Militärische, wehrtechnische, rüstungs- und sicherheitsrelevante Forschung und Lehre an den öffentlichen Hochschulen in Bremen und Bremerhaven sowie an den außeruniversitären Forschungseinrichtungen
Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE:
Mangelnde Informationen über militärische bzw. sicherheitstechnische Forschungsprojekte sind ein in der Öffentlichkeit mehr und mehr diskutiertes Thema. Staatliche Auftraggeber wie das Bundesministerium der Verteidigung sowie private Auftraggeber lassen an zivilen öffentlichen Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen forschen. Die Öffentlichkeit ist über diese Vorgänge nicht informiert, genauso wenig gibt es Transparenz innerhalb der Wissenschaftseinrichtungen. So werden Antworten der Bundesregierung auf entsprechende Kleine Anfragen regelmäßig unter Geheimschutz gestellt, über Hochschulen wird mit Bezugnahme auf Zuständigkeit der Länder keine Auskunft erteilt (Bundestagsdrucksachen 18/851, 17/3337).
Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat:
A) Überblick über die militärisch, wehrtechnisch und rüstungsrelevante Forschung und Lehre unter Verwendung staatlicher Gelder
1. Welche Drittmittel- bzw. Forschungsaufträge bestehen seit 2010 zwischen Hochschulen des Landes und/oder hochschulnahen Forschungsinstituten (An-Instituten) und/oder außeruniversitären Forschungseinrichtungen, an deren Finanzierung das Land maßgeblich beteiligt ist (insbesondere Max-Planck-Institute, Leibniz-Institute, Helmholtz-Institute und Fraunhofer-Institute) und
- a) dem Bundesministerium der Verteidigung
- b) der Bundeswehr
- c) wehrwissenschaftlichen Instituten (Ressortforschungseinrichtungen) oder wehrtechnischen Dienststellen des Bundesministeriums für Verteidigung (bitte aufschlüsseln nach Forschungseinrichtung, Laufzeit und finanziellem Auftragsvolumen)?
- d) der Europäischen Rüstungsagentur
- e) ausländischer Verteidigungsministerien oder Armeen
- (bitte jeweils Projektname – bitte so genau wie möglich, nicht bloß als „Zuwendung“ oder „Zuwendungsbescheid“, Projektnummer bzw. Identifizierungsnummer, Auftraggeber, finanziellen Umfang, Forschungseinrichtung und Fakultät bzw. Fachbereich angeben)?
2. Wie viele Projekte, die als vertraulich eingestuft sind und daher nicht einzeln genannt werden dürfen, gibt es darüber hinaus (bitte jeweils Institution und Auftraggeber, Jahr und Finanzrahmen angeben)?
B) Überblick über die militärische, wehrtechnisch und rüstungsrelevante Forschung unter Verwendung privater Gelder
3. Welche Drittmittel- bzw. Forschungsaufträge bestehen seit 2010 zwischen Hochschulen des Landes und/oder hochschulnahen Forschungsinstituten (An-Instituten) und/oder außeruniversitären Forschungseinrichtungen, an deren Finanzierung das Land maßgeblich beteiligt ist (insbesondere Max-Planck-Institute, Leibniz-Institute, Helmholtz-Institute und Fraunhofer-Institute) und
- a) privaten Rüstungsfirmen
- b) privaten Firmen, die Tochterunternehmen von Konzernen mit Rüstungssparte sind
- c) Konzernen, die im Bereich der Sicherheits- bzw. Rüstungsforschung, Rüstungsherstellung oder -proliferation tätig sind
- d) Unternehmen zum Zweck der Rüstungsforschung, der Erforschung von Wehrtechnik oder Sicherheitstechnik, der verteidigungsbezogenen oder militärrelevanten Forschung (bitte jeweils Projektname – bitte so genau wie möglich, nicht bloß als „Zuwendung“ oder „Zuwendungsbescheid“, Projektnummer bzw. Identifizierungsnummer, Auftraggeber, finanziellen Umfang, Forschungseinrichtung und Fakultät bzw. Fachbereich angeben)?
4. Wie viele Projekte, die als vertraulich eingestuft sind und daher nicht einzeln genannt werden dürfen, gibt es darüber hinaus (bitte jeweils Institution und Auftraggeber, Jahr und Finanzrahmen angeben)?
C) Überblick über die sicherheitstechnische Forschung gerade im Hinblick auf Dual-Use
5. Welche Hochschulen des Landes und/oder hochschulnahen Forschungsinstituten (An-Instituten) und/oder außeruniversitären Forschungseinrichtungen, an deren Finanzierung das Land maßgeblich beteiligt ist forschen im Rahmen des Forschungsprogramms des BMBF „Forschung für die zivile Sicherheit 2012 bis 2017“?
- a) An welchen Programmlinien und Forschungsprojekten innerhalb des Forschungsprogramms sind welche Fakultäten der Hochschulen des Landes und außeruniversitären Forschungseinrichtungen jeweils beteiligt (bitte aufschlüsseln nach Programmlinie, Forschungsprojekt, Projektlaufzeit und finanziellem Projektvolumen)?
- b) Mit welchen Partnern (z. B. anderen Hochschulen oder Unternehmen) kooperieren die Hochschulen des Landes und außeruniversitären Forschungseinrichtungen jeweils in den in Frage 4 a) genannten Forschungsprojekten?
6. Welche Kenntnisse hat die Landessregierung über militärische, wehrtechnisch relevante oder „Dual-Use“-Forschungsaufträge von privaten Firmen an öffentliche Hochschulen und Forschungseinrichtungen, die nicht Einrichtungen der Bundeswehr sind?
7. Wie viele Projekte, die als vertraulich eingestuft sind und daher nicht einzeln genannt werden dürfen, gibt es darüber hinaus (bitte jeweils Institution und Auftraggeber, Jahr und Finanzrahmen angeben)?
D) Überblick über verschiedenste Kooperationen von Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen mit militärischen oder sicherheitspolitischen Organisationen und Institutionen
8. Welche Kooperationen (bspw. Veranstaltungen, Lehre, Stiftungsprofessur, etc.) oder andere Arten des Zusammenwirkens bestehen seit 2010 zwischen Hochschulen des Landes und/oder hochschulnahen Forschungsinstituten (An-Instituten) und/oder außeruniversitären Forschungseinrichtungen, an deren Finanzierung das Land maßgeblich beteiligt ist (insbesondere Max-Planck-Institute, Leibniz-Institute, Helmholtz-Institute und Fraunhofer-Institute) und
- a) der Bundeswehr
- b) anderen rüstungsnahen Institutionen und Organisationen im militärischen oder sicherheitspolitischen Bereich (bitte mit Angabe des Fachbereiches, Studienganges, der Form der Kooperation, Projektbezeichnung, Finanzvolumen und dem Jahr des Bestehens)?
9. Wie viele Kooperationen, die als vertraulich eingestuft sind und daher nicht einzeln genannt werden dürfen, gibt es darüber hinaus (bitte jeweils Institution und Auftraggeber, Jahr und Finanzrahmen angeben)?
10.Welchen Umsetzungsstand haben die Drittmitteldatenbanken, die nach § 75 Abs. 6 des Bremischen Hochschulgesetzes für eine verbesserte Transparenz bei Forschungsprojekten sorgen sollen?
Miriam Strunge, Kristina Vogt und Fraktion DIE LINKE