Umweltzonen sind keine Reservate für die Umwelt, sondern städtische Zonen, in denen die Einhaltung von Verschmutzungsobergrenzen besondere Maßnahmen erfordert. In Städten mit besonders von Luftverschmutzung betroffenen Bereichen können Umweltzonen eingerichtet werden. Gesetzliche Grundlage für diese Verordnung ist die europäische Feinstaubrichtlinie, mit der der Ausstoß krebserregender Feinstaubpartikel drastisch reduziert werden soll.
In Bremen und Bremerhaven müssen anspruchsvolle Aktionspläne entwickeln werden. Das ist notwendiger Gesundheits- und Umweltschutz. DIE LINKE begrüßt grundsätzlich die Einrichtung von Umweltzonen in Innenstädten – und als Angebot an die dadurch von Fahrverboten Betroffenen die steuerliche Förderung der Nachrüstung mit Dieselrußfiltern. Das ist auch ein Anreiz für die Automobilindustrie zur Entwicklung schadstoffärmerer Fahrzeuge. Für Halterinnen und Halter von Fahrzeugen, die die Schadstoffbegrenzungen nicht einhalten, sollte es in sozialen Härtefällen individuelle Ausnahmeregelungen geben. Gleichwohl wäre ein totales Freihalten der Innenstädte vom individuellen Autoverkehr der sinnvollere und für die Gesundheit und Umwelt effektivere Weg.