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            <pubDate>Tue, 22 Sep 2026 23:28:16 +0200</pubDate>
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                <guid isPermaLink="false">news-255571</guid>
                <pubDate>Fri, 10 Jul 2026 22:01:00 +0200</pubDate>
                <title>Frühkindliche und schulische Klimabildung im Land Bremen: Wirkung und Weiterentwicklung</title>
                <link>https://www.linksfraktion-bremen.de/abgeordnete-und-fraktion/abgeordnete-deputierte/janssen-nelson/detail-1-2/news/fruehkindliche-und-schulische-klimabildung-im-land-bremen-wirkung-und-weiterentwicklung/</link>
                
                <description>Große Anfrage der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD und Die Linke: Kinder sind in ihren ersten Lebensjahren besonders lernorientiert, erkunden ihre Umwelt und entwickeln ein Verständnis für die Auswirkungen ihres eigenen Handelns. Klimabildung und Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE) setzen früh im Leben an. BNE bildet dabei den übergeordneten Rahmen, in dem ökologische, soziale und ökonomische Fragestellungen zusammengeführt werden, während Klimabildung innerhalb dieses Rahmens einen zentralen thematischen Schwerpunkt darstellt. Ziel ist es, nicht nur Wissen zu vermitteln, sondern Kinder zu verantwortungsvollem Denken und Handeln zu befähigen.</description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Kinder sind in ihren ersten Lebensjahren besonders lernorientiert, erkunden ihre Umwelt und entwickeln ein Verständnis für die Auswirkungen ihres eigenen Handelns. Klimabildung und Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE) setzen früh im Leben an. BNE bildet dabei den übergeordneten Rahmen, in dem ökologische, soziale und ökonomische Fragestellungen zusammengeführt werden, während Klimabildung innerhalb dieses Rahmens einen zentralen thematischen Schwerpunkt darstellt. Ziel ist es, nicht nur Wissen zu vermitteln, sondern Kinder zu verantwortungsvollem Denken und Handeln zu befähigen. Frühkindliche und schulische Bildung spielen daher eine entscheidende Rolle, um nachhaltiges Handeln als Teil des Alltags zu verankern, Partizipation zu fördern und Kinder darin zu stärken, Verantwortung zu übernehmen und ihre Umwelt aktiv mitzugestalten. Klimabildung und BNE werden in Bremen und Bremerhaven als Querschnittsaufgabe verstanden, deren Umsetzung stark von einzelnen Projekten, Kooperationspartnern und dem Engagement einzelner Einrichtungen abhängt. Gleichzeitig bestehen Herausforderungen, etwa bei personellen Ressourcen, der Nutzung von Fortbildungsangeboten sowie bei der dauerhaften Integration in den pädagogischen Alltag.</p>
<p>Mit der Maßnahme L-BW-163 im Aktionsplan Klimaschutz hat sich der Senat zum Ziel gesetzt, Klimabildung insbesondere in der frühkindlichen Bildung sowie im Übergang in die Grundschule in Bremen und Bremerhaven strukturell zu stärken. Dazu gehören die Integration entsprechender Inhalte in den Bildungsplan 0-10, der Ausbau von Fort- und Weiterbildungsangeboten für pädagogische Fachkräfte, die stärkere Einbindung außerschulischer Bildungspartner*innen sowie die Verstetigung bestehender Programme wie ener:kita. Diese Maßnahmen zielen darauf ab, BNE und Klimabildung als feste Bestandteile pädagogischer Praxis zu verankern und nicht nur projektbezogen umzusetzen.</p>
<p>Nach den im Aktionsplan Klimaschutz formulierten Zielsetzungen sollten zentrale Umsetzungsschritte bis Dezember 2025 erreicht sein. Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, inwieweit diese Ziele tatsächlich erreicht wurden, welche Wirkung die bisherigen Maßnahmen entfalten und welche strukturellen Herausforderungen weiterhin bestehen.</p>
<p>Entscheidend ist dabei insbesondere, wie die Wirkung der Maßnahmen systematisch evaluiert wird und welche konkreten nächsten Schritte geplant sind, um BNE und Klimabildung weiter in der frühkindlichen und schulischen Bildung in Bremen und Bremerhaven zu verankern.</p>
<p>Wir fragen den Senat:<br>1. Inwieweit ist Klimabildung nach Einschätzung des Senats bereits fester Bestandteil des pädagogischen Alltags in allen Kitas und Schulen?<br>2. Wie bewertet der Senat die bisherige Umsetzung von Klimabildung als Querschnittsthema und welche Schlussfolgerungen zieht er daraus für eine verbindlichere Verankerung?<br>3. In welchem Umfang ist Klimabildung im Bildungsplan 0-10 verankert und welche Rolle spielt in diesem Zusammenhang das derzeit pilotierte Qualitätsmodul „Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE)“ im Zusammenspiel mit der Bildungskonzeption Sachbildung/Sachunterricht?<br>4. Wie stellt der Senat sicher, dass die als „mittelfristig“ geplante Einführung der Bildungskonzeption Sachbildung/Sachunterricht im Bildungsplan 0-10 zu einer verbindlichen und flächendeckenden Umsetzung von BNE und Klimabildung im Elementarbereich führt?<br>5. Wie bewertet der Senat die Wirkung der seit Beschluss der Maßnahme L-BW-163 des Klimaaktionsplans entwickelten Fort- und Weiterbildungsangebote im Bereich BNE und Klimabildung auf den pädagogischen Alltag in Kitas und Schulen?<br>6. Wie bewertet der Senat die Nutzung und Auslastung der Fort- und Weiterbildungsangebote für pädagogische Fachkräfte in der Klimabildung und welche weiteren Maßnahmen werden ergriffen, um die Teilnahme weiter zu erhöhen?<br>7. Welche Maßnahmen ergreift der Senat, um Klimabildung weniger über Projektstrukturen oder externe Bildungspartner*innen stattfinden zu lassen, sondern vielmehr stärker innerhalb der Einrichtungen selbst zu verankern?<br>8. Welche Wirkungen schreibt der Senat dem Projekt ener:kita im Hinblick auf pädagogische Praxis und Alltagsverhalten zu und auf welcher Grundlage trifft er diese Einschätzung?<br>9. Nach welchen Kriterien und anhand welcher Indikatoren bewertet der Senat die Wirkung von BNE und Klimabildung in Kitas und Schulen, und welche Ergebnisse liegen aus bisherigen Evaluationen vor?<br>10. Welche weiteren Maßnahmen im Aktionsplan Kilmaschutz plant der Senat, um BNE und Klimabildung nach 2025 noch stärker im Bildungssystem zu verankern, und welche zusätzlichen Ressourcen hält er dafür für erforderlich?<br>11. Welche Ansätze verfolgt der Senat, um die verschiedenen Maßnahmen zu einer kohärenten Gesamtstrategie für BNE und Klimabildung zusammenzuführen, und welche Steuerungsverantwortung übernimmt er dabei?</p>
<p>Dr. Franziska Tell, Philipp Bruck, Dr. Emanuel Herold und Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN<br>Falko Bries, Heike Kretschmann, Derik Eicke, Mustafa Güngör und Fraktion der SPD<br>Miriam Strunge, Muhlis Kocaga, Sofia Leonidakis, Nelson Janßen und Fraktion Die Linke</p>]]></content:encoded>
                <category>Kocaağa</category><category>Strunge</category><category>Bildung &amp; Wissenschaft</category><category>Umwelt, Bau, Wohnung, Verkehr &amp; Energie</category>
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-255366</guid>
                <pubDate>Thu, 07 May 2026 12:05:52 +0200</pubDate>
                <title>Stilllegung, Rückbau oder Außerbetriebnahme von Gasanschlüssen</title>
                <link>https://www.linksfraktion-bremen.de/abgeordnete-und-fraktion/abgeordnete-deputierte/janssen-nelson/detail-1-2/news/stilllegung-rueckbau-oder-ausserbetriebnahme-von-gasanschluessen/</link>
                
                <description>Anfrage in der Fragestunde der Fraktion Die Linke - Muhlis Kocaağa und Olaf Zimmer erkundigen sich:</description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Wir fragen den Senat:</p>
<p>1. Welche Möglichkeiten zur Beendigung ihres Gasanschlusses haben Verbraucher*innen in Bremen, wenn sie ihren Anschluss durch den Einbau einer Wärmepumpe oder den Anschluss an ein Wärmenetz nicht mehr benötigen?</p>
<p>2. Werden den Verbraucher*innen von den hiesigen Netzbetreibern hierfür Kosten in Rechnung gestellt, und wenn ja, in welcher Höhe und wie setzen sich diese Kosten zusammen?</p>
<p>3. Wie schätzt der Senat das Vorgehen der Netzbetreiber beim Umgang mit nicht mehr benötigten Gasanschlüssen insbesondere im Hinblick auf das Urteil des OLG Oldenburg vom 05. Dezember 2025 (Az. 6 UKL 2/25) in Bremen ein?</p>
<p>Muhlis Kocaağa, Olaf Zimmer, Sofia Leonidakis und Fraktion Die Linke</p>]]></content:encoded>
                <category>Kocaağa</category><category>Zimmer</category><category>Umwelt, Bau, Wohnung, Verkehr &amp; Energie</category><category>Verbraucher*innenschutz &amp; Tierschutz</category>
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-255096</guid>
                <pubDate>Fri, 20 Feb 2026 18:49:30 +0100</pubDate>
                <title>Mehr Sicherheit für Fernwärmekund*innen!</title>
                <link>https://www.linksfraktion-bremen.de/abgeordnete-und-fraktion/abgeordnete-deputierte/janssen-nelson/detail-1-2/news/mehr-sicherheit-fuer-fernwaermekundinnen/</link>
                
                <description>Bis 2045 soll in ganz Deutschland klimaneutral geheizt werden. Fernwärme ist hierbei ein wichtiger Baustein für eine gelingende Wärmewende, da sie insbesondere in urbanen, dichtbebauten Gebieten, wo Wärmepumpen teilweise keine Alternative darstellen, gut ausgebaut werden kann. Der Handlungsdruck ist hoch: Rund 70 Prozent der CO2-Emissionen im Wohnbereich entstehen durch das Heizen. Bisher werden in Deutschland ca. 14 Prozent aller Haushalte über Fernwärme versorgt, dabei wird sie allerdings nur zu 20 Prozent aus Erneuerbaren Energien erzeugt. Bremen möchte sogar schon bis 2038 klimaneutral sein, ein Drittel des Wärmebedarfs soll bis dahin über Fernwärmenetzte gedeckt werden. Die Nutzung von Fernwärme bietet zahlreiche Vorteile über die mögliche Klimaneutralität hinaus. Es wird kein zusätzlicher Raum für einen Heizkessel oder eine eigene Wärmepumpe benötigt, individuelle Investitionskosten für Heiztechnik entfallen ebenso wie das Warten der Technik oder der Einsatz von Schornsteinfeger:innen. Der Anschluss an ein Netz wird gefördert, auch im Land Bremen, und die Fernwärmeübergabestationen haben im Vergleich zu anderen Heizungssystemen eine längere Lebensdauer.</description>
                <content:encoded><![CDATA[<p class="text-justify">Bis 2045 soll in ganz Deutschland klimaneutral geheizt werden. Fernwärme ist hierbei ein wichtiger Baustein für eine gelingende Wärmewende, da sie insbesondere in urbanen, dichtbebauten Gebieten, wo Wärmepumpen teilweise keine Alternative darstellen, gut ausgebaut werden kann. Der Handlungsdruck ist hoch: Rund 70 Prozent der CO2-Emissionen im Wohnbereich entstehen durch das Heizen. Bisher werden in Deutschland ca. 14 Prozent aller Haushalte über Fernwärme versorgt, dabei wird sie allerdings nur zu 20 Prozent aus Erneuerbaren Energien erzeugt. Bremen möchte sogar schon bis 2038 klimaneutral sein, ein Drittel des Wärmebedarfs soll bis dahin über Fernwärmenetzte gedeckt werden.</p>
<p class="text-justify">Die Nutzung von Fernwärme bietet zahlreiche Vorteile über die mögliche Klimaneutralität hinaus. Es wird kein zusätzlicher Raum für einen Heizkessel oder eine eigene Wärmepumpe benötigt, individuelle Investitionskosten für Heiztechnik entfallen ebenso wie das Warten der Technik oder der Einsatz von Schornsteinfeger:innen. Der Anschluss an ein Netz wird gefördert, auch im Land Bremen, und die Fernwärmeübergabestationen haben im Vergleich zu anderen Heizungssystemen eine längere Lebensdauer.</p>
<p class="text-justify">Die Umstellung von Fernwärme auf Erneuerbare Energien wie industrielle Abwärme, Biomasse oder Großwärmepumpen ist in der Regel möglich, erfordert jedoch eine sorgfältige Planung und erhebliche Investitionen – insbesondere in die Netzinfrastruktur.</p>
<p class="text-justify">In Bremen investiert die swb in den nächsten Jahren Milliarden in die Dekarbonisierung ihrer Infrastruktur. Diese hohen Investitionssummen in eine klimafreundliche und nachhaltige Wärmeproduktion sind auch eine der Begründungen für die jetzigen Preiserhöhungen für die Bremer Fernwärmekund*innen.</p>
<p class="text-justify">Die Preiserhöhungen sind aber für die Kund*innen regelmäßig nicht transparent und sie haben, bis auf die theoretische Option zu kündigen, beinah keine Möglichkeit, sich gegen die Erhöhungen zu wehren. Da aber in der Regel vor Ort nur ein Anbieter von Fernwärme zur Verfügung steht, ist ein solcher Schritt mit erheblichem Aufwand und Kosten verbunden und erfordert in der Regel einen Umstieg auf eine andere Heizungsform wie eine Wärmepumpe, wodurch dieser Schritt für viele Menschen nicht umsetzbar ist. Dies betrifft nicht nur Kund*innen in Bremen, sondern Fernwärmekund*innen generell.</p>
<p class="text-justify">Fernwärmekund*innen zahlen in der Regel nicht allein den Verbrauch, sondern auch für den Ausbau der Netze, den Anschluss an das Netz, die Wartung der Netze und oft auch einmalige Umstellungskosten. Wie die Preise zustande kommen, wird dabei meist von den Betreibern nicht nachvollziehbar dargestellt. So ergeben sich auch massive regionale Preisunterschiede. Im Mittel lag der Preis in 2024 bei 17 Cent/kWh, in fast jedem zehnten Wärmenetz liegt der Preis aber bei 25 Cent/kWh. Zudem haben sich die Preise im letzten Jahr deutlich erhöht. Während sich die Preise für Haushaltsenergie im Jahresdurchschnitt 2024 um drei Prozentpunkte erhöhten, verteuerte sich Fernwärme laut Statistischen Bundesamt im Schnitt gegenüber 2023 um 27 Prozent. Zurzeit laufen wegen drastischer Preissteigerungen Sammelklagen der Verbraucherzentrale gegen vier Fernwärmebetreiber.</p>
<p class="text-justify">Die Monopolkommission kam in einer empirischen Untersuchung des Fernwärmemarktes zu dem Ergebnis, dass sich Fernwärmeunternehmen nur einem unvollständigen Wettbewerbsdruck ausgesetzt sehen und sie in ihren Versorgungsgebieten marktbeherrschend seien. Ein Wettbewerb sei nur beim Zeitpunkt der Installation neuer Heizungstechnologie gegeben. Allerdings würden auch hier technische und bauliche Gegebenheiten die Auswahl der Verbraucher*innen einschränken und einen Wettbewerb verhindern. Auch das Oberlandesgericht Düsseldorf bezeichnet Fernwärmenetzte als idealtypische Monopolmärkte. In seinem 25. Hauptgutachten „Wettbewerb 2024“ weist die Monopolkommission zudem darauf hin, dass sich diese Problematik durch die Wärmewende noch verschärfen wird. Öl- und Gasheizungen entfallen als Wettbewerbsfaktor, als einzige Alternative zu einem Anschluss an ein Wärmenetz verbleibt die Wärmepumpe, welche in dicht besiedelten Gebieten aber häufig auch entfällt. Die Monopolkommission empfiehlt daher eine bessere Regulierung des Fernwärmemarktes. Auch die Energieminister*innen und Energiesenator*innen haben auf ihrer 3. Energiekonferenz am 17. Mai 2024 in Kiel den Bund aufgefordert, die Fernwärmeverbraucher*innen besser zu schützen, u.a. durch eine Reform der Fernwärmeverordnung (Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme AVBFernwärmeV).</p>
<p class="text-justify">Für Kund*innen ergeben sich durch diese Monopolstellung der Fernwärmeanbieter erhebliche Nachteile. Durch die hohen Investitionskosten der Anbieter in das Fernwärmenetz besteht in vielen Kommunen ein Anschlusszwang. Auch fehlende Kontrollmöglichkeiten der Preisprüfungsbehörden und des Bundeskartellamtes wegen fehlender Daten erschweren eine nachvollziehbare Preisüberprüfung. Der Wechsel zu anderen Anbietern, wie bei Strom oder Gas, entfällt.</p>
<p class="text-justify">Das Engagement und die Investitionen der Fernwärmebetreiber in den Ausbau der Wärmenetzte sind zu begrüßen. Für eine erfolgreiche und gesellschaftlich akzeptierte Wärmewende ist jedoch ebenso entscheidend, dass die Preisentwicklung der Fernwärme durch unabhängige Stellen überprüfbar und transparent gestaltet wird.</p>
<p class="text-justify">Eine faire, nachvollziehbare und wirksam kontrollierte Preisstruktur ist Grundvoraussetzung dafür, dass Verbraucher*innen Vertrauen in die Fernwärme behalten und sie als bezahlbare, klimaneutrale und zugleich sozial gerechte Wärmeoption akzeptieren. Das gilt insbesondere, wenn die Fernwärme nicht mit einer Anschlusspflicht verbunden wird und den Verbraucher*innen Alternativen offenstehen.</p>
<p class="text-justify">Vor diesem Hintergrund möge die Bürgerschaft (Landtag) beschließen:</p>
<p class="text-justify">Die Bürgerschaft (Landtag) fordert den Senat auf,&nbsp;</p><ol><li><p class="text-justify">sich auf Bundesebene für die Umsetzung der von der Monopolkommission vorgeschlagenen Maßnahmen zur Regulierung des Fernwärmemarktes sowie zur Stärkung der Rechte von Fernwärmekund*innen einzusetzen und dabei insbesondere folgende Punkte voranzubringen:</p><ol><li><p class="text-justify">eine Novellierung der Fernwärmeverordnung (AVBFernwärmeV) im Sinne einer Stärkung der Verbraucher*innenrechte sowie unter gleichzeitiger Berücksichtigung der Finanzierung der Kosten der Dekarbonisierung und des Ausbaus der Fernwärmenetze. Hierbei soll geprüft werden, inwieweit neben der Maßnahme der Anschlussreduzierung Sonderkündigungsrechte bei drastischen Preisanstiegen sowie die Stärkung der Eigentümer*innenrechte bei Contracting-Pflichten verankert werden können und sollten;</p></li><li><p class="text-justify">die Prüfung einer bundeseinheitlichen Preisaufsicht zur Kontrolle der Fernwärmepreise, einschließlich verschiedener Modelle wie einer Price-Cap-Regulierung nach Vorschlag der Monopolkommission;</p></li><li><p class="text-justify">als Datenbasis für die Preisaufsicht die Einführung eines Wärmenetzregisters und einer Wärmenetzkarte zur besseren Vergleichbarkeit und Transparenz der Wärmenetze sowie die Verpflichtung der Fernwärmeunternehmen zur Weitergabe der notwendigen Daten, wobei die Datenerhebung und Veröffentlichung von einer öffentlichen Stelle gesetzlich definiert und überwacht werden sollte;</p></li></ol></li><li><p class="text-justify">den staatlichen Deputationen für Umwelt, Klima und Landwirtschaft, für Gesundheit, Pflege und Verbraucherschutz und für Wirtschaft und Häfen jährlich zu berichten.</p></li></ol><p class="text-justify">Muhlis Kocaağa, Nelson Janßen, Sofia Leonidakis und Fraktion Die Linke<br>Philipp Bruck, Dr. Maike Schaefer, Dr. Emanuel Herold und Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN<br>Derik Eicke, Medine Yildiz, Arno Gottschalk, Mustafa Güngör und Fraktion der SPD</p>]]></content:encoded>
                <category>Kocaağa</category><category>Verbraucher*innenschutz &amp; Tierschutz</category><category>Wirtschaft und Häfen</category>
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            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-255280</guid>
                <pubDate>Tue, 17 Feb 2026 16:42:00 +0100</pubDate>
                <title>Mehr Sicherheit für Fernwärmekund:innen!</title>
                <link>https://www.linksfraktion-bremen.de/abgeordnete-und-fraktion/abgeordnete-deputierte/janssen-nelson/detail-1-2/news/mehr-sicherheit-fuer-fernwaermekundinnen-1/</link>
                
                <description>Dringlichkeitsantrag der Fraktionen Die Linke, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD: Bis 2045 soll in ganz Deutschland klimaneutral geheizt werden. Fernwärme ist hierbei ein wichtiger Baustein für eine gelingende Wärmewende, da sie insbesondere in urbanen, dichtbebauten Gebieten, wo Wärmepumpen teilweise keine Alternative darstellen, gut ausgebaut werden kann. Der Handlungsdruck ist hoch: Rund 70 Prozent der CO2-Emissionen im Wohnbereich entstehen durch das Heizen. Bisher werden in Deutschland ca. 14 Prozent aller Haushalte über Fernwärme versorgt, dabei wird sie allerdings nur zu 20 Prozent aus Erneuerbaren Energien erzeugt. Bremen möchte sogar schon bis 2038 klimaneutral sein, ein Drittel des Wärmebedarfs soll bis dahin über Fernwärmenetzte gedeckt werden. Die Nutzung von Fernwärme bietet zahlreiche Vorteile über die mögliche Klimaneutralität hinaus. Es wird kein zusätzlicher Raum für einen Heizkessel oder eine eigene Wärmepumpe benötigt, individuelle Investitionskosten für Heiztechnik entfallen ebenso wie das Warten der Technik oder der Einsatz von Schornsteinfeger:innen. Der Anschluss an ein Netz wird gefördert, auch im Land Bremen, und die Fernwärmeübergabestationen haben im Vergleich zu anderen Heizungssystemen eine längere Lebensdauer.</description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Bis 2045 soll in ganz Deutschland klimaneutral geheizt werden. Fernwärme ist hierbei ein wichtiger Baustein für eine gelingende Wärmewende, da sie insbesondere in urbanen, dichtbebauten Gebieten, wo Wärmepumpen teilweise keine Alternative darstellen, gut ausgebaut werden kann. Der Handlungsdruck ist hoch: Rund 70 Prozent der CO2-Emissionen im Wohnbereich entstehen durch das Heizen. Bisher werden in Deutschland ca. 14 Prozent aller Haushalte über Fernwärme versorgt, dabei wird sie allerdings nur zu 20 Prozent aus Erneuerbaren Energien erzeugt. Bremen möchte sogar schon bis 2038 klimaneutral sein, ein Drittel des Wärmebedarfs soll bis dahin über Fernwärmenetzte gedeckt werden. Die Nutzung von Fernwärme bietet zahlreiche Vorteile über die mögliche Klimaneutralität hinaus. Es wird kein zusätzlicher Raum für einen Heizkessel oder eine eigene Wärmepumpe benötigt, individuelle Investitionskosten für Heiztechnik entfallen ebenso wie das Warten der Technik oder der Einsatz von Schornsteinfeger:innen. Der Anschluss an ein Netz wird gefördert, auch im Land Bremen, und die Fernwärmeübergabestationen haben im Vergleich zu anderen Heizungssystemen eine längere Lebensdauer.</p>
<p>Die Umstellung von Fernwärme auf Erneuerbare Energien wie industrielle Abwärme, Biomasse oder Großwärmepumpen ist in der Regel möglich, erfordert jedoch eine sorgfältige Planung und erhebliche Investitionen – insbesondere in die Netzinfrastruktur. In Bremen investiert die swb in den nächsten Jahren Milliarden in die Dekarbonisierung ihrer Infrastruktur. Diese hohen Investitionssummen in eine klimafreundliche und nachhaltige Wärmeproduktion sind auch eine der Begründungen für die jetzigen Preiserhöhungen für die Bremer Fernwärmekund*innen.</p>
<p>Die Preiserhöhungen sind aber für die Kund*innen regelmäßig nicht transparent und sie haben, bis auf die theoretische Option zu kündigen, beinah keine Möglichkeit, sich gegen die Erhöhungen zu wehren. Da aber in der Regel vor Ort nur ein Anbieter von Fernwärme zur Verfügung steht, ist ein solcher Schritt mit erheblichem Aufwand und Kosten verbunden und erfordert in der Regel einen Umstieg auf eine andere Heizungsform wie eine Wärmepumpe, wodurch dieser Schritt für viele Menschen nicht umsetzbar ist. Dies betrifft nicht nur Kund*innen in Bremen, sondern Fernwärmekund*innen generell.</p>
<p>Fernwärmekund*innen zahlen in der Regel nicht allein den Verbrauch, sondern auch für den Ausbau der Netze, den Anschluss an das Netz, die Wartung der Netze und oft auch einmalige Umstellungskosten. Wie die Preise zustande kommen, wird dabei meist von den Betreibern nicht nachvollziehbar dargestellt. So ergeben sich auch massive regionale Preisunterschiede. Im Mittel lag der Preis in 2024 bei 17 Cent/kWh, in fast jedem zehnten Wärmenetz liegt der Preis aber bei 25 Cent/kWh. Zudem haben sich die Preise im letzten Jahr deutlich erhöht. Während sich die Preise für Haushaltsenergie im Jahresdurchschnitt 2024 um drei Prozentpunkte erhöhten, verteuerte sich Fernwärme laut Statistischen Bundesamt im Schnitt gegenüber 2023 um 27 Prozent. Zurzeit laufen wegen drastischer Preissteigerungen Sammelklagen der Verbraucherzentrale gegen vier Fernwärmebetreiber.</p>
<p>Die Monopolkommission kam in einer empirischen Untersuchung des Fernwärmemarktes zu dem Ergebnis, dass sich Fernwärmeunternehmen nur einem unvollständigen Wettbewerbsdruck ausgesetzt sehen und sie in ihren Versorgungsgebieten marktbeherrschend seien. Ein Wettbewerb sei nur beim Zeitpunkt der Installation neuer Heizungstechnologie gegeben. Allerdings würden auch hier technische und bauliche Gegebenheiten die Auswahl der Verbraucher*innen einschränken und einen Wettbewerb verhindern. Auch das Oberlandesgericht Düsseldorf bezeichnet Fernwärmenetzte als idealtypische Monopolmärkte. In seinem 25. Hauptgutachten „Wettbewerb 2024“ weist die Monopolkommission zudem darauf hin, dass sich diese Problematik durch die Wärmewende noch verschärfen wird. Öl- und Gasheizungen entfallen als Wettbewerbsfaktor, als einzige Alternative zu einem Anschluss an ein Wärmenetz verbleibt die Wärmepumpe, welche in dicht besiedelten Gebieten aber häufig auch entfällt. Die Monopolkommission empfiehlt daher eine bessere Regulierung des Fernwärmemarktes. Auch die Energieminister*innen und Energiesenator*innen haben auf ihrer 3. Energiekonferenz am 17. Mai 2024 in Kiel den Bund aufgefordert, die Fernwärmeverbraucher*innen besser zu schützen, u.a. durch eine Reform der Fernwärmeverordnung (Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme AVBFernwärmeV).</p>
<p>Für Kund*innen ergeben sich durch diese Monopolstellung der Fernwärmeanbieter erhebliche Nachteile. Durch die hohen Investitionskosten der Anbieter in das Fernwärmenetz besteht in vielen Kommunen ein Anschlusszwang. Auch fehlende Kontrollmöglichkeiten der Preisprüfungsbehörden und des Bundeskartellamtes wegen fehlender Daten erschweren eine nachvollziehbare Preisüberprüfung. Der Wechsel zu anderen Anbietern, wie bei Strom oder Gas, entfällt.</p>
<p>Das Engagement und die Investitionen der Fernwärmebetreiber in den Ausbau der Wärmenetzte sind zu begrüßen. Für eine erfolgreiche und gesellschaftlich akzeptierte Wärmewende ist jedoch ebenso entscheidend, dass die Preisentwicklung der Fernwärme durch unabhängige Stellen überprüfbar und transparent gestaltet wird. Eine faire, nachvollziehbare und wirksam kontrollierte Preisstruktur ist Grundvoraussetzung dafür, dass Verbraucher*innen Vertrauen in die Fernwärme behalten und sie als bezahlbare, klimaneutrale und zugleich sozial gerechte Wärmeoption akzeptieren. Das gilt insbesondere, wenn die Fernwärme nicht mit einer Anschlusspflicht verbunden wird und den Verbraucher*innen Alternativen offenstehen.</p>
<p>Vor diesem Hintergrund möge die Bürgerschaft (Landtag) beschließen:<br>Die Bürgerschaft (Landtag) fordert den Senat auf,<br>1. sich auf Bundesebene für die Umsetzung der von der Monopolkommission vorgeschlagenen Maßnahmen zur Regulierung des Fernwärmemarktes sowie zur Stärkung der Rechte von Fernwärmekund*innen einzusetzen und dabei insbesondere folgende Punkte voranzubringen:<br>a. eine Novellierung der Fernwärmeverordnung (AVBFernwärmeV) im Sinne einer Stärkung der Verbraucher*innenrechte sowie unter gleichzeitiger Berücksichtigung der Finanzierung der Kosten der Dekarbonisierung und des Ausbaus der Fernwärmenetze. Hierbei soll geprüft werden, inwieweit neben der Maßnahme der Anschlussreduzierung Sonderkündigungsrechte bei drastischen Preisanstiegen sowie die Stärkung der Eigentümer*innenrechte bei Contracting-Pflichten verankert werden können und sollten;<br>b. die Prüfung einer bundeseinheitlichen Preisaufsicht zur Kontrolle der Fernwärmepreise, einschließlich verschiedener Modelle wie einer Price-Cap-Regulierung nach Vorschlag der Monopolkommission;<br>c. als Datenbasis für die Preisaufsicht die Einführung eines Wärmenetzregisters und einer Wärmenetzkarte zur besseren Vergleichbarkeit und Transparenz der Wärmenetze sowie die Verpflichtung der Fernwärmeunternehmen zur Weitergabe der notwendigen Daten, wobei die Datenerhebung und Veröffentlichung von einer öffentlichen Stelle gesetzlich definiert und überwacht werden sollte;<br>2. den staatlichen Deputationen für Umwelt, Klima und Landwirtschaft, für Gesundheit, Pflege und Verbraucherschutz und für Wirtschaft und Häfen jährlich zu berichten.</p>
<p>Muhlis Kocaağa, Nelson Janßen, Sofia Leonidakis und Fraktion Die Linke<br>Philipp Bruck, Dr. Maike Schaefer, Dr. Emanuel Herold und Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN<br>Derik Eicke, Medine Yildiz, Arno Gottschalk, Mustafa Güngör und Fraktion der SPD</p>]]></content:encoded>
                <category>Janßen</category><category>Kocaağa</category><category>Umwelt, Bau, Wohnung, Verkehr &amp; Energie</category>
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-254947</guid>
                <pubDate>Fri, 23 Jan 2026 14:06:00 +0100</pubDate>
                <title>Aktuellen Stunde (Landtag): Angriffe des islamistischen al-Schaara-Regimes auf Rojava verurteilen</title>
                <link>https://www.linksfraktion-bremen.de/abgeordnete-und-fraktion/abgeordnete-deputierte/janssen-nelson/detail-1-2/news/erfolgsprogramm-win-feiert-25-jahre-zukunft-der-sozialen-stadtentwicklung-sichern-1/</link>
                
                <description>Antrag der Fraktion Die Linke: </description>
                <content:encoded><![CDATA[<p><i><strong>Thema der Aktuellen Stunde (Landtag): Angriffe des islamistischen al-Schaara-Regimes auf Rojava verurteilen und Sorgen von Bremer:innen und Bremerhavener:innen um die Sicherheit ihrer Angehörigen ernst nehmen</strong></i></p>
<p>Die syrische Regierung hat einen Großangriff auf die kurdische Region im Nordosten des Landes unternommen. Es kam zu Vertreibung und Gräueltaten. Die kurdischen Einheiten und mit ihnen verbündete Kräfte hatten das Gebiet vormals auch mit Unterstützung des Westens vom sog. IS befreit und eine dezentralisierte, demokratische Selbstverwaltung errichtet. Tausende Menschen demonstrierten in den vergangenen Tagen in Bremen und Bremerhaven gegen diese Angriffe des islamistischen al-Schaara-Regimes und sind in höchster Sorge um das Wohlergehen ihrer Angehörigen. Bremen muss sich jetzt im Bund für ein entschiedenes Auftreten Deutschlands und der EU für den Schutz von Minderheiten in Syrien und der Selbstverwaltung Rojavas vor dem Angriff der islamistischen Milizen einsetzen. Es braucht jetzt internationalen Druck statt freundlichen Einladungen und Zusammenarbeit mit der neuen Zentralregierung Syriens.</p>
<p>Cindi Tuncel, Muhlis Kocaağa, Nelson Janßen, Sofia Leonidakis und Fraktion Die Linke<br>&nbsp;</p>]]></content:encoded>
                <category>Kocaağa</category><category>Tuncel</category><category>Frieden, Antifaschismus &amp; Antimilitarismus</category>
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-254623</guid>
                <pubDate>Mon, 11 Aug 2025 22:41:00 +0200</pubDate>
                <title>Allianz gegen Drogenschmuggel – Maßnahmen in Häfen entschlossen verstärken</title>
                <link>https://www.linksfraktion-bremen.de/abgeordnete-und-fraktion/abgeordnete-deputierte/janssen-nelson/detail-1-2/news/allianz-gegen-drogenschmuggel-massnahmen-in-haefen-entschlossen-verstaerken/</link>
                
                <description>Antrag der Fraktionen der SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke: Schätzungsweise 70 Prozent des Kokains in Europa kommt mittlerweile über die Häfen an. Insbesondere aus südamerikanischen Herkunftsländern wie Kolumbien und Peru, den beiden Ländern mit der weltweit höchsten Kokain-Produktion, und Transitländern wie Ecuador als weltweit größten Bananen-Exporteur nehmen die Drogen häufig über Container mit Bananenkisten, aber auch in Hohlräumen in Schiffen unterhalb der Wasserlinie, verschiedene Routen in europäische Häfen. Dabei gewinnen Routen über Häfen in Westafrika zwecks Verschleierung an Bedeutung. </description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Schätzungsweise 70 Prozent des Kokains in Europa kommt mittlerweile über die Häfen an.&nbsp;Insbesondere aus südamerikanischen Herkunftsländern wie Kolumbien und Peru, den beiden Ländern mit der weltweit höchsten Kokain-Produktion, und Transitländern wie Ecuador&nbsp;als weltweit größten Bananen-Exporteur nehmen die Drogen häufig über Container mit Bananenkisten, aber auch in Hohlräumen in Schiffen unterhalb der Wasserlinie, verschiedene Routen in europäische Häfen. Dabei gewinnen Routen über Häfen in Westafrika zwecks Verschleierung an Bedeutung.</p>
<p>Laut UN-Bericht haben sich die Nordseehäfen in den Niederlan den, Belgien und Deutschland zu den wichtigsten Import-Drehscheiben für Kokain in Westeuropa entwickelt, wobei insbesondere Antwerpen, aber auch Rotterdam bislang als Hotspots gelten. 2021 haben die Behörden in Antwerpen 89,5 Tonnen, in Rotterdam 70,6 Tonnen und in Hamburg 19 Tonnen Kokain beschlagnahmt. Mehrfach in Folge übertrumpfen sich die Zollbehörden in den vergangenen Jahren bei den größten Drogenfunden.</p>
<p>Die Erfahrung und Ermittlungen zeigen jedoch: Je mehr Rauschgift gefunden wird, desto höher auch die Dunkelziffer. Jährlich steigen die Handelsmengen; auch Deutschland ist immer stärker betroffen. Gleiches gilt für die Drogentoten: 2023 hat das Bundeskriminalamt (BKA) 2.227 drogenbedingte Todesfälle registriert – etwa doppelt so viele wie vor zehn Jahren und rund zwölf Prozent mehr als im Vorjahr (1.990 Fälle). Vor dem Hintergrund dieser Zahlen und aufgrund der Gefahr für unsere Demokratie und Freiheit, die durch die Unterwanderung von Staat, Gesellschaft und Wirtschaft durch Gruppen Organisierter Kriminalität (OK) ausgeht, müssen Maßnahmen gegen Drogenschmuggel insbesondere an Seehäfen verstärkt werden, so auch im Überseehafen in Bremerhaven.</p>
<p>Aktuell erfolgt der Schmuggel aus den Häfen bei knapp 40 Prozent der in EU-Häfen sichergestellten Mengen von Kokain per Rip-On/Rip-Off-Methode. Hierbei werden Drogen oftmals&nbsp; nah an der Tür in Containern versteckt und am Zielhafen wieder entnommen. Entsprechend bedarf es sogenannter Hafeninnentäter:innen, die ihre berufliche Tätigkeit im Bereich der Hafenwirtschaft nutzen, um Kriminelle bei der Kokaineinfuhr zu unterstützen, was sie zu einem entscheidenden Schlüssel für den illegalen Drogenschmuggel über die Häfen macht.</p>
<p>Darauf weist auch die Kommunikation über Krypto-Messengerdienste wie Encrochat oder Sky ECC hin, deren Entschlüsselung in Europa zu zahlreichen Festnahmen und Verfahren&nbsp;führte. In Antwerpen und Rotterdam ging mit der zunehmenden Drogenschwemme eine Ausweitung der (Waffen-)Gewalt und OK im ganzen Land einher, was sich auch in Drohungen und Gewalt gegenüber staatlichen oder politischen Vertreter:innen widerspiegelt.</p>
<p>Gegen derartige Entwicklungen ist ein frühzeitiges Handeln gefragt. Dies ist auch notwendig, weil Belgien und die Niederlande Maßnahmen gegen den Drogenhandel in den letzten Jahren verschärft haben. Da lokal verschärfte Sicherheitsmaßnahmen zu einer zumindest teilweisen Verlagerung der Schmuggelrouten führen, besteht die Befürchtung, dass sich der Handel mit Kokain zunehmend in die deutschen Seehäfen in Hamburg und Bremerhaven verlagern könnte. So konnten in Deutschland im Jahr 2023 rund 43 Tonnen Kokain sichergestellt werden, zum Großteil im Hamburger Hafen, während Rotterdam erste Anzeichen für eine Verringerung des Drogenschmuggels sieht.</p>
<p>Belgien hat bereits Anfang 2023 eine nationale Strategie gegen Drogenkriminalität beschlossen. Diese sieht einen Hafensicherheitskorps zur Überwachung des Hafens sowie die Beschaffung weiterer und besserer Röntgenanlagen für Container auf insgesamt 15 Scanner vor, um Drogen, die in anderen Waren, an Containerwänden oder in zweiten Wänden versteckt sind, aufzuspüren. Weiterhin kann seither das gesamte Personal im Hafen, weit über direkte Hafenarbeiter:innen hinaus, strenger kontrolliert werden, indem nicht nur Strafregister, sondern auch Datenbanken, Kontakte und der finanzielle Status der Beschäftigten überprüft wird. Auch die Niederlande setzt auf modernste Überwachungstechnologien wie hochentwickelte Container-Röntgenanlagen, Drohnen und Kamerasysteme. Container aus Risikoländern werden systematisch in einem separaten Bereich abgeladen, durchgängig überwacht und so schnell wie möglich untersucht. Beide Länder setzen neben diesen verschärften Kontrollen durch weitere zahlreiche Scanner für die Container ebenso wie&nbsp; Deutschland auch auf eine enge internationale Zusammenarbeit im Kampf gegen die Drogenkriminalität.</p>
<p>Im Wissen, dass mit erhöhten Sicherheitsmaßnahmen und Ermittlungsdruck in einem Hafen innerhalb von Wochen eine Verlagerung der Drogenkartelle in andere Häfen erfolgt und des halb nur ein gemeinschaftlicher Einsatz gegen die Drogenkartelle hilft, wurde im Januar 2024&nbsp; zudem eine neue Ports Alliance der EU ins Leben gerufen, an der auch die bremischen Häfen beteiligt sind.</p>
<p>Im Land Bremen befasst sich eine ressortübergreifende Arbeitsgruppe Häfen, die sich aus&nbsp;Orts-, Landes- und Bundespolizei, Zoll und Hafenwirtschaft zusammensetzt, mit der Hafensicherheit. Neben einem anonymen Hinweisportal und dem Beschluss zur Nutzung des digitalisierten Freistellungsverfahrens gibt es eine gemeinsame Ermittlungsgruppe Rauschgift des Zolls und der Polizei. Jedoch fehlt es an modernen Röntgenanlagen für Container. Auch eine enge Zusammenarbeit aller Häfen ist von besonderer Bedeutung. Insofern ist die internationale Zusammenarbeit sowohl mit den anderen großen Westhäfen als auch mit den südamerikanischen Herkunfts- und Transitländern unbedingt zu intensivieren. Weiterhin muss der Zoll personell so ausgestattet sein, dass er seine Aufgaben im Überseehafen erfüllen kann.</p>
<p>Hierzu gehört auch eine gute Ausstattung des Zolls durch Schutzausrüstung für Zollbeamt:innen und weitere moderne Container-Röntgenanlagen. Hiersehen wir den Bund in der Finanzierungsverantwortung. Hier kann auf die Zusagen des ehemaligen Bundesfinanzministers Lindner im Zuge der Strategie zur Bekämpfung der Organisierten Kriminalität von Mai 2023, u. a. mehr Personal für die Zollfahndung und modernere Technik zur Verfügung zu stellen, verwiesen werden. Darauf bezog sich auch ein Schreiben des Bremer Innensenators Mäurer und der Bremer Justizsenatorin Schilling. Auch müssen die Zuverlässigkeitsüberprüfungen der Mitarbeitenden in sensiblen Bereichen im Hafen ausgeweitet und geprüft werden, inwieweit Beschäftigte weiter sensibilisiert und geschult werden können.</p>
<p>Angesichts der wachsenden Bedrohungslage ist es dringend erforderlich, die Strukturen und die personelle Ausstattung der Behörden, die für die Hafensicherheit zuständig sind, auszubauen. Die komplexe Zuständigkeit unterschiedlicher Behörden auf Ebene des Bundes und mehrerer Länder darf keine Schwachstelle darstellen.</p>
<p>Der internationale Einfuhrschmuggel von Drogen in Großmengen muss als Problem der nationalen Sicherheit definiert werden, um der Organisierten Kriminalität eine nationale Antwort zu geben. Hierdurch kann dem Drogenschmuggel durch einheitliche Kontrollen und Aktionen die Existenzgrundlage genommen werden.</p>
<p>Bremen setzt sich insofern intensiv für eine Erweiterung des sogenannten „Three Ports Summit“, der Hafenstädte Hamburg, Rotterdam und Antwerpen hin zu einem „Four Ports Summit“ ein. Bislang lehnt die Hamburger Innenbehörde diesen Vorstoß ab.</p>
<p>Eine Stärkung der Maßnahmen zur Kriminalitätsbekämpfung führt gleichzeitig auch zu einer höheren Resilienz des Überseehafens als Kritische Infrastruktur von nationaler strategischer Bedeutung. Die Bundesregierung hat im März 2024 die Nationale Hafenstrategie ins Leben gerufen. Folgerichtig muss auch bei der Bekämpfung des internationalen Einfuhrschmuggels mit einer nationalen Struktur begegnet werden. Problematisch ist, wenn zwar das Verbrechen erkannt wurde, die in diesem Zusammenhang stehenden weiteren Folgehandlungen aber nicht mitgedacht und bekämpft werden. Das muss sich dringend ändern. Seit Jahren ist u. a. durch das OK-Lagebild des BKA und die Nationale Risikoanalyse des Bundesfinanzministeriums bekannt, dass die enormen Gewinne aus der Drogenkriminalität zunehmend in Ballungsräumen für Immobilienspekulationen genutzt werden. Diese haben mittlerweile ein solches Ausmaß angenommen, dass es in Großstädten wie insbesondere Berlin zu Verwerfungen auf dem Immobilienmarkt gekommen ist, etwa in Form von galoppierenden Mieten und rasant ansteigenden Geldwäsche-Verdachtsmeldungen durch Berliner Notare.</p>
<p>Die Bürgerschaft (Landtag) möge beschließen:<br> Die Bürgerschaft (Landtag) fordert den Senat auf,</p>
<p>1. sich auf Bundesebene in Abstimmung mit den anderen betroffenen Bundesländern dafür einzusetzen, dass<br> a. mehr Zollbeamt:innen zur Verfügung gestellt werden, um Kontrollen des Warenverkehrs im Überseehafen Bremerhaven verschärfen zu können und die Organisationsstrukturen der in Bremen und insbesondere in Bremerhaven vorhandenen Zolldienststellen derart angepasst werden, dass sie der Herausforderung gewachsen sind;<br> b. Zollbeamt:innen mit einer angemessenen Schutzausrüstung ausgestattet werden;<br> c. finanzielle Mittel für die Anschaffung weiterer moderner Container-Röntgenanlagen im Überseehafen Bremerhaven zur Verfügung gestellt werden;<br> d. die Bundespolizei – beispielsweise durch sogenannte Hafenstreifen – mehr sichtbare uniformierte Präsenz zeigt;<br> e. der internationale Einfuhrschmuggel von Großmengen an Drogen als Problem der nationalen Sicherheit definiert wird;<br> 2. sich gemeinsam mit den deutschen Küstenländern für eine Ausweitung von Zuverlässigkeitsüberprüfungen für Mitarbeitende in sensiblen Bereichen im Hafen einzusetzen;<br> 3. Maßnahmen auszuweiten, um die sichergestellten Drogenmengen vor dem unberechtigten Zugriff Dritter noch wirksamer zu schützen. Hierunter fällt u. a. auch die<br> frühzeitige Vernichtung der Drogen;<br> 4. zu prüfen, inwiefern bestehende Sicherheitsvorkehrungen wie Zugangskontrollen an den Eingängen, Tore, Sicherheitszäune und Videoüberwachung im Überseehafen verbessert werden müssen und identifizierte Schwachstellen zu beheben;<br> 5. dass im Verbund der Sicherheitsbehörden der Kontrolldruck durch vermehrte, gezieltere sowie konzertierte Fahndungen, beispielsweise durch sogenannte Fahndungstage, erhöht wird;<br> 6. die internationale Zusammenarbeit im Kampf gegen Drogenkriminalität, insbesondere den illegalen Kokainhandel, zu intensivieren, indem der Austausch mit Vertreter:innen von Herkunfts- und Transitländern gesucht wird und dazu sicherzustellen, dass das Land Bremen an internationalen Konferenzen zur Organisierten Kriminalität und Drogenkriminalität teilnimmt und diese gegebenenfalls veranstaltet;<br> 7. zu prüfen, wie unter Einbindung der ressortübergreifenden Arbeitsgruppe Häfen ein behördenübergreifendes Lagebild zur Sicherheit des Überseehafens erstellt und aktuell geführt werden kann;<br> 8. dem Ausschuss für Angelegenheiten der Häfen im Land Bremen und der staatlichen Deputation für Inneres zwölf Monate nach Beschlussfassung zu berichten.</p>
<p>Janina Strelow, Nils Bothen, Kevin Lenkeit, Volker Stahmann, Mustafa Güngör und Fraktion der SPD<br> Michael Labetzke, Dr. Emanuel Herold, Dr. Henrike Müller und Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN<br> Muhlis Kocaağa, Nelson Janßen, Sofia Leonidakis und Fraktion DIE LINKE</p>]]></content:encoded>
                <category>Kocaağa</category><category>Justiz &amp; Inneres, Religion</category><category>Wirtschaft und Häfen</category>
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-254446</guid>
                <pubDate>Tue, 03 Jun 2025 13:27:00 +0200</pubDate>
                <title>Vorgehen bei der Durchsuchung des Birati e.V.</title>
                <link>https://www.linksfraktion-bremen.de/abgeordnete-und-fraktion/abgeordnete-deputierte/janssen-nelson/detail-1-2/news/vorgehen-bei-der-durchsuchung-des-birati-ev/</link>
                
                <description>Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke: Am 26. April dieses Jahres durchsuchten Beamte des LKA Niedersachsen und der Polizei Bremen die Räume des Birati e.V., während dort ein Treffen von Frauen stattfand. Die Beamten waren vermummt, es wurde kein Durchsuchungsbeschluss vorgelegt und die Teilnehmerinnen des Treffens wurden stundenlang festgehalten. Die Polizei berief sich auf Hinweise zu „einer Übergabe gesammelten Geldes in den Vereinsräumlichkeiten“. Allen Anwesenden wurde nach Berichten der Betroffenen ihr Bargeld abgenommen, auch eine Kasse, aus der Essen und Trinken im Verein bezahlt wird, wurde geleert. Das Vorgehen ohne schriftlichen Durchsuchungsbeschluss, keine Information der Betroffenen und das stundenlange Festhalten der Betroffenen wirft Fragen auf.</description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Am 26. April dieses Jahres durchsuchten Beamte des LKA Niedersachsen und der Polizei Bremen die Räume des Birati e.V., während dort ein Treffen von Frauen stattfand. Die Beamten waren vermummt, es wurde kein Durchsuchungsbeschluss vorgelegt und die Teilnehmerinnen des Treffens wurden stundenlang festgehalten. Die Polizei berief sich auf Hinweise zu „einer Übergabe gesammelten Geldes in den Vereinsräumlichkeiten“. Allen Anwesenden wurde nach Berichten der Betroffenen ihr Bargeld abgenommen, auch eine Kasse, aus der Essen und Trinken im Verein bezahlt wird, wurde geleert. Das Vorgehen ohne schriftlichen Durchsuchungsbeschluss, keine Information der Betroffenen und das stundenlange Festhalten der Betroffenen wirft Fragen auf. Denn auch wenn dem Verein vorgeworfen wird, Verbindungen zur PKK zu haben, so wirkt das Vorgehen dieser Durchsuchung, aber auch die Regelmäßigkeit der Durchsuchungen selbst, so, als würden die Kurd*innen, die die Räumlichkeiten des Kulturvereines nutzen, unter Generalverdacht gestellt und Vorverurteilungen scheinen möglich. So sollte es Kurd*innen in Deutschland möglich sein, Bargeld mit sich zu führen, ohne dass dieses als Spende an die PKK beschlagnahmt wird. Am 12. Mai gab die Kurdische Arbeiterpartei (PKK) bekannt, sich auflösen zu wollen. Dies geht zurück auf eine Initiative des Gründers Abdullah Öcalan und markiert einen historischen Punkt im Prozess der kurdischen Bewegung für Gleichberechtigung und Autonomie.</p>
<p>Um sicherzustellen, dass der Rechtsstaat für alle Geltung besitzt, die Verhältnismäßigkeit gewahrt bleibt und dies auch durch die Polizei selbstsichergestellt wird, richten wir folgende Fragen zur Rechtmäßigkeit, dem Umgang mit den Anwesenden, der Verhältnismäßigkeit und der Beschlagnahme von Bargeld der Anwesenden an den Senat.</p>
<p>Wir fragen den Senat:<br> 1. Weshalb wurde kein schriftlicher Durchsuchungsbeschluss vorgelegt und wurde dieser inzwischen nachgereicht?<br> 2. Wem wurde der Grund der Durchsuchung wie eröffnet?<br> 3. Wurden Dolmetscher*innen eingesetzt und wenn ja, für welche Sprachen?<br> 4. Nach wem oder was wurde gesucht?<br> 5. Wie viele Beamt*innen waren im Einsatz?<br> 6. Was war der Grund für die Vermummung?<br> 7. Welche sonstige Ausrüstung, inklusive sichtbar getragener Bewaffnung, wurde mitgeführt?<br> 8. War das Treffen der anwesenden Frauen den Behörden im Vorfeld bekannt?<br> 9. Wie lange wurden die anwesenden Frauen im Gebäude festgehalten?<br> a. Wurden ihnen die Gründe eröffnet und wenn ja, wie?<br> b. Welche Notwendigkeit gab es, alle Personen über mehrere Stunden festzusetzen?<br> c. Wurden die anwesenden Personen durchsucht und wenn ja, wie (durften insbesondere vertraute Personen der Durchsuchung beiwohnen)?<br> 10. Wurde dem Halter des durchsuchten Fahrzeugs der Grund eröffnet, wenn ja wie und in welchen Sprachen?<br> 11. Wurde eine schriftliche Begründung inzwischen nachgereicht?<br> 12. Wurde den anwesenden Personen mitgeführtes Bargeld abgenommen, wenn ja, wie viel (bitte pro Person und Gesamtwert angeben)?<br> a. Wie wird zwischen mutmaßlich privat und aus sonstigen Gründen mitgeführtes Bargeld unterschieden?<br> b. Wurden Personen zu Gründen für mitgeführtes Bargeld gefragt und wurden Fragen und Antworten festgehalten, wenn ja, wie?<br> c. Welche Möglichkeiten bestehen für die Betroffenen Personen, privates Geld wieder zu erlangen?<br> d. Welche Möglichkeiten haben Kurd*innen, den Kulturverein mit Bargeld etwa für Einkauf oder Verpflegung im Verein zu betreten, ohne dass<br> dies als Spendenübergabe für die PKK beschlagnahmt wird?<br> 13. Wurde Geld aus sonstigen Kassen o.ä. beschlagnahmt?<br> a. In Welcher Höhe?<br> b. Wie wird zwischen Spenden etwa für Verpflegung im Verein (Essen, Trinken) und angebliche Spenden für die PKK unterschieden?</p>
<p>Cindi Tuncel, Muhlis Kocaaga, Nelson Janßen, Sofia Leonidakis und Fraktion Die Linke</p>]]></content:encoded>
                <category>Kocaağa</category><category>Tuncel</category><category>Justiz &amp; Inneres, Religion</category><category>Migration &amp; Integration</category>
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-254619</guid>
                <pubDate>Sat, 01 Feb 2025 14:10:00 +0100</pubDate>
                <title>Landwirtschaft, Klima- und Artenschutz zusammen denken: Moorschutzprogramm für das Land Bremen!</title>
                <link>https://www.linksfraktion-bremen.de/abgeordnete-und-fraktion/abgeordnete-deputierte/janssen-nelson/detail-1-2/news/landwirtschaft-klima-und-artenschutz-zusammen-denken-moorschutzprogramm-fuer-das-land-bremen/</link>
                
                <description>Antrag der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD und Die Linke: Das Land Bremen verfügt über ganz unterschiedliche Moorflächen, von den Niedermoorgebieten im Bremer Blockland und der Wümmeniederung über das besonders tiefe Ruschdahl-Moor in Bremen-Nord bis zum Fehrmoor in Bremerhaven. Die Moorgebiete prägen die Kulturlandschaft in Bremen und Bremerhaven, sind in weiten Teilen Grundlage der Bremer Landwirtschaft und bieten Lebensraum für seltene Arten der Flora und Fauna. Die torfhaltigen Böden sind darüber hinaus riesige CO2-Speicher, die je nach Bewirtschaftung CO2 emittieren oder im besten Fall binden – und damit ein wesentlicher Beitrag Bremens und Bremerhavens für den Klimaschutz. Gleichzeitig befinden sich solche Flächen oft in besonders hochwassergefährdeten Gebieten und leisten an vielen Orten einen wichtigen Beitrag beim Umgang mit Hochwasser und Starkregen.</description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Das Land Bremen verfügt über ganz unterschiedliche Moorflächen, von den Niedermoorgebieten im Bremer Blockland und der Wümmeniederung über das besonders tiefe Ruschdahl-Moor in Bremen-Nord bis zum Fehrmoor in Bremerhaven. Die Moorgebiete prägen die Kulturlandschaft in Bremen und Bremerhaven, sind in weiten Teilen Grundlage der Bremer Landwirtschaft und bieten Lebensraum für seltene Arten der Flora und Fauna. Die torfhaltigen Böden sind darüber hinaus riesige CO2-Speicher, die je nach Bewirtschaftung CO2 emittieren oder im besten Fall binden – und damit ein wesentlicher Beitrag Bremens und Bremerhavens für den Klimaschutz. Gleichzeitig befinden sich solche Flächen oft in besonders hochwassergefährdeten Gebieten und leisten an vielen Orten einen wichtigen Beitrag beim Umgang mit Hochwasser und Starkregen.</p>
<p>Weil die Moorflächen und ihre Nutzungen so vielfältig sind, unterscheiden sich auch mögliche Strategien zum Moorschutz stark. Während auf einzelnen Hochmoorflächen eine Wiedervernässung im Sinne des Klimaschutzes im Vordergrund steht, gilt es, die Niedermoorflächen mit mächtiger Kleischicht und bedeutendem Wiesenvogelvorkommen für den Schutz der Artenvielfalt zu erhalten und auch weiterhin eine möglichst schwach torfzehrende Grünlandnutzung zu ermöglichen. Andere Flächen könnten sich dafür eignen, mit angepassten Wasserständen alternative Nutzungen zu ermöglichen, von Feuchtwiesennutzung mit Paludikultur über eine Beweidung mit Wasserbüffeln bis zu Freiflächen-Photovoltaik-Anlagen (Agri-PV).</p>
<p>Über solche Maßnahmen entscheidet nicht das Land Bremen – sondern die Menschen, denen das Land gehört und die es bewirtschaften. Da diese in vielen Fällen nicht deckungsgleich sind, muss sichergestellt werden, dass von etwaigen Maßnahmen nicht nur die Landbesitzer:innen profitieren, sondern auch ausreichende Weide- und Ackerflächen als Existenzgrundlage der landwirtschaftlichen Betriebe erhalten bleiben. Um die Potenziale sol-<br> cher Maßnahmen für Landwirtschaft, Klimaschutz und Artenvielfalt zu heben, soll für das Land Bremen daher gemeinsam mit den Landbesitzer*innen und Landwirt*innen, Naturschutzverbänden, Deich- und Bodenverbänden ein Moorschutzprogramm erarbeitet werden.</p>
<p>Ziel soll es sein, gemeinsam zu identifizieren, wo und unter welchen Bedingungen eine veränderte Nutzung der Moorflächen für alle Beteiligten sinnvoll sein kann, sodass sich Landwirt*innen für diesen Weg entscheiden. Maßnahmen zum Schutz der Moore sind bereits Teil des in einem breiten und partizipativen Prozess entwickelten Entwicklungskonzepts Landwirtschaft Bremen 2035, das dieses Jahr vorgestellt wurde. Maßnahmen wie „Klimaangepasstes Wassermanagement in der Fläche“ und „Carbon Farming:</p>
<p>Messbarmachen und Steigerung von Ökosystemleistungen der Bre-<br> mer Landwirtschaft und Reduktion des CO2-Ausstoßes“ aus dem Entwicklungskonzept bieten Anknüpfungspunkte für ein Moorschutzprogramm im Land Bremen.</p>
<p>Bislang liegen noch nicht genügend Daten über die Beschaffenheit der verschiedenen Bremer und Bremerhavener Moorflächen vor, um daraus abgeleitet Ziele und Maßnahmen für ein Moorschutzprogramm zu entwickeln. Ein erster Schritt für die Erarbeitung des Moorschutzprogramms ist daher, diese Daten zu erheben. Die angekündigten Förderrichtlinien zum Moorschutz im „Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz“ des undesumweltministeriums bieten die besondere Chance, in den nächsten Jahren Ressourcen für die Umsetzung zu mobilisieren.</p>
<p>Die Bürgerschaft (Landtag) möge beschließen:<br> Die Bürgerschaft (Landtag) fordert den Senat auf,</p>
<p>1. ein Moorschutzprogramm für das Land Bremen im Zusammenhang mit der anstehenden Überarbeitung des Landschaftsprogramms für die Stadt Bremen sowie des Land-<br> schaftsprogramms für die Stadt Bremerhaven zu erarbeiten und dazu<br> a) aufbauend auf den Erhebungen des Landesamts für Bergbau, Energie und Geologie Niedersachsen (LBEG) eigene Erhebungen zur Beschaffenheit der Moore in Bremen, insbesondere zu den Mächtigkeiten der Moorschicht, der sie ggf. überdeckenden Kleischicht sowie der Wasserstände, durchzuführen,<br> b) auf Basis dieser Daten Potenzialflächen für Moorschutzprojekte zu identifizieren und nach den Potenzialen für Klimaschutz und für Biodiversität sowie den möglichen Interessenskonflikten mit landwirtschaftlichen Nutzungen und Hochwasserschutz zu bewerten,<br> c) gemeinsam mit den betroffenen Akteur*innen, insbesondere den Landwirt*innen und Landbesitzer*innen, aber auch den Deich- und Naturschutzverbänden, eine Strategie zu entwickeln, wie und welche Potenzialflächen für welche Moorschutzprojekte gewonnen werden können und welche Rahmenbedingungen dafür notwendig sind,<br> d) Vorschläge für die Finanzierung der Maßnahmen durch europäische und nationale Förderprogramme vorzulegen,<br> e) Ziele und Zeitpläne für die Umsetzung dieser Maßnahmen zu erarbeiten;<br> 2. bereits parallel zur Erarbeitung des Moorschutzprogramms weiterhin einzelne Maßnahmen zum Moorschutz zu unterstützen, etwa für eine Wiedervernässung des Fehrmoors in Bremerhaven;<br> 3. darauf hinzuwirken, das Fehrmoor als Naturschutzgebiet auszuweisen und hierfür die<br> notwendigen Schritte umzusetzen;<br> 4. der staatlichen Deputation für Umwelt, Klima und Landwirtschaft bis zum Ende der<br> Legislaturperiode jährlich über die Fortschritte zu berichten.</p>
<p>Philipp Bruck, Bithja Menzel, Ralph Saxe, Dr. Henrike Müller und Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN<br> Derik Eicke, Janina Strelow, Holger Welt, Mustafa Güngör und Fraktion der SPD<br> Muhlis Kocaağa, Nelson Janßen, Sofia Leonidakis und Fraktion DIE LINKE</p>]]></content:encoded>
                <category>Kocaağa</category><category>Umwelt, Bau, Wohnung, Verkehr &amp; Energie</category>
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            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-253492</guid>
                <pubDate>Tue, 07 Jan 2025 14:55:00 +0100</pubDate>
                <title>Energiewende mit Bremerhaven: Energy Port Wirklichkeit werden lassen!</title>
                <link>https://www.linksfraktion-bremen.de/abgeordnete-und-fraktion/abgeordnete-deputierte/janssen-nelson/detail-1-2/news/energiewende-mit-bremerhaven-energy-port-wirklichkeit-werden-lassen/</link>
                
                <description>Dringlichkeitsantrag der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD, Die Linke und der CDU:</description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Mit Beschluss vom 28. März 2023 hat der Senat einen umfassenden Planungsprozess zur Realisierung eines Energy Port in Bremerhaven angestoßen. Bremerhaven soll eine bedeutende Rolle bei der Erreichung der deutschen und europäischen Klimaziele einnehmen und dadurch von den Wertschöpfungspotenzialen der Energiewende profitieren. Die Seestadt kann ihre Lagegunst, ihre großen Flächenreserven sowie die vielfältigen Fachkompetenzen vor Ort einbringen, um auf konkrete Bedarfe der Energiewende zu antworten. Das ist das Kernergebnis der vertieften Bedarfs- und Standortanalysen, deren Fokus auf den Bereichen der Offshore-Windenergie und des wasserstoffbasierten Energieimports lag.</p>
<p>Der Markt für Offshore-Windenergie unterliegt einer hohen Dynamik. Vor dem Hintergrund des European Green Deals haben alle Nordseeanrainer ihre Ausbauziele massiv erhöht. Der deutsche Ausbaupfad sieht einen Zubau an Offshore-Leistung von 30 GW bis 2030 und 70 GW bis 2045 vor. Ausbauflächen in der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) wurden in den Jahren 2023 und 2024 für über 15 Milliarden Euro an große Windparkbetreiber versteigert. Hersteller und Zulieferer bringen sich für die Realisierung der künftigen Windparks in Stellung. In den Häfen besteht jedoch aktuell ein Engpass an Flächen für Offshore-Nutzungen.</p>
<p>Bremerhaven hat in diesem Kontext mehrere Entwicklungspotenziale: Die bereits mit hohem Engagement verfolgte Möglichkeit des Konverterbaus soll durch die Bereitstellung weiterer Flächen und die Herstellung geeigneter Hafeninfrastrukturen zusätzlich unterstützt werden. Bremerhaven hat außerdem große Chancen, sich bei Umschlag und Vormontage von Windenergieanlagen (WEA) als bedeutender Installationshafen an der europäischen Nordseeküste zu platzieren. Voraussetzung dafür ist eine zügige Mobilisierung von Flächenpotenzialen. Im Bereich Rückbau/Recycling kann Bremerhaven sogar zum „First Mover“ an der europäischen Nordseeküste werden, wenn diese Entwicklungsoption gemeinsam mit Partnern aus Wirtschaft und Forschung jetzt zielgerichtet verfolgt wird.</p>
<p>Sofern die Kombination aus Kajen am seeschifftiefen Wasser in direkter Nachbarschaft zu<br> Industrieflächen angeboten werden kann, würde die Chance bestehen, Produktionsunternehmen von Komponenten für Offshore-Windenergieanlagen anzusiedeln, was die höchste Wertschöpfung, sprich Arbeitsplatzschaffung, mit sich bringen würde. Die Wasserstoffwirtschaft stellt eine weitere Technologie dar, die wegen der erforderlichen Speicherung von erneuerbaren Energien zunehmend in den Fokus gerät. Im Vergleich zum Offshore-Bereich ist der technologische Entwicklungspfad der Wasserstoffwirtschaft aber noch sehr offen und der Markthochlauf in einem sehr frühen Stadium. Klar ist, dass wasserstoffbasierte Energieträger künftig unverzichtbar sind, wenn die umfassende Dekarbonisierung der Industrie und der Schifffahrt gelingen soll. Im genehmigten Antrag der<br> Fernleitungsnetzbetreiber zum Aufbau des Wasserstoff-Kernnetzes vom 22. Oktober 2024 ist eine Neubau-Pipeline durch die Wesermarsch enthalten. Diese Pipeline könnte bis 2030 fertiggestellt sein, setzt aber eine entsprechende Nachfrage voraus. Potenziale für Bremerhaven bestehen insbesondere beim Import der Energieträger LOHC, eMethanol oder Ammoniak. Auf Basis einer Standortanalyse lassen sich die genannten Entwicklungspotenziale folgenden Standorten in Bremerhaven zuordnen:</p>
<p>Am südlichen Ende des Containerterminals wurden bereits in der Vergangenheit und bis heute immer wieder auch WEA-Komponenten umgeschlagen. Es gilt, diese zu nutzen und weitere Flächen für den Offshore-Bereich zu prüfen. Dafür ist eine enge Abstimmung mit den Terminalbetreibern erforderlich. Gegebenenfalls kommen hier auch Montagearbeiten in Frage. Mit verbindlichen Verabredungen zur Umnutzung dieses Teils der Stromkaje kann ein deutliches Signal in Richtung Offshore-Branche gesendet werden, dass der Standort Bremerhaven als Installations- und Montagehafen dauerhaft zurück auf der Landkarte ist. Dieses Geschäftsmodell wird unter der neuen Marke ECO POWER PORT aktiv von der Hafenwirtschaft vermarktet und kann daher einen ersten Baustein eines neuen Energy Ports darstellen. Innerhalb des Fischereihafens soll an der Westseite als Startpunkt zur Entwicklung des Gesamtareals eine neue Kaje geschaffen und die dahinterliegende Fläche entwickelt werden, um ein multifunktionales Terminal einzurichten.</p>
<p>Das Hafenlayout des Außendeichs sieht eine Kajenstruktur mit zwei Liegeplätzen und einer Gesamtfläche von 11 ha vor. Gegenüber der früheren Planung für den OTB wird damit eine Reduktion der benötigten Fläche um mehr als die Hälfte erreicht. Möglich ist diese Reduktion, da die so genannte „Sternmontage“ an Land aufgrund des Größenwachstums der Offshore-Anlagen nicht mehr praktiziert wird. Der bauliche Eingriff in den ökologisch sensiblen Bereich der Weser wird damit erheblich verringert, was die Erstellung eines tragfähigen Kompensationskonzepts ermöglicht.</p>
<p>Als ein Baustein der Gesamtentwicklung soll im südlichen Fischereihafen ein „Life Cycle Innovation Hub“ realisiert werden: Unser Bundesland bietet im Bereich Circular Economy sowohl starke Unternehmen als auch starke Forschungskompetenzen, um gemeinsam mit Herstellern und Windparkbetreibern neue industrielle Verfahren im WEA-Rückbau und -Recycling zu entwickeln. Diese sollen dann im Zuge des stark steigenden Rückbaubedarfs ab Anfang der 2030er Jahre vor Ort Anwendung finden. Zudem soll der Aufbau weiterer Recyclingkapazitäten für andere End-of-Life-Güter verfolgt werden, um die Wertschöpfungspotenziale des Recycling-Hubs auszuschöpfen.<br> Der Umschlag von Offshore-Komponenten könnte perspektivisch wie der Import wasserstoffbasierter Energieträger über die neue Hafenanlage in der Weser erfolgen. Nördlich der Kläranlage könnte im südlichen Fischereihafen ein Tanklager für alternative Energieträger entstehen, wenn diese Nutzung kompatibel mit der umliegenden Nutzung ist. Wie von den Fernleitungsnetzbetreibern geplant, soll über eine Pipeline ein Anschluss auf die andere Weserseite gelegt werden. Damit wäre ein Anschluss an das Wasserstoff-Kernnetz geschaffen. Weitere nennenswerte Potenziale liegen laut Bedarfsanalyse in der Einrichtung eines neuen Operations-&amp;-Maintainance-Hubs für Offshore-Windparks und in der Produktion und Errichtung von Elektrolyseuren. Die Flächenbedarfe sind in diesen Fällen eher gering, weswegen sie sich an mehreren Standorten abbilden lassen und flexibel verfolgt werden sollen.</p>
<p>Der Erfolg von Ansiedlungsbemühungen, insbesondere mit Blick auf produzierende Unternehmen, hängt nicht nur von Standortfaktoren vor Ort ab, sondern auch von verbesserten Rahmenbedingungen für die deutsche und europäische Offshore-Branche: Es braucht einen tragfähigen Finanzierungsmechanismus, damit Bund und Länder gemeinsam die notwendigen Infrastrukturinvestitionen tätigen können. Das Gesamtvorhaben Energy Port soll vor diesem Hintergrund in Teilprojekte untergegliedert werden, um die Voraussetzungen zur Förderfähigkeit auf höherer politischer Ebene herzustellen. Zudem gilt es, das Ausschreibungsregime für Offshore-Flächen qualitativ so weiterzuentwickeln, dass die regionale Produktion von Komponenten gegenüber Importprodukten wettbewerbsfähig bleibt.</p>
<p>Das Land Bremen wird seine Chance dort suchen, wo Bremerhaven Standortvorteile mitbringt, um Unternehmensansiedlungen anzuregen, neue und stabile Wertschöpfungsketten zu schaffen sowie neue Beschäftigungsmöglichkeiten für die Menschen in der Seestadt und in der Nordwestregion zu schaffen.</p>
<p>Die Bürgerschaft (Landtag) möge beschließen:<br> Die Bürgerschaft (Landtag) fordert den Senat auf,<br> 1. die Erstellung der ES-Bau für den Energy Port weiterhin konsequent voranzutreiben und zeitnah zum Abschluss zu bringen sowie darauf basierend die politische Beschlussfassung über die konkrete Fortführung des Projektes vorzubereiten.<br> 2. bei der weiteren Präzisierung der Planungen<br> a) die maximal mögliche Reduktion des baulichen Eingriffs in die Weser sicherzustellen, um ökologische Schäden und entsprechende Kompensationsbedarfe so gering wie möglich zu halten.<br> b) die immissionsschutzrechtlichen Belange angrenzender Siedlungsgebiete umfassend zu berücksichtigen, um Beeinträchtigungen größtmöglich zu minimieren und<br> c) den nun genehmigten Anschluss an das Wasserstoffkernnetz in den baulichen Entwurfsplanungen zu berücksichtigen.<br> 3. hinsichtlich der Maßnahmenplanung zur Anpassung bestehender und zur Schaffung neuer Infrastrukturen das Gesamtvorhaben Energy Port in Teilprojekte zu untergliedern und die notwendige Genehmigungsplanung parallel zur beihilferechtlichen Genehmigung voranzutreiben.<br> 4. sich auf Bundesebene dafür einzusetzen, dass der Energy Port als Vorhaben von überragendem öffentlichem Interesse eingestuft wird, um die erforderlichen Planungs- und Genehmigungsverfahren zu beschleunigen.<br> 5. hinsichtlich der Finanzierung<br> a) sich auf Bundesebene weiterhin für die Einrichtung eines tragfähigen Finanzierungsmechanismus einzusetzen, der eine finanzielle Förderung von energiewenderelevanten Hafeninfrastrukturen durch den Bund ermöglicht.<br> b) auf Bundesebene für eine Anerkennung des Südlichen Fischereihafens und des angrenzenden Gewerbegebiets Lunedelta als „Net Zero Valley“ einzusetzen, um von planungsrechtlichen Vereinfachungen und zusätzlichen Fördermöglichkeiten gemäß des EU Net Zero Industry Act zu profitieren.<br> c) die oben genannten Teilprojekte im Sinne einer solchen Förderfähigkeit zu präzisieren und in der Haushalts- und Finanzplanung entsprechende Kofinanzierungsmittel einzuplanen.<br> 6. die Stärkung von qualitativen Kriterien bei Offshore-Ausschreibungen zu unterstützen, um die regionale Wertschöpfung im Zuge des Offshore-Ausbaus zu fördern.<br> 7. ein Marketingkonzept für den Energy Port Bremerhaven zu entwickeln, um Investitionen aus der Privatwirtschaft zu mobilisieren und dabei folgende Entwicklungsschwerpunkte gezielt zu kommunizieren:<br> a) Konverterbau<br> b) Installationshafen für Offshore-Windparks<br> c) Produktionsstandort für WEA-Komponenten<br> d) Life Cycle Innovation Hub<br> e) Energieimport.<br> 8. dem Ausschuss für die Angelegenheiten der Häfen im Lande Bremen und der staatlichen Deputation für Wirtschaft und Häfen im zweiten Quartal 2025 zu berichten.</p>
<p>Dr. Emanuel Herold, Michael Labetzke, Dr. Henrike Müller und Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN<br> Nils Bothen, Volker Stahmann, Mustafa Güngör und Fraktion der SPD<br> Muhlis Kocaaga, Sofia Leonidakis, Nelson Janßen und Fraktion DIE LINKE<br> Thorsten Raschen, Susanne Grobien, Theresa Gröninger, Frank Imhoff und Fraktion der CDU</p>]]></content:encoded>
                <category>Kocaağa</category><category>Umwelt, Bau, Wohnung, Verkehr &amp; Energie</category><category>Wirtschaft und Häfen</category>
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            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-252220</guid>
                <pubDate>Wed, 06 Nov 2024 12:23:00 +0100</pubDate>
                <title>Referentenentwurf zum Hochwasserschutzgesetz III</title>
                <link>https://www.linksfraktion-bremen.de/abgeordnete-und-fraktion/abgeordnete-deputierte/janssen-nelson/detail-1-2/news/referentenentwurf-zum-hochwasserschutzgesetz-iii/</link>
                
                <description>Anfrage in der Fragestunde der Fraktion DIE LINKE - Muhlis Kocaağa erkundigt sich:</description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Wir fragen den Senat:</p>
<p>1. Ist dem Senat der Referentenentwurf zum Hochwasserschutzgesetz III bekannt und wie schätz der Senat diesen Entwurf ein?<br> 2.Wie schätzt der Senat insbesondere die Ziele bezüglich der Auswirkungen auf<br> Baugebiete und Bauvorhaben für das Land und seine Stadtgemeinden ein?<br> 3. Wie schätzt der Senat die Ziele hinsichtlich des Starkregenrisikomanagements für die Stadtgemeinden Bremen und Bremerhaven ein?</p>
<p>Muhlis Kocaağa, Nelson Janßen, Sofia Leonidakis und Fraktion DIE LINKE</p>]]></content:encoded>
                <category>Kocaağa</category><category>Umwelt, Bau, Wohnung, Verkehr &amp; Energie</category>
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-251254</guid>
                <pubDate>Mon, 09 Sep 2024 17:17:43 +0200</pubDate>
                <title>Stromzählerwechsel in Kleingärten</title>
                <link>https://www.linksfraktion-bremen.de/abgeordnete-und-fraktion/abgeordnete-deputierte/janssen-nelson/detail-1-2/news/stromzaehlerwechsel-in-kleingaerten/</link>
                
                <description>Anfrage in der Fragestunde der Fraktion DIE LINKE - Muhlis Kocaağa erkundigt sich:</description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Wir fragen den Senat:</p>
<p>1. Ist dem Senat bekannt, dass auch in den rund 17.000 Kleingärten im Land Bremen die Stromzähler ausgetauscht werden müssen, mit damit verbundenen Kosten von bis zu 2.000 Euro bei besonders alten Sicherungskästen bzw. Zählerplätzen?<br> 2. Teilt der Senat die Auffassung, dass Kleingärten einen immensen Beitrag zur Nahversorgung gerade von einkommensschwachen Haushalten und zur Integration und Inklusion darstellen und daher die Kosten für die Nutzung von Kleingärten unbedingt verhältnismäßig sein sollten?<br> 3. Welche Möglichkeiten sieht der Senat, die mit der Erneuerung der Zählerplätze verbundenen Kosten für den Austausch von Stromzählern für die Kleingärtner*innen möglichst niedrig zu halten und wie möchte der Senat die Kleingärtner*innen hier unterstützen?</p>
<p>Muhlis Kocaağa, Sofia Leonidakis und Fraktion DIE LINKE.</p>]]></content:encoded>
                <category>Kocaağa</category><category>Umwelt, Bau, Wohnung, Verkehr &amp; Energie</category><category>Verbraucher*innenschutz &amp; Tierschutz</category>
                
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            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-247920</guid>
                <pubDate>Tue, 16 Apr 2024 13:57:00 +0200</pubDate>
                <title>Nationale Hafenstrategie in gemeinsamer Verantwortung umsetzen: Bund-Länder-Stab einsetzen, Finanzierung absichern!</title>
                <link>https://www.linksfraktion-bremen.de/abgeordnete-und-fraktion/abgeordnete-deputierte/janssen-nelson/detail-1-2/news/nationale-hafenstrategie-in-gemeinsamer-verantwortung-umsetzen-bund-laender-stab-ein-setzen-finanzierung-absichern/</link>
                
                <description>Dringlichkeitsantrag der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD, DIE LINKE und der CDU: Nach einem knapp zweijährigen Arbeits- und Beteiligungsprozess hat das Bundeskabinett Ende März 2024 die, unter Federführung des Bundesverkehrsministeriums erstmalig erarbeitete, Nationale Hafenstrategie verabschiedet. Sie formuliert Rahmenbedingungen für die Hafenentwicklungspolitik von Bund und Ländern, nimmt auch die Hafen- und Logistikwirtschaft mit in den Blick und setzt strategische Ziele, durch deren Erreichung die deutschen Häfen, welche für den deutschen Außenhandel unverzichtbar sind, international wettbewerbsfähig aufgestellt werden und in anstehenden Transformationsprozessen erfolgreich agieren sollen.</description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Nach einem knapp zweijährigen Arbeits- und Beteiligungsprozess hat das Bundeskabinett Ende März 2024 die, unter Federführung des Bundesverkehrsministeriums erstmalig erarbeitete, Nationale Hafenstrategie verabschiedet. Sie formuliert Rahmenbedingungen für die Hafenentwicklungspolitik von Bund und Ländern, nimmt auch die Hafen- und Logistikwirtschaft mit in den Blick und setzt strategische Ziele, durch deren Erreichung die deutschen Häfen, welche für den deutschen Außenhandel unverzichtbar sind, international wettbewerbsfähig aufgestellt werden und in anstehenden Transformationsprozessen erfolgreich agieren sollen.</p>
<p>Mit der neuen Nationalen Hafenstrategie reagiert die Bundespolitik auf wirkmächtige wirtschaftliche, technologische und sicherheitsrelevante Entwicklungen, die zunehmenden An-passungsdruck auf die Häfen und die maritime Wirtschaft entfalten. Die Dekarbonisierung des Güterverkehrs, die Digitalisierung der Lieferketten, die Automatisierung des Umschlags, der demografische Wandel auf dem Arbeitsmarkt und die geopolitischen Spannungen zwischen großen Handelsmächten bilden den vielschichtigen Kontext, in dem der Hafenstandort Deutschland seine Rolle neu interpretieren und selbstbewusst einnehmen muss. Mit dem Hafenentwicklungskonzept 2035, den Planungsbeschlüssen zur Sanierung der Stromkaje und zur Schaffung eines Energy Ports sowie der jüngst vorgelegten Smartport-Strategie hat sich auch das Land Bremen diesen Herausforderungen offensiv gestellt.</p>
<p>Die deutschen See- und Binnenhäfen fit für die Zukunft zu machen, ist eine Aufgabe von Bund und Ländern, die es insbesondere auch in finanzieller Hinsicht in gemeinsamer Verantwortung umzusetzen gilt. Insgesamt sind in Deutschland 1,35 Millionen Menschen in der hafenbezogenen Wirtschaft beschäftigt. Bundesweit sichern die Häfen direkt und indirekt bis zu 5,6 Millionen Arbeitsplätze. Notwendig ist daher eine wirtschaftlich, ökologisch und sozial nachhaltige Hafenpolitik, die in enger Abstimmung zwischen Bund und Ländern umgesetzt wird. Dies schließt laut der neuen Nationalen Hafenstrategie (S. 17) folgende Aspekte ein:</p>
<p>• Die enge Abstimmung zwischen Bund und Ländern (bei EU-Hafenpolitik, EU-Infrastruktur-Politik und Förderprogrammen), um die bestehenden Standortvorteile der deutschen Häfen zu erhalten und weiter zu stärken (zum Beispiel die Hinterlandanbindungen).<br> • Abgestimmte Hafenentwicklungsplanungen und hafenbezogene Infrastrukturinvestitionen zwischen Bund und Ländern.<br> • Die Stärkung der Kooperation zwischen Küsten- und Binnenländern.<br> • Eine enge Zusammenarbeit, um den Drogenhandel zu bekämpfen und die organisierte Kriminalität zurückzudrängen.</p>
<p>Zur Erreichung dieser und weiterer strategischer Ziele zeigt der Maßnahmenkatalog der Nationalen Hafenstrategie ein breites Spektrum an Handlungsmöglichkeiten auf. Hinsichtlich der Finanzierung dieser Maßnahmen führt die Strategie jedoch lediglich aus, dass „alle Maßnahmen unter dem Vorbehalt der jeweils zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel stehen“ (S. 10). Das wird der nationalen Verantwortung nicht gerecht.</p>
<p>Die deutschen Seehäfen sind für die Anbindung der außenhandelsorientierten deutschen Volkswirtschaft an die internationalen Märkte von strategischer Bedeutung, da etwa 90 Prozent des internationalen Welthandels über den Seeweg erfolgt. In der Covid-19-Pandemie und der Energiekrise zeigte sich, welche Bedeutung die Seehäfen für die Industrie, Lieferketten und damit die Versorgung der Bevölkerung haben. Unsere deutschen Seehäfen sind systemrelevant. Sie sind ebenfalls Voraussetzung für eine erfolgreiche Energiewende und beispielsweise den Umschlag von Windenergie-Komponenten sowie den Energieimport von u.a. Wasserstoff, der für die Transformation der Wirtschaft in großen Mengen benötigt wird.<br> Nicht nur aus Sicht der Länder, sondern auch der Stakeholder der maritimen Wirtschaft ist das vorläufige Ergebnis der Nationalen Hafenstrategie deshalb eine massive Enttäuschung. Es bestätigt die pessimistischen Einschätzungen vieler Beteiligten an der Nationalen Maritimen Konferenz in Bremen 2023, auf welcher der Bund die Finanzierungsfrage bereits offengelassen hatte. Ohne ein verbindliches und dauerhaftes Commitment des Bundes zu einer stärkeren finanziellen Beteiligung können die strategischen Ziele der Nationalen Hafenstrategie nicht erreicht und die deutschen Häfen auf Dauer ihrer Rolle nicht gerecht werden. Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretungen der maritimen Wirtschaft drängen daher weiterhin auf eine Lösung der ungeklärten Finanzierungsfrage.</p>
<p>Bisher unterstützt der Bund die Küstenländer bei der Unterhaltung und Erneuerung ihrer Seehäfen auf Basis des sog. Seehafenfinanzierungsgesetzes durch einen jährlichen Beitrag von insgesamt rund 38 Mio. Euro, der seit 2005 in dieser Höhe fixiert ist, und zusätzlich in Form der Förderung einzelner Projekte (z.B. im Bereich der Digitalisierung und beim Bau von Landstromanlagen). Angesichts der altersbedingten Sanierungsbedarfe, der wettbewerbsbedingten Investitionsbedarfe, dem notwendigen Aufbau neuer baulicher und organisatorischer Strukturen zur Erreichung neuer strategischer Ziele, wie z.B. der Positionierung der Häfen als Drehscheiben für die Energiewende, sowie der erheblichen Inflationseffekte ist dieses Finan-zierungsmodell jedoch nicht mehr zukunftsfähig. Es muss dringend durch ein neues Finanzierungskonzept abgelöst werden, in dem sich die nationale Verantwortung für die Seehäfen widerspiegelt, auch um im Wettbewerb mit den solcherart finanzierten Westhäfen (v.a. Rotter-dam und Antwerpen) bestehen zu können.</p>
<p>Das Bundesland Bremen möchte daher die Anknüpfungspunkte, die die Nationale Hafenstrategie zur Erarbeitung eines neuen Finanzierungskonzepts bietet, aufgreifen. Mit der Einsetzung eines neuen Bund-Länder-Stabs soll das Gremium geschaffen werden, in dem insbesondere die bisherigen Überlegungen zur Hafenfinanzierung fortgeführt und konzentriert zu einem tragfähigen Ergebnis gebracht werden.</p>
<p>Die Bürgerschaft (Landtag) möge beschließen:<br> 1. Die Bürgerschaft (Landtag) begrüßt den Kabinettsbeschluss der Bundesregierung vom 20. März 2024 zur Nationalen Hafenstrategie, deren strategische Zielsetzungen und Maßnahmen sowie das Bekenntnis des Bundes zur gemeinsamen Verantwortung für die Zukunft der deutschen See- und Binnenhäfen.<br> 2. Die Bürgerschaft (Landtag) stellt fest, dass die deutschen Seehäfen systemrelevant sind und der Bund eine Beteiligung an der Finanzierung der Maßnahmen der Nationalen Hafenstrategie absichern muss.</p>
<p>Die Bremische Bürgerschaft (Landtag) fordert den Senat auf,<br> 1. auf Bundesebene auf die zügige Einsetzung eines Bund-Länder-Stabs hinzuwirken, in dessen Rahmen Finanzierungsfragen sowie Möglichkeiten zur Planungsbeschleunigung und einer vertieften Hafenkooperation diskutiert und konkrete Lösungen erarbeitet werden,<br> 2. sich auf Bundesebene für die Erstellung eines Konzepts zur Finanzierung der Maßnahmen der Nationalen Hafenstrategie einzusetzen, das mit dem Bundeshaushalt 2025 wirksam wird,<br> 3. zeitnah Planungs- und Antragsreife für bremische Hafeninfrastrukturprojekte von nationaler Bedeutung herzustellen und sich beim Bund für eine angemes-sene Kofinanzierung einzusetzen,<br> 4. dem Ausschuss für Angelegenheiten der Häfen im Lande Bremen im dritten Quartal 2024 zum aktuellen Sachstand zu berichten.</p>
<p>Dr. Emanuel Herold, Michael Labetzke, Dr. Henrike Müller und Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN<br> Nils Bothen, Volker Stahmann, Mustafa Güngör und Fraktion der SPD<br> Muhlis Kocaaga, Sofia Leonidakis, Nelson Janßen und Fraktion DIE LINKE<br> Susanne Grobien, Thorsten Raschen, Frank Imhoff und Fraktion der CDU</p>]]></content:encoded>
                <category>Kocaağa</category><category>Wirtschaft und Häfen</category>
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            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-247762</guid>
                <pubDate>Sat, 10 Feb 2024 14:26:00 +0100</pubDate>
                <title>Nationale Ziele mit dem Energy Port realisieren: Vorrang für den Ausbau von Hafeninfrastruktur für die Energiewende schaffen</title>
                <link>https://www.linksfraktion-bremen.de/abgeordnete-und-fraktion/abgeordnete-deputierte/janssen-nelson/detail-1-2/news/nationale-ziele-mit-dem-energy-port-realisieren-vorrang-fuer-den-ausbau-von-hafeninfrastruktur-fuer-die-energiewende-schaffen/</link>
                
                <description>Dringlichkeitsantrag der Fraktionen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und DIE LINKE:</description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Für die Transformation in Deutschland ist der Ausbau Erneuerbarer Energien mit dem Ziel der treibhausgasneutralen Stromerzeugung zentral. Damit die Energiewende gelingt, muss in den nächsten Jahren der Ausbau der Stromerzeugung durch Erneuerbare Energien deutlich an Fahrt gewinnen. Das heißt: Mehr Photovoltaikanlagen und mehr Windkrafträder – insbesondere gebündelt in Onshore- und Offshore-Windparks. Grüner Strom wird nicht nur für Produk-tion und Industrie, Verkehr sowie private Haushalte zentral, sondern auch für die Erzeugung anderer Energieträger wie beispielsweise Wasserstoff. Insbesondere die Elektrolyse von Wasserstoff ist sehr energieintensiv.</p>
<p>Der Bund hat erkannt, dass ein überragendes öffentliches Interesse am Ausbau Erneuerbarer Energien besteht. Mit der Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) im vergangenen Jahr wurde geregelt, dass erneuerbare Energien nun als vorrangiger Belang in die jeweils durchzuführenden Schutzgüterabwägungen eingebracht werden können. Ziel ist es, die Planungs- und Genehmigungsverfahren für Erneuerbare-Energie-Projekte zu beschleunigen. Entsprechende Projekte können nun schneller genehmigt werden, da eindeutig festgeschrieben wurde, dass sie in der Regel gegenüber den meisten Schutzgütern, wie beispielsweise dem Denkmalschutz, bevorzugt behandelt werden können. Das war ein erster, richtiger Schritt, um das Ausbautempo zu beschleunigen.</p>
<p>Um die beschleunigenden Effekte der Feststellung des überragenden öffentlichen Interesses jedoch nicht verpuffen zu lassen, muss sichergestellt werden, dass ausschließlich Infrastruktur- und Industrieprojekte Vorrang erhalten, die für Energiewende unverzichtbar sind und un-mittelbar zum Erreichen der Klimaziele beitragen. Wird das Instrument des „überragenden öffentlichen Interesses“ zukünftig auf zu viele Projekte ausgeweitet, besteht die Gefahr, dass die damit verfolgte Privilegierung nicht mehr im gewünschten Umfang wirksam wird. Zudem muss sichergestellt sein, dass Umwelt- und Artenschutzinteressen bei Infrastrukturvorhaben in der Güterabwägung angemessen berücksichtigt werden.</p>
<p>Das Land Bremen mit dem Energiewende-Standort Bremerhaven bietet durch seine Lagegunst sowie seine Kompetenzen im Bereich Windenergie und maritimer Wirtschaft für die nationale Klimapolitik große Chancen. Die ambitionierten Klimaziele und die Verringerung der Abhängigkeit des Imports von fossilen Energieträgern sind jedoch nur mit einer modernen Hafeninfrastruktur zu erreichen. Die Häfen sind zentrale Voraussetzung für Erneuerbare-Energie-Projekte auf dem Meer wie beispielsweise der Errichtung und dem Betrieb von Offshore-Windparks. Für Windenergie auf See liegt das Ausbauziel des Bundes bei 30 Gigawatt (GW) im Jahr 2030. Bis 2035 sollen mindestens 40 GW und bis 2045 mindestens 70 GW Leistung installiert werden. Darüber hinaus spielen sie eine wichtige Rolle für den Aufbau von Wertschöpfungsketten für neue Energieträger wie etwa Wasserstoff. Deutschland wird zur Dekarbonisierung der Wirtschaft enorme Mengen an grünem Wasserstoff benötigen. Dafür werden Importe aus Drittländern nötig sein. Die Seehäfen sind zum Zweck der Versorgungssicherheit also gefragt, spezialisierte Infrastrukturen für den Umschlag und die Lagerung von Wasserstoff zu schaffen.</p>
<p>Mit dem geplanten „Energy Port“ soll in Bremerhaven eine solche Infrastruktur geschaffen werden. Der südliche Fischereihafen soll zu einem Hafen für die Energiewende werden und somit auch zur künftigen Versorgungssicherheit in Deutschland beitragen.</p>
<p>Allerdings lassen sich solche Ausbauprojekte häufig nur langsam realisieren. Der Weg führt über lange Planungs- und Genehmigungsverfahren – das muss sich ändern. Nur mit einer dafür ausgelegten Hafeninfrastruktur lässt sich die Energiewende meistern. Deswegen ist es für den Bund an der Zeit, zu handeln. Er muss ermöglichen, dass auch Hafeninfrastruktur, die für den Ausbau und den Betrieb erneuerbarer Energien benötigt wird, als vorrangiger Belang nach § 2 EEG in die jeweils durchzuführenden Schutzgüterabwägungen eingebracht werden kann.</p>
<p>Die Realisierung des Energy Ports ist mit hohen Kosten verbunden. Da dieser nicht nur für das Land Bremen wichtig sein wird, sondern insbesondere auch der Erreichung der nationalen Klimaziele dient, darf Bremen nicht allein für die Kosten des Ausbaus aufkommen. Wir wollen, dass der Bund seiner Verantwortung nachkommt und finanzielle Mittel für die zügige Errichtung des Energy Ports zur Verfügung stellt.</p>
<p>Die Bürgerschaft (Landtag) möge beschließen:</p>
<p>Die Bürgerschaft (Landtag) begrüßt die Bemühungen des Senats für eine gemeinsame Bundesratsinitiative der Küstenländer zur Verbesserung der Rahmenbedingun-gen für den Offshore-Sektor als Säule der Energiewende.</p>
<p>Die Bürgerschaft (Landtag) fordert den Senat auf,</p>
<p>1. sich auf Bundesebene dafür einzusetzen, dass auch Hafeninfrastruktur, die für den Ausbau und Betrieb erneuerbarer Energien benötigt wird, im Rahmen der Schutzgüterabwägung nach § 2 EEG als vorrangiger Belang Berücksichtigung findet;<br> 2. sich auf Bundesebene für finanzielle Unterstützung zur Realisierung des Energy Ports einzusetzen;<br> 3. dem Ausschuss für die Angelegenheiten der Häfen im Lande Bremen sechs Monate nach Beschlussfassung und im Anschluss fortlaufend regelmäßig zu berichten.</p>
<p>Nils Bothen, Volker Stahmann, Mustafa Güngör und Fraktion der SPD<br> Dr. Emanuel Herold, Philipp Bruck, Dr. Henrike Müller und Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN<br> Muhlis Kocaağa, Klaus-Rainer Rupp, Nelson Janßen, Sofia Leonidakis und Fraktion DIE LINKE</p>]]></content:encoded>
                <category>Kocaağa</category><category>Rupp</category><category>Wirtschaft und Häfen</category>
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-246190</guid>
                <pubDate>Wed, 04 Oct 2023 16:57:00 +0200</pubDate>
                <title>Zeitplanung für den Ausbildungsunterstützungsfonds </title>
                <link>https://www.linksfraktion-bremen.de/abgeordnete-und-fraktion/abgeordnete-deputierte/janssen-nelson/detail-1-2/news/zeitplanung-fuer-den-ausbildungsunterstuetzungsfonds/</link>
                
                <description>Anfrage in der Fragestunde - Dariush Hassanpour und Maja Tegeler erkundigen sich:</description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Wir fragen den Senat:</p>
<p>1. Wann konstituiert sich der Verwaltungsrat für Steuerung des Ausbildungsunterstützungs-fonds?</p>
<p>2. Welche Beschlüsse gemäß § 10 des Gesetzes sollen noch in diesem Jahr und welche bis Ende des Ausbildungsjahres getroffen werden?</p>
<p>3. Welche weiteren Schritte zur Umsetzung des Ausbildungsfonds sind nach Ansicht des Senates bei der Personalplanung und der Softwareentwicklung noch notwendig?</p>
<p>Dariush Hassanpour, Maja Tegeler, Nelson Janßen, Sofia Leonidakis und Fraktion DIE LINKE</p>]]></content:encoded>
                <category>Hassanpour</category><category>Kocaağa</category><category>Arbeit</category><category>Bildung &amp; Wissenschaft</category>
                
            </item>


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