Pflegefamilien in Bremen erhalten rückwirkend neue Energiekostenpauschale

Klaus-Rainer Rupp begrüßt die Energiekostenpauschale. „Pflegefamilien übernehmen einen gesellschaftlich wichtigen Teil im Unterbringungssystem junger Menschen. Wir dürfen sie keineswegs mit den gestiegenen Energiekosten allein lassen. Die Energiepauschale ist daher ein erfreulicher Schritt in die richtige Richtung! Wenngleich uns bewusst ist, dass dies nicht das Ende sein kann. Auch die gestiegenen Lebensmittelpreise stellen eine zusätzliche Belastung für Pflegefamilien dar.“

Angesichts der durch die Energiekrise verursachten finanziellen Belastungen für Pflegefamilien hat die rot-grün-rote Landesregierung beschlossen, eine Energiekostenpauschale von monatlich 30,00 Euro pro Pflegekind einzuführen. Entsprechende Pläne des Senats werden heute im Haushalts- und Finanzausschuss vorgelegt und über deren Umsetzung abgestimmt. Demnach sollen Familien in der Vollzeit-, Bereitschafts- und Übergangspflege künftig die neuen Pauschalbeträge sogar rückwirkend ab dem 1.1.2023 erhalten.

Nach dem jüngsten Beschluss der Bürgerschaft zum Nachtragshaushalt inklusive des Krisenfonds zur Überwindung der Folgen des Ukraine-Kriegs können nun erste Entlastungsmaßnahmen für Zuwendungsempfänger*innen in Bremen und Bremerhaven umgesetzt werden. Zum Thema hatte die Linksfraktion im November Zuwendungsempfänger*innen im Rahmen einer Anhörung eingeladen. Dort kam auch bereits die finanzielle Herausforderung von Pflegefamilien aufgrund der massiv gestiegenen Energiepreise zur Sprache.

Klaus-Rainer Rupp, finanzpolitischer Sprecher der Linksfraktion, begrüßt die Energiekostenpauschale: „Pflegefamilien übernehmen einen gesellschaftlich wichtigen Teil im Unterbringungssystem junger Menschen. Wir dürfen sie keineswegs mit den gestiegenen Energiekosten allein lassen. Die Energiepauschale ist daher ein erfreulicher Schritt in die richtige Richtung! Wenngleich uns bewusst ist, dass dies nicht das Ende sein kann. Auch die gestiegenen Lebensmittelpreise stellen eine zusätzliche Belastung für Pflegefamilien dar. Deshalb gilt es auch weiterhin genau hinzuschauen, wo Lücken bei den Entlastungspaketen der Bundesregierung bestehen, und diese bedarfsgerecht auszugleichen.“