Freiluftpartys in Bremen

Große Anfrage der Fraktion DIE LINKE:

Die Durchführung selbstorganisierter nicht kommerzieller Partys und das Tanzen zu verstärkter Musik ist Teil einer subkulturellen Praxis im öffentlichen Raum und auch in Bremen gibt es in diesem Bereich eine aktive, kreative Szene.

Immer wieder kommt es zu Konflikten zwischen Veranstalterinnen und Veranstaltern und der Polizei oder den Ordnungsbehörden aufgrund unklarer Rahmenbedingungen. Partys werden aufgelöst, ohne dass überhaupt Beschwerden vorliegen.

Das bisherige Konzept mit zwei ausgewiesenen Flächen für Freiluftpartys hat sich nicht bewährt, da diese völlig unzureichend sind und sich in unattraktiven und schwer erreichbaren Lagen befinden. Zudem erschweren öffentlich ausgewiesene Flächen den Veranstalterinnen und Veranstaltern, den Kreis der Gäste überschaubar zu halten und stimmen nicht mit dem Konzept der Spontanität und des ungestörten Feierns überein.  Weitere Auflagen sind ebenfalls zu strikt und unpraktikabel, wie beispielsweise die Beschränkung auf 100 Personen.

Party-Organisatoren beklagen zudem zu hohe bürokratische und finanzielle Hürden für offizielle Genehmigungen, die dem spontanen Charakter solcher Partys zuwiderlaufen. Aktuell haben Veranstalterinnen und Veranstalter von Freiluftpartys mit Anzeigen und Auflösung der Partys zu rechnen, wenn sie von der Polizei entdeckt werden.

Wir fragen den Senat:

1. Welche Rolle spielen Freiluftpartys, also spontane, nicht kommerzielle Partys im Freien, aus der Sicht des Senats im soziokulturellen Leben Bremens?

2. Wie viele Freiluftpartys wurden in den letzten vier Jahren von der Polizei aufgespürt? Wie viele wurden davon aufgelöst? (Bitte nach Monaten aufschlüsseln).

3. Was waren die genauen Gründe für die Auflösung der Partys?

4. Wie oft gab es Beschwerden nach Partys aufgrund von Vermüllung, die eindeutig der Veranstaltung zuzuordnen war? In wie vielen Fällen mussten der Umweltbetrieb oder die Straßenreinigung in diesem Zusammenhang Reinigungsarbeiten durchführen?

5. Wie oft gab es in diesem Zusammenhang bei der Polizei Beschwerden von Anwohnerinnen und Anwohnern wegen Ruhestörung?

6. Gab es bei Freiluftpartys in den vergangenen vier Jahren gewaltsame Ausschreitungen, in deren Folge die Polizei oder ein Krankenwagen gerufen werden musste?

7. Gab es einen Auftrag an die Polizei, gezielt nach Freiluftpartys zu suchen? Wenn ja; seit wann, durch wen und aus welchen Gründen?

8. Wie hoch sind die Gesamtkosten dieser Polizeieinsätze zu beziffern?

9. Gab es Anzeigen gegen die Veranstalterinnen und Veranstalter und wenn ja, wie viele und mit welcher Begründung? Wurden entsprechende Verfahren zur Anklage gebracht und gab es Verurteilungen?

10. Was unternimmt der Senat, um nicht kommerzielle Freiluftpartys im öffentlichen Raum, jenseits der zwei zugewiesenen Nutzungsflächen ohne zeit- und kostenintensive Anmeldeverfahren zu ermöglichen und der Kriminalisierung von Veranstalterinnen und Veranstaltern entgegenzuwirken?

11. Inwiefern steht der Senat im Dialog mit Veranstalterinnen und Veranstaltern, um praktikable Lösungen für unkommerzielles Feiern im Freien zu ermöglichen?

Miriam Strunge, Kristina Vogt und Fraktion DIE LINKE.

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