Durch das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) haben BürgerInnen das gesetzlich verankerte Recht, Zugang zu amtlichen Informationen zu bekommen. Das gilt sowohl für den Bund als auch für Bundesländer.
In Bremen gilt das Gesetz seit November 2006, es jährlich gibt einen Bericht des/der Beauftragten für das Informationsfreiheitsgesetz.
Das Recht von Informationsfreiheit ist von den BremerInnen in zunehmendem Maße wahrgenommen worden. Insbesondere die Onlineangebote erfreuen sich großer Beliebtheit, 4200 Zugriffe monatlich in Bremen zum Begriff „Informationsfreiheit“ sprechen eine deutliche Sprache.
Der 3.Jahresbericht über das Jahr 2009 des bremischen Landesbeauftragten für Informationsfreiheit machte allerdings auch deutlich, dass es noch etliche Defizite gibt.
Die Vereinfachung und die Vereinheitlichung im Sinne der BenutzerInnenfreundlichkeit muss noch erhöht werden. Bisher wurde beispielsweise für das Einstellen für Senatsvorlagen kein einheitliches Verfahren entwickelt und die Ressort bearbeiten diese Aufgabe unterschiedlich. Das führt dazu, dass die Veröffentlichung nicht zeitnah erfolgen. Der Medienausschuss hat zu diesen Fragen kritisch Stellung genommen und befürwortet den Vorschlag der Senatskanzlei, dass künftig eine zentrale Stelle für das Erstellen von Senatsvorlagen zuständig und verantwortlich sein soll. Das können wir nur unterstützen.
Die geringe „Auskunftsfreude“ einiger Dienststellen wie beispielsweise die des Umweltressorts muss noch verändert werden.
Fragen nach der Gutachtenvergabe von Flug-Lärmbelastungen und deren Kosten wurden nicht ausreichend beantwortet. Gerade die Vergabe solcher Aufträge aus Steuergeldern muss für Bürgerinnen und Bürger nachvollziehbar und transparent sein. Nur dann hat der Souverän des Staates auch die Möglichkeit der effektiven Kontrolle!
Die Deputationsunterlagen aller Ressorts müssen ebenfalls online gestellt werden, wobei der Datenschutz selbstverständlich gewährleistet werden muss.
Andere Defizite sind durch personelle Engpässe entstanden. Nur wenn die KollegInnen vor Überlastung nicht mehr wissen, wo ihnen der Kopf steht, wird das Online-Angebot sicher nicht an erster Stelle ihrer „to-do-Liste stehen“.
Die Auswirkungen des Sparens im öffentlichen Dienst werden auch an solchen Inhalten deutlich. Wenn ein Gesetz auf den Weg gebracht wird, ist es die Pflicht des Senats dafür zu sorgen, dass es auch umgesetzt werden kann. Die Einführungsphase des Informationsfreiheitsgesetzes soll ja kein Zehn-Jahres-Plan werden.
Es ist die politische Aufgabe des Senats für ausreichend Personal zu sorgen, damit BürgerInnen sich zeitnah informieren können!