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Asylpolitik

Das Recht auf Asyl ist ein universelles Menschenrecht und im Deutschen Grundgesetz festgeschrieben (Art. 16a GG). Die Praxis sieht jedoch oft anders aus: Europa wird für Flüchtlinge immer mehr zu einer unzugänglichen Festung. Die Zahl der asylsuchenden Flüchtlinge nimmt seit Jahren rapide ab. Die Drittstaatenregelung der Europäischen Union trägt hierfür die Hauptverantwortung.

Im Jahr 2007 bekamen in Bremen drei Personen »das große Asyl«, 73 das »kleine Asyl« (§ 60 Aufenthaltsgesetz, Verbot der Abschiebung) und weitere drei Personen standen unter subsidiärem Schutz (§ 60 Abs. 2 bis 5 und 7 AufenthG), durften also aus anderen Gründen (z. B. Gefahr der Folter) nicht abgeschoben werden. Zusammengefasst heißt das, dass 2007 in Bremen bei insgesamt 293 Asylanträgen 79 Anträgen stattgegeben wurde, während 148 Anträge abgelehnt wurden. In diesem Jahr bekam in Bremen also nur ein Viertel der Antragsteller großes oder kleines Asyl, die Hälfte wurde abgelehnt und das letzte Viertel »erledigte« sich auf andere Weise (z. B. durch Rücknahme des Antrages).

Für die große Mehrheit der Flüchtlinge bedeutet dies nun, dass sie unsicher in die Zukunft blicken müssen. Abschiebungen und Abschiebungshaft drohen. Dieser Zustand wird auch dadurch nicht verbessert, dass viele abgelehnte Asylsuchende als sogenannte „Geduldete“ dennoch im Land bleiben. Diese Duldung, die immer wieder erneuert werden muss („Kettenduldung“) – bedeutet für die Flüchtlinge immer auch die Gefahr, dass unter irgendwelchen Vorwänden ihre Duldung widerrufen wird. Spätestens dann droht die Abschiebung mit all ihrem menschlichen Elend.

Die Linksfraktion setzt sich dafür ein, dass endlich zu einer menschenwürdigen Asylpraxis im Sinne des Grundgesetzes übergegangen wird. Die prekäre Unsicherheit, mit der die abgelehnten Asylsuchenden derzeit leben müssen, kann dadurch ausgeräumt werden, dass ihnen rechtsverbindliche und unwiderrufliche Aufenthaltstitel gegeben werden.

Die Lebenssituation der Flüchtlinge muss außerdem dadurch verbessert werden, dass sie Anspruch auf reguläre Existenzsicherung haben, die vom Asylbewerberleistungsgesetz nicht gedeckt wird.

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