gibt es Befürchtungen in Bezug auf die neuen Machthaber, die nicht demokratisch gewählt sind und sich zwar moderat präsentieren, jedoch deutliche Bezüge zum Jihadismus haben.&nbsp;</p>
<p>Die Bundesrepublik Deutschland hat bereits kurz nach dem Sturz Assads Beziehungen zu den neuen Machthabern in Syrien aufgebaut, in diesem Zusammenhang hat die Bundesaußenministerin am 20.3. auch die deutsche Botschaft wiedereröffnet.</p>
<p>Union und SPD haben neben vielen weiteren massiven Rechtsverschärfungen in der<br> Migrationspolitik in ihren Sondierungen vereinbart, auch nach Syrien abzuschieben<br> und das Staatsangehörigkeitsrecht zu ändern. Gleichzeitig wurde bekannt, dass mit<br> der machthabenden HTS (Haiʾat Tahrir asch-Scham) verbündete Truppen Massaker<br> an der Zivilbevölkerung begehen. Die meisten Ermordeten sind Alawit*innen, die Ziel<br> eines Genozids werden könnten. Bremen sollte sich deshalb an Abschiebungen nach Syrien und Afghanistan nicht beteiligen und für die Landesaufnahmeprogramme und Wahrung der Menschenrechte einstehen.</p>
<p>Cindi Tuncel, Dariush Hassanpour, Sofia Leonidakis, Nelson Janßen und Fraktion Die Linke</p>]]></content:encoded>
                <category>Tuncel</category><category>Frieden, Antifaschismus &amp; Antimilitarismus</category>
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-254007</guid>
                <pubDate>Fri, 07 Feb 2025 17:52:00 +0100</pubDate>
                <title>Starke Regionen für ein starkes Europa</title>
                <link>https://www.linksfraktion-bremen.de/abgeordnete-und-fraktion/tuncel-cindi/detail/news/starke-regionen-fuer-ein-starkes-europa/</link>
                
                <description>Antrag der Fraktionen der SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke: Die Kraft der europäischen Idee liegt in der Vielfalt, die sich in den Regionen entfaltet. Aus diesem Grund gibt es in der Europäischen Union Instrumente und Beteiligungsverfahren, die auch Regionen, Städte und Kommunen in Europa mitgestalten lassen. Je unmittelbarer der Einfluss und die Mitsprachemöglichkeit ist, desto besser lassen sich politische Vorhaben vor Ort vermitteln. Dadurch wird nicht nur die demokratische Legitimität europäischer Politik verbessert, sondern auch die inhaltliche Ausgestaltung.</description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Die Kraft der europäischen Idee liegt in der Vielfalt, die sich in den Regionen entfaltet. Aus diesem Grund gibt es in der Europäischen Union Instrumente und Beteiligungsverfahren, die auch Regionen, Städte und Kommunen in Europa mitgestalten lassen. Je unmittelbarer der Einfluss und die Mitsprachemöglichkeit ist, desto besser lassen sich politische Vorhaben vor Ort vermitteln. Dadurch wird nicht nur die demokratische Legitimität europäischer Politik verbessert, sondern auch die inhaltliche Ausgestaltung.<br> 2024 feierte der Europäische Ausschuss der Regionen (AdR) seinen 30. Geburtstag. Dank des AdR, in dem auch das Land Bremen vertreten ist, nehmen jedes Jahr Vertreter:innen der Regionen an vielen Beratungen auf europäischer Ebene teil und üben Einfluss auf die interinstitutionellen Entscheidungsabläufe aus. Davon unberührt stehen in Deutschland die ver-<br> fassungsrechtlich abgesicherten Rechte der Länder bei der Mitwirkung an der europäischen Gesetzgebung. So ist die subnationale Ebene zum Beispiel für 90 Prozent der Maßnahmen für Klimaanpassung und für mehr als 50 Prozent der gesamten öffentlichen Investitionen in der EU zuständig. Sie ist somit ein integraler Bestandteil für das Gelingen des europäischen Projekts. Länder, Regionen und Kommunen können derzeit die Mittel der Kohäsionspolitik im Dialog mit der EU-Kommission auf regionale Bedürfnisse abstimmen. Dies ist insbesondere in föderalen Staaten wie Deutschland von Bedeutung, da hier eine enge Zusammenarbeit zwischen den Ländern mit ihren regionalen und lokalen Entscheidungsträger:innen und der EU besteht.<br> Innerhalb der neuen EU-Kommission gibt es nun im Rahmen des mehrjährigen Finanzrahmens von 2028 bis 2034 Überlegungen, unter anderem die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) und die Regional- und Sozialfonds (Kohäsionspolitik) zusammenzulegen und unter eine zentrale nationale Verwaltung zu stellen. Die Erfahrungen der zentralisierten Mittelverwaltung bei der Aufbau- und Resilienzfazilität beweisen, dass ein solcher Ansatz mit der Gefahr von erheblichen Wirkungsverlusten einhergeht. Die Umsetzung dieser Idee würde bedeuten, dass die Länder und Regionen weniger unmittelbare Mitsprache auf europäischer Ebene hätten, während die Bundesregierung an Mitspracherechten hinzugewinnt. Das kann die Ak-<br> zeptanz und Wahrnehmung von EU-Programmen vor Ort mindern und gefährdet den Zuspruch zur europäischen Zusammenarbeit sowie die Transparenz gegenüber den Bürger:innen. Es besteht das Risiko, dass etwa die Interessen ländlicher Räume gegen industrielle Zentren ausgespielt werden und die speziellen Belange einzelner Regionen oder Städte bezüglich der Ausgestaltung der Fonds nicht mehr berücksichtigt werden. Das höhlt die Zielsetzung der Kohäsionspolitik aus, deren Stärke, Europa auch im kleinen Zusammenhang gestaltbar zu machen, verloren geht. In Zeiten der wachsenden Politikverdrossenheit sind es aber gerade die konkreten und regionalen Bezüge europäischen Handelns und die Verbindungen zu politisch Verantwortlichen vor Ort, die das Vertrauen stärken und Europa zusammenhalten können. Kooperationen zwischen Regionen mehrerer Mitgliedsstaaten sollten in Zukunft daher nicht zurückgefahren, sondern im Gegenteil gestärkt werden. Programme wie INTERREG tragen dazu bei, durch Wissens- und Erfahrungsaustausch in den beteiligten Regionen Innovationsfähigkeit zu steigern und das europäische Zusammengehö-<br> rigkeitsgefühl zu stärken.<br> Die Weiterentwicklung der europäischen Kohäsionspolitik ist entscheidend, um ihre Wirksamkeit zu steigern und den Zugang zu Fördermitteln für Regionen zu erleichtern. Eine Vereinfachung der Verfahren auch auf Basis der innerstaatlichen föderalen Strukturen kann dazu beitragen, administrative Zugangshürden abzubauen, Antragsprozesse zu beschleunigen und die Umsetzung europäischer Projekte vor Ort effizienter zu gestalten. Dafür sollten insbesondere die Potenziale der Digitalisierung genutzt werden, beispielsweise indem IT-Systeme zur Verwaltung der Mittel vereinheitlicht werden und die Nutzung für Stakeholder:innen verbessert wird (z.B. durch die Möglichkeit zur Einreichung von digitalen Belegen).<br> Zusammen mit allen Regionen in Europa muss es darum gehen, die Rolle der Städte und Regionen in der Konzipierung und Umsetzung der Fonds unter Beibehaltung der geteilten Mittelverwaltung zu stärken und die enge Zusammenarbeit mit der europäischen Ebene zu erhalten.</p>
<p>Die Bürgerschaft (Landtag) möge beschließen:<br> 1. Die Bürgerschaft (Landtag) fordert den Senat auf, sich auf nationaler und europäischer Ebene dafür einzusetzen, das Prinzip der geteilten Mittelverwaltung zwischen der EU und den Regionen in den Mitgliedstaaten beizubehalten und sich gegen Pläne einzusetzen, die im mehrjährigen EU-Finanzrahmen von 2028 bis 2034 eine Zusammenlegung der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) und der Regional- und Sozialfonds, auch bekannt als Kohäsionspolitik, vorsehen.<br> 2. Die Bürgerschaft (Landtag) fordert den Senat auf, sich auf nationaler und europäischer Ebene für eine auskömmliche Ausstattung und Weiterentwicklung der Kohäsionspolitik einzusetzen, mit dem Ziel, diese zu vereinfachen, effektiver zu gestalten und an neue Herausforderungen anzupassen. Dabei sollen insbesondere folgende Punkte berücksichtigt werden:<br> a) Sicherung der Mitsprache der Länder und der Regionen und Erhöhung der Effizienz: Die Kohäsionspolitik sollte stärker auf spezifische Transformationsbedarfe der Regionen fokussiert werden, um Mittel gezielt einzusetzen;<br> b) Auskömmliche Mittelausstattung der Programme;<br> c) Förderung von Synergien: Eine bessere Abstimmung mit anderen EU-<br> Programmen zur Innovationsförderung, Energiewende und Digitalisierung ist<br> notwendig, um neue Ungleichheiten zwischen den Ländern und Regionen zu verhindern;<br> d) Bessere Evaluierung: Finanzierungsentscheidungen sollten evidenzbasiert getroffen werden, um die Wirksamkeit der Maßnahmen zu erhöhen.</p>
<p>Antje Grotheer, Mustafa Güngör und Fraktion der SPD<br> Dr. Emanuel Herold, Dr. Henrike Müller und Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN<br> Cindi Tuncel, Nelson Janßen, Sofia Leonidakis und Fraktion DIE LINKE</p>]]></content:encoded>
                <category>Tuncel</category><category>Stadtentwicklung, Beiräte &amp; Bürger*innenbeteiligung</category>
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-254003</guid>
                <pubDate>Thu, 06 Feb 2025 16:00:00 +0100</pubDate>
                <title>Wie kommt das Amt für Straßen und Verkehr auf die Idee, dass ein Beirat bei Straßenumbenennungen das Auswärtige Amt fragen müsste?</title>
                <link>https://www.linksfraktion-bremen.de/abgeordnete-und-fraktion/tuncel-cindi/detail/news/wie-kommt-das-amt-fuer-strassen-und-verkehr-auf-die-idee-dass-ein-beirat-bei-strassenumbenennungen-das-auswaertige-amt-fragen-muesste/</link>
                
                <description>Anfrage in der Fragestunde der Fraktion DIE LINKE -  Olaf Zimmer und Cindi Tuncel erkundigen sich:</description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Wir fragen den Senat:</p>
<p>1. Wie bewertet der Senat die Aufforderung des Amtes für Straßen und Verkehr, wonach der Beirat Schwachhausen beziehungsweise das Ortsamt im Zusammenhang mit der einstimmig beschlossenen Benennung des Platzes vor dem Focke Museum in „Jina-Mahsa-Amini-Platz“ noch das Auswärtige Amt um Zustimmung ersuchen müsste?<br> 2. Teilt der Senat die Einschätzung der Fragesteller:innen, dass die vom zuständigen Beirat einstimmig beschlossene Platzbenennung zeitnah umgesetzt werden sollte, weil diesem einstimmigen Beschluss des zuständigen Gremiums für eine Benennung keine politischen, formellen oder sonstigen Gründe entgegenstehen?</p>
<p>&nbsp;Olaf Zimmer, Cindi Tuncel, Sofia Leonidakis, Nelson Janßen und Fraktion DIE LINKE</p>
<p>&nbsp;</p>]]></content:encoded>
                <category>Tuncel</category><category>Zimmer</category><category>Stadtentwicklung, Beiräte &amp; Bürger*innenbeteiligung</category>
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-254683</guid>
                <pubDate>Tue, 05 Nov 2024 14:45:00 +0100</pubDate>
                <title>Lebenssituation von älteren Menschen mit Migrationsgeschichte im Land Bremen</title>
                <link>https://www.linksfraktion-bremen.de/abgeordnete-und-fraktion/tuncel-cindi/detail/news/lebenssituation-von-aelteren-menschen-mit-migrationsgeschichte-im-land-bremen/</link>
                
                <description>Große Anfrage der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, der SPD und DIE LINKE: Die Anzahl von älteren Menschen mit Migrationsgeschichte in Deutschland und damit auch im Land Bremen ist in den letzten Jahren stark gewachsen, insbesondere seit 2015. Schätzungen zufolge leben im Land Bremen circa 40.000 ältere Menschen mit Migrationsgeschichte über 60 Jahre, davon mindestens 24 000 über 65 Jahre. </description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Die Anzahl von älteren Menschen mit Migrationsgeschichte in Deutschland und damit auch im Land Bremen ist in den letzten Jahren stark gewachsen, insbesondere seit 2015. Schätzungen zufolge leben im Land Bremen circa 40.000 ältere Menschen mit Migrationsgeschichte über 60 Jahre, davon mindestens 24 000 über 65 Jahre. Unter „Menschen mit Migrationsgeschichte“ werden entsprechend dem Migrationsmonitoring der Länder sowohl Menschen mit eigener Migrationserfahrung als auch Menschen, die in Deutschland geboren sind aber mindestens einen Elternteil mit Migrationserfahrung haben, zusammengefasst.</p>
<p>Ältere Menschen mit Migrationsgeschichte stehen, ungeachtet der zum Teil langen Zeit, die sie bereits in Deutschland leben, oftmals vor spezifischen sozialen, psychosozialen, kulturellen und gesundheitlichen Herausforderungen. Dabei handelt es sich beispielsweise um Sprachbarrieren, Diskriminierungserfahrungen und soziale Isolation. Viele Angebote für ältere Menschen richten sich unbewusst eher an Menschen ohne Migrationsgeschichte und berücksichtigen so die Bedarfe von Menschen mit Migrationsgeschichte nicht immer ausreichend. Ebenso sind ältere Menschen mit Migrationsgeschichte häufiger von Brüchen in ihrer Erwerbsbiografie betroffen und leben somit wesentlich häufiger in Armut.</p>
<p>Diese Herausforderungen unterscheiden sich deutlich von denen, vor denen Senior:innen ohne Migrationsgeschichte stehen. Menschen mit Migrationsgeschichte sind zudem keine homogene Gruppe, sondern umfassen Menschen mit sehr unterschiedlichen Hintergründen, Lebensläufen und Lebenslagen und entsprechenden Bedürfnissen. Dies stellt die etablierten Hilfesysteme vor neue Aufgaben, damit die Bedürfnisse der älteren Menschen mit Migrationsgeschichte adäquat in den Fokus genommen werden können.</p>
<p>Es liegt deshalb nahe, dass die verstärkte sozial- und integrationspolitische Aufmerksamkeit sowohl der Anerkennung der Lebensleistungen älterer Menschen mit Migrationsgeschichte gelten sollte als auch der Verdeutlichung und Unterstützung ihrer Chancen und Potenziale. Dies bedeutet eine Förderung ihrer sozialen, kulturellen und wirtschaftlichen Integration sowie – wo nötig – auch eine Hilfestellung bei der Bewältigung ihrer besonderen Problemlagen. Bei der Bewältigung dieser Anforderungen spielen auch Migrant:innenorganisationen eine große Rolle, da sie auf die spezifischen Bedürfnisse älterer Menschen mit Migrationsgeschichte zumeist passgenau eingehen können.</p>
<p>Das Land Bremen hat sich in diesem Bereich mit dem „Rahmenkonzept gesellschaftliche Teilhabe und Diversity“ bereits auf den Weg gemacht, das Themenfeld Migration ganzheitlich zu bearbeiten. Der Senat widmet sich hier unter anderem den Themenfeldern Gesundheit, Pflege und ältere Menschen sowie der Rolle von Migrant:innenorganisationen in Bremen und Bremerhaven. Ein erster Umsetzungsbericht mit Erfolgen und Beispielen wurde in der staatlichen Deputation für Soziales, Jugend und Integration vom 13. Juni 2024 vorgestellt. Diese große Anfrage dient daran anknüpfend dazu, einen detaillierten Gesamtüberblick über die Lebenssituation von älteren Menschen mit Migrationsgeschichte im Land Bremen zu bekommen und Verbesserungspotenziale zu identifizieren.<br> Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat:<br> 1. Wie viele ältere Menschen mit eigener Migrationsgeschichte (1. Generation) leben in Bremen und Bremerhaven (bitte differenzieren nach Geschlecht, nach Altersgruppen 50- bis 65-Jährige und über 65-Jährige, nach Aufenthaltsstatus, Herkunftsland sowie Zuzugsmotiv), und wie viele Jahre leben diese Menschen bereits in Bremen und Bremerhaven? (Angabe bitte, wenn möglich, differenzieren nach Durchschnitt und Median.)<br> 2. Wie viele ältere Menschen mit familiärer Migrationsgeschichte (zweite Generation) leben in Bremen und Bremerhaven (bitte differenzieren nach Geschlecht und nach Altersgruppen 50- bis 65-Jährige und über 65-Jährige)?<br> 3. Wie gestaltet sich die wirtschaftliche Situation älterer Menschen mit Migrationsgeschichte in Bremen und Bremerhaven (bitte differenzieren nach 1. und 2. Generation sowie Selbständigen und Arbeitnehmer:innen), und in welchem Maße sind sie auf Sozialleistungen angewiesen? (Bitte nach Arten der Sozialleistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch [SGB II] und dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch [SGB XII] differenzieren.)<br> 4. Inwieweit berücksichtigen soziale und kulturelle Angebote für ältere Menschen im Land Bremen (zum Beispiel in Einrichtungen der Wohlfahrtsverbände, Seniorenheime, Seniorenbüros, kommunale und religiöse Einrichtungen) bereits speziell die Bedarfe von älteren Menschen mit Migrationsgeschichte, und welche Erkenntnisse hat der Senat darüber, in welchem Maße sie von älteren Menschen mit Migrationsgeschichte im Vergleich mit Menschen ohne Migrationsgeschichte genutzt werden?<br> 5. Welche speziellen Beratungs-, Unterstützungs- und Teilhabeangebote für ältere Menschen mit Migrationsgeschichte gibt es in Bremen und Bremerhaven, und welche Erkenntnisse hat der Senat darüber, in welchem Maße sie nachgefragt werden?<br> 6. Welche Akteur:innen, einschließlich Migrant:innenorganisationen in Bremen und Bremerhaven, setzen sich speziell für ältere Menschen mit Migrationsgeschichte ein?<br> 7. Welche Kooperationen zwischen dem Senat und relevanten Akteur:innen, einschließlich Migrant:innenorganisationen, bestehen im Bundesland Bremen bereits, und als wie erfolgreich werden sie mit dem Fokus auf ältere Menschen mit Migrationsgeschichte bewertet?<br> 8. Welche weitere Rolle können Migrant:innenorganisationen bei der Gestaltung der Senior:innenpolitik in Bremen und Bremerhaven spielen?<br> 9. Wie hoch ist der Anteil älterer Menschen mit Migrationsgeschichte in der Seniorenvertretung in der Stadtgemeinde Bremen, in dem Seniorenbeirat der Seestadt Bremerhaven sowie dem Internetportal Seniorenlotse, und in welchem Maße gehen die genannten Institutionen auf die speziellen Wünsche und Bedürfnisse älterer Menschen mit Migrationsgeschichte ein?<br> 10. Wie stark sind ältere Menschen mit Migrationsgeschichte im Vergleich<br> zu älteren Menschen ohne Migrationsgeschichte von Erwerbslosigkeit (50- bis 65-Jährige) und Armut (50- bis 65-Jährige und über 65-Jährige) im Land Bremen betroffen? (Bitte differenzieren nach Bremen und Bremerhaven.) Was sind nach Ansicht des Senats Gründe für diese Unterschiede?<br> 11. Wie werden sich nach Meinung des Senats die sozioökonomischen Lebensverhältnisse angesichts des demografischen Wandels entwickeln, und welche Maßnahmen sind geeignet, die soziale Lebenssituation älterer Menschen mit&nbsp; Migrationsgeschichte im Bundesland Bremen zu verbessern?<br> 12. Welchen spezifischen Bedarf sieht der Senat hinsichtlich der Verbesserung der Wohnverhältnisse, der Versorgungsstrukturen im Wohnquartier, der Freizeitangebote und der Begegnungsräume für Menschen mit Migrationsgeschichte im Land Bremen, und was plant der Senat, um diesen Bedarfen zu begegnen?<br> 13. Welche Kenntnisse hat der Senat darüber, inwieweit ältere Menschen mit Migrationsgeschichte im Land Bremen durch professionelle Pflegeeinrichtungen und -dienste erreicht oder durch Angehörige gepflegt werden, auch im Vergleich zu älteren Menschen ohne Migrationsgeschichte?<br> 14. Welche Herausforderungen sehen die Einrichtungen des Bremer und Bremerhavener Altenhilfesystems in Bezug auf den Versorgungsbedarf älterer Menschen mit Migrationsgeschichte oder welche werden an sie herangetragen, und wie wird diesen Herausforderungen begegnet?<br> 15. Wie gestaltet sich die interkulturelle Öffnung von Pflegeeinrichtungen und -diensten in Bremen und Bremerhaven im Hinblick auf die Bedürfnisse älterer Menschen mit Migrationsgeschichte?<br> a) Welche Anstrengungen sind hier in den letzten zehn Jahren unternommen worden, und wie bewertet der Senat diese?<br> b) Welche weiteren Maßnahmen plant der Senat und mit welchem Zeithorizont?<br> 16. Welche Erkenntnisse liegen dem Senat zum Gesundheitszustand und zur durchschnittlichen Lebenserwartung älterer Menschen mit Migrationsgeschichte im Vergleich zu älteren Menschen ohne Migrationsgeschichte in Deutschland vor? Was sind Gründe für mögliche Unterschiede, und inwieweit werden diese Erkenntnisse bei der Ausgestaltung der Gesundheitsversorgung im Land Bremen berücksichtigt?<br> a) Welche Bedarfe und Maßnahmen gibt es in Bezug auf die Gesundheitsversorgung der älteren Menschen mit<br> Migrationsgeschichte in Bremen und Bremerhaven einschließlich Gesundheitsinformationen, präventiver und gesundheitsfördernde Angebote sowie psychosozialer Beratung und Betreuung, und wie bewertet der Senat die Wirksamkeit dieser Maßnahmen?<br> b) Besteht nach Ansicht des Senats der Bedarf für einen Ausbau solcher Maßnahmen, und wenn ja, ist hier etwas in Planung?<br> c) Inwieweit werden Menschen mit Migrationsgeschichte in die Planung und Gestaltung solcher Maßnahmen mit einbezogen?<br> 17. Inwiefern sind ältere Menschen mit Migrationsgeschichte von Diskriminierungserfahrungen im Bereich der Gesundheitsversorgung betroffen, und welche Maßnahmen werden in Bremen und Bremerhaven ergriffen, um diese zu bekämpfen? An wen oder welche Einrichtungen können sie sich in einem solchen Fall wenden?<br> 18. Welche grundsätzlichen und speziellen Unterstützungsangebote gibt es für Angehörige bei der Pflege von älteren Menschen mit Migrationsgeschichte und wie bewertet der Senat diese?<br> a) Plant der Senat einen Ausbau der Unterstützungsangebote für pflegende Angehörige von älteren Menschen mit Migrationsgeschichte?<br> b) Falls der Senat einen solchen Ausbau plant, wie soll dieser ausgestaltet werden?<br> 19. Welche Unterstützungsangebote gibt es für ältere Menschen mit Migrationsgeschichte bei der Bewältigung von sprachlichen Barrieren im Alltag?<br> a) Welche Anstrengungen hat der Senat in den letzten zehn Jahren unternommen, um die sprachlichen Barrieren im Alltag insbesondere für ältere Menschen mit Migrationsgeschichte abzubauen, und wie bewertet der Senat die Wirksamkeit dieser?<br> b) Welche weiteren Schritte plant der Senat, um weiterhin vorhandene sprachliche Barrieren im Alltag für ältere Menschen mit Migrationsgeschichte zu minimieren?<br> 20. Welche weiteren Herausforderungen und Handlungsbedarfe sieht der Senat im Hinblick auf die Versorgung älterer Menschen mit Migrationsgeschichte im Land Bremen vor dem Hintergrund des demografischen Wandels?</p>
<p>Sahhanim Görgü-Philipp, Dr. Henrike Müller und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen<br> Valentina Tuchel, Katharina Kähler, Ute Reimers-Bruns, Arno Gottschalk, Elombo Bolayela, Sülmez Çolak, Medine Yildiz, Ali Seyrek, Recai Aytas, Mustafa Güngör und Fraktion der SPD<br> Cindi Tuncel, Olaf Zimmer, Sofia Leonidakis, Nelson Janßen und Fraktion DIE LINKE</p>]]></content:encoded>
                <category>Tuncel</category><category>Zimmer</category><category>Migration &amp; Integration</category>
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-251993</guid>
                <pubDate>Thu, 31 Oct 2024 06:42:00 +0100</pubDate>
                <title>Abschiebungen in 2023 und im ersten Halbjahr 2024</title>
                <link>https://www.linksfraktion-bremen.de/abgeordnete-und-fraktion/tuncel-cindi/detail/news/abschiebungen-in-2023-und-im-ersten-halbjahr-2024/</link>
                
                <description>Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE: Seit 2022 steigt die Zahl der Abschiebungen bundesweit erheblich. Im Jahr 2023 wurden 16.430 Menschen aus Deutschland abgeschoben, was einen deutlichen Anstieg gegenüber den Vorjahren bedeutet. 2022 hatte die Zahl der Abschiebungen bei 12.945 gelegen, 2021 noch bei 11.982. Die wichtigsten Zielstaaten der Abschiebungen waren 2023 Georgien, Österreich, Nordmazedonien, Albanien und Moldau. Auch die Zahl der bundesweiten Dublin-Überstellungen, die eine Teilmenge der Abschiebungen sind, ist 2023 gestiegen: 5.053 Personen wurden im vergangenen Jahr in andere EU-Staaten überstellt (2022: 4.158), die meisten davon nach Österreich, Frankreich und Spanien.</description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Seit 2022 steigt die Zahl der Abschiebungen bundesweit erheblich. Im Jahr 2023 wurden 16.430 Menschen aus Deutschland abgeschoben, was einen deutlichen Anstieg gegenüber den Vorjahren bedeutet. 2022 hatte die Zahl der Abschiebungen bei 12.945 gelegen, 2021 noch bei 11.982. Die wichtigsten Zielstaaten der Abschiebungen waren 2023 Georgien, Österreich, Nordmazedonien, Albanien und Moldau. Auch die Zahl der bundesweiten Dublin-Überstellungen, die eine Teilmenge der Abschiebungen sind, ist 2023 gestiegen: 5.053 Personen wurden im vergangenen Jahr in andere EU-Staaten überstellt (2022: 4.158), die meisten davon nach Österreich, Frankreich und Spanien.</p>
<p>In den vergangenen Jahren gab es immer wieder Berichte über Polizeigewalt, Familientrennungen, Fesselungen und Zwangsmedikationen bei Abschiebungen (vgl.die Bundestagsdrucksachen 19/4960 und 19/7401). Bereits im Jahr 2019 rügte das Antifolterkomitee des Europarates die deutsche Abschiebepraxis. Die Behörden sollten demnach insbesondere auf „unverhältnismäßige und unangemessene“ Gewaltanwendung verzichten und Maßnahmen unterlassen, die bei den Betroffenen ein Erstickungsgefühl auslösten oder ihnen starke Schmerzen zufügten, etwa durch Quetschen der Genitalien (www.spiegel.de/politik/deutschland/abschiebungen-<br> europarat-kritisiert-deutschland-bericht-des-anti-folter-komitees-cpt-a-126650<br> 7.html). Auf ein gewaltsames Vorgehen bei Abschiebungen deutet auch der Einsatz von sogenannten Hilfsmitteln der körperlichen Gewalt hin. 2023 setzten Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte während Abschiebungen in 1.040 Fällen Hand- und Fußfesseln, Stahlfesseln und sogenannte Body Cuffs ein (2022: 800, 2021: 716). Am häufigsten wurden Menschen bei Abschiebungen in die Zielstaaten Algerien, Gambia und Nigeria gefesselt. Im ersten Halbjahr 2024 wurde die Zahl der Abschiebungen bundesweit noch einmal erhöht.</p>
<p>Dabei werden hunderte Menschen aus Kriegs- und Krisengebieten und auch 1.725 Minderjährige abgeschoben. Auch Bremen hat im ersten Halbjahr 2024 bereits mehr Menschen abgeschoben als noch im gesamten vergangenen Jahr. So zählt die Bundesregierung 30 Abschiebungen unter der Zuständigkeit Bremens im laufenden Jahr, der Bremer Innensenator 36 Abschiebungen im selben Zeitraum. Laut Bundesregierung wurde nur eine Person über den Bremer Flughafen abgeschoben (vgl. Bundestag Drs. 20/12626). Es liegt nahe, dass viele Abschiebungen über Hamburg und Hannover erfolgen.</p>
<p>Wir wollen den Anstieg beleuchten und fragen danach, wer mit welchen Mitteln abgeschoben wird. Klar ist: Abschiebungen lösen keine Probleme. Abschiebungen erhöhen nicht die Sicherheit. Abschiebungen bauen keine Wohnungen. Abschiebungen schaffen keine Kitaplätze. Abschiebungen stellen keine Lehrerinnen und Lehrer ein. Abschiebungen verbessern keine Arbeitsbedingungen in Kliniken und sichern keine Renten. Abschiebungen sind gewaltvolle Scheinpolitik. Daher sehen wir als LINKE den Diskurs um Abschiebungen, der teils mit entmenschlichenden Darstellungen von Schutzsuchenden einhergeht, kritisch.</p>
<p>Wir fragen den Senat:<br> Alle Fragen beziehen sich auf den Zeitraum 2023 und die abgeschlossenen drei Quartale 2024, soweit nicht anders aufgeführt:<br> <em>Abschiebungen</em><br> 1. Wie viele Abschiebungen gab es aus Bremen (bitte auch im Folgenden nach Monaten aufschlüsseln)?<br> a. Wie viele Abschiebungen gab es in welche Zielländer?<br> b. Welche Staatsangehörigkeiten hatten die Betroffenen?<br> c. Welche Abschiebewege wurden gewählt, differenziert nach Luft-, Land- und<br> Seeweg (bitte auch die jeweiligen Flughäfen, Bahnhöfe, Häfen sowie Flugge-<br> sellschaften angeben)?<br> 2. Wie viele Frauen wurden abgeschoben (bitte nach Zielländern und Staatsangehörigkeiten differenzieren)?<br> 3. Wie viele Minderjährige wurden abgeschoben (bitte nach Zielländern und Staatsangehörigkeiten differenzieren)?<br> 4. Wie viele Überstellungen nach der Dublin-Verordnung gab es (bitte nach Zielstaaten,<br> Geschlecht, Alter und Staatsangehörigkeit differenzieren)?<br> 5. Fanden Zurückschiebungen am Flughafen oder an den Häfen statt?<br> a. Falls ja, wie viele unbegleitete Minderjährige waren betroffen?<br> 6. Wie viele Abschiebungen in der Zuständigkeit anderer Länder oder des Bundes wurden über Bremen oder mit Amtshilfe Bremen ausgeführt, wie viele über den Flughafen Bremen, wie viele über andere Wege (bitte auflisten)?<br> 7. Wie viele Menschen wurden aus Bremen im Zuge von Sammelabschiebungen entweder direkt in ihr Herkunftsland oder über andere Flughäfen Deutschlands oder von Mitgliedsstaaten der EU abgeschoben oder in andere EU-Staaten überstellt?<br> 8. Wie hoch waren die Kosten jeweils für die Flüge und sonstige Wege der Abschiebung oder Überstellung und welcher Anteil wurde vom Bund oder europäischen Stellen übernommen?<br> 9. Wie viele Abschiebungen erfolgten<br> a. unbegleitet?<br> b. in Begleitung von Beamt*innen der Polizei oder anderer Länderbehörden?<br> c. in Begleitung der Bundespolizei?<br> d. in Begleitung von Sicherheitskräften der jeweiligen Zielstaaten?<br> e. in Begleitung von Sicherheitskräften von Fluggesellschaften (bitte nach Flug-<br> gesellschaften und nach Zielstaaten aufschlüsseln und auch die Namen der<br> von den Fluggesellschaften beauftragten Sicherheitsunternehmen nennen)?<br> 10. Wie viele Kosten sind der Freien Hansestadt Bremen je 2023 und in den abgeschlossenen Quartalen 2024 durch die Sicherheitsbegleitung entstanden?<br> 11. Gab es Abschiebungen von Personen in laufenden Asyl- oder Gerichtsverfahren oder entgegen anderslautender Behördenentscheidungen und wenn ja, durch welche Behörde wurden diese Abschiebungen veranlasst, welche Staatsangehörigkeit hatten die Betroffenen und in welches Land wurden sie abgeschoben?<br> 12. Wie oft wurden je bei Abschiebungen Hilfsmittel der körperlichen Gewalt eingesetzt, welche Mittel waren dies, welche Staatsangehörigkeit hatten die Betroffenen und in welche (Ziel-)Staaten wurden sie abgeschoben (bitte nach Halbjahren differenzieren)?<br> 13. Wie viele Personen haben Bremen mit einer finanziellen Förderung durch das Land oder den Bund (bitte differenzieren) verlassen und welchen Aufenthaltsstatus hatten die Betroffenen vor der Ausreise (bitte nach Monaten differenzieren)?<br> 14. Wie viele ausreisepflichtige Personen mit und ohne Duldung, wie viele ausreisepflichtige abgelehnte Asylsuchende (bitte differenzieren) hielten sich zum letzten verfügbaren Stand in Bremen auf, und welche waren die fünf Hauptherkunftsländer der Ausreisepflichtigen (bitte in absoluten und relativen Zahlen und nach Stadtgemeinde auflisten)?<br> 15. Wie viele Abschiebungen wurden direkt aus der Strafhaft vollzogen, wie viele von diesen vor der Ableistung der Gesamtstrafe?<br> a. Wie lange lebten die Betroffenen jeweils in Deutschland und wie alt waren<br> sie?<br> b. Welche Staatsangehörigkeit(en) hatten die Betroffenen und in welches Ziel-<br> land wurden sie abgeschoben?<br> 16. Wie lautet die Verwaltungsvereinbarung zwischen dem Senator für Inneres und der Senatorin für Justiz über den Informationsaustausch beim Erlass und Vollzug aufenthaltsbeendender Maßnahmen gegenüber im Strafvollzug inhaftierten Ausländern (vgl. Drs. 20/901)?<br> 17. Wie viele der Abgeschobenen wurden zuvor in den geschlossenen Vollzug zurückverlegt, wie viele von ihnen wegen Fluchtgefahr?<br> 18. Bei wie vielen Inhaftierten mit einer Ausreiseverfügung wurden keine Haftlockerungen genehmigt (bitte absolut und anteilig darstellen)?<br> 19. Bei wie vielen Inhaftierten wurden insgesamt Haftlockerungen genehmigt, abgelehnt oder widerrufen (Rückverlegung in den geschlossenen Vollzug) (bitte absolut und anteilig darstellen)?<br> 20. Wie viele Menschen wurden in Abschiebehaft genommen, welche Staatsangehörigkeit hatten sie und in welches Zielland sollten sie abgeschoben werden (bitte nach Monaten aufschlüsseln)?<br> a. Welches Geschlecht und Alter hatten die Betroffenen?<br> b. Wie viele von Ihnen mussten nach einem Gerichtsbeschluss aus der Haft ent-<br> lassen werden?<br> c. Wie viele von Ihnen wurden tatsächlich abgeschoben?<br> d. Wie lang war die mediane Haftdauer?<br> e. Wie hat sich die mediane Haftdauer seit dem Inkrafttreten des „Rückführungs-<br> verbesserungsgesetz“ entwickelt und wie viele Menschen wurden seitdem in<br> Abschiebehaft genommen?<br> f. Wie viele Menschen waren länger als zwei Wochen inhaftiert (bitte Länge für<br> jeden Fall auflisten)?<br> 21. Falls Menschen nicht tatsächlich abgeschoben wurden, aus welchem Grund war dies nicht der Fall?<br> 22. Aus welcher Organisationseinheit stammten die Anträge auf Anordnung der Abschiebehaft jeweils (nach Organisationseinheiten auflisten)?</p>
<p>Dariush Hassanpour, Cindi Tuncel, Tim Sültenfuß, Sofia Leonidakis, Nelson Janßen und Fraktion DIE LINKE</p>]]></content:encoded>
                <category>Hassanpour</category><category>Sültenfuß</category><category>Tuncel</category><category>Justiz &amp; Inneres, Religion</category><category>Migration &amp; Integration</category>
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-251755</guid>
                <pubDate>Fri, 11 Oct 2024 16:44:13 +0200</pubDate>
                <title>Tor, Niederlage - Rassismus? Mutmaßlich illegales Vorgehen von Mitarbeitern der Polizei und des Migrationsamtes gegen Fußballer, die gegen den Brinkumer SV gespielt haben</title>
                <link>https://www.linksfraktion-bremen.de/abgeordnete-und-fraktion/tuncel-cindi/detail/news/tor-niederlage-rassismus-mutmasslich-illegales-vorgehen-von-mitarbeitern-der-polizei-und-des-migrationsamtes-gegen-fussballer-die-gegen-den-brinkumer-sv-gespielt-haben/</link>
                
                <description>Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE: Bereits im Juli vergangenen Jahres berichtete die Sportschau über Ermittlungen der Staatsanwaltschaft gegen Funktionäre aus dem Amateurfußball: Sie arbeiten in der Polizei und im Migrationsamt und haben dadurch nicht nur Zugriff auf sensible persönliche Daten, sondern auch Möglichkeiten, mit diesen Daten den Betroffenen zu schaden.</description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Bereits im Juli vergangenen Jahres berichtete die Sportschau über Ermittlungen der Staatsanwaltschaft gegen Funktionäre aus dem Amateurfußball: Sie arbeiten in der Polizei und im Migrationsamt und haben dadurch nicht nur Zugriff auf sensible persönliche Daten, sondern auch Möglichkeiten, mit diesen Daten den Betroffenen zu schaden.</p>
<p>Es geht um den Verdacht, dass die Funktionäre des Brinkumer SV nach einer Niederlage gegen die SV Hemelingen die persönlichen Daten von Spielern abgefragt haben, um sie aus dem Spielbetrieb auszuschließen die Bremen-Liga hatte bis dahin Vorgaben des Deutschen Fußballbundes nicht umgesetzt, nach denen der Aufenthaltsstatus keine Voraussetzung der Teilnahme sein darf. Betroffen waren mehrere Spieler ohne EU-Staatsbürgerschaft.</p>
<p>Am 28. September dieses Jahres berichtete der Weser-Kurier umfassend über den Fall, der sich als eine beinahe unmögliche Reihe von Zufällen lesen lässt – oder als einen rassistisch motivierten illegalen Eingriff in das Leben der betroffenen Spieler. Der Bericht wirft eine Reihe von Fragen auf, angefangen bei scheinbar zufälligen Kontrollen und Datenerhebungen der Spieler bis hin zu der Weitergabe dieser Daten an den Brinkumer SV. Dabei steht der Verdacht im Raum, dass besagte Funktionäre ihre beruflichen Kompetenzen seit längerem missbrauchten. Offenbar gab es ähnliche Vorgänge schon 2019, als M.S., ein Spieler des Bremer SV, nach einem Tor gegen den Brinkumer SV, aufenthaltsrechtliche Probleme bekam und sogar das Land verlassen musste.</p>
<p>Weil diese Vorgänge nicht nur schwere Folgen für die Betroffenen hatten, sondern auch geeignet sind, das Vertrauen in die Professionalität der genannten Behörden und den Diskriminierungsschutz zu untergraben, wollen wir zur Aufklärung beitragen.</p>
<p><strong>Wir fragen den Senat</strong><br> 1. Aus welchem konkreten Anhaltspunkt leitete sich die Kontrolle und Beschlagnahme des Passes des Spielers der SV Hemelingen aufgrund des „Verdachts illegaler Aufenthalt/Prüfung Aufenthaltsstatus“ ab?<br> a. Wie wurde überprüft, ob hier eine tatsächlich verdachtsbegründete Kontrolle durchgeführt wurde oder ob eine verdachtsunabhängige Kontrolle vorlag?<br> b. Weshalb wurde der Pass beschlagnahmt, statt eine Anfrage an das Migrationsamt zu stellen?<br> c. Für welchen Zeitraum wurde der Pass beschlagnahmt, wie wurden die Daten verarbeitet, wie viele Zugriffe gab es auf die Daten seit der Beschlagnahme bis zum Start der Ermittlungen je durch wie viele Personen?<br> 2. Aus welchem Grund wurde der Aufenthaltsstatus der vier Spieler der SV Hemelingen offiziell überprüft?<br> 3. Wie häufig wurde der Aufenthaltsstatus von Spielern der Bremer Amateurligen seit 2020 abgefragt und was ist je der dokumentierte Anlass und die Rechtsgrundlage (bitte nach Monaten und Anlass aufschlüsseln)?<br> 4. Hat der Mitarbeiter des Migrationsamtes, gegen den nun ermittelt wird, auch auf Daten des Spielers M.S. zugegriffen und wenn ja, wann?<br> a. Wann wurde M.S. Aufenthaltsstatus überprüft, aus welchem Anlass und zu welchen Zeitpunkten?<br> b. Weshalb und wann musste &gt;M.S. wie berichtet nach Italien ausreisen?<br> 5. Wurde gegen den Beamten ein Disziplinarverfahren eingeleitet?<br> 6. Wurde gegen den Mitarbeiter des Migrationsamtes ein Disziplinarverfahren eingeleitet, wenn ja, auf welcher Grundlage?<br> 7. In welchem Quartal wird die Staatsanwaltschaft voraussichtlich ihre Ermittlungen abgeschlossen haben?<br> 8. Hat der Mitarbeiter des Migrationsamtes weiterhin Zugriff auf sensible persönliche Daten?</p>
<p>Cindi Tuncel, Sofia Leonidakis, Nelson Janßen und Fraktion DIE LINKE</p>]]></content:encoded>
                <category>Tuncel</category><category>Justiz &amp; Inneres, Religion</category><category>Sport</category>
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-251323</guid>
                <pubDate>Fri, 20 Sep 2024 21:07:00 +0200</pubDate>
                <title>Illegale Sportwetten und Spielmanipulation in Bremens Amateurfußball</title>
                <link>https://www.linksfraktion-bremen.de/abgeordnete-und-fraktion/tuncel-cindi/detail/news/illegale-sportwetten-und-spielmanipulation-in-bremens-amateurfussball/</link>
                
                <description>Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE: Sportwetten sind in der Mitte der Gesellschaft angekommen – damit auch die entsprechenden Folgen wie Glückspielsucht, Spielmanipulation, Jugendschutzgefährdung und Geldwäsche. Große Wettanbieter setzen Milliarden um und „normalisieren“ ihr Geschäftsmodell beispielsweise durch Sponsoring von Vereinen, Profiligen und über Werbespots bei Fernsehübertragungen. Sportwetten sind in der Mitte der Gesellschaft angekommen – damit auch die entsprechenden Folgen wie Glückspielsucht, Spielmanipulation, Jugendschutzgefährdung und Geldwäsche. Große Wettanbieter setzen Milliarden um und „normalisieren“ ihr Geschäftsmodell beispielsweise durch Sponsoring von Vereinen, Profiligen und über Werbespots bei Fernsehübertragungen.</description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Sportwetten sind in der Mitte der Gesellschaft angekommen – damit auch die entsprechenden Folgen wie Glückspielsucht, Spielmanipulation, Jugendschutzgefährdung und Geldwäsche. Große Wettanbieter setzen Milliarden um und „normalisieren“ ihr Geschäftsmodell beispielsweise durch Sponsoring von Vereinen, Profiligen und über Werbespots bei Fernsehübertragungen.</p>
<p>Eine Investigativ-Recherche von Radio Bremen und der ARD hat aufgezeigt, dass diese Probleme auch Fußballbegeisterte in Bremen betreffen: Sportwetten sind dabei im Amateurfußball in Deutschland gesetzlich eigentlich streng verboten. Wer in Deutschland auf Spiele des Amateurfußballs unterhalb der 3. Liga wettet, macht sich strafbar (§21 GlüStV 2021). Dennoch gibt es einfache Möglichkeiten über Parallel-Seiten großer Wettanbieter, die angeblich nur für das Ausland bestimmt sind, Wetten auf Spiele des Bremer Amateurfußballs zu platzieren. Mit kleinen technischen Tricks lassen sich diese auch aus Deutschland bedienen und richten sich, zum Teil in deutscher Sprache, offensichtlich auch an ein deutschsprachiges Publikum.</p>
<p>Mit der Vielfältigkeit der Wettangebote steigt auch die Gefahr der Spielmanipulation. Im Amateurfußball ist diese erheblich, da die Sportler*innen wenig oder kein Geld verdienen und somit die Verlockung zur Spielmanipulation gegen Geld besonders groß ist. In Bremen gab es allein im Jahr 2022 fünf Spiele, die unter Verdacht der Spielmanipulation stehen (<a href="https://www.butenunbinnen.de/sport/sportwetten-bremen-liga-amateur-fussball-100.html" target="_blank" rel="noreferrer">https://www.butenunbinnen.de/sport/sportwetten-bremen-liga-amateur-fussball-100.html</a>). Der Bremer Fußball-Verband erklärte in diesem Beitrag, davon keine Kenntnis gehabt zu haben.</p>
<p>Ein anonymer Informant Radio Bremens beschreibt die regelmäßige Manipulation von Spielen des Bremer Amateurfußballs hingegen als offenes Geheimnis und sieht die Möglichkeit Wetten auf Amateurfußballspiele zu platzieren als notwendige Bedingung dafür. Live-Wetten sind besonders beliebt und bieten mit ihrem Format sowohl mehr Wettmöglichkeiten, also auch mehr Manipulationsmöglichkeiten. In der vergangenen Saison sind in der fünftklassigen Bremen-Liga bei mehr als 40 Prozent der Spiele Live-Wetten möglich gewesen (<a href="https://www.ardmediathek.de/video/story/angriff-auf-den-amateurfussball/br/Y3JpZDovL2JyLmRlL2Jyb2FkY2FzdFNjaGVkdWxlU2xvdC8yY2MyNjEzYy00MWYzLTQ4MGYtOWUyMi1hYzQ2ZWVmOTY2MTk" target="_blank" rel="noreferrer">https://www.ardmediathek.de/video/story/angriff-auf-den-amateurfussball/br/Y3JpZDovL2JyLmRlL2Jyb2FkY2FzdFNjaGVkdWxlU2xvdC8yY2MyNjEzYy00MWYzLTQ4MGYtOWUyMi1hYzQ2ZWVmOTY2MTk</a>).</p>
<p>Damit Wettanbieter Live-Wetten anbieten können, sind sie auf die Bereitstellung von Live-Spieldaten angewiesen. Sogenannte Datenscouts, welche das Spielgeschehen auf den Sportplätzen beobachten und in Echtzeit dokumentieren, stellen diese Daten den Sportwettenanbietern beispielsweise über die NASDAQ-notierte Plattform Sportradar zur Verfügung. Dagegen wehren sich zunehmend Sportvereine, wenn auf ihren Sportanlagen Datenscouts beim Dokumentieren von Live-Spieldaten zum Zwecke illegalen Wettens entdeckt werden. So erteilte zum Beispiel der Hamburger Oberligist Altona 93 einem Datenscout am 7. September ein Hausverbot für ihre Sportanlage und auch beim Bremer SV wurde am 8. September ein Datenscout nicht ins Stadion gelassen. Auch in der Regionalliga Nordost wurde am 14. September ein Datenscout beim Spiel von Babelsberg 03 dem Stadion verwiesen und an die Polizei übergeben. Dieser Umgang könnte dem Bremer Amateurfußball als Beispiel dienen, um zumindest die Verfügbarkeit von Live-Wetten einzuschränken. &nbsp;</p>
<p>Als erklärter Gegner von Sportwettensponsorings forderte Innensenator Mäurer in einer Pressemitteilung vom 16.08.2024 ein härteres Eingreifen gegen das „schmutzige Milliardengeschäft“. In dieser kündigte er an, sich bei der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder (GGL) gegen Angebote deutscher Wettspielanbieter auf Parallel-Seiten im Ausland einzusetzen. Denkbar sind aber nach Ansicht der Fragesteller*innen auch schnell wirksame lokale Maßnahmen wie „Hausverbots-Schilder“ für Datenscouts an städtischen Sportanlagen mit Amateurfußballbetrieb.</p>
<p>Wir fragen den Senat:</p><ol> 	<li>Wie bewertet der Senat das Problem der illegalen Sportwetten sowie der Spielmanipulation in den Amateur-Ligen in Bremen bzw. mit Beteiligung Bremer Mannschaften (Regionalliga)?</li> 	<li>Wie groß ist der Umfang des Problems der Suchterkrankung im Bereich der Sportwetten in Bremen nach Kenntnis des Senats?</li> 	<li>Auf wie viele Spiele des Bremer Amateurfußballs konnten nach Kenntnis des Senats in den letzten fünf Jahren Sportwetten platziert werden?</li> 	<li>Wie groß ist das Wettvolumen der Sportwetten auf Spiele im Bremer Amateurfußball der letzten fünf Jahre nach Kenntnis des Senats?</li> 	<li>Wie viele Spiele des Amateurfußballs in Bremen bzw. mit Beteiligung Bremer Mannschaften standen seit 2019 unter strafrechtlichem Manipulationsverdacht?</li> 	<li>Wie viele Strafverfahren gab es nach Kenntnis des Senats in den letzten fünf Jahren in Bremen diesbezüglich und mit welchem Verfahrensstand wurden diese Ermittlungsverfahren jeweils abgeschlossen?</li> 	<li>Wie viele dieser Ermittlungsverfahren richteten sich gegen am jeweiligen Spiel beteiligte Fußballspieler*innen?</li> 	<li>Wie bewertet der Senat in diesem Kontext einen Einsatz von Verbandssperren gegen Bremer Amateurfußballspieler, welche auf eigenen Spiele Sportwetten platzieren oder unter begründetem Verdacht der Spielmanipulation stehen?</li> 	<li>Plant der Senat sich bei der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder (GGL) für den Entzug der Lizenzen von in Deutschland zugelassene Sportwettanbietern einzusetzen, welche Sportwetten auf Parallel-Seiten im Ausland auf Spiele des deutschen Amateurfußballs anbieten?</li> 	<li>Wie bewertet der Senat den Vorschlag, die Bereitstellung bzw. den Verkauf von (Live-)Spieldaten über Amateurfußballspiele durch Datenscouts an Sportwettanbieter mit Lizenz für den deutschen Markt mit einer Reform des Glücksspielstaatsvertrages zu verbieten?</li> 	<li>Wie bewertet der Senat den Vorschlag, mit Hilfe des Sportamts die Tätigkeit von Datenscouts auf städtischen Anlagen zu verbieten, dieses Verbot auf den städtischen Anlagen entsprechend zu kennzeichnen und die Bremer Sportvereine und den Fußballverband zu ermutigen auf ihren vereinseigenen Sportanlagen selbiges zu tun?</li> 	<li>Wie plant der Senat das Verbot von Sportwetten auf Spiele in Bremens Amateur-Ligen ansonsten effektiv durchzusetzen?</li> </ol><p>Cindi Tuncel, Nelson Janßen, Sofia Leonidakis und Fraktion DIE LINKE</p>]]></content:encoded>
                <category>Tuncel</category><category>Justiz &amp; Inneres, Religion</category><category>Sport</category><category>Verbraucher*innenschutz &amp; Tierschutz</category>
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-249575</guid>
                <pubDate>Sat, 01 Jun 2024 16:30:00 +0200</pubDate>
                <title>Fahrradabstellplätze an der Bezirkssportanlage Findorff</title>
                <link>https://www.linksfraktion-bremen.de/abgeordnete-und-fraktion/tuncel-cindi/detail/news/fahrradabstellplaetze-an-der-bezirkssportanlage-findorff/</link>
                
                <description>Anfrage in der Fragestunde der Fraktion DIE LINKE - Tim Sültenfuß und Cindi Tuncel erkundigen sich:</description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Wir fragen den Senat:</p>
<p>1. Wie beurteilt der Senat die Zahl der an der Sportanlage Findorff zur Verfügung stehenden Fahrradbügel?<br> 2. Plant der Senat eine Ausweitung der Fahrradbügel angesichts des erheblich höheren Bedarfs etwa bei Spielen der Handball-Teams in der Halle?<br> 3.Bis wann soll eine entsprechende Verbesserung der Situation für radfahrende Sportler:innen und Zuschauer:innen erreicht werden?</p>
<p>Anfrage der Abgeordneten Tim Sültenfuß, Cindi Tuncel, Sofia Leonidakis, Nelson Janßen und Fraktion DIE LINKE</p>]]></content:encoded>
                <category>Sültenfuß</category><category>Tuncel</category><category>Sport</category><category>Umwelt, Bau, Wohnung, Verkehr &amp; Energie</category>
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-249150</guid>
                <pubDate>Mon, 27 May 2024 11:01:00 +0200</pubDate>
                <title>Europas Einigung voranbringen – Rechtsruck verhindern und Nationalismus eine Absage erteilen</title>
                <link>https://www.linksfraktion-bremen.de/abgeordnete-und-fraktion/tuncel-cindi/detail/news/europas-einigung-voranbringen-rechtsruck-verhindern-und-nationalismus-eine-absage-erteilen/</link>
                
                <description>Dringlichkeitsantrag der Fraktionen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und DIE LINKE: Die Europäische Einigung ist nach den Schrecken des Zweiten Weltkrieges als Friedensprojekt entstanden. Nach schlimmsten deutschen Verbrechen und unüberwindbar scheinenden Gräben in Europa gelang es, ehemalige Feinde zu versöhnen und Schritt für Schritt eine gemeinsame europäische Zukunft zu gestalten: von der „Schuman-Erklärung“ am 9. Mai 1950, die eine Zusammenlegung der französischen und der deutschen Kohle- und Stahlproduktion anstrebte, bis hin zur Europäischen Union des Jahres 2024 wurde ein weiter Weg zurückgelegt! Heute – 20 Jahre nachdem im Rahmen der größten Erweiterung der EU neben Malta und Zypern sieben Staaten des ehemaligen Warschauer Paktes der EU beitraten – verkörpert Europa nach wie vor für viele Menschen die Hoffnung auf Frieden, Solidarität und Demokratie.</description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Die Europäische Einigung ist nach den Schrecken des Zweiten Weltkrieges als Friedensprojekt entstanden. Nach schlimmsten deutschen Verbrechen und unüberwindbar scheinenden Gräben in Europa gelang es, ehemalige Feinde zu versöhnen und Schritt für Schritt eine gemeinsame europäische Zukunft zu gestalten: von der „Schuman-Erklärung“ am 9. Mai 1950, die eine Zusammenlegung der französischen und der deutschen Kohle- und Stahlproduktion anstrebte, bis hin zur Europäischen Union des Jahres 2024 wurde ein weiter Weg zurückgelegt! Heute – 20 Jahre nachdem im Rahmen der größten Erweiterung der EU neben Malta und Zypern sieben Staaten des ehemaligen Warschauer Paktes der EU beitraten – verkörpert Europa nach wie vor für viele Menschen die Hoffnung auf Frieden, Solidarität und Demokratie.</p>
<p>Auch wenn der Anfang stark im Zeichen der Industrie und der wirtschaftlichen Zusammenarbeit stand: Schon die Römischen Verträge von 1957 sahen vor, dass die Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten weit über den rein wirtschaftlichen Bereich hinausgehen sollte, um insbesondere „durch gemeinsames Handeln den wirtschaftlichen und sozialen Fortschritt ihrer Länder zu sichern, indem sie die Europa trennenden Schranken beseitigen“, sowie „die stetige Besserung der Lebens- und Beschäftigungsbedingungen ihrer Völker als wesentliches Ziel anzustreben“. Es ist diese europäische Idee, die bis heute Frieden, Freiheit und Wohlstand in Europa sichert. Zugleich entwickelt sich das Europäische Einigungsprojekt, auch unter der Einwirkung verschiedener Krisen, stetig weiter.</p>
<p>Einhergehend mit der Schaffung und der Vertiefung des Binnenmarkts, hat insbesondere der Ausbau der vier Grundfreiheiten das Leben der Menschen in der Europäischen Union positiv verändert. Das gilt insbesondere für die Personenfreizügigkeit, durch die die Mobilität der EU-Bürger:innen über die Jahre eine immer größere Bedeutung gewonnen hat. So können heute alle EU-Bürger:innen über die gesamte Europäische Union hinweg reisen, sich austauschen und sich weiterbilden. Der Brexit zeigte leider, dass solche Errungenschaften keine unumkehrbaren Selbstverständlichkeiten sind. Sie bilden jedoch weiterhin die Grundlage für ein Zusam-menleben in Verständigung und Gemeinschaft und müssen daher weiter gestärkt werden. Deutschland profitiert davon wie kein anderes Land.</p>
<p>Gleichzeitig entstanden damit neue Herausforderungen, insbesondere auf dem Arbeitsmarkt, die eine engere Zusammenarbeit im Bereich der Beschäftigungs- und Sozialpolitik erforderlich machten, etwa durch die Umsetzung der im Jahr 2017 von Rat, Parlament und Kommission vereinbarten Europäischen Säule Sozialer Rechte und der jetzt am 16. April 2024 unterzeichneten gemeinsamen „La Hulpe“-Erklärung.</p>
<p>Die Ausbildung von gemeinsamen Grundwerten und Grundrechten, die insbesondere seit Inkrafttreten der EU-Grundrechtecharta im Jahr 2009 zunehmend an Fahrt aufgenommen haben, stärken bei den Menschen in Europa das Bewusstsein für die uns verbindenden Grundprinzipien von Demokratie, sozialem Ausgleich und Rechtsstaatlichkeit.</p>
<p>Gängelung unabhängiger Medien und die Aushöhlung der Gewaltenteilung, die in jüngerer Vergangenheit leider von einzelnen Regierungen betrieben werden, bedrohen die Substanz eines demokratischen Gemeinwesens. Die EU hat sich 2020 mit der Einführung des Rechtsstaatlichkeitsmechanismus entscheidend weiterentwickelt, um ihre Integrität als demokrati-sche Staatengemeinschaft zu erhalten. Zugleich zeigt insbesondere die Verschärfung der Asyl- und Migrationspolitik, wie schwierig und kontrovers politische Entscheidungsfindungen auf europäischer Ebene sein können.</p>
<p>In den letzten Jahren sind wichtige Schritte erfolgt, um weitere Staaten in diese Gemeinschaft aufzunehmen. Neben Bosnien und Herzegowina erhielten die Ukraine und Moldau 2022 den Status von Beitrittskandidaten. Mit den EU-Kandidaten Albanien und Nordmazedonien wurden im Jahr 2022 bereits die Beitrittsgespräche aufgenommen. Durch die politischen, sozialen und wirtschaftlichen Folgen des russischen Angriffs auf die Ukraine ist das Friedensprojekt Europa in einer Art und Weise herausgefordert, die bis vor Kurzem unvorstellbar war. Die Mitgliedsstaaten der EU sind durch ihre fortdauernde humanitäre, finanzielle und militärische Unterstützung für die überfallene Ukraine dieser Zeitenwende entschlossen begegnet.</p>
<p>Auch das Land Bremen braucht Europa und lebt die europäische Idee: Das gilt für unsere beiden Städte etwa in wirtschaftlicher Hinsicht, denn sie sind Handels- und Logistikstandorte, die ohne die Europäische Union und den Binnenmarkt sehr beeinträchtigt würden. Gesellschaftliche Anstrengungen zur solidarischen Aufnahme und Unterstützung tausender Menschen, die vor dem Krieg in der Ukraine fliehen mussten, sind zudem Ausdruck des europäischen Selbstverständnisses unseres Landes.</p>
<p>Das Land Bremen engagiert sich in zahlreichen europäischen Verbünden, Netzwerken und Kooperationen auf allen Ebenen des Landes, in Verwaltung und Parlament, in Unternehmen oder Wissenschaftseinrichtungen, in Vereinen oder gesellschaftlichen Organisationen. Bremen und Bremerhaven profitieren durch Programme wie den ESF+, den EFRE und den ELER in hohem Maße von der europäischen Strukturpolitik. Europäische Fördergelder fließen in Millionenhöhe in Forschung, Bildung, Wirtschaft, Städtebau und Umweltschutz. Auch das Wie-deraufbauprogramm der EU, das die Mitgliedsstaaten in Reaktion auf die Corona-Pandemie geschaffen haben, kam Bremen zugute.</p>
<p>Mit der Beteiligung der Universität Bremen an „Young Universities for the Future of Europe“ (YUFE) und der Hochschule Bremen an der „Strategic Alliance for Regional Transition“ (STARS) ist der Hochschulstandort Bremen – europaweit einmalig – nicht nur an einer, son-dern sogar an zwei innovativen Europäischen Hochschulallianzen beteiligt. Der Hochschulstandort Bremen setzt damit auch ein Zeichen für die Bedeutung von Austausch, Vielfalt und einer Europäischen Identität für Wissenschaft und Forschung in Bremen und europaweit.</p>
<p>Gleichzeitig braucht es in Zeiten vielschichtiger Krisen, die auch vor dem europäischen Konti-nent nicht Halt machen, heute mehr denn je ein starkes Europa, das zusammenhält und Her-ausforderungen gemeinsam und zum Nutzen aller bewältigt. Dabei ist es wichtig, immer wieder deutlich zu machen, dass die komplexen Krisen denen wir ausgesetzt sind, von einzelnen Nationalstaaten nicht gelöst werden können. Nur innerhalb der Europäischen Union wird es uns möglich sein, die großen Herausforderungen unserer Zeit – vom Klimakrise und der Sicherung unserer Energieversorgung über Digitalisierung und Migration bis hin zur Sicherung unserer Gesellschaften gegen militärische und hybride Bedrohungen – zu bewältigen. Die EU hat, trotz aller Schwierigkeiten, gerade in den letzten Jahren wiederholt bewiesen, dass sie dazu in der Lage ist.</p>
<p>Wenn vom 6.-9. Juni 2024 alle Europäer:innen erneut die Möglichkeit haben, durch Wahl des Europäischen Parlaments die künftige Richtung der Europäischen Union mitzugestalten, steht darum auch viel auf dem Spiel. Insbesondere gilt es, demokratiefeindlichen und nationalistischen Kräften in Bremen, Deutschland und Europa eine Absage zu erteilen. Ihre autoritären Ideen würden nicht nur die Fähigkeit der EU schwächen, mit den großen Krisen der Gegenwart umzugehen. Sie widersprechen auch den freiheitlichen Werten der europäischen Einigung. In Vorlä ufige, unredigierte Fassung Deutschland fantasieren Rechtsextreme über die massenhafte Deportation deutscher Staatsbürger:innen und hier lebender Migrant:innen, sie führen die Öffentlichkeit durch Desinformationskampagnen in die Irre und hetzen gezielt gegen die Schwächsten in der Gesellschaft. Unter dem Deckmantel der „Wut“ und durch Instrumentalisierung realer Sorgen schüren sie gezielt Ressentiments und bedienen menschenfeindliche Stereotype.</p>
<p>Die Menschen im Land Bremen haben in zahlreichen Demonstrationen eindrucksvoll bewiesen, dass sie diese Gesinnung und die darin beschworenen völkischen Fantasien nicht tole-rieren oder teilen. Im Gegenteil: Das Land Bremen braucht Vielfalt, Mobilität und Vernetzung. Das Land Bremen braucht Europa und die europäische Union.</p>
<p>Bei allem erzielten Fortschritt sind aber weitere Reformen notwendig, um die Rolle der Europäischen Union im weltweiten Wettbewerb der politischen, gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Systeme zu stärken, und auch, um sie für weitere Erweiterungen, die in ihrem ureigenen Interesse liegen, aufnahmefähig zu machen. Insbesondere sollte die demokratische Rückbindung zu den EU-Bürger:innen weiter verbessert werden.</p>
<p>Die Bürgerschaft (Landtag) möge beschließen:<br> 1. Die Bremische Bürgerschaft ist besorgt über die derzeit wahrnehmbare Zunahme antidemokratischer und antieuropäischer Stimmungen in der Europäischen Union, sowie über das zunehmende Ausmaß von gezielten Desinformationskampagnen, insbesondere in den Sozialen Medien. Sie begrüßt und unterstützt daher alle Angebote und Maßnahmen – wie u.a. im Rahmen der Europawochen – die es Bürger:innen mit ermöglichen, sich über die Mechanismen von Desinformation klarzuwerden und ermutigt sie, sich aus vertrauenswürdigen Quellen umfassend zu informieren.<br> 2. Die Bremische Bürgerschaft bekennt sich mit voller Überzeugung zur Europäischen Einigung als zukunftsweisenden Modell für das Zusammenleben auf dem europäischen Kontinent.<br> 3. Die Bremische Bürgerschaft bekennt sich weiterhin zur gemeinsamen Verantwortung aller Bürger:innen der Europäischen Union, die Prinzipien von Frieden und Verständigung sowie Demokratie, Solidarität und Rechtsstaatlichkeit, die die Europäische Union zu dem gemacht haben, was sie ist, in die Zukunft weiterzutragen und fortzuentwickeln.<br> 4. Die Bremische Bürgerschaft ist fest davon überzeugt, dass die Mitgliedstaaten der EU es nur durch stetig engere Zusammenarbeit innerhalb der Europäischen Union schaffen können, die geopolitischen, wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Herausforderungen des 21. Jahrhunderts zu bewältigen.<br> 5. Das Land Bremen bekennt sich zu dem Ziel, die europäische Einigung zum Nutzen ihrer Bürger:innen über den Bundesrat sowie den Europäischen Ausschuss der Regionen und andere europäische Gremien und Netzwerke mitzugestalten.<br> 6. Um die demokratische Rückbindung der Europäischen Union an die Bürger:innen weiter zu verbessern, fordert die Bremische Bürgerschaft den Senat Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft auf, sich auf Bundesebene im Rahmen künftiger Vertragsrevisionen für ein Initiativrecht des Europäischen Parlaments, die Sicherung der Mitwirkungsrechte der Länder über den Bundesrat und eine Stärkung des Ausschusses der Regionen einzusetzen.<br> 7. Die Bremische Bürgerschaft appelliert an alle EU-Bürger:innen ab 16 Jahre in Bremen und Bremerhaven, am 9. Juni 2024 von ihrem Wahlrecht Gebrauch zu machen und damit die politischen Kräfte zu stärken, die die Europäische Union proaktiv und zum Nutzen der Bürger:innen weiterentwickeln wollen.</p>
<p>Antje Grotheer, Mustafa Güngör und Fraktion der SPD<br> Dr. Emanuel Herold, Dr. Henrike Müller und Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN<br> Cindi Tuncel, Sofia Leonidakis und Fraktion DIE LINKE</p>]]></content:encoded>
                <category>Tuncel</category><category>Frieden, Antifaschismus &amp; Antimilitarismus</category>
                
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            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-247929</guid>
                <pubDate>Fri, 29 Mar 2024 18:28:00 +0100</pubDate>
                <title>Gesetz zur Änderung von Vorschriften über die Leitung der Landesantidiskriminierungsstelle</title>
                <link>https://www.linksfraktion-bremen.de/abgeordnete-und-fraktion/tuncel-cindi/detail/news/gesetz-zur-aenderung-von-vorschriften-ueber-die-leitung-der-landesantidiskriminierungsstelle/</link>
                
                <description>Antrag der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE und der SPD - Die Bürgerschaft (Landtag) möge beschließen:</description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Die Bürgerschaft (Landtag) möge beschließen:<br> Gesetz zur Änderung von Vorschriften über die Leitung der Landesantidiskriminierungsstelle<br> Der Senat verkündet das nachstehende, von der Bürgerschaft (Landtag) beschlossene Gesetz:</p>
<p>Artikel 1<br> Änderung des Gesetzes über die Landesantidiskriminierungsstelle</p>
<p>§ 1 des Gesetzes über die Landesantidiskriminierungsstelle vom 29. März 2022 (Brem.GBl. Seite 226) wird wie folgt gefasst:<br> „§ 1 Errichtung und Leitung<br> „(1) Bei der Bürgerschaft wird die Landesantidiskriminierungsstelle errichtet.<br> (2) Die Bürgerschaft wählt auf Vorschlag der für Soziales zuständigen Deputation in geheimer Wahl eine Person zur Leitung der Landesantidiskriminierungsstelle. Die Leitung wird für sechs Jahre gewählt. Die einmalige Wiederwahl ist zulässig. Die gewählte Person ist von der Präsidentin oder dem Präsidenten der Bürgerschaft zu ernennen.<br> (3) Die gewählte Person muss zur Erfüllung ihrer Aufgaben und zur Ausübung ihrer Befugnisse über die erforderliche Qualifikation, Erfahrung und Sachkunde insbesondere im Bereich der Antidiskriminierung verfügen. Insbesondere muss sie über durch einschlägige Berufserfahrung erworbene Kenntnisse des Antidiskriminierungsrechts verfügen und die Befähigung zum Richteramt haben oder die Zugangsvoraussetzungen für die Laufbahnen der Laufbahngruppe 2 mit Zugang zum zweiten Einstiegsamt nach § 14 des Bremischen Beamtengesetzes erfüllen.<br> (4) Die Leitung der Landesantidiskriminierungsstelle ist bei der Ausübung ihres Amtes unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen. Sie unterliegt keinen Weisungen und darf wegen der Erfüllung ihrer Aufgaben nicht benachteiligt werden.“</p>
<p>Artikel 2<br> Änderung des Bremischen Beamtengesetzes<br> § 7 Absatz 1 Satz 1 des Bremischen Beamtengesetzes vom 22. Dezember 2009 (Brem.GBl. 2010, Seite 17), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 19. Dezember 2023 (Brem.GBl. Seiten 607, 644) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:<br> 1. In Nummer 4 wird der Punkt am Ende durch ein Komma ersetzt.<br> 2. Folgende Nummer 5 wird angefügt:<br> „5. für die Dauer von sechs Jahren die Leitung der Landesantidiskriminierungsstelle.“</p>
<p>Artikel 3<br> Änderung des Bremischen Besoldungsgesetzes<br> In der Anlage I − Besoldungsordnungen A und B − des Bremischen Besoldungsgesetzes vom 20. Dezember 2016 (Brem.GBl. Seite 924), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 19. Dezember 2023 (Brem.GBl. Seite 607, 610, 644) geändert worden ist, werden in der Besoldungsgruppe B 2 nach den Amtsbezeichnungen „Leitende Direktorin, Leitender Direktor“ die Amtsbezeichnungen „Leitende Direktorin der Landesantidiskriminie-rungsstelle, Leitender Direktor der Landesantidiskriminierungsstelle“ eingefügt.</p>
<p>Artikel 4<br> Inkrafttreten<br> Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.</p>
<p>Begründung:<br> Zu Artikel 1 (Änderung des Gesetzes über die Landesantidiskriminierungsstelle)<br> Aufgrund verschiedener Änderungen wird § 1 neu gefasst.</p>
<p>Zu Absatz 1<br> Die Vorschrift entspricht dem bisherigen Absatz 1 Satz 1.</p>
<p>Zu Absatz 2<br> Die Vorschrift nimmt den Regelungsgehalt des bisherigen Absatzes 1 Sätze 2 und 3 auf und nähert die Regelungen zur Wahl der Leitung der Landesantidiskriminierungsstelle an die für das Amt der oder des Landesbehindertenbeauftragten an. Beide Stellen nehmen vergleichbare Aufgaben im Bereich des Diskriminierungsschutzes wahr. Die Regelungen zur Amtszeit von sechs Jahren und zur einmaligen Wiederwahl sichern einerseits die Kontinuität der Arbeit, andererseits aber auch einen periodischen Wechsel.</p>
<p>Die Umstellung auf ein laufbahnfreies Wahlbeamtenverhältnis auf Zeit trägt der engen Verzahnung mit dem politischen Raum Rechnung und stärkt die maßgebende Bedeutung der Wahlentscheidung für die Stellenbesetzung. Diese Ausgestaltung entzieht die Stellenbesetzung zwar nicht dem Anwendungsbereich des Artikels 33 Absatz 2 des Grundgesetzes, der ein Recht auf gleichen Zugang zu jedem öffentlichen Amt nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung gewährt. Durch die Stärkung der Wahlentscheidung drängt das in Artikel 20 Absatz 1 des Grundgesetzes verankerte Demokratieprinzip jedoch den subjektivrechtlichen Gehalt des Artikels 33 Absatz 2 ein Stück weit zurück. Der geheimen Wahlentscheidung eines vielköpfigen, aus Personen unterschiedlicher politischer Ausrichtung zusammengesetzten Gremiums wie der Bremischen Bürgerschaft liegen zwangsläufig unterschiedliche Vorstellungen und Motive zugrunde. Durch die Anreicherung des Auswahlermessens um politische Erwägungen und durch den Wegfall einer Begründung der Auswahlentscheidung wird deren inhaltliche Überprüfbarkeit begrenzt. Nach der Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte werden daher solche Wahlentscheidungen an den Anforderungen von Artikel 33 Absatz 2 des Grundgesetzes lediglich dahingehend überprüft, ob der Wahlentscheidung ein zutreffender Sachverhalt zugrunde liegt, etwaige gesetzlichen Bindungen beachtet wurden, ob die getroffenen Feststellungen unter Berücksichtigung der originären Entscheidungsspielräume die Wahlentscheidung rechtfertigen können und ob Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass unsachgemäße oder willkürliche Erwägungen angestellt worden sind. Damit kommt dem der Wahlentscheidung vorausgehenden Verfahren eine besondere grundrechtssichernde Bedeutung zu.</p>
<p>Aufgrund der größeren Sachnähe soll das Vorschlagsrecht vom Vorstand der Bürgerschaft auf die für Soziales zuständige Deputation übergehen.</p>
<p>Zu Absatz 3<br> Um die Gefahr von Rechtsstreitigkeiten über die Anforderungen unter dem Gesichtspunkt der Bestenauslese an die Auswahl der Leitung zu reduzieren, werden Qualifikationsanforderungen in Anlehnung an § 26 Absatz 4 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes aufgenommen. Damit werden die Zugangsvoraussetzungen für das Amt transparent und hinreichend bestimmt dargestellt. Die Beschränkung auf Bewerber:innen mit einem Hochschulabschluss auf Masterniveau ermöglicht dennoch eine fachlich übergreifende Zulassung von Bewerber:innen.</p>
<p>Zu Absatz 4<br> Die Vorschrift entspricht im Wesentlichen dem bisherigen Absatz 2.<br> Zu Artikel 2 (Änderung des Bremischen Beamtengesetzes)<br> Die Änderung nimmt die Leitung der Landesantidiskriminierungsstelle in die Reihe der Beamtenverhältnisse auf Zeit auf.<br> Zu Artikel 3 (Änderung des Bremischen Besoldungsgesetzes)<br> Die Vorschrift ordnet die Leitung der Landesantidiskriminierungsstelle der Besoldungsgruppe B 2 zu. Die Besoldung entspricht somit den Bezügen der oder des Landesbehindertenbeauftragten sowie der oder des unabhängigen Polizeibeauftragten der Freien Hansestadt Bremen. Da besoldungsrechtlich unter der im Gesetz über die Landesdiskriminierungsstelle verwendeten Bezeichnung „Leitung“ auch die Stellvertretung beziehungsweise Vakanzvertretung einer Dienststellenleitung verstanden werden könnte, wird an dieser Stelle die Amtsbezeichnung Leitende:r Direktor:in verwendet.</p>
<p>Zu Artikel 4 (Inkrafttreten)<br> Die Vorschrift enthält die übliche Regelung zum Inkrafttreten.</p>
<p>Sahhanim Görgü-Philipp, Dr. Henrike Müller und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen<br> Sofia Leonidakis, Cindi Tuncel, Nelson Janßen und Fraktion DIE LINKE<br> Mehmet Ali Seyrek, Katharina Kähler, Mustafa Güngör und Fraktion der SPD</p>]]></content:encoded>
                <category>Leonidakis</category><category>Tuncel</category><category>Arbeit</category>
                
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